Sollte man KZ-Wachleute auch heute noch vor Gericht stellen? | ||||||||||||||||||||||||||||
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Stimmen insgesamt : 15 |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Aber generell Alte. Nicht nur KZ-Wächter? |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||
Wenn die Taten lange her sind: Ja. |
Critic hat folgendes geschrieben: | ||
Die geltenden Gesetze gehören natürlich zu der jeweiligen Sicht auch dazu. Ich hatte allerdings auch bei anderen Fällen, in denen Angeklagte sehr alt oder schwer krank waren, schon bemerkt, daß jeder Umgang damit nicht nach allen Maßstäben "gerecht" sein kann: Besser wäre es gewesen (ja ich weiß, daß man damals die "kleineren Chargen" nicht verfolgt hat, lag an einer mehr oder weniger großen Verdrängung einer Aufarbeitung), man hätte diese Leute vor 50 oder 60 Jahren angeklagt, dann hätte man ggf. nicht das Gefühl, daß da nur ein "Opa" nur noch gequält wird, und man hätte ggf. auch einen ganz anderen Rahmen für etwaige Strafen ansetzen können. Jede Haftstrafe, sollte eine verhängt werden, dürfte für den Betroffenen wie eine lebenslange Strafe wirken bzw. könnte ohnehin nicht mehr vollstreckbar sein. Es gehört aber auch zu den Gegebenheiten des Rechtsstaates, daß zunächst (für die Zumessung einer Strafe, denn es gab ja bei den Fällen, die in den letzten Jahren besprochen wurden, Unterschiede, wie die alten Männer über ihr damaliges Verhalten dachten) die Einlassungen als auch die Gesundheit eines Angeklagten eine Rolle spielen, daß ggf. davon abgesehen wird, diejenigen noch einzusperren. Letztlich mag die Gerechtigkeit also eher darauf liegen, daß man damit demonstrieren möchte, daß die Gesellschaft heute deutlicher hinsehen will, daß die Zeitzeugen nicht vergessen werden, daß man - bei dem Alter der Beteiligten womöglich zum letzten Mal - nochmal Rosse und Reiter nennen kann - und sich eben auch eine Verantwortlichkeit für diejenigen ergibt, die Zeitzeugenberichte etc. mit angehört haben. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Und dafür ist eine Gerichtsverhandlung nötig? |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||||||
OK. Warum hast Du denn die Frage nicht so gestellt? Muss man mit einem alten KZ-Wächter mehr Mitleid haben, als mit einem alten Nicht-Nazi, der Verbrecher war? |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Weil man damit nichts mehr erreichen kann. Will man über 90-Jährige noch bessern? Außerdem ist es absurd, dass Greise vor Jugendgerichten stehen. Der Angeklagte im aktuellen Fall war 17 als er seinen Dienst antrat bzw. antreten musste. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: |
Ein paar Jahre bis Jahrzehnte nach dem Krieg hätte man noch wirkliche Täter ausfindig machen können. Das hat man unterlassen, dafür werden heute irgendwelche Leute vor Gericht gestellt, die aufgrund ihres Alters kaum Chancen hatten, sich dem Ganzen zu entziehen. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Ich habe die Frage so gestellt, weil die KZ-Wachleute-Prozesse die einzigen mir bekannten Prozesse sind, bei denen wegen über 70 Jahre zurückliegenden Verbrechen verhandelt wird. Und da diese Prozesse auch wahrscheinlich die einzigen sind, die den Forumsusern bekannt sind, wären gleich Vorwürfe gekommen ich wollte Nazis verteidigen mit einer Flucht ins Allgemeine. Dann wären Fragen gekommen, warum ich nicht die KZ-Wachmänner in der Fragestellung erwähnt hätte. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||
Wenn die Taten lange her sind: Ja. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Ich habe die Frage so gestellt, weil die KZ-Wachleute-Prozesse die einzigen mir bekannten Prozesse sind, bei denen wegen über 70 Jahre zurückliegenden Verbrechen verhandelt wird. Und da diese Prozesse auch wahrscheinlich die einzigen sind, die den Forumsusern bekannt sind, wären gleich Vorwürfe gekommen ich wollte Nazis verteidigen mit einer Flucht ins Allgemeine. Dann wären Fragen gekommen, warum ich nicht die KZ-Wachmänner in der Fragestellung erwähnt hätte. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Bessern wird man die nicht mehr. Man sendet aber eine kraftvolle Botschaft an alle, die davon träumen die Vergangenheit wieder auferstehen zu lassen: "Wenn ihr sowas macht, dann müsst ihr fuer den Rest Eures Lebens damit rechnen, dass man Euch zur Verantwortung zieht! Egal in welches Loch Ihr Euch verkriecht und wenn's sein muss auch noch mit 100!" |
