Hostienschändung — aber wie?
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Freigeisterhaus -> Weltanschauungen und Religionen

#31:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 10:40
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Alchemist hat folgendes geschrieben:
Naja, wenn ich bei nem Fussballspiel über den Platz laufe, darf ich auch ne saftige Strafe zahlen.


Mit bis zu drei Jahren Gefängnis - ohne, dass Du sonst eine Straftat dabei verübst?

Zitat:
Ich halte es für geboten, dass man nicht einfach Veranstaltungen stören darf, wei dämlich die auch sein mögen.


Wo sind die Gesetze (!) die explizite strafen für die Störung von Fussballspielen, Kinovorstellungen oder Fernsehabenden vorsehen?

(Ich weiß es. Du bekommst Bosnuspunkte wenn Du mir verrätst, um was für einen Faktor die Gefängnisstrafe für das Stören eines Gottesdienstes höher ist!

Zitat:
Eine Hostie mitnehmen muss aber nicht mit einer Störung dieser Veranstaltung einher gehen.


Nur, wenn es keiner merkt ...

Zitat:
OK, §166 ist dämlich, aber der hat ja auch die Einschränkung der öffentlichen Ordnung.


Ja, das alte Problem: Die Spinner ticken aus, weil sie ihre Kekse beschützen müssen, und Du wärst es schuld.

#32:  Autor: AlchemistWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 10:52
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Rasmus hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Naja, wenn ich bei nem Fussballspiel über den Platz laufe, darf ich auch ne saftige Strafe zahlen.


Mit bis zu drei Jahren Gefängnis - ohne, dass Du sonst eine Straftat dabei verübst?

Zitat:
Ich halte es für geboten, dass man nicht einfach Veranstaltungen stören darf, wei dämlich die auch sein mögen.


Wo sind die Gesetze (!) die explizite strafen für die Störung von Fussballspielen, Kinovorstellungen oder Fernsehabenden vorsehen?

(Ich weiß es. Du bekommst Bosnuspunkte wenn Du mir verrätst, um was für einen Faktor die Gefängnisstrafe für das Stören eines Gottesdienstes höher ist!



Dass die tatsächlich so eine hofe Strafe vergeben können, wusste ich nicht.
Was für ne Scheisse!

Das ist ja fast soviel wie etwa fahrlässige Tötung (biszu 5 Jahren)

Argh Argh

#33:  Autor: Norm BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 11:00
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Rasmus hat folgendes geschrieben:

wie gesagt, gibt es besondere Gesetze, die bei Oblaten in der Kirche greifen, wo sie das bei Popcorn im Kino nicht tun würden.

Und, nein, die Oblate wird einem nicht "sozusagen als Geschenk" überreicht, sondern zu einem bestimmten Zweck.

Wenn ich gerade in einer Unterhaltung bin und Du unterbrichst und fragst nach der Zeit, ich Dir dann mein Handy rüberschiebe, dann kannst das nicht einfach mitnehmen oder Deine Erbtante in Australien anrufen.

LEdiglich der geringe wert würde dich hier schützen - wenn es denn Popcorn wäre und nicht der Christenkeks.

Es besteht aber schon ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen der Hostie und dem Handy, das Handy soll ja nach Benutzung wieder zurückgegeben werden, bei der Hostie wird das nicht erwartet.

#34:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 11:12
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Norm hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

wie gesagt, gibt es besondere Gesetze, die bei Oblaten in der Kirche greifen, wo sie das bei Popcorn im Kino nicht tun würden.

Und, nein, die Oblate wird einem nicht "sozusagen als Geschenk" überreicht, sondern zu einem bestimmten Zweck.

Wenn ich gerade in einer Unterhaltung bin und Du unterbrichst und fragst nach der Zeit, ich Dir dann mein Handy rüberschiebe, dann kannst das nicht einfach mitnehmen oder Deine Erbtante in Australien anrufen.

LEdiglich der geringe wert würde dich hier schützen - wenn es denn Popcorn wäre und nicht der Christenkeks.

Es besteht aber schon ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen der Hostie und dem Handy, das Handy soll ja nach Benutzung wieder zurückgegeben werden, bei der Hostie wird das nicht erwartet.


