Nav hat folgendes geschrieben: | ||||
Aber nicht einfach so... wenn mich z.B. einer töten wollen würde, dann würde ich mich auch dagegen wehren und ihn töten. Aber in dem Fall wars wohl wirklich reine Mordlust! Nichtmal Tiere machen sowas - die töten aus Instinkt, oder weil sie Hunger haben... zu Mord aus dem Motiv der Geilheit darauf töten nur Menschen, die eine unmittelbare Bedrohung für die gesamte Gesellschaft darstellen. |
Nav hat folgendes geschrieben: | ||||
Das Problem: Unser Gewissen (evolutionär bedingt) bildet eine Hemmschwelle, die uns die Natur und die Erziehung mitgegeben haben. Wenn jemand aus purer Lust am Töten in der Lage ist (noch dazu in diesem Alter!), jemanden umzubringen, ihm das Leben zu nehmen, dann muß es sich um eine Person handeln, die diese Hemmschwelle nicht besitzt - vielmehr noch: Es muß sich sogar um eine Person handeln, der Begriffe wie "Menschlichkeit" oder "Gewissen" überhaupt fremd sind. Und man muß die Gesellschaft vor derartigen Subjekten um jeden Preis schützen. |
Nav hat folgendes geschrieben: |
In Fall a) würde ich für einen Freispruch plädieren, in Fall b) für die Höchststrafe. Weil: In Fall a) wurde schlimmere Gefahr abgewendet, außerdem war das "Opfer" selber ein extrem schlechter Mensch (immerhin ein Kindesmißbraucher!). Das war Tötung zum Selbstschutz und aus einigermaßen "noblen" Motiven. |
Zitat: |
In Fall b) war es Mord aus niederen Motiven. |
Nav hat folgendes geschrieben: |
@Heike N.
In Fall a) würde ich für einen Freispruch plädieren, in Fall b) für die Höchststrafe. Weil: In Fall a) wurde schlimmere Gefahr abgewendet, außerdem war das "Opfer" selber ein extrem schlechter Mensch (immerhin ein Kindesmißbraucher!). Das war Tötung zum Selbstschutz und aus einigermaßen "noblen" Motiven. In Fall b) war es Mord aus niederen Motiven. |
Nav hat folgendes geschrieben: |
@Sermon
Ja - ich stimme Dir sogar zu, aber das ist leider illusorisch, solange Eltern mit ihren Kindern machen dürfen was sie wollen (inkl. vernachlässigen oder ihnen beibringen, daß ein Menschenleben nicht besonders viel wert ist - was leider viel zu häufig vorkommt). Ganztagesschulen und Ethikunterricht wären da evtl. mal gute Ansatzpunkte, damit die Eltern nicht so viel versauen können. Trotzdem - Strafe = Abschreckung, und der nächste überlegt es sich vorher, ob er ins Erziehungsheim und danach noch jahrelang ins Gefängnis will oder den Obdachlosen nicht doch lieber leben läßt. Wie ich schon sagte - es wäre schön, wenn man diese ganzen Ideen umsetzen könnte, aber wenn es um Leib und Leben geht, da muß man hart sein - und drakonisch bestrafen. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||||
Noble Motive? Weil sie einen Drecksack umgebracht hat? Sorry, aber warum hat sie ihn nicht einfach angezeigt?
Und die gesellschaftliche Verantwortung? Klar müsste der Bursche kräftig eins auf den Deckel kriegen, keine Frage. Meinetwegen eben auch die Haftstrafe. Aber wegsperren alleine reicht eben nicht. Und wäre das auch passiert, wenn die Gesellschaft ihm andere Startchancen hätte bieten können? |
Nav hat folgendes geschrieben: |
Trotzdem - Strafe = Abschreckung, und der nächste überlegt es sich vorher, ob er ins Erziehungsheim und danach noch jahrelang ins Gefängnis will oder den Obdachlosen nicht doch lieber leben läßt.
