Ex-Baptöse hat folgendes geschrieben: |
Das trifft auf Deutschland aber nicht mehr zu. Prügelstrafe ist verboten, und die Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. |
Ex-Baptöse hat folgendes geschrieben: |
Gegenfrage @ Alzi: Meinst du ernsthaft, daß einvernehmlicher Sex zwischen Kindern (jedes Alter, z.B. 5 Jahre) und Erwachsenen nicht schädlich ist? |
Ex-Baptöse hat folgendes geschrieben: | ||
Das trifft auf Deutschland aber nicht mehr zu. Prügelstrafe ist verboten, und die Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. |
Alzi hat folgendes geschrieben: |
... Oder ob ihnen im Betrieb auch öfters "die Hand ausrutscht" - da tun sich Abgründe auf - zwischen einem Menschen und einem Kind ... |
Alzi hat folgendes geschrieben: | ||
Ganz ernsthaft - wenn es sich um einvernehmlichen Sex handelt - ja! Einvernehmlicher Sex ist nicht nur unschädlich, er soll sogar Spaß machen ... |
step hat folgendes geschrieben: | ||
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Alzi hat folgendes geschrieben: |
Ich habe auch als Kind eine Ohrfeige (die bekommt man mitten ins Gesicht und nicht aufs Ohr!) immer als entwürdigend empfunden. |
Alzi hat folgendes geschrieben: |
Daher können Kinder wohl auch keine Menschen sein, denn sonst würde Artikel 1 Abs. 1 GG für sie gelten, und der Staat hätte demnach die Pflicht diese Würde zu schützen. |
Martin, Paul und Co. hat folgendes geschrieben: |
Also step, dafür brauchen wir nicht mehr einzutreten. Wenn ich auch ansonsten den Gesetzgeber oft scharf angreife, so kann man ihn disbezüglich kein Versagen vorwerfen.
Die Änderung im Jahre 2000 ist m.E. eindeutig und kann nicht fehlunterpreteirt werden:BGB, § 1631, Absatz 2: Kinder haben ein Recht auf auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzung und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: |
Bei der heutigen Razzia der Polizei gegen Kinderpornoringe wurde neben vielen anderen Berufsgruppen (u. a. Lehrer und Erzieher....) auch entsprechendes Material bei einem Pfarrer gefunden... |
Alzi hat folgendes geschrieben: |
Und klagen kann nur ein Betroffener - oder bin ich da falsch informiert? Da möchte ich das 5-jährige Kind sehen, das vor Gericht als Kläger zugelassen wird ... |
Alzi hat folgendes geschrieben: |
Das kann man nmM den Hasen geben. Gewaltsame Kindererziehung ist immer noch kein Offizialdelikt. Und klagen kann nur ein Betroffener - oder bin ich da falsch informiert? Da möchte ich das 5-jährige Kind sehen, das vor Gericht als Kläger zugelassen wird ... |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn das jugendamt drauf aufmerksam gemacht wird und dessen Ermittlungen den Verdacht erhärten, dann kann dies durchaus geschehen, wobei das Kind natürlich vertreten wird (ob der jurisitsche Vertreter dann das Amt, ein Verfahrenspfleger oder whoever ist, weiss ich nicht, aber so wird`s wohl laufen). |
Martin, Paul und Co. hat folgendes geschrieben: | ||
Grüß Dich, Ex-Baptöse! Das allgemeine Rechtsempfinden beeinflußt aber die allgemeine Rechtsprechung. Während die Verurteilungen wegen des Tatbestandes des sexuellen Mißbrauchs sprunghaft angestiegen sind, nicht deshalb weil es mehr solcher Fälle geben würde, sondern ganz im Gegenteil sind diese Delikte im Vergleich zu den 60er Jahren statistisch zurück gegangen, sondern weil der Begriff des sexuellen Nißbracush immern enger ausgelegt wird, währddessen mir bislang kein Fall bekannt ist, dass ein deutsches Gericht Eltern bisher wegen einfacher Kindesmißhandlung (2-3 Ohrfeigen, bis 10 Rohrstockschläge) verurteilt hätte, obwohl jetzt gesetzlich die Möglichkeit bestände. Das hängt damit zusammen, dass alles was mit Sexualität zusammen hängt zur Zeit einem höheren Schädigungsfaktor zugeordnet wird. Ein simples Beispiel: Wenn ein Betrunkener eine 13jährige auf der Straße unsittlich an Po und Brust faßt, hat er eine weitaus höhere Strafe zu erwarten als wenn er das Mädchen so an den Kopf haut, daß es bleibende Schäden davon trägt und es eventuell 3 Wochen im Krankenhaus behandelt werden muß. |
Zitat: |
Dies kann nicht geleugnet werden und ist Folge der derzeitigen Hysterie um den sexuellen Mißbrauch.
