Poldi hat folgendes geschrieben: |
Die Vorgaben für den 2. Teil des neuen Urherberrechts sind da,
Und es wird noch netter : - Private Kopien(auch Transfer in MP3-Player ect.) müssen extra bezahlt werden - Internetprovider müssen Kundendaten OHNE Gerichtsbeschluß an die MI herausgeben - Radio/TV-Sender dürfen nur noch die von der MI erlaubte Musik spielen, d.h. die MI bestimmt das Programm - Beweislastumkehr im Klagefall ... nicht die MI muß beweisen, daß man kopiert hat, sondern man muß beweisen, daß man NICHT kopiert hat. (Bisher im deutschen Rechtsystem nicht erlaubt ... ) - Musiker müssen ihre Rechte komplett und für alle erdenklichen Nutzungsarten an die MI abtreten ect. pp. quelle : http://www.heise.de/newsticker/data/sha-16.09.03-000/ oder http://www.ifpi.de/news/318/positionspapier.pdf |
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