caballito hat folgendes geschrieben: |
Keine. Alles längst entscheiden. Eidespflicht ist vefassungswidrig, mit oder ohne Gott. Drum gibts bei Gericht oder für Beamte die "eidesgleiche Bekräftigung". |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
... |
Celsus-2006 hat folgendes geschrieben: |
Das zeigt nur erneut: Der Kirche und ihren Interessen ist der Rechtsstaat völlig egal, wenn sie mit ihrem Logo irgendwo präsent sein wollen. |
caballito hat folgendes geschrieben: | ||
Keine. Alles längst entscheiden. Eidespflicht ist vefassungswidrig, mit oder ohne Gott. Drum gibts bei Gericht oder für Beamte die "eidesgleiche Bekräftigung". |
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: | ||
Gilt das auch für die eidesstattliche Versicherung? |
spaghettus hat folgendes geschrieben: | ||||
Das kenne ich anders. Seit 1992 bin ich an inzwischen drei Gerichten als Schöffe tätig gewesen und jedesmal vereidigt worden. Dabei hatte ich die Wahl, die Formel mit oder ohne Gottesbezug zu wählen. |
spaghettus hat folgendes geschrieben: |
Mag sein, dass sich vielleich der Begriff Vereidigung geändert hat, aber er wird noch überall verwendet. |
caballito hat folgendes geschrieben: |
Du hattest noch eine. Das hat man dir nur nicht gesagt. |
spaghettus hat folgendes geschrieben: | ||
Das halte ich für Unsinn: BGH, Urt. v. 22. Mai 2003 – 4 StR 21/03 Bei fehlender Vereidigung eines Schöffen ist das Gericht im Sinne des § 338 Nr. 1 StPO nicht vorschriftsmäßig besetzt. |
caballito hat folgendes geschrieben: | ||||
"Vereidigung" =/= Eid ![]() ... |
Brandenburgisches Justizministerium hat folgendes geschrieben: |
Geben Schöffen an, dass sie aus Glaubens- oder Gewissnesgründen keinen Eid leisten wollen, so sprechen sie die Worte "Ich gelobe, die Pflcihten eines ehrenamtlichen Richters ..." |
spaghettus hat folgendes geschrieben: |
Das mag sein. Aber wenn du schreibst, ich hätte noch ne andere Möglichkeit als Schöffe gehabt, zielt das doch nicht darauf ab, sondern auf die Möglichkeit, die Vereidigung zu verweigern. Denn welche dritte Möglichkeit sollte es sonst nach Vereidigung mit oder ohne Gottesformel noch geben? |
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben: |
Ich eröffne mit diesem Aufhänger mal einen Sammelthread für religiöse Symbole in unserer Gesellschaft und in öffentlichen Einrichtungen allgemein. |
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben: |
Hier kann und darf also auch über Kopftuchstreit etc. mitdiskutiert werden. |
spaghettus hat folgendes geschrieben: |
Ich bin auch der Meinung, dass es sich bei der Formel mit Gottesbezug um den Eid handelt, bei der ohne Gottesbezug um ein dem Eid gleichstehendes Gelöbnis. Danach wäre auch deine obige Behauptung "Eidespflicht ist vefassungswidrig, mit oder ohne Gott." falsch. |
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: | ||
Wie ist das eigentlich... mal abstrakt gedacht... wenn ich bei Gott schwöre, aber ja nicht an Gott glaube... ist das dann schon ein Meineid? oder is es gar kein Eid, weil substanzlos? Ein Atheist kann doch gar nicht bei Gott schwören. Ist das dann ein Verfahrensfehler? |
L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben: |
mit dem eid erkennst du die regeln an. nicht mehr und nicht weniger. |
spaghettus hat folgendes geschrieben: | ||
Das dürfte nicht als Qualifizierung des Begriffes reichen. Auf das Gelöbnis trifft das genau so zu. |
L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben: | ||||
und ob das reicht! regeln einhalten - alles in butter, regel missachten und erwischt werden - sanktionierung. wer mehr hinein interpretieren will mag auch noch das ewige höllenfeuer oder nie mehr pasta dazudichten. und? |
L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben: |
wer ausser dir spricht denn überhaupt vom gelöbnis?
|
caballito hat folgendes geschrieben: | ||
Die ohne die Worte "Ich schwöre" |
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: | ||
Wie ist das eigentlich... mal abstrakt gedacht... wenn ich bei Gott schwöre, aber ja nicht an Gott glaube... ist das dann schon ein Meineid? oder is es gar kein Eid, weil substanzlos? Ein Atheist kann doch gar nicht bei Gott schwören. Ist das dann ein Verfahrensfehler? |
spaghettus hat folgendes geschrieben: |
Aber ich merke schon, du hast keine Lust auf Argumente einzugehen sondern willst wieder nur mal ein bisschen plaudern. Viel Spaß noch dabei. |
CoS hat folgendes geschrieben: |
Ich würde einen Eid mit Gottesbezug ablegen - Wenn man mir Meineid vorwirft kann ich dann nämlich sagen: "Tja ich bin Atheist. Ich habe bei Gott geschworen, dass ich die Wahrheit gesprochen habe. Bei Gott - Einem Gott der nicht existiert, genauso wie meine Wahrheit" |
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben: |
In den Nachrichten habe ich heute Bilder aus dem Gerichtssaal vom Mannesmann-Prozess gesehen, die mich einigermaßen geschockt haben. In diesem Gerichtssaal prangert ein überdimensionales Kreuz an der Wand. ![]() Man beachte das Foto von Ackermann auf dieser Seite: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6057586_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html Der Kruzifix-Streit sollte sich also m.E. nicht nur auf Schulen beziehen, sondern auch auf staatliche Einrichtungen, wie sie Gerichte doch wohl sind. Was meint ihr? Steht ein Kruzifix im Gericht nicht gegen die Verfassung und gegen die Religionsfreiheit? Mit welcher Rechtfertigung darf es dort hängen? Hat es dahingehend schon Klagen gegeben? Wenn ja, wie ist da Stand der Dinge? Muß man demnächst wieder auf die Bibel schwören? Welche Chancen hätte ein Rechtsstreit - eigentlich ja eine Aufgabe für säkulare Verbände wie den IBKA. Ich eröffne mit diesem Aufhänger mal einen Sammelthread für religiöse Symbole in unserer Gesellschaft und in öffentlichen Einrichtungen allgemein. Hier kann und darf also auch über Kopftuchstreit etc. mitdiskutiert werden. |
spaghettus hat folgendes geschrieben: | ||
Das dürfte nicht als Qualifizierung des Begriffes reichen. Auf das Gelöbnis trifft das genau so zu. |
caballito hat folgendes geschrieben: |
Ich spreche da durchaus aus Erfahrung ![]() |
spaghettus hat folgendes geschrieben: | ||
Hört sich gut an. Dann kannst du mir vielleicht auch noch einen Tipp für das nächste Mal geben. Muss man begründen, warum man nur geloben und nicht beeiden will? Wenn ja, welche Gründe müssen anerkannt werden? |
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