Wie ich schon sagte - es wäre schön, wenn man diese ganzen Ideen umsetzen könnte, aber wenn es um Leib und Leben geht, da muß man hart sein - und drakonisch bestrafen. |
Sermon hat folgendes geschrieben: | ||
Wo habe ich derlei zuletzt gehoert? Richtig: bei den Befuerwortern der Todesstrafe. Die interessiert es auch nicht, dasz der behauptete Abschreckungseffekt so nicht nachweisbar ist. |
Nav hat folgendes geschrieben: |
Trotzdem - Strafe = Abschreckung, und der nächste überlegt es sich vorher, ob er ins Erziehungsheim und danach noch jahrelang ins Gefängnis will oder den Obdachlosen nicht doch lieber leben läßt. |
Zitat: |
Wie ich schon sagte - es wäre schön, wenn man diese ganzen Ideen umsetzen könnte, aber wenn es um Leib und Leben geht, da muß man hart sein - und drakonisch bestrafen. |
Nav hat folgendes geschrieben: |
Das ist KEINE Rechtfertigung für einen Mord! ![]() |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||
Hehe... du vergisst, dass das erste Szenario einem Mord näher kam als das zweite. |
gustav hat folgendes geschrieben: | ||||
Abschreckend ist die Strafe ja nur, weil es dem Täter schlecht geht. Wenn du so argumentierst, dann müsste man Täter ja auch wegsperren wenn man sie in kurzer Zeit in ner Behandlung "heilen" könnte. Denn die Behandlung hätte ja keine abschreckende Wirkung. |
Nav hat folgendes geschrieben: | ||||
Ja - aber das Motiv im Fall a) ist für mich nachvollziehbar, im Fall b) ist es das auf keinen Fall. |
Nav hat folgendes geschrieben: | ||||
Ja - aber das Motiv im Fall a) ist für mich nachvollziehbar, im Fall b) ist es das auf keinen Fall. |
Nav hat folgendes geschrieben: | ||||
Ja - aber das Motiv im Fall a) ist für mich nachvollziehbar, im Fall b) ist es das auf keinen Fall. |
Sermon hat folgendes geschrieben: |
- geht es um Kriminalitaetsvorbeugung?
- geht es um den gesellschaftlichen Sinn und Zweck des juristischen Strafprinzipes? |
Nav hat folgendes geschrieben: |
Was passiert, wenn der Vater der Tochter aus dem Knast rauskommt? Bringt er sie aus Rache gleich um? Sucht er sich dann ein neues Kind zum Schänden? |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||
Nach deiner Vorstellung reicht eine drakonische Haftstrafe und er ist einsichtig. ![]() Und was könnte drakonischer sein, als eine isolierte Haft (denn die muss er bekommen, damit ihn seine Mithäftlinge nicht böse aufs Korn nehmen). |
Nav hat folgendes geschrieben: | ||||
Bei Kinderschändern folgendes Modell: Mindeststrafe beim ersten Mal 15 Jahre mit reduzierter Beweispflicht (damit das Umfallen der Mütter wegfällt!), danach lebenslang Meldepflicht bei Umzug (mit Informierung der Nachbarn, des Bürgermeisters und der lokalen Exekutive, damit die gleich wissen, wo sie anfangen müssen, falls sie mal eine Kinderleiche finden) und lebenslange Therapie sowie das Verbot, sich auf 1000 Metern Kinderspielplätzen, Schulen und Kindergärten zu nähern. Weiters lebenslanges striktes Alkoholverbot. Sollte an sich reichen. |
Nav hat folgendes geschrieben: | ||||
Bei Kinderschändern folgendes Modell: Mindeststrafe beim ersten Mal 15 Jahre mit reduzierter Beweispflicht (damit das Umfallen der Mütter wegfällt!), danach lebenslang Meldepflicht bei Umzug ... Sollte an sich reichen. |
gustav hat folgendes geschrieben: | ||||||
Wie würdest du es finden wenn man dich so bestraft? Bei dem Zustand den du öfter mal hast kann dir das schnell passieren. |
Zebra hat folgendes geschrieben: | ||||||
Ich erinnere mal an die Diskussiion um die Kriminalisierung von Sex zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen ![]() |
Nav hat folgendes geschrieben: |
Bei Kinderschändern folgendes Modell:
Mindeststrafe beim ersten Mal 15 Jahre mit reduzierter Beweispflicht (damit das Umfallen der Mütter wegfällt!), |
Zitat: |
...danach lebenslang Meldepflicht bei Umzug (mit Informierung der Nachbarn, des Bürgermeisters und der lokalen Exekutive, damit die gleich wissen, wo sie anfangen müssen, falls sie mal eine Kinderleiche finden) |
Zitat: |
... und lebenslange Therapie |
Zitat: |
... sowie das Verbot, sich auf 1000 Metern Kinderspielplätzen, Schulen und Kindergärten zu nähern. |
Zitat: |
Weiters lebenslanges striktes Alkoholverbot. |
Nav hat folgendes geschrieben: |
Gut, dann bleiben wir dabei. |
Zitat: |
Aber bedenkt bitte vorher, wieviel Gewalt und Kindesmißbrauch und Morde es gibt. |
Zitat: |
Wie hoch war nochmal die Dunkelziffer bei sexuellem Mißbrauch von Kindern? Wieviele Verfahren enden mit einem Freispruch, weil z.B. die Mütter "umfallen"? |
Zitat: |
Was passiert, wenn der Vater der Tochter aus dem Knast rauskommt? Bringt er sie aus Rache gleich um? Sucht er sich dann ein neues Kind zum Schänden? |
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