Zitat: |
Strafzweck der Jugendstrafe ist neben dem Erziehungsgedanken auch die Sühne der Schuld. Die Jugendstrafe darf nach der Rechtsprechung des BGH jedoch nicht auf Erwägungen gestützt werden, dass Abschreckung bewirkt werden solle (sog. Verbot der generalpräventiven Begründung). |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Mal 'ne andere Frage. Mord verjährt ja nun mal nicht. Bedeutet Deine Auffassung hier nun, dass Du generell Verjährungsfristen fuer Mord einführen willst oder geht es Dir nur um eine Ausnahme fuer NS-Verbrecher, die z.B. fuer "normale" Kindermörder nicht gelten soll? |
zelig hat folgendes geschrieben: |
....Ich sag dir auch warum ich insistiere. Es werden ja immer weniger, aber bei so gut wie allen spät zur Anklage gebrachten Nazi-Tätern, wurden immer Stimmen laut, daß damit mal Schluß sein muß. Es ist die Melodie der Rechten und der Verharmloser. Immer schon gewesen. .... |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
"Mord verjährt nicht" ist kein Naturgesetz. Früher verjährte Mord. Das wurde wegen der Nazis geändert. |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Ich bin mir beispielsweise ziemlich sicher, daß du dich vorab nicht informiert hast, wieviele spät aufgedeckte Taten von "normalen" Verbrechern verhandelt wurden. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Es geht hier zunaechst mal darum, dass ueberhaupt eine strafrechtliche Verfolgung stattfindet, d.h. die Staatsanwaltschaft ermittelt und erhebt je nach Ermittlungsergebnis Anklage oder nicht. Bis hierhin spielen Alter und Gesundheitszustand des Beschuldigten keine Rolle. Nun kann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, versteht sich, geprüft werden, ob der betreffende verhandlungsfähig ist oder nicht. Wenn ja, dann muss er vor Gericht, damit der Fall verhandelt werden kann. Der Richter kommt dann zu einem Urteil, z.B. eine Haftstrafe, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, entweder zu vollstrecken ist oder u.U. wegen Haftunfähigkeit ausgesetzt wird.
So läuft das im Rechtsstaat, der sich ganz grundsaetzlich vom Unrechtsstaat, dem die betreffenden Tattergreise frueher mal gedient haben, unterscheidet. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
"Mord verjährt nicht" ist kein Naturgesetz. Früher verjährte Mord. Das wurde wegen der Nazis geändert. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Stell Dir mal vor; Deine mutter wurde ermordet als Du 11 Jahre alt warst. Nie wurde der Mörder gefasst. Nun 60 Jahr später, wird der Mörder durch einen zufälligen DNA-Fund gefunden. Nach der Verjährung, könnte der zu Dir sagen: "ja, ich habe damals Deine Mutter ermordet. Ist aber schon so lange her. Da mußt du mal Ruhe geben". Dann siehst du das schon mit ganz andere Augen. Solange es anonyme Toten sind, hat man keine Beziehung zu der Tat. Und mit Recht, sollen, die die urteilen, auch keine Beziehung weder mit Täter noch mit Opfer haben. Aber geurteilt sollte schon werden, finde ich. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||
Wenn der vor 60 Jahren meine Mutter vergewaltigt hätte, und diese sich daraufhin umgebracht hätte, könnte ich auch nichts machen. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Ich glaube, dass es auch fuer Dich in Deinem konstruierten Beispiel unerträglich waere, wenn der Täter so tun koennte als haette er nichts Unrechtes getan, wenn er z.B. sagen wuerde "Die hatte es doch herausgefordert" oder "Die war psychisch gestoert und ihr Selbstmord hatte nix mit mir zu tun". |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: |
Gefragt ist die persönliche Sicht. ... |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: |