Drum auch mein zweites Beispiel mit dem Überseegespräch.

Und: Du hast Recht. Es geht in der Tat um die Erwartungshaltung: Es wird eben nicht nur nicht erwartet, dass Du die Hostie zurückgibst, es wird erwartet, dass Du sie sofort und unmittelbar aufisst.

Man kann sich also nicht auf die Position zurückziehen, dass man damit machen könne, was man wolle, da sie einem ja gegeben worden ist. (Jedenfalls ist das nicht ganz so offensichtlich, wie man meinen könnte.)

#35:  Autor: Norm BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 11:18
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Rasmus hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

wie gesagt, gibt es besondere Gesetze, die bei Oblaten in der Kirche greifen, wo sie das bei Popcorn im Kino nicht tun würden.

Und, nein, die Oblate wird einem nicht "sozusagen als Geschenk" überreicht, sondern zu einem bestimmten Zweck.

Wenn ich gerade in einer Unterhaltung bin und Du unterbrichst und fragst nach der Zeit, ich Dir dann mein Handy rüberschiebe, dann kannst das nicht einfach mitnehmen oder Deine Erbtante in Australien anrufen.

LEdiglich der geringe wert würde dich hier schützen - wenn es denn Popcorn wäre und nicht der Christenkeks.

Es besteht aber schon ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen der Hostie und dem Handy, das Handy soll ja nach Benutzung wieder zurückgegeben werden, bei der Hostie wird das nicht erwartet.


Drum auch mein zweites Beispiel mit dem Überseegespräch.

Und: Du hast Recht. Es geht in der Tat um die Erwartungshaltung: Es wird eben nicht nur nicht erwartet, dass Du die Hostie zurückgibst, es wird erwartet, dass Du sie sofort und unmittelbar aufisst.

Man kann sich also nicht auf die Position zurückziehen, dass man damit machen könne, was man wolle, da sie einem ja gegeben worden ist. (Jedenfalls ist das nicht ganz so offensichtlich, wie man meinen könnte.)

Was ist das denn dann strafrechtlich, also mal abgesehen von den Kirchenprivilegien? Da die Hostie durch die Übergabe ja aus dem Besitz des Pfarrers in den Besitzt dessen übergegangen ist, der die Hostie dnan hat, könnte mensch eigentlich meinen, der kann damit dann machen, was er möchte. Oder kommt die Art der Übergabe einem mündlcihem Vertrag gleich die Hostie zu essen? Am Kopf kratzen

#36:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 11:20
    —
Quéribus hat folgendes geschrieben:
wozu "schänden" ? Das hiesse doch, diesem faden Gebäck mehr wert zuzumessen, als es in Wirklichkeit hat (wieviel kostet noch mal ne Packung Backoblaten?) Mit den Augen rollen


Ich halte es auch hierbei.

#37:  Autor: Baldur BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 11:23
    —
Ich hätte da eine neue Geschäftsidee, mit der man zumindest in den USA sicherlich ne Menge kohle machen Könnte. Die Lebensmittelindustrie sollte sich eigene Priester anstellen, die dann im Akkord die Speisen und Getränke in Christi Fleisch und Blut verwandelt.

So ne Schweinehälft wird ratz fatz zum Leib Christi und an der Fleischtheke heßt es dann:
"500 Gramm gehackten Erlöser Bitte."
In der Bäckerei: "Ich nehme den Leib Christi". - "Geschnitten, oder am Stück?"

Pillepalle Gröhl...

#38:  Autor: Baldur BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 11:25
    —
Norm hat folgendes geschrieben:

Was ist das denn dann strafrechtlich, also mal abgesehen von den Kirchenprivilegien? Da die Hostie durch die Übergabe ja aus dem Besitz des Pfarrers in den Besitzt dessen übergegangen ist, der die Hostie dnan hat, könnte mensch eigentlich meinen, der kann damit dann machen, was er möchte. Oder kommt die Art der Übergabe einem mündlcihem Vertrag gleich die Hostie zu essen? Am Kopf kratzen


Im Handelrecht gibt es da den Eigentumsvorbehalt. D.h. Die Hostie bleibt solange Eigentum des Priesters, bis sie zum vorgesehenen (üblichen) Gebrauch verwendet wurde. Besitz allein reicht nicht. NeinNein

#39:  Autor: L.E.N.Wohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 11:26
    —
hostie fällt tief

#40:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 11:29
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Norm hat folgendes geschrieben:
Was ist das denn dann strafrechtlich, also mal abgesehen von den Kirchenprivilegien? Da die Hostie durch die Übergabe ja aus dem Besitz des Pfarrers in den Besitzt dessen übergegangen ist, der die Hostie dnan hat,


Ja.

