step hat folgendes geschrieben: |
Ich wehre mich dagegen, die Religionskritik von den Rechten kapern zu lassen. |
step hat folgendes geschrieben: |
Man kann sehr wohl den Islam (und das Christentum) für irrational und aufklärungsfeindlich halten und in ihm weder eine große Bereicherung noch das größte Integrationshindernis sehen. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||||||
O du redlicher ichweißnichtwas, ich habe nicht kritisiert, dass du "Bürger" gesagt hast, sondern dass du es in einem bestimmten Sinn gesagt hast. Das kannst du, das können andere nachlesen. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
Die Bevölkerung eines Landes ist die Gesamtheit seiner Einwohner, nicht seiner Bürger. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
Die Bevölkerung eines Landes ist die Gesamtheit seiner Einwohner, nicht seiner Bürger. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Deshalb habe ich auch Bürger benutzt. Aber Bürger ist nicht = Volk. Was ich tillich in dem Post, auf den Du Dich gerade beziehst, erklärt habe, war nur, dass mir klar ist, was er mir da unterstellt. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
Eben, in der Weise hast du den Begriff "Rechtsstaat" eingeschränkt, dass er - zumindest primär - für seine Bürger (im Sinne von Staatsbürger) da sei, und zwar für diese als Gesamtheit. Dem steht dann logisch gegenüber, dass er für andere, die Nicht-Staatsbürger, nicht oder zumindest weniger da wäre. Das, was einen Rechtsstaat ausmacht, ist aber nicht primär für eine gedachte Gesamtheit da, sondern für das Individuum, das in einer bestimmten Situation gerade mit ihm zu tun hat (und kann deshalb im konkreten Fall der Mehrheit gewaltig gegen den Strich gehen), und zwar unabhängig davon, ob die jeweilige Person Staatsbürger ist oder nicht. (Davon mögen andere Rechte oder Leistungen des Staates abhängen, aber nicht das Recht auf rechtsstaatliche Behandlung.) Diese Verschiebung vom Individuum auf die Gesamtheit und die Einschränkung auf die Staatsbürger habe ich mit meiner polemischen Anspielung auf die "Volksgemeinschaft" gemeint. Allerdings schwingt bei "Volksgemeinschaft" natürlich nicht nur ein Rechtsverständnis mit, das in dieser Richtung viel weiter geht, sondern auch noch die rassistische Komponente (gegen die du dich zu Recht verwahrst), dass die Staatsbürgerschaft von ethnischer Zugehörigkeit abhängt. Letzteres habe ich in meiner Polemik nicht gemeint, aber das schwingt natürlich mit, und dafür entschuldige ich mich. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Der Patriotismus, den ich inzwischen wirklich habe, ist nicht völkisch, es ist ein Kulturpatriotismus. Das aber hat wiederum, auch wenn das Wort Patriotismus gern von Rechten benutzt wird und von anderen gern als Rechts verschrien wird, nicht wirklich etwas mit Rechts zu tun. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Ist doch völlig wurscht. Der Punkt ist der, dass du hier die Meinung geäußert hattest, nur Bürger hätten ein Recht auf eine rechtsstaatliche Behandlung und Nicht-Bürger nicht, und tillich das zu Recht als rechtsstaatsfeindliche Position bezeichnet hat. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||
Erstmal ist der Punkt, dass ich nicht davon geschrieben habe, dass Nicht-Bürger kein Recht auf eine rechtstaatliche Behandlung hätten, sondern dass ich es für gut hielte, deren Verfahren bei der Aufnahme in diesen Staat zu verkürzen. Das kannst Du nur auf die Aussage, die Du mir jetzt unterschiebst, verkürzen, wenn Du den Rechtsstaat für eine binäre Veranstaltung hältst, die nach dieser eingeschränkten Verfahrensverkürzung nicht mehr existiert. Aber selbst wenn Du den Rechtsstaat für etwas Binäres hieltest, wäre es etwas gehetzt, aus dieser Position gleich eine rechtsstaatsfeindliche zu machen. Ich halte sie im Gegenteil für rechtsstaatsfreundlich - sie ist letztlich um den Erhalt dieses Staates, der auch mit dieser Änderung ein Rechtsstaat bleiben wird, bemüht. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||
Ziemlich schwache Verteidigung. Es zählt zum Wesen des Rechtsstaates, dass er alle Menschen prinzipiell gleich behandelt und nicht unterschiedliche Arten von Recht fuer unterschiedliche Gruppen schafft. Insbesondere hat der Rechtsweg hierbei fuer alle Menschen gleich zu sein. Wenn Du willkuerlich den Rechtsweg fuer eine bestimmte Gruppe verkürzt, dann hast Du definitionsgemäß den Bereich von Rechtsstaatlichkeit verlassen. Den "vollen Rechtsstaat" fuer die einen und den "Rechtsstaat light" fuer andere hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
....
Es zählt zum Wesen des Rechtsstaates, dass er alle Menschen prinzipiell gleich behandelt und nicht unterschiedliche Arten von Recht fuer unterschiedliche Gruppen schafft. Insbesondere hat der Rechtsweg hierbei fuer alle Menschen gleich zu sein. Wenn Du willkuerlich den Rechtsweg fuer eine bestimmte Gruppe verkürzt, dann hast Du definitionsgemäß den Bereich von Rechtsstaatlichkeit verlassen. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Das ist schon vom ersten Satz her Unsinn... |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
Ansonsten gibt es zahlreiche Formen von Ungleichbehandlung |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Aber selbst wenn Du den Rechtsstaat für etwas Binäres hieltest, wäre es etwas gehetzt, aus dieser Position gleich eine rechtsstaatsfeindliche zu machen. Ich halte sie im Gegenteil für rechtsstaatsfreundlich - sie ist letztlich um den Erhalt dieses Staates, der auch mit dieser Änderung ein Rechtsstaat bleiben wird, bemüht. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Aber nicht hinsichtlich der rechtsstaatlichen Verfahren selbst. Und dafür findet sich in deiner Aufzählung auch kein Beispiel. |
Gödelchen hat folgendes geschrieben: |
Wenn ein Verfahren nicht gebraucht wird, jemand keinem Verfahren unterliegt, dann verbleibt der Rechtsstaat halt immer noch Staatsgrundsatz und gewährleistet die rechtsstaatskonforme "Ungleichbehandlung". |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Aber nicht hinsichtlich der rechtsstaatlichen Verfahren selbst. Und dafür findet sich in deiner Aufzählung auch kein Beispiel. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Wa? Bedeutet dieser Satz auch irgendwas? Oder ist er das, wonach er aussieht, nämlich dummes Geschwätz? |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
Welchen Rechtsweg man wem eröffnet, ist eine Entscheidung des Rechtsstaates, solange gleiche Fälle gleich behandelt werden. |
Gödelchen hat folgendes geschrieben: |
Ich wage nicht über deinen intellektuellen Hintergrund zu spekulieren.....wenn es für dich einfacher wird, -> wenn kein Brot gebraucht wird, ist das Korn nicht " nutzlos "......... |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Also kann der Rechtsstaat theoretisch Menschen völlig entrechtlichen, indem er ihnen gar keine Rechtswege mehr eröffnet, und trotzdem ein Rechtsstaat bleiben, solange er das auf gleiche Fälle gleich anwendet? |
Gödelchen hat folgendes geschrieben: |
Nebelkerze. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Eine Frage kann schon per definitionem überhaupt keine Nebelkerze sein, du notorischer Phrasendrescher. |
Gödelchen hat folgendes geschrieben: |
Ach, eine rhetorische Frage [...] ist das dann nicht . |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Also kann der Rechtsstaat theoretisch Menschen völlig entrechtlichen, indem er ihnen gar keine Rechtswege mehr eröffnet, und trotzdem ein Rechtsstaat bleiben, solange er das auf gleiche Fälle gleich anwendet? |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: | ||||
Hör doch auf mit diesen Spielchen! |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Das ist schon vom ersten Satz her Unsinn: So sind nur Bürger wahlberechtigt, andere nicht. Beamte unterliegen einem zusätzlichen Recht, dem Disziplinarrecht usw.. Jedes Recht hat einen eigenen Geltungsbereich. Wofür ich eintrete ist eine Änderung des Geltungsbereiches bestimmter Rechte in bestimmten Fällen und gleich ist das das Abendland in Gefahr. Geht es nicht ein bisschen kleiner? |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: | ||||
Hör doch auf mit diesen Spielchen! „Entrechten“ heißt: jemandem Rechte nehmen, die er vorher hatte. Bis vor Jahren hatte man noch das Recht, im Restaurant zu rauchen. Heute haben wir das Recht nicht mehr. Jemand, der widerrechtlich ein anderes Land betritt, hat erst einmal gar keine Rechte. Bis vor einigen Jahrzehnten hatten wir Zöllner, und die waren bewaffnet. Warum wohl? Es gab da auch einen Staat, der seine Bürger mit Waffengewalt am Verlassen seines Staatsgebietes gehindert. Das war definitiv kein Rechtsstaat. Rechtsstaat bedeutet rechtliche Garantien der Bürger eines Staates gegen ihre Staatsverwaltung. Darum geht es hier nicht. Es geht um die Rechte, die ein Staat denen gewährt, die weder seine Bürger sind, noch einen berechtigten Aufenthaltstitel haben. Das ist eine politische Entscheidung, keine rechtliche, denn Rechte wollen diese Menschen ja erst erlangen. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
Rechtsstaat bedeutet rechtliche Garantien der Bürger eines Staates gegen ihre Staatsverwaltung. Darum geht es hier nicht. Es geht um die Rechte, die ein Staat denen gewährt, die weder seine Bürger sind, noch einen berechtigten Aufenthaltstitel haben. Das ist eine politische Entscheidung, keine rechtliche, denn Rechte wollen diese Menschen ja erst erlangen. |
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