Rasmus hat folgendes geschrieben: | ||||||
Schön.
Wann war das wie genau? Gab es jemals einen Zeitpunkt, wo eine relevante Anzahl an Institutionen eine rein staatliche Ehe ohne kirchliche Trauung nicht anerkannt hätten? Wann war das? Ich sehe einfach keine Gefahr, daß solche Zustände demnächst wieder eintreten könnten. Ich halte im Gegensatz dazu das Verbot der kirchlichen Ehe für eine Aufwertung derselben und die Einmischung des Staates in die kirchlichen Angelegenheiten für falsch. Die Änderung sagt klar aus: Macht was ihr wollt, wir nehmen das nicht ernst! Und genau so gehört es sich. Andersrum wird der kirchlichen Ehe nämlich relevanz zugesprochen - wieso sonst sollte man sie legal verheirateten vorbehalten? |
Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben: |
Lief soeben auf DLF:
Soll ab nächstem Jahr nach Willen der großen Koalition auch ohne standesamtliche Trauung gültig sein. Kirchen reagieren verhalten, rechtliche Probleme bei "Scheidungen" noch völlig ungeklärt. Was haltet Ihr davon? Meine erste Empfindung: Betrifft mich nicht, sollen machen, was sie wollen. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Davon halte ich rein gar nichts!
Prinzipiell waere so etwas schon moeglich, wenn man dieses Privileg allen religioesen Vereinigungen einraeumt, weil ansonsten der Staat gegen seine religioese Neutralitaetspflicht verstoesst. Ich denke aber, dass man das Fass besser zu laesst. |
Zitat: |
Wer will, dass sein Bund fuer's Leben vor weltlichen Gerichten Anerkennung findet, der soll ihn gefaelligst auch vor weltlichen Beamten schliessen. |
Zitat: |
Wer das nicht will und bloss kirchlich heiratet, der stellt sich rein zivilrechtlich einer nichtehelichen Gemeinschaft gleich. Jeder hat prinzipiell die Wahl, weshalb das auch nicht diskriminierend ist... |
Rasmus hat folgendes geschrieben: |
..... |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Ich hatte das Eingangspost so verstanden, dass darueber nachgedacht wird kirchliche Trauungen auch ohne standesamtliche Trauung als rechtsverbindlich anzusehen. Oder habe ich da was falsch verstanden? Gruss, Bernie |
DLF hat folgendes geschrieben: |
Wer auf das Standesamt verzichten möchte, kann dies laut "Süddeutscher Zeitung" ab dem kommenden Jahr tun. Das Blatt beruft sich dabei auf eine vom Bundestag beschlossene Gesetzes-Änderung. Familienrechtler warnen allerdings: Juristisch betrachtet wird eine rein kirchliche Ehe wie eine nicht-eheliche Gemeinschaft eingestuft. Wenn´s schief geht, bedeutet das: Kein Unterhalt, keine Erbberechtigung, kein Steuerfreibetrag. |
NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | ||||||
Nein, das hast du falsch verstanden.
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NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | ||
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Ich hatte das Eingangspost so verstanden, dass darueber nachgedacht wird kirchliche Trauungen auch ohne standesamtliche Trauung als rechtsverbindlich anzusehen. Oder habe ich da was falsch verstanden? Gruss, Bernie |
Jossele hat folgendes geschrieben: |
Es besteht doch auch die Möglichkeit, dass manche jetzt erkennen können was für Witzvereine Kirchen sind. Wenn eine Kirche ihre Mitlglieder dazu anhält (und immerhin streiten sie für das Recht dazu) rechtlich irrelevante Ehen einzugehen und sie damit in vielen Belangen in die Scheiße reitet, ist das vielleicht ein ungewollter Hinweis an alle, diesen Club zu meiden.
Jossele |
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: |
Ich frag mich trotzdem, wer jetzt diesen Blödsinn ausgeheckt hat, und wozu. |
Bundestags- Drucksache 16/1831, S.76 hat folgendes geschrieben: |
Zu Nummer 30 (Artikel 1; § 70 Abs. 1a – neu – PStG) [...] Die Erfahrungen haben gezeigt, dass „andere in Deutschland vertretene Religionsgemeinschaften“ trotz wiederholten Hinweises durch verschiedene deutsche Stellen nicht dazu bewegt werden konnten, ihre Eheschließungspraxis nach den §§ 67, 67a PStG auszurichten. Es sollte daher bei dem Wegfall der im Verhältnis zu den beiden großen Kirchen nicht erforderlichen und sonst offenbar wirkungslosen Vorschrift verbleiben. |
Zettel hat folgendes geschrieben: |
Raucher, laßt euch nicht dazu bewegen, das Rauchen in Restaurants einzustellen. Steuerzahler, laßt euch nicht dazu bewegen, ehrlich eure Einkünfte anzugeben. Autofahrer, laßt euch nicht dazu bewegen, Begrenzungen der Geschwindigkeit zu beachten. Die Regierung wird dann dem Bundestag empfehlen, die betreffenden gesetzlichen Regelungen aufzuheben. Und dort, wo die Länder zuständig sind, werden deren Regierungen gewiß dem Beispiel des Bundes folgen. |
Zettel hat folgendes geschrieben: |
Zweitens scheint sich nun auch auf einer konkreteren Ebene der Verdacht zu bestätigen, den ich am Montag hatte. Wenn die Bundesregierung nicht nur überhaupt, sondern explizit mit dieser Begründung dafür eingetreten ist, das Verbot der religiösen Voraustrauung zu streichen, dann hat sie in diesem Punkt auf ihre Jurisdiktion zugunsten moslemischen Rechts verzichtet, zugunsten der Scharia also. |
morgenstern hat folgendes geschrieben: |
Klar, man könnte jetzt mit dem "selbst schuld, sei halt keine Mormonenbraut"-Argument kommen. Aber was hindert Schorschi beispielsweise daran, eine 13jährige zu "heiraten"? Solange er die Ehe nicht "vollzieht" und die Eltern der Braut das OK finden, kann er rechtlich nicht dafür belangt werden, dass er sich für die nächsten paar Jahre eine minderjährige Haussklavin hält. |
Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Hallo? Man kann Leute sehr wohl für (sexuellen) Missbrauch von Minderjährigen, unterlassener Hilfeleistung und Verwahrlosung, etc. (letzteres wären die Vergehen der Eltern/Erziehungsberechtigten) belangen. Was macht es da für einen Unterschied ob nun irgendein Schamane meint, daß wäre so in Ordnung gewesen? |
morgenstern hat folgendes geschrieben: |
Solange er die Ehe nicht "vollzieht" und die Eltern der Braut das OK finden |
Rasmus hat folgendes geschrieben: | ||
Hallo? Man kann Leute sehr wohl für (sexuellen) Missbrauch von Minderjährigen, unterlassener Hilfeleistung und Verwahrlosung, etc. (letzteres wären die Vergehen der Eltern/Erziehungsberechtigten) belangen. Was macht es da für einen Unterschied ob nun irgendein Schamane meint, daß wäre so in Ordnung gewesen? |
morgenstern hat folgendes geschrieben: | ||
Selber hallo:
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Rasmuss hat folgendes geschrieben: |
Ich halte auch nichts von der "Neuregelung".
