Peter H. hat folgendes geschrieben: |
Daraus ergibt sich gegenüber den besitzlosen Klassen ihr abstrakter, ja heuchlerischer Charakter.
Millionen Menschen sind im Kapitalismus ihrer Arbeit beraubt und daher ohne Geld, mit oder ohne Menschenrechte. Das Recht auf gleiche Bildung, die volle Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz (man denke nur an die ganzen Mangerprozesse in letzter Zeit, die allesamt mit Glacehandschuhen angefaßt wurden!) unabhängig von Rasse, Religion und Nationalität, freie Wahl des Berufs, all das wird fortlaufend verletzt. Das Recht dees freien Meinungszugangs wird durch Pressemonopole behindert. Das Recht auf Leben und Gesundheit ist hierzulande keineswegs garantiert und gesichert, gleiches gilt für das Recht auf Frieden und Völkerverständigung. Zum Schluß noch der Hinweis, dass es viele indigene Gesellschaften gab, die ganz gut und gerade wegen fehlender M. existierten und wo dort die Menschlichkeit bedeutend größer war als ausgerechnet in Germany. Da mal drüber nachdenken. |
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: | ||||
Aber waren wir nicht genau an dem Punkt Anfang des 20ten Jahrunderts? Die Welt des Oliver Twist |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||||
Universelle Werte Objektive Werte gibt es. Warum spricht sich das nicht herum? |
Elisa.beth hat folgendes geschrieben: |
Du ... als Anhänger des Islam ... |
Algol hat folgendes geschrieben: |
Nur bringt uns das bezüglich "universeller Gültigkeit" dieser Werte und der Begründung eines Kulturabsolutismus durch die sog. Menschenrechte keinen Schritt weiter. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
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Peter H. hat folgendes geschrieben: |
Alles falsch das Gesumse um die viel gepriesenen Menschenrechte. Hier mal eine etwas andere Bewertung: Die Menschenrechte sind Ausdruck des jeweiligen Charakters der Produktionsverhältnisse und der davon abgeleiteten politischen Verhältnisse einer Gesellschaft. Es gibt deshalb keine ewigen, dem Menschen angeborenen Rechte. M. reflektieren die interessen der herrschenden Klasse in der jjeweiligen historischen Epoche, das Kräfteverhältnis der Klassen und üben neben ihrer politischen auch eine ausgeprägte ideologische Funktion aus. Sie haben historischen Charakter. In der bürgerlichen Gesellschaft dienen die M. der Schaffung von politischen Bedingungen, in denen die kap. Eigentümer ihre Herrschaft frei entfalten können. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
Sorry, aber den Scheiss habe ich hinter mir. |
Peter H. hat folgendes geschrieben: |
Die Menschenrechte sind Ausdruck des jeweiligen Charakters der Produktionsverhältnisse und der davon abgeleiteten politischen Verhältnisse einer Gesellschaft. |
Algol hat folgendes geschrieben: |
Btw: Weshalb sollte man jemandem nicht eine Hand amputieren (oder weniger spektakulär einfach tätowieren), anstatt ihn dreißig Jahre lang auf Kosten der Steuerzahler zu verköstigen und das Wachpersonal zu bezahlen? Und weshalb sollte man überhaupt jemanden bestrafen? Den freien Willlen gibt es ja bekanntlich nicht. Sind Strafen überhaupt mit den "Menschenrechten" vereinbar? (Sollte nicht die Wiedergutmachung vor einer evtl. Strafe kommen?) |
Sei doch vernünftig: Universelle Werte hat folgendes geschrieben: |
§ 3 Leben, Freiheit, Sicherheit (Das zu lösende Problem: Tod, Gefangenschaft, Willkür)
§ 4 Sklaverei (Das zu lösende Problem: Zwangsarbeit, Gefangenschaft) § 5 Folter (Das zu lösende Problem: Schmerzen, Erniedrigung) § 6 Rechtsperson (Das zu lösende Problem: Klageverbot) § 13 Freizügigkeit (Das zu lösende Problem: der Staat als Gefängnis) § 14 Asylgewährung (Das zu lösende Problem: staatliche Willkür) § 19 Redefreiheit (Das zu lösende Problem: Fehlerkorrektur an der Regierung) § 20 Versammlungsfreiheit (Das zu lösende Problem: politische Mitbestimmung) § 23 Recht auf Arbeit (Das zu lösende Problem: Versorgungs- und psychisches Problem) § 26 Recht auf Bildung (Das zu lösende Problem: Selbstverwirklichung, Chancengleichheit) |
Peter H. hat folgendes geschrieben: |
In der US-Verfassung soll's ein Recht auf Glück geben. |
step hat folgendes geschrieben: |
- Ich bevorzuge aus rational-ethischen Gründen ein reines Maßnahmenrecht, d.h. vor oder nach Straftaten werden nur solche Maßnahmen ergriffen, die der Gesellschaft zukünftig nutzen. Das impliziert etwa Prävention bis notfalls hin zu Sicherheitsverwahrung. Auch ein Täter-Opfer-Ausgleich wäre erstrebenswert.
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Semnon hat folgendes geschrieben: |
Aber egal, mich interessiert wirklich genau, wo der wesentliche Unterschied zwischen Täter-Opfer-Ausgleich und Vergeltung sein soll. |
Zitat: |
Doch es besteht die Gefahr, dass Beschuldigte sich zum TOA bereit erklären, nur um einer Hauptverhandlung zu entgehen, obwohl sie vom Geschädigten übertrieben belastet worden sind. Andererseits können auch Geschädigte den Eindruck bekommen, für eine Verfahrenseinstellung missbraucht zu werden. Beides gilt es zu vermeiden. Die Konfliktparteien müssen unterstützt werden, zu einem fairen und gerechten Tatfolgenausgleich zu kommen. |
Semnon hat folgendes geschrieben: |
Aber egal, mich interessiert wirklich genau, wo der wesentliche Unterschied zwischen Täter-Opfer-Ausgleich und Vergeltung sein soll. |
Semnon hat folgendes geschrieben: |
Gut, aber eine Kompensation für das Opfer oder für die gesellschaft ist letztlich immer 'Vergeltung'. |
Evilbert hat folgendes geschrieben: | ||
Es geht aber beim Täter-Opfer-Ausgleich nicht nur um das Opfer, sondern das soll auch gleichzeitig sowas wie eine Therapie für den Täter sein und somit auch dessen Interessen recht genau berücksichtigen. Wieweit das praktisch klappt, weiss ich nicht, aber die Idee an sich find ich schon prima. |
Algol hat folgendes geschrieben: |
... Kulturabsolutismus ... |
Peter H. hat folgendes geschrieben: |
Quatsch, mach Dich doch einfach mal schlau, für was kann denn gegoogelt werden. |
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