Soll ich aus der Kirche austreten?
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Freigeisterhaus -> Weltanschauungen und Religionen

#61:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 02.10.2003, 11:20
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Deshalb heißt es z.B. im Kirchenausttrittsgesetz von NRW:

Zitat:
(3) Das Ende der Kirchensteuerpflicht als Folge des Kirchenaustritts regelt das Gesetz über
die Erhebung von Kirchensteuern im Lande Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden
Fassung.


Und dort heißt es in NRW:

Zitat:
(2) Die Kirchensteuerpflicht endet bei einem nach Maßgabe der geltenden staatlichen Vorschriften erklärten Kirchenaustritt mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung des Kirchenaustritts wirksam geworden ist.

#62:  Autor: nocquae BeitragVerfasst am: 02.10.2003, 11:20
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Idee

ah, danke. Sehr glücklich
Das kommt davon, wenn man noch nie Kirchensteuer gezahlt hat. zynisches Grinsen

#63:  Autor: Nav BeitragVerfasst am: 02.10.2003, 11:22
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In Österreich endet die Kirchenmitgliedschaft mit dem Tag des Austritts und damit auch die Kirchenbeitragspflicht (Kirchensteuer gibts hier ja nicht so wie bei Euch in D, bei uns ists ein einklagbarer Vereinsmitgliedschaftsbeitrag).

#64:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 02.10.2003, 11:25
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Ich habe einige Landesgesetze durchgeschaut. Es ist jetzt immer das Ende des Monats, in dem der Austritt stattfindet.

Das war vor einiger Zeit noch anders, ist aber - wie ich mich dunkel erinnere aufgrund von Klagen - geändert worden.

#65:  Autor: nocquae BeitragVerfasst am: 02.10.2003, 11:27
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Ich habe einige Landesgesetze durchgeschaut. Es ist jetzt immer das Ende des Monats, in dem der Austritt stattfindet.

Das war vor einiger Zeit noch anders, ist aber - wie ich mich dunkel erinnere aufgrund von Klagen - geändert worden.

Verlegen ich gebe mich ja schon geschlagen

#66:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