Aber das macht sie nicht zum Eigentum des letzteren.

Zitat:
könnte mensch eigentlich meinen, der kann damit dann machen, was er möchte.


Wenn du mich nach der zeit fragst und Ich Dir wortlos mein Handy hinschiebe, darfst Du dann damit machen, was du willst?

Oder kann ich davon ausgehen, dass Du kurz auf die Uhr siehst und ich es dann wiederbekomme?

Zitat:
Oder kommt die Art der Übergabe einem mündlcihem Vertrag gleich die Hostie zu essen? Am Kopf kratzen


Ich bin kein Jurist und die Spitzfindigkeiten hier kenne ich alle nicht.

Aber: Die Hostie wird nicht einfach grundlos verschenkt. Sie wird "zum Aufessen" übergeben, speziell, zum Aufessen im Rahmen des Gottesdienstes. (um das sicherzustellen wird sie dir direkt in den Mund gelegt; Pfarrer sind oder waren zumindestens dazu angehalten, die Hostie nicht in die Hand zu geben. Rate, wieso!)

Wenn ich bei Dir zum Essen eingeladen werde, Du am Tisch sagst "Greift zu!" und ich fange an, das gesamte essen in Tupperdosen zu verpacken. mache ich dann was falsch?

#41:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 11:36
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vrolijke hat folgendes geschrieben:
Quéribus hat folgendes geschrieben:
wozu "schänden" ? Das hiesse doch, diesem faden Gebäck mehr wert zuzumessen, als es in Wirklichkeit hat (wieviel kostet noch mal ne Packung Backoblaten?) Mit den Augen rollen


Ich halte es auch hierbei.


Wie gesagt: Das unterstellt, dass es dem "Täter" darum geht, die Hostie zu schänden.

Es riecht aber aus, wenn man nicht die Hostie ernst nimmt, sondern den gefährlichen Unfug, den andere Leute glauben. ( http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=15671&start=0 )


http://www.blasphemychallenge.com/

-> Kaum einem der Teilnehmer hier wird es darum gegangen sein, seine Seele auf ewig in die Hölle zu verbannen. Das macht die Sache aber nicht überflüssig, albern oder unwichtig. Im Gegenteil: Ich halte es für wichtig, dass man sich gegen den Unsinn den die Gläubigen verbreitet wehrt. Zumindest sollte man dem keinerlei Respekt entgegen bieten, der über das normale Maß hinausgeht. Und wo ein mehr an Respekt gefordert wird ist Gegenwehr immer angemessen.

Rosa Parks hätte sich natürlich auch einfach im Bus hinten hinsetzen können, ist ja kein Drama ...


Zuletzt bearbeitet von Rasmus am 20.07.2010, 12:15, insgesamt einmal bearbeitet

#42:  Autor: Effô TisettiWohnort: 75 BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 11:51
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Rasmus hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Nach Kirchenrecht ist es natürlich illegal. Aber was ist schon das Kirchenrecht.
´
Ist es denn tatsächlich illegal, diesen Keks einfach aus der Kirche mitzunehmen?


§167 StgB stellt es unter Strafe, einen Gottesdienst zu stören.

Da das Mitnehmen von dem Keks nicht deren Regeln entspricht, wäre es wohl eineStörung des gottesdiesntes.

§166 ist auch nicht ganz ungefährlich, wenn Du den Keks erstmla na Dich gebracht hast.

Deutschland 2010 - Willkommen in der Theokratie!


