jagy hat folgendes geschrieben: | ||||
Nein, es ist nicht gerechtfertig. |
Heiner hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn jetzt auf einmal die "Interessen der Gesellschaft" ins Spiel gebracht werden, könnte man auch wie folgt argumentieren: "Da die Gesellschaft ein Interesse daran hat, der demographischen Alterung entgegenzuwirken (Stichwort: Entlastung der Rentenkassen), sind Abtreibungen (= weniger Nachwuchs) ethisch bedenklich." (Ist nicht meine Position, wäre aber analog dazu...) |
Heiner hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn du dir es da mal nicht etwas einfach machst. Eure Position war, wenn ich daran erinnern darf, dass ein "bewusstes Interesse am Leben" vorliegen muss, damit ein Mensch nicht getötet werden darf. Tatsache ist, dass bei einm Komapatienten ein solches "bewusstes Interesse" aktuell (!) nicht vorliegt. Frage also noch einmal: Darf man den bewusstlosen Menschen jetzt töten? Wenn nein, warum nicht... |
jagy hat folgendes geschrieben: | ||||
Nein, es ist nicht gerechtfertig. Denn: Das Kind wird einmal damit leben müssen. Und bevor Du jetzt aufschreist "Aha, Potentialität ist also doch relevant": Es ist ein Unterschied, ob ein Kind tatsächlich einmal damit leben wird müssen, oder ob es nur potentiell hätte vielleicht mal leben können. |
Zitat: |
Gewissermaßen müssen gewisse zukünftig tatsächlich entstehende Interessen berücksichtigt werden. |
Zitat: |
Nicht jedoch bloß hypothetisch potentiell entstehen könnende Interessen. |
Rasmus hat folgendes geschrieben: | ||||||
Aber es ist legal und sollte es auch bleiben. |
Babyface hat folgendes geschrieben: |
Hm, ist doch eigentlich ganz einfach:
Ein Schwangerschaftsabbruch verletzt keine zukünftigen Lebensinteressen, weil diese aufgrund des Abbruchs gar nicht erst nicht entstehen können. |
Zitat: |
Rauchen während der Schwangerschaft gefährdet hingegen zukünftige Interessen nach körperlicher Unversehrtheit, weil diese Interessen mit der Heranreifung des Gehirns des Nachwuches entstehen werden. |
Heiner hat folgendes geschrieben: | ||||||
... Fazit: Ein abenteuerlicher Widerspruch. ![]() |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Adäquat und logisch wäre aber allein dies: 1. Das werdende Individuum hat ein zukünftiges Lebensinteresse. 2. Dieses Lebensinteresse muss ich berücksichtigen. 3. Deshalb darf ich das Individuum nicht töten. |
Ahriman hat folgendes geschrieben: |
Geht das Problem doch mal rückblickend an - ich hab's schon mal gesagt, wenn ich nicht irre sogar in diesem Forum:
Ich war ein unerwünschtes Kind, und heute nach 75 Jahren kann ich nur sagen: Mir wär's recht, hätte meine Muter mich damals abgetrieben. Aber sie durfte ja nicht. |
Wolf hat folgendes geschrieben: | ||||||||
![]() |
Rasmus hat folgendes geschrieben: | ||||||
Aber es ist legal und sollte es auch bleiben. |
L.E.N. hat folgendes geschrieben: | ||||||||
dann sollte es auch ebenso legal sein, sich als schwangere ständig zu besaufen? |
Zitat: |
okay, solange es auch legal ist, sie vom saufen oder rauch abzuhalten - einverstanden. |
Rasmus hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||
Natürlich.
Natürlich nicht. |
L.E.N. hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||||
ok, da du nicht arguementierst: ![]() |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Also im Klartext: Das bewusste Lebensinteresse entsteht deshalb nicht, weil das Individuum vorher umgebracht wird.... ![]() |
Heiner hat folgendes geschrieben: | ||
|
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Es ist ja umgekehrt so, dass das LEBENSINTERESSE das Elementarste aller Interessen ist. Alle anderen Interessen sind davon abgeleitet. Ohne Leben - keine Interessen. |
wikipedia hat folgendes geschrieben: |
Unter Interesse ... versteht man die kognitive Anteilnahme respektive die Aufmerksamkeit, die eine Person an einer Sache oder einer anderen Person nimmt. |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Adäquat und logisch wäre aber allein dies:
1. Das werdende Individuum hat ein zukünftiges Lebensinteresse. |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
2. Dieses Lebensinteresse muss ich berücksichtigen. |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
3. Deshalb darf ich das Individuum nicht töten. |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Ich werfe die folgende Frage noch einmal auf. Nicht dass sie in Vergessenheit gerät:
Ist es eurer Meinung nach also ethisch gerechtfertigt, wenn eine schwangere Frau (exzessiv) raucht, was bekanntlich die Entwicklung des Kindes schädigt? |
Heiner hat folgendes geschrieben: | ||
Also im Klartext: Das bewusste Lebensinteresse entsteht deshalb nicht, weil das Individuum vorher umgebracht wird.... ![]() |
Zitat: | ||
Wie dargestellt, liefe dies darauf hinaus dem Interesse an Gesundheit einen höheren Stellenwert als dem Interesse an Leben zu verleihen. |
Rasmus hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich warte äußerst gespannt auf sowas wie ein Argument. |
Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Niemand hat ein Recht am Körper anderer, auch keine Föten oder Embryonen. Ebensowenig wie Du mich zum Blutspenden zwingen kannst, kannst du einer schwangeren das Rauchen oder Trinken verbieten.
Beides ist derzeit legal - wie Du auf die Idee kommst, es könne oder solle legal sein, andere Leute daran zu hindern frage ich lieber gar nicht erst. |
L.E.N. hat folgendes geschrieben: | ||
völliger schwachsinn was du da redest. |
Zitat: |
beim schutz ungeborenen lebens geht es um die gesundheit dieses menschen während es beim blutspenden oder meinetwegen organspenden um das interesse der allgemeinheit geht. |
Zitat: |
wenn die schwangere das kind will sollten alle, die schwangere und ihr soziales umfeld alles möglich tun um diesen schutz bestmöglich zu bieten. |
Zitat: |
das schliesst auch die hinderung einer schädigung des ungeborenen durch die schwangere ein. |
Zitat: |
um die derzeitige rechtslage geht es hier nicht, sondern (wie schon x-mal gesagt) um die ethische dimension. |
Wolf hat folgendes geschrieben: | ||||||
Ich halte die Einschränkung der Mutter vorrübergehend auf das Rauchen zu verzichten für sehr viel geringer, als die Einschränkungen des Kindes durch Missbildungen aufgrund des Rauchens. |
L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
um die derzeitige rechtslage geht es hier nicht, sondern (wie schon x-mal gesagt) um die ethische dimension. |
step hat folgendes geschrieben: |
Schon wieder: Nicht Individuum, sondern eine Vorform eines Individuums; nicht umgebracht, sondern die Entwicklung abgebrochen. Wenn Du das gleichsetzt, setzt Du voraus, was Du zeigen willst. |
Zitat: |
Nein, der Gesundheit/Leidensfreiheit/... existierender oder voraussichtlich existierender Wesen wird ein höherer Stellenwert beigemessen als der optionalen Mehrproduktion zusätzlicher Wesen. |
Zitat: |
Abgesehen mal von der Frage, ob und warum wir uns dem biologischen Fortpflanzungsdiktat beugen müssen, wurde Dir jetzt schon wiederholt erklärt, daß Embryonen keine Interessen haben: |
wikipedia hat folgendes geschrieben: |
Unter Interesse ... versteht man die kognitive Anteilnahme respektive die Aufmerksamkeit, die eine Person an einer Sache oder einer anderen Person nimmt. |
Rasmus hat folgendes geschrieben: | ||||||
Du kannst sicherlich die Gesetze zitieren, die schwangeren das Rauchen verbieten, oder?
Das Blut oder meinetwegen auch eine Niere geht an Individuen, die das brauchen. |
Zitat: | ||
Du hast davon gesprochen, Schwangere vom Rauchen abzuhalten. Das kann ich nicht befürworten. wie weit sollte man da gehen? Körperverletzung noch okay? |
Zitat: | ||
Wie soll das konkret aussehen? |
Zitat: | ||
Weißt Du, für jemanden der sich aufregt, wenn man seine Antwort in einem anderen Teil des Threads nicht auf den aktuellen bezieht liest du ganz schön unvorsichtig: In dem Posting auf das Du direkt geantwortet hast, habe ich ganz klar von "legal" gesprochen. Nur darum ging es. |
Zitat: |
Das Individuum kann nur ein Interesse haben, wenn es ein Bewusstsein besitzt, wenn es nie ein Bewusstsein besitzen wird, hat es auch keine (ehtisch berücksichtbaren) Interessen.
Bei einem Kind, das geboren werden soll, dessen Mutter aber raucht, kann davon ausgegangen sein, dass dieser einmal ein Selbstbewusstsein entwickelt, und deshalbt hat es auch ein zukünftiges Interesse an guter Gesundheit. |
Zitat: |
Eure Position:
1. Ich töte das werdende Individuum. 2. Jetzt kann es auch kein Lebensinteresse mehr entwickeln. 3. Jetzt muss ich kein Lebensinteresse mehr berücksichtigen. |
Heiner hat folgendes geschrieben: | ||
Offenkundig ist, dass Embryonen dieser Definion hinreichend genügen. |
wikipedia hat folgendes geschrieben: |
Im Allgemeinen ist ein Individuum ein Etwas, das denken kann, und spezieller: Ein Ding mit einem Bewusstsein.
Bei Menschen wird statt von „Individuen“ auch von „Personen“ geredet, deren individuelle Eigenschaften und Interessen dann den Besonderheiten, die in einer Bevölkerungsgruppe (Gemeinschaft, Gesellschaft, Kollektiv) vorherrschen, gegenübergestellt werden können. Diesen Sachverhalt bezeichnet man als Subjektivität. |
Heiner hat folgendes geschrieben: | ||
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Heiner hat folgendes geschrieben: | ||
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Heiner hat folgendes geschrieben: |
Der Embryo hat ja auch kein aktuelles (bewusstes) Interesse an Gesundheit, sondern ein zukünftiges. |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Auch ihr seid der Meinung, dass dieses zukünftige Interesse berücksichtigt werden muss, oder? |
step hat folgendes geschrieben: |
"wikipedia" Im Allgemeinen ist ein Individuum ein Etwas, das denken kann, und spezieller: Ein Ding mit einem Bewusstsein. |
Zitat: |
Ich lenke nicht ab, sondern zeige auf, daß Du das Attribut "zukünftig" fälschlich-suggestiv verwendest: Niemand hat zukünftige Interessen. Höchstens kann man Interessen zukünftig haben, und das ist bei einem abzutreibenden Embryo nicht der Fall. |
Zitat: |
Nein, er wird zukünftig eins haben, wenn er sich weiterentwickelt. |
Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Das ist wohl schon so - aber halt nicht Grund genug, für einen dermaßen weitreichenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Frau. |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Embryo X hat zukünftig das Interesse, gesund zu sein. Deshalb muss man sein (zukünftiges) Interesse an Gesundheit achten. |
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Und der Embryo wird auch zukünftig ein Interesse am Leben haben, wenn er sich weiterentwickelt. Und nu? |
L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
... ich stelle mir bspw. einen nichtraucher/ -trinkerbonus vor der ausbleibt wenn geraucht wird bei gleichzeitiger bestrafung ähnlich der bei körperverletzung. insgesamt sollten die mittel der hinderung angemessen sein und körperverletzung ist nicht darunter.
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