schtonk hat folgendes geschrieben: | ||
Hatte ich schon gemacht -> http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=2105218#2105218 Und wie gesagt, der Anruf dort war auch ergebnislos. |
DonMartin hat folgendes geschrieben: |
[...]
Hat es dieses Urteil wirklich so gegeben wie beschrieben, dann hat er recht. Das finde ich bemerkenswert genug, um es hier zu diskutieren. |
DonMartin hat folgendes geschrieben: |
Hat es dieses Urteil wirklich so gegeben wie beschrieben, dann hat er recht. Das finde ich bemerkenswert genug, um es hier zu diskutieren. |
schtonk hat folgendes geschrieben: |
Du steckst hier distanzlos eine "Meldung" durch, die einer dubiosen Site entstammt. |
schtonk hat folgendes geschrieben: |
Umfangreiche Nachprüfungen meinerseits bringen kein belastbares Ergebnis, die auf deren Wahrheitsgehalt schließen lässt. |
schtonk hat folgendes geschrieben: |
Und nun ist dein Argument: "Wenn er Recht hat, dann hat er Recht"? Sehr merkwürdig. |
Despiteful hat folgendes geschrieben: |
Wie gesagt, es wurden auch schon Punks angeklagt wegen Verwendung eines durchgestrichenen Hakenkreuzes [...] |
Zitat: |
Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck des §86 aStGB ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand der Vorschrift nicht erfasst. |
Despiteful hat folgendes geschrieben: |
Du hast keine verfassungsfeindlichen Symbole zu verwenden und zu posten, auch wenn die 'nur' auf einem historischen Bild zu sehen sind. |
DonMartin hat folgendes geschrieben: | ||
Ich bin freilich kein Jurist, aber es dürfte ja wohl auf den Kontext ankommen. Sonst würde manche Geschichtsdoku im Giftschrank und nicht im TV enden. |
Despiteful hat folgendes geschrieben: | ||||
Es ist offenbar ein Antragsdelikt oder wie das heißt, also es muns dich jemand anzeigen. Beim Fernsehen hab ich mir das auch schon oft gedacht, aber bei printmedien und im Netz wird es wohl relativ konsequent durchgezogen. |
abbahallo hat folgendes geschrieben: |
Also langsam glaube ich, dass die Münchener gezielt mauern. Jetzt habe ich viel schneller als erwartet eine Anwort auf meine mail bekommen. Da schreibt mir der Sachbearbeiter, dass er nicht im Haus ist und meine mail nicht an seine Vertretung weitergeleitet wird. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: |
Es geht wohl offenbar nicht nur um das Bild, sondern auch um die Aussage, dass der Islam eine "faschistische Ideologie" sei, wenn man der FB-Seite Stürzenbergers Glauben schenkt. |
abbahallo hat folgendes geschrieben: |
Würde ich glauben, wenn man nicht auch bei Justizbehörden ständig gegen Gummiwände lief. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||
Es geht wohl offenbar nicht nur um das Bild, sondern auch um die Aussage, dass der Islam eine "faschistische Ideologie" sei, wenn man der FB-Seite Stürzenbergers Glauben schenkt. |
Despiteful hat folgendes geschrieben: |
Das würde ich so nicht kaufen. Entscheidend ist din Anklage und die lautet auf s.o. |
Zitat: |
Aber damit noch nicht genug. Ich soll mich auch noch nach § 166 StGB der „Beschimpfung von Religionsgesellschaften“ strafbar gemacht haben. Bei der Formulierung „Der Islam ist eine faschistische Ideologie“ hätte ich mich zwar auf ein Buch berufen, dies aber nicht erläutert. Es handele sich nicht um eine bloße Meinungsäußerung, keine streitbare Auseinandersetzung, sondern eine „reine Verunglimpfung“. |
DonMartin hat folgendes geschrieben: | ||
Zum Bleistift. Ich wüsste auch nicht, was daran justiziabel sein sollte, zumal es mindestens ein - bisher nicht verbotenes - Buch mit ähnlichem Titel gibt. Letztlich ist es juristisches Kleinklein, was wir hier eh nicht klären können..... |
Despiteful hat folgendes geschrieben: | ||||
Es ist offenbar ein Antragsdelikt oder wie das heißt, also es muns dich jemand anzeigen. Beim Fernsehen hab ich mir das auch schon oft gedacht, aber bei printmedien und im Netz wird es wohl relativ konsequent durchgezogen. |
Zitat: |
Der vom Verfassungsschutz als islamfeindlich eingestufte Politiker und Blog-Schreiber Michael Stürzenberger ist jetzt vom Münchner Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Münchner hatte im Sommer vergangenen Jahres in sozialen Netzwerken einen Text veröffentlicht, mit dem er laut Anklageschrift den Islam als faschistische Ideologie bezeichnete und dies als Tatsache darstellte. Am Ende seiner Ausführungen war ein Bild zu sehen, das einen Mann mit einer Hakenkreuz-Armbinde zeigt. Das Gericht sah in den Veröffentlichungen eine Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungen in Tateinheit mit dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und verurteilte Stürzenberger zu einer Haftstrafe auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/amtsgericht-hakenkreuz-urteil-gegen-stuerzenberger-1.3636755
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Na, es ist zumindest der eine Teil vom Urteil. Und der andere ist die Bezeichnung als "faschistische Ideologie". Den ersten Teil halte ich auch für Unsinn, und beim zweiten sehe ich auch Begründungsprobleme. So sehr ich es diesem Dauerhetzer gönne, aber mit diesen Vorwürfen halte ich das für nicht plausibel begründet. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Merkwuerdigerweise ist der Prozesshansel Stuerzenberger der erste, der vor Gericht zieht, wenn er selbst als "Nazi" beschimpft wird. Sonderlich konsequent ist seine Haltung also nicht. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: |
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/amtsgericht-hakenkreuz-urteil-gegen-stuerzenberger-1.3636755
[...] |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||
Das zeigt die selbe Konsequenz wie bei all den anderen: Nazis sind immer die anderen, außer bei denen, die sich selbst so bezeichnen. |
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