Ein Bekannter hat sich mal in die Schlange gestellt, eine Hostie bekommen, sich artig bedankt und sie in die Hosentasche gesteckt. Passiert ist nix. Ich weiß aber auch nicht, was er danach damit gemacht hat. Irgendwann ist er übrigens wieder in die Kirche eingetreten. Vorher war er ausgetreten, was er nun schon wieder überlegt. Komplett von der Rolle

#43:  Autor: Lord SnowWohnort: Würzburg BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 11:57
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Vor ein paar Jahren gab es doch mal diese Meldung, wo ein Evangele einen katholischen Gottesdienst besuchte und die Hostie dann einsteckte. Draußen wurde er dann von ein paar Schwestern aufgehalten, der Pfaffe kam dann noch hinzu. Es gab Handgreiflichkeiten usw.


Ich suche die ganze Zeit schon die Meldung, vielleicht finde ich sie noch.

#44:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 12:14
    —
Haldir hat folgendes geschrieben:
Vor ein paar Jahren gab es doch mal diese Meldung, wo ein Evangele einen katholischen Gottesdienst besuchte und die Hostie dann einsteckte. Draußen wurde er dann von ein paar Schwestern aufgehalten, der Pfaffe kam dann noch hinzu. Es gab Handgreiflichkeiten usw.


Ich suche die ganze Zeit schon die Meldung, vielleicht finde ich sie noch.


Ich hab's verlinkt Smilie

#45:  Autor: esme BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 12:46
    —
Ich möchte nur anmerken, dass es beim Lästern des Heiligen Geistes um was ganz anderes geht als um das Verhältnis zu den Gläubigen. Da geht es um die Restbestände im eigenen Kopf.

Eine Hostienschändung mit dem erklärten Ziel einer adäquaten Gesetzesänderung sehe ich anders als eine Hostienschändung mit dem Ziel "Diese Deppen halten die Hostien für Gott, haha, ich trample drauf herum".

Generell sehe ich eine Hostienschändung nicht unähnlich einer Attacke auf das Kuscheltier von einem Kind.

#46:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 12:54
    —
esme hat folgendes geschrieben:
Ich möchte nur anmerken, dass es beim Lästern des Heiligen Geistes um was ganz anderes geht als um das Verhältnis zu den Gläubigen. Da geht es um die Restbestände im eigenen Kopf.


Kann, aber muss nicht.

Zitat:
Eine Hostienschändung mit dem erklärten Ziel einer adäquaten Gesetzesänderung sehe ich anders als eine Hostienschändung mit dem Ziel "Diese Deppen halten die Hostien für Gott, haha, ich trample drauf herum".


Ja, aber bloß weil es was anderes ist folgt nicht, dass man nur das eine tun sollte.

Und ich halte es nicht für völlig was anderes: Das Gesetz gibt es nur, weil es genügend diese Deppen gibt, und weil genügend Leute diese Deppen hinreichend ernst nehmen.

Zitat:
Generell sehe ich eine Hostienschändung nicht unähnlich einer Attacke auf das Kuscheltier von einem Kind.


Ja, bloß reden wir hier nicht von Kindern sondern von Erwachsenen, die für sich einfordern auch wie Erwachsene behandelt zu werden.

#47:  Autor: WoiciWohnort: Em Schwobaländle BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 13:17
    —
beachbernie hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:


....Aber Frage: Warum sollte man das tun? ....




Das frage ich mich in der Tat auch. Bisher ist mir noch keine halbwegs nachvollziehbare Antwort darauf eingefallen ausser "Kindergarten".


diesem statement möchte ich mich uneingeschränkt anschliessen....

#48:  Autor: Lord SnowWohnort: Würzburg BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 15:33
    —
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Haldir hat folgendes geschrieben:
Vor ein paar Jahren gab es doch mal diese Meldung, wo ein Evangele einen katholischen Gottesdienst besuchte und die Hostie dann einsteckte. Draußen wurde er dann von ein paar Schwestern aufgehalten, der Pfaffe kam dann noch hinzu. Es gab Handgreiflichkeiten usw.


Ich suche die ganze Zeit schon die Meldung, vielleicht finde ich sie noch.


Ich hab's verlinkt Smilie


Ah, übersehen!