Das Ganze ist dann ein Luftschloss ohne jegliche Bedeutung. Nur wo loest man dann diese "Ehe" wieder auf- vor dem Traualtar..? |
Rasmuss hat folgendes geschrieben: |
Ich halte auch nichts von der "Neuregelung".
Das Ganze ist dann ein Luftschloss ohne jegliche Bedeutung. Nur wo loest man dann diese "Ehe" wieder auf- vor dem Traualtar..? |
Horstsson hat folgendes geschrieben: |
Diese Unterscheidung gueltig/ungueltig macht doch eigentlich nur Sinn, wenn irgendeine Auswirkung auf staatlicher/rechtlicher Ebene damit verbunden ist, oder? |
Horstsson hat folgendes geschrieben: |
2) Was die Begriffshoheit angeht, erinnert mich das an Standards und Normen in der Computer- und Telekom-Welt. Da einigt sich eine ganze Branche auf einen technischen Standard, Protokolle usw., damit allen geholfen ist und jeder weiss, worauf er sich verlassen kann ... koennte. Denn ploetzlich baut eine der maechtigeren beteiligten Firmen ihre Produkte doch lieber nach eigenem Gusto. Anfangs beruhigt sich noch jeder - "wen interessiert's, nur der vereinbarte und dokumentierte Standard zaehlt" - und keiner sieht Veranlassung, den Quertreiber wieder einzunorden. Kurze Zeit spaeter, dank Marktmacht und Egoismus, gibt es ploetzlich zwei "Standards", den "offiziellen" und den "inoffiziellen". Und wem nutzt es? Dem Quertreiber, der nach und nach seine eigenen Ansichten, die nach Verhandlungen aus gutem Grunde nicht im offiziellen Standard beruecksichtigt wurden, durch die Hintertuer und auf Kosten aller weiter verbreitet und, wenn's ganz bloed kommt, letztendlich sogar als alleinigen Standard durchsetzt. |
Horstsson hat folgendes geschrieben: |
Die Anerkennung der kirchlichen Ehe ohne vorherige standesamtliche wuerde das wieder zurueckdrehen. |
caballito hat folgendes geschrieben: | ||
Und wer amcht so eine Unterscheidung? Außer dir, meine ich? Wo steht etwas davon, dass die kirchliche Hochzeit "gültig" sei? |
Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben: |
Lief soeben auf DLF:
Soll ab nächstem Jahr nach Willen der großen Koalition auch ohne standesamtliche Trauung gültig sein. |
caballito hat folgendes geschrieben: | ||
Warum hinkt dieser Vergleich? Ganz einfach: Die verschiedenen Computersyteme müssen kompatibel sein. Die Beziehungsmodelle verschiedener Paare müssen das nicht. Wen störts, wenns die einen so und die anderen anders halten? |
caballito hat folgendes geschrieben: |
Und nochmal: Wo steht was von Anerkennung? |
Horstsson hat folgendes geschrieben: | ||||||
Das war doch der Ausgangspunkt, fuer diesen Thread, oder verstehe ich das falsch? Siehe ganz am Anfang:
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Schalker hat folgendes geschrieben: |
[Vorher gab es die seltsame Regelung, dass eine kirchliche Trauung nur als "gültig" galt, wenn der entsprechende staatliche Akt vorausgegangen war. Eine sehr skurrile Form der Verflechtung von Staat und Kirche. Nach der Änderung ist es allgemein nicht mehr sinnvoll im Zusammenhang von kirchlichen Trauungen von "gültig" oder "ungültig" zu sprechen. Vielmehr ist es dem Staat nunmehr scheißegal, welcher Schamane welche Schäfchen wann und aus welchen Gründen traut. Kirchliche Heiraten sind weder gültig noch ungültig, sondern einfach nur völlig irrelevant. |
Leto hat folgendes geschrieben: |
Dort wo nur ein Schamane sein Sprüchlein aufsagte, aber es nie zum Standesamt ging, haben wir es dann mit dem zu tun, was man "Wilde Ehe" nennt.
Wo ist das Problem? |
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