...Also bitte nicht sich hinter geltenden Gesetzen verschanzen. [...] |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
...und genauso klingt es fuer Überlebende der Naziverbrechen, wenn die Schuld der Täter nicht festgestellt bzw. eingestanden, sondern relativiert oder geleugnet wird. Ein klares Gerichtsurteil kann da schon fuer Seelenfrieden bei den betreffenden Menschen sorgen und schon aus dem Grund sollte, bei aller Schwierigkeit der Beweisführung nach so langer Zeit, versucht werden die Wahrheit zu finden und Schuld festzustellen, wo sich diese noch feststellen laesst. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Also hat der Staat versagt und den Seelenfrieden der Opfer völlig außer Acht gelassen, als er diese Leute jahrzehntelang nicht verfolgt hat? Die heutigen Prozesse sind ja erst aus einer geänderten Rechtsauffassung entstanden. |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||
Die "persönliche Sicht" (nicht nur bei diesem Thema) sollte von objektiven Kriterien geleitet sein, u.a von der Gesetzeslage. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Diese Aufforderung, Gesetze zu ignorieren, kommt einem Bankrott des politisch-rationalen Denkens gleich und ist eine Befürwortung von gefühlsgeleiteten Stammtischparolen. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: |
Weil man damit nichts mehr erreichen kann. Will man über 90-Jährige noch bessern? Außerdem ist es absurd, dass Greise vor Jugendgerichten stehen. Der Angeklagte im aktuellen Fall war 17 als er seinen Dienst antrat bzw. antreten musste. Ein paar Jahre bis Jahrzehnte nach dem Krieg hätte man noch wirkliche Täter ausfindig machen können. Das hat man unterlassen, dafür werden heute irgendwelche Leute vor Gericht gestellt, die aufgrund ihres Alters kaum Chancen hatten, sich dem Ganzen zu entziehen. |
DonMartin hat folgendes geschrieben: | ||
Es wäre grade die Aufgabe des Gerichtes, deren Schuld oder Unschuld festzustellen. Am Ende läuft es eh auf Haft- bzw Verhandlungsunfähigkeit hinaus. Aber ganz ohne Anklage soll man solche Leute nicht davonkommen lassen. Sonst wäre die Message an künftige Völkermörder: versteckt euch lange genug, dann seid ihr aus dem Schneider. |
DonMartin hat folgendes geschrieben: |
Es wäre grade die Aufgabe des Gerichtes, deren Schuld oder Unschuld festzustellen. |
Zitat: |
Am Ende läuft es eh auf Haft- bzw Verhandlungsunfähigkeit hinaus.
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Zitat: |
Aber ganz ohne Anklage soll man solche Leute nicht davonkommen lassen.
Sonst wäre die Message an künftige Völkermörder: versteckt euch lange genug, dann seid ihr aus dem Schneider. |
Zitat: |
Am Ende näherte sich die emotional aufgebrachte Richterin Meier-Göring der großen Frage nach Schuld sogar mit einem gewagten Vergleich. Angenommen, sagte sie, im Gerichtssaal stünde jemand auf und drohte, mit einer Waffe alle zu erschießen. Sie, die Richterin, gäbe den Justizbeamten daraufhin die Anweisung, die Türen von außen abzuschließen, und diese würden diesem "schwachsinnigen Befehl" auch noch Folge leisten: Wer wäre außer dem Schützen und ihr selbst wegen des Befehls zum Absperren der Türen dann Schuld am Tod dieser Menschen im Saal? Hätten diese Justizbeamten Schuld? Nein, sagte Bruno D. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Wann wären die Angeklagten deiner Meinung nach schuldig geworden? Reicht es aus, wenn sie ihren Wachdienst versehen haben und die Möglichkeit sich an die Ostfront zu versetzen nicht genutzt haben? |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Oder auf den Tod des Angeklagten. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: |
Außerdem handelt es ich bei den jetzt Angeklagten um Leute, denen nichts anderes nachzuzweisen ist als ihren Dienst in einem Vernichtungslager versehen zu haben. Die Verfahren gegen Leute, die durch Zeugenaussagen oder Akteneintragungen belastet wurden, wurden schon früher geführt. |
DonMartin hat folgendes geschrieben: |
Es wäre grade die Aufgabe des Gerichtes, deren Schuld oder Unschuld festzustellen. |
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