Doch schon so lange wieder her...

#49:  Autor: smallie BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 20:41
    —
Wenn ich über die Sache nachdenke, insbesondere über katholischen Transsubtiationisbums - oder wie das heißt - dann frage ich mich eins:

Was machen katholische Vegetarier eigentlich mit der fleischgewordenen Oblate?

#50:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 20:56
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smallie hat folgendes geschrieben:
Wenn ich über die Sache nachdenke, insbesondere über katholischen Transsubtiationisbums - oder wie das heißt - dann frage ich mich eins:

Was machen katholische Vegetarier eigentlich mit der fleischgewordenen Oblate?


Das käme auf den individuellen Grund des Vegetarismus an.

Ethische Erwägungen: Kaum relevant, da der Herrgott es ja freiwillig gibt.
Unverträglichkeit: Dürfte kein Problem werden.

Es gint wohl Fälle, wo es Problem mit Weizen-Allergien gibt und die jeweilige Kirche nicht auf Ersatz-Oblaten ausweichen will: Man äße ja nicht das Brot ...

#51: Re: Hostienschändung — aber wie? Autor: Schlumpf BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 21:02
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alex6 hat folgendes geschrieben:
Es gibt Dinge im Leben, die man gemacht haben sollte, dazu gehört für viele Menschen die Schändung bzw. Frevelung einer Hostie. Aber wie geht das? Woher kriege ich eine Hostie? Wenn ich mir bei BOLLE eine Oblate kaufe ist es ja noch keine Hostie. Woher kriege ich als Nichtmitglied der RKK so ein Ding? Und wenn ich sie dann habe, wie schände ich sie? Einfach in die Biomülltonne werfen ist doch etwas zu profan, oder? Ich bitte um Tips und Hilfe!

Wer trotz aller Abneigung gegen Religion auf so eine bescheuerte Idee kommt, muss entweder unreif oder grenzenlos kindisch sein.

#52:  Autor: Norm BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 21:03
    —
Rasmus hat folgendes geschrieben:


Wenn ich bei Dir zum Essen eingeladen werde, Du am Tisch sagst "Greift zu!" und ich fange an, das gesamte essen in Tupperdosen zu verpacken. mache ich dann was falsch?

Ja, pack gefälligst nur deinen Anteil ein. Nein, so geht das nicht!

#53: Re: Hostienschändung — aber wie? Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 21:04
    —
York hat folgendes geschrieben:
alex6 hat folgendes geschrieben:

Es gibt Dinge im Leben, die man gemacht haben sollte, dazu gehört für viele Menschen die Schändung bzw. Frevelung einer Hostie.


Und warum musst du sowas machen? Frage

Beim Thema Burka heißt es immer, man solle "Respekt vor religiösen Anschauungen" haben. Cool

Beim Thema "Hostie" gilt das nicht?

Findest du denn, Hostien seien provozierend im Straßenbild? Frage



Blödsinn. Man soll überhaupt keinen "Respekt vor religiösen Anschauungen" haben. Oder vorm FC Bayern. Trotzdem sollte man nicht auf die Idee kommen, Bayerntrikots zu verbieten. Soll sich die doch anziehen wer will - wenn ich das dulde heisst das noch keineswegs, dass ich das sonderlich "respektiere".

Ich kann durchaus Kittelträgern ihre Kittel nicht verbieten wollen, mich aber andererseits dennoch volle Kanne über sie lustig machen, sie kritisieren, politisch gegen sie auftreten u.v.a.m.

Wieso Dir und Konsorten das so extrem schwer fällt trotz umfangreicher Hilfestellung ist schwer beeindruckend.

#54: Re: Hostienschändung — aber wie? Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 21:14
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Noseman hat folgendes geschrieben:
Wieso Dir und Konsorten das so extrem schwer fällt trotz umfangreicher Hilfestellung ist schwer beeindruckend.


Das ist in Kurzfassung der unterschied zwischen Ethik und Moral.

#55: Re: Hostienschändung — aber wie? Autor: Zoff BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 21:19
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
York hat folgendes geschrieben:
alex6 hat folgendes geschrieben:

Es gibt Dinge im Leben, die man gemacht haben sollte, dazu gehört für viele Menschen die Schändung bzw. Frevelung einer Hostie.