Mal kurz dazu aus dem Interview des Zukunftsforschers Jungk mit dem bekannten Sexualwissenschaftler Prof. Dr. Ernest Borneman, 1990 geführt: Jungk: Was kommt noch auf uns zu, Prof. Borneman? Borneman: Der Ruf nach Strafverschärfung im Sexualrecht. Sexuelle Gesinnung läßt sich nur an einem einzigen Punkt festmachen - am Sexualstrafrecht. Wer härtere Strafen verlangt, steht rechts, ist sexualfeindlich, handelt restriktiv. Jungk: An welche Wünsche des rechten Flügels denken sie? Borneman: Pornographieverbot, erhöhte Strafen für Vergewaltigung, Ausweitung der Inzestverbote, Einschränkungen des Geschlechtsverkehrs zwischen den Generationen (Anmerkung von mir: Die Rechten sind schon jetzt der Meinung, dass Sex zwischen einer 15jährigen und einem 30jährigen härter bestraft werden muß als Sex einer 15jährigen mit sagen wir mal einem 22jährigen), die Erlaubnis zum Geschlechtsverkehr altersmäßig festzulegen. Beginnst du mit einem "Schutzalter" für Jugendliche (seit 1994 traurige Wirklichkeit), wirst du bei einem "Schutzalter für Greise enden. Jungk: Pornographie? Borneman: Das ganze Gerede für und wider die Pornographie ist Zeitverschwendung, weil jede Generation in ihren Kindern das Bedürfnis nach Pornographie bereits dadurch erzeugt, daß sie den Kindern nicht erlaubt, miteinander zu koitieren und den enormen sexuellen Stau der sich daraus ergibt, erst Jahre später durch "Aufklärung", also durch Darstellungen sexueller Vorgänge in Wort und Bild aufzufangen versuchen. Daraus entsteht eine lebenslange Fixierung auf sexuelle Darstellungen, die bei vielen Menschen intensiver ist als das Bedürfnis nach eigentlichem Geschlechtsverkehr. Dem kann man nicht mit Verboten beikommen. Jungk: Unser letztes Thema, ist der sexuelle Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen Borneman: Ja das geht mir nahe, weil mein eigentliches Forschungsgebiet als Sexualwissenschaftler die sexuelle Entwicklung des Kindes ist. Ich habe im Laufe der letzten 30 Jahre mehr als 5000 Kinder über ihr Geschlechtsleben befragt. Viele der damals Befragten sind heute Eltern. Kein einziges dieser Kinder das freiwiligen, gewaltlosen Geschlechtsverkehr mit älteren Menschen erlebt hat, hat psychischen Schaden erlitten. Das macht mich extrem skeptisch über die Angaben derjenigen, die heute jeden Fall eines friedlichen, liebenden Verkehrs zwischen Kindern und Erwachsenen so darstellen, als wäre es ein Fall von sexuellem Mißbrauch eines Kindes durch einen Erwachsenen. Eine solche Anschauung kann nur aus der Überzeugung stammen, daß Sexualität etwas grundsätzlich Schlechtes sei, das bei jedem von uns, besonders bei Kindern - nur Schaden anrichten kann. Ich selbst bin der felsenfesten Überzeugung, daß Sexualität nicht nur etwas grundsäzlich Gutes, sondern das Gute schlechthin ist. Vielleicht ist das der Fall, daß ich jeden Fall mit ganz anderen Augen ansehe als die selbsternannten Retter der "mißbrauchten" Kinder. |
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Jungk: Kann man nicht beides gleichzeitig haben? Das Recht des Kindes auf sexuelle Selbstbestimmung und den Schutz des Kindes vor Mißbrauch? |
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Borneman: Der angebliche Mißbrauch von Kindern ist zu einem Selbstbedienungsladen einer riesigen Anzahl von selbsternannten Betreuern geworden. Natürlich gibt es sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, und eines der dringendsten Bedürfnisse des Kindes ist Schutz. Aber ausgerechnet den sexuellen Mißbrauch aus all den viel gefährlicheren Formen der bis zum Totschlag und Mord reichenden Gewaltanwendungen gegen Kinder herauszulösen und sich zu gebärden, als ob es nur diese gäbe, zeigt eine höchst ungesunde Obsession mit Sex. Sie ist mindestens so gefährlich wie der eigentliche Mißbrauch von Kindern. |
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Jungk: Gibt die gößere Erfahrung des Erwachensen ihm aber nicht eine Übermacht über das Kind, die ihm auch ohne Gewaltanwndung erlaubt, das Kind sexuell auszubeuten? Borneman: Das kann nur jemand fragen, der niemals Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen aus der Nähe beobachtet hat. Das Kind beherrscht immer den Erwachsenen, nie der Erwachsene das Kind. In jeder sexuellen Beziehung zwischen Menschen ungleichen Alters triumphiert Lebensalter über Lebenserfahrung. Das ist in einer Beziehung zwischen einer 19jährigen Ballettänzerin und einem 60jährigen Balletomanen genauso wie in einer zwischen einer kapriziösen 12jährigen und ihrem 30jährigen Anbeter. Immer beutet der Jüngere den Älteren aus, nie der Ältere den Jüngeren! Das ergibt sich aus der größeren Anziehungskraft des jüngerern und schöneren Körpers! |
Ex-Baptöse hat folgendes geschrieben: | ||
Ich finde, man kann! |
Alzi hat folgendes geschrieben: | ||||
Und wie stellst Du Dir das praktisch vor? |
Ex-Baptöse hat folgendes geschrieben: |
Die Kids haben Selbstbestimmung, und die unter-14jährigen sind zufällig nicht "erwachsenophil", also haben kein Interesse an Sex mit Erwachsenen. |
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"Die Verrechtlichung des Sexuallebens ist das Resultat unzähliger Missverständnisse, aber sie ist vor allem der Ausdruck eines Zeitgeists, der bis weit ins bürgerliche Milieu hinein von der Illusion lebt, das Böse lasse sich durch immer neue Paragrafen aus der Welt verbannen."
(Frei nach Roger Köppel, weltwoche.ch) |
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wieso sollte ich? |
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Du warst ja auch noch immer nicht in der Lage die Annahme aus der Welt zu räumen, daß ein Erwachsener in ein kindliches Verhalten etwas hinein interpretiert, das in dieser Form gar nicht vorhanden ist... |
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Du warst auch noch immer nicht in der Lage die Befürchtungen aus dem Weg zu räumen, daß Pädos, die sich im Augenblick aus Furcht vor Strafe zurückhalten, beim Wegfall des Paragraphen leichter tun, Kinder zu missbrauchen auch wenn sie selbst der Meinung sind, es wäre gar kein Missbrauch, denn das Kind hätte ja eindeutige Zeichen ausgesand... |
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Und nochmal: der potentielle Heterovergewaltiger mag sich auch aus Furcht vor Strafe zurückhalten. Gäbe es mehr oder weniger Vergewaltigungen, wenn diese nicht mehr unter Strafe stünden, änderte das was daran, dass es heterosexuellen GV, heterosexuelle Begierde gibt, aber vor allem: änderte das was an der EINVERNEHMLICHKEIT eines freiwilligen Sexualkontaktes zwischen A und B? |
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Schmeisst hier doch nicht immer und immer wieder Dinge zusammen, die nicht zusammen gehören, zifümferl! Unterstellt nicht, "unsereinem" ginge es um die Legalisierung von dissenten Beziehungen, egal welcher Art. |
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Die Textstelle zeige mir bitte!
Wenn Mensch A ja sagt, interpretiert Mensch B nein hinein? Fürwahr eine Annahme. |
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