Marcellinus hat folgendes geschrieben: | ||||
... und das müßten Tarvoc, beachbernie und Skeptiker auch wissen. Die Gleichbehandlung beschränkt sich darauf, daß gleiche Fälle gleich behandelt werden müssen, und der Rechtsstaat darauf, daß es unseren Gesetzen entsprechen muß. Ansonsten gibt es zahlreiche Formen von Ungleichbehandlung, zwischen Minderjährigen und Volljährigen, Männern und Frauen (zB. beim Renteneintrittsalter), Ledigen und Verheirateten bei der Steuer, und nicht zuletzt zwischen Staatsbürgern und Ausländern bei Aufenthalts-, Arbeits- und Wahlrecht, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Behörden und Regierungen haben sich an all diese unterschiedlichen Rechte zu halten. Das Maß, in dem sie das tun, macht einen Rechtsstaat aus, nicht mehr und nicht weniger. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Keine der von Dir gebrachten Beispiele ist wirklich mit einer Verkürzung des Rechtswegs fuer Fluechtlinge vergleichbar, schon weil keine sachlichen Gründe dafuer vorliegen, |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
sondern es wohl nur darum geht das Land als Fluchtziel unattraktiver zu machen. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Warum keinen verkürzten Rechtsweg fuer Baugenehmigungen umstrittener Bauprojekte? |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Ach ja, dazu hätte ich übrigens auch eine kleine Nachfrage. In welchem Verhältnis steht das von mir Gefettete zu Artikel 6 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte? |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: | ||||
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step hat folgendes geschrieben: | ||||||
Hmm ... es gibt aber schon rechtsgültige Verpflichtungen in bezug auf Allgemeine Menschenrechte, z.B. gelten doch https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention#Rechtsschutz https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_b%C3%BCrgerliche_und_politische_Rechte#Bedeutung_im_deutschen_Recht meines Wissens verbindlich und für jeden, der sich im deutschen Rechtsgebiet aufhält. Oder? |
Zitat: |
Bei 40 Prozent der mutmasslich minderjährigen Asylsuchenden konnte eine Volljährigkeit nachgewiesen werden. |
step hat folgendes geschrieben: | ||||||
Hmm ... es gibt aber schon rechtsgültige Verpflichtungen in bezug auf Allgemeine Menschenrechte, z.B. gelten doch https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention#Rechtsschutz https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_b%C3%BCrgerliche_und_politische_Rechte#Bedeutung_im_deutschen_Recht meines Wissens verbindlich und für jeden, der sich im deutschen Rechtsgebiet aufhält. Oder? |
step hat folgendes geschrieben: | ||||||
Hmm ... es gibt aber schon rechtsgültige Verpflichtungen in bezug auf Allgemeine Menschenrechte, z.B. gelten doch https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention#Rechtsschutz https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_b%C3%BCrgerliche_und_politische_Rechte#Bedeutung_im_deutschen_Recht meines Wissens verbindlich und für jeden, der sich im deutschen Rechtsgebiet aufhält. Oder? |
DonMartin hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Da steht aber nicht, wie lang und breit der Rechtsweg im Falle eines Asylverfahrens zu sein hat. Interessehalber: haelt sich eigentlich die Schweiz daran? Dort gilt mW eine ziemliche robuste Ausweisungspraxis in Sachen krimineller Auslaender. Noch was interessantes aus der Schweiz:
Demnach wird das Gastland standardmaessig beschissen. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
[Zitatkette gekürzt]
Erstmal ist der Punkt, dass ich nicht davon geschrieben habe, dass Nicht-Bürger kein Recht auf eine rechtstaatliche Behandlung hätten, sondern dass ich es für gut hielte, deren Verfahren bei der Aufnahme in diesen Staat zu verkürzen. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
[Zitatkette gekürzt]
Das ist schon vom ersten Satz her Unsinn: So sind nur Bürger wahlberechtigt, andere nicht. Beamte unterliegen einem zusätzlichen Recht, dem Disziplinarrecht usw.. Jedes Recht hat einen eigenen Geltungsbereich. Wofür ich eintrete ist eine Änderung des Geltungsbereiches bestimmter Rechte in bestimmten Fällen und gleich ist das das Abendland in Gefahr. Geht es nicht ein bisschen kleiner? |
DonMartin hat folgendes geschrieben: | ||
Gibt es bereits. Nennt sich "Planungsbeschleunigungsgesetz". Das gilt sogar für Inländer. |
DonMartin hat folgendes geschrieben: | ||
Noch was interessantes aus der Schweiz:
Demnach wird das Gastland standardmaessig beschissen. |
Zitat: |
Die Schweiz führt flächendeckend umstrittene medizinisch-forensische Tests ein, um in Zweifelsfällen das Alter von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden abzuklären. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: | ||||
Das heißt aber nicht, daß es die nicht gibt. Ausländische Diplomaten haben zB. überhaupt keinen Rechtsweg. Da reicht ein Stirnrunzeln der Regierung, und sie sind draußen. Ähnliches gilt für befristete Aufenthaltserlaubnisse, überhaupt das ganze Ausländerrecht (neudeutsch: „Aufenthaltsrecht). |
Wilson hat folgendes geschrieben: |
die schweiz ist reingefallen? ein durchaus angenehmer gedanke,.. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Wenn du in gleicher Weise möchtest, dass jedes einzelne Gerichtsverfahren um eine Asylentscheidung gleich vor dem obersten deutschen Verwaltungsgericht landet, ziehe ich meine Kritik zurück. Glaube ich aber irgendwie nicht. Das würde sich für diese "Entlastung" der Gerichtsbarkeit auch bedanken ... |
DonMartin hat folgendes geschrieben: | ||
Falsch. Nicht "die Schweiz" sondern die Schweizer Steuerzahler werden betrogen. Das wird ihre Sympathie für sogenannte Flüchtlinge sicher befördern. Garantiert. |
DonMartin hat folgendes geschrieben: |
Ich habe nur ein Beispiel genannt, wonach es kein universelles Menschenrecht ist,
gegen Entscheidungen deutscher Behörden durch drei Instanzen klagen zu dürfen. Eine reicht auch. Im Falle des Asylverfahrens könnte dann auch das einfache Verwaltungsgericht genügen. |
DonMartin hat folgendes geschrieben: |
Das zugehörige juristische klein-klein ist nicht mein Metier. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
Ah, interessant. Da wird in der Tat der Rechtsweg auf eine Instanz verkürzt. Allerdings nicht auf die üblicherweise erste Instanz, sondern auf die, die normalerweise sowieso die letzte Berufungsinstanz wäre - das Bundesverwaltungsgericht. Vor diesem würden die wenigen Großprojekte, um die es bei diesem Gesetz geht, wahrscheinlich sowieso fast alle landen. Wenn du in gleicher Weise möchtest, dass jedes einzelne Gerichtsverfahren um eine Asylentscheidung gleich vor dem obersten deutschen Verwaltungsgericht landet, ziehe ich meine Kritik zurück. Glaube ich aber irgendwie nicht. Das würde sich für diese "Entlastung" der Gerichtsbarkeit auch bedanken ... |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
Meine Klarstellung, dass es dabei keineswegs um 40% der UMF geht, sondern um 40% der Zweifelsfälle, deren Zahl wir nicht kennen, interessiert dich nicht weiter ...? |
Gödelchen hat folgendes geschrieben: |
Deine Auffassung ist falsvh. Es braucht zwingend eine Instanz zur Entscheidung und das ist immer die erste. Die reicht auch aus, um das Problem verwaltungsrechtlicher Natur Asyl/Aufenthalt zu regeln. Alle möglichen Revisionsgründe sind zu 99 % durch die oberste Instanz geklärt. Also achtet die erste Instanz auf zutreffende Rechrsanwendung. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Es ist daher überhaupt nicht übertragbar auf deine Idee, den Rechtsschutz auf die erste Instanz zu begrenzen, die all das nicht so hat und normalerweise mit guten Gründen noch Kontrollinstanzen über sich hat. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Das merkt man. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Nun, das man keine zweite Instanz brauche, wenn ein Großteil der Fälle dem Grundsatz nach schon mal geklärt wurde, ist offenbar nicht die Auffassung unseres Rechtssystems. Das dürfte nämlich auch bei vielen anderen Rechtsgebieten der Fall sein. Es fehlt ein Grund, warum man ausgerechnet bei diesen Fällen darauf verzichten können sollte. Deine Auffassung, dass da erste Instanz dann schon von selbst immer zutreffend und richtig arbeiten wird, ist außerdem bestenfalls naiv. Und schließlich: Wenn das zutreffen sollte, was du sagst - dass 99% der Gründe für den Gang in die zweite Instanz schon geklärt sind -, dann wäre die Sache ja auch sehr leicht in der zweiten Instanz zu klären bzw. die Berufung oder Revision evtl. sogar zurückzuweisen, die genauen Verfahren kenne ich nicht. Dann wäre die Begrenzung auf eine Instanz also eh überflüssig. |
DonMartin hat folgendes geschrieben: |
Völlig überzogen, ein Bundesgericht mit der Frage zu belästigen, ob ein Asylbewerber gelogen hat oder nicht. |
DonMartin hat folgendes geschrieben: |
Muss auch nicht. Die Frage, wie lange der Rechtsweg in diesem Spezialfall sein soll, ist erstmal eine politische und weniger eine juristische Frage. |
Gödelchen hat folgendes geschrieben: | ||||
Deine Ansicht ist grundsätzlich falsch. Es braucht in einem verwaltungsrechtlichen Verfahrenszug keine Dreizügigkeit wie im Straf - und Zivilrecht (die auch da teilweise nicht gegeben ist) . So ist z.B. der gesamte verwaltungsrechtliche Verfahrensgang im Bereich des Steuerrechts seit Anfang der BRD an zweizügig. Zweizügigkeit ist Regel nach A 19,4 GG. Der Einrichtung eines weiteren Rechtszuges steht der 19 GG nicht entgegen. Über die Einrichtung der erforderlichen Rechtszüge gibt es Bund- Länder- Vereinbarungen. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||||
Ähem. Ich sage: Einzügigkeit reicht nicht, das ist rechtsstaatlich problematisch. Die unterste gerichtliche Instanz sollte kontrolliert werden können. Du sagst: Das ist falsch, Dreizügigkeit ist nicht notwendig, Zweizügigkeit reicht. Finde den Fehler. |
Gödelchen hat folgendes geschrieben: | ||
Habe ich schon lange gefunden.............einmal liegt der beim, was sich Tillich nrnnt und auf der anderen Seite könnte man den in der Zählweise suchen Grundsätzlich liegst du falsch über alles, in verfassungsrechtlicher, moralischer und verwaltungspratikabeler Manier. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich habe lange gebraucht, aber ich glaube, jetzt habe ich deine Taktik verstanden: Du versuchst das völlige Fehlen von Argumenten und Logik durch unverständliche und fehlerhafte Sprache zu kaschieren. |
Gödelchen hat folgendes geschrieben: |
Was richtig ist, zeigt sich nicht in der Schreibweise. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
Das ist eine ziemlich enge Vergabe der ausdrücklichen Eingabe. Zugegeben, so kann man es entlassen, aber unter halber Distanz geht hier gar nichts. |
Gödelchen hat folgendes geschrieben: | ||||||
Was spinnst du dir zusammen. Deine Argumente sind entkräftet, deine Auffassung widerlegt und du machst einen auf korinthenkackerischen Oberlehrer, schwach . Schreib du wie du es möchtest, ich schreibe so, wie ich es will. Was richtig ist, zeigt sich nicht in der Schreibweise. |
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