Und warum musst du sowas machen? Frage

Beim Thema Burka heißt es immer, man solle "Respekt vor religiösen Anschauungen" haben. Cool

Beim Thema "Hostie" gilt das nicht?

Findest du denn, Hostien seien provozierend im Straßenbild? Frage



Blödsinn. Man soll überhaupt keinen "Respekt vor religiösen Anschauungen" haben. Oder vorm FC Bayern. Trotzdem sollte man nicht auf die Idee kommen, Bayerntrikots zu verbieten. Soll sich die doch anziehen wer will - wenn ich das dulde heisst das noch keineswegs, dass ich das sonderlich "respektiere".

Ich kann durchaus Kittelträgern ihre Kittel nicht verbieten wollen, mich aber andererseits dennoch volle Kanne über sie lustig machen, sie kritisieren, politisch gegen sie auftreten u.v.a.m.

Wieso Dir und Konsorten das so extrem schwer fällt trotz umfangreicher Hilfestellung ist schwer beeindruckend.


Die dürfen in ihren ungeheizten Tempeln machen was sie wollen, solange das nicht gegen irgendwelche Gesetze verstößt, was bei der Nummer mit dem Keks wohl kaum der Fall sein dürfte.

So what?

Ich halte es nicht für zielführend, Leute auf die ganz billige Art zu provozieren und zu verletzen. Wem bringt das denn bitte was?

#56:  Autor: Baldur BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 21:20
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Norm hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:


Wenn ich bei Dir zum Essen eingeladen werde, Du am Tisch sagst "Greift zu!" und ich fange an, das gesamte essen in Tupperdosen zu verpacken. mache ich dann was falsch?

Ja, pack gefälligst nur deinen Anteil ein. Nein, so geht das nicht!
Lachen

#57: Re: Hostienschändung — aber wie? Autor: Baldur BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 21:23
    —
Zoff hat folgendes geschrieben:
Die dürfen in ihren ungeheizten Tempeln machen was sie wollen, solange das nicht gegen irgendwelche Gesetze verstößt, was bei der Nummer mit dem Keks wohl kaum der Fall sein dürfte.

So what?

Ich halte es nicht für zielführend, Leute auf die ganz billige Art zu provozieren und zu verletzen. Wem bringt das denn bitte was?


Aber wenn sie doch wirklich davon überzeugt sind, dass sie diese Kekse in das Fleisch eines Menschen (?) verwandeln, dann ist das doch Kanibalismus. Gibt es dagegen denn keine Gesetze? Um dann der Strafe oder dem Urteil zu entgehen, müssten sie wohl nachweisen, dass es sich nicht tatsächlich um Menschenfleisch handelt, sondern schlicht um Backoblaten, was sie natürlich nicht können, weil sie es ja selbst verwandelt haben.

Also Kanibalismus ist mW in Germany strafbar. Wie sieht es mit dem Verzehr von Göttern aus?

#58: Re: Hostienschändung — aber wie? Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 21:27
    —
Baldur hat folgendes geschrieben:

Also Kanibalismus ist mW in Germany strafbar.



Nach welchem Gesetz? Störung der Totenruhe (§ 168)?

#59: Re: Hostienschändung — aber wie? Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 21:30
    —
Zoff hat folgendes geschrieben:
Ich halte es nicht für zielführend, Leute auf die ganz billige Art zu provozieren und zu verletzen. Wem bringt das denn bitte was?


Würde das nicht ggf zu mindestens ein ganz bisschen auch auf das jeweilige ziel drauf ankommen?

#60: Re: Hostienschändung — aber wie? Autor: Zoff BeitragVerfasst am: 20.07.2010, 21:33
    —
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
Ich halte es nicht für zielführend, Leute auf die ganz billige Art zu provozieren und zu verletzen. Wem bringt das denn bitte was?


Würde das nicht ggf zu mindestens ein ganz bisschen auch auf das jeweilige ziel drauf ankommen?


Derzeit geht es hier doch wohl um Gottestdienstbesucher in D., oder habe ich was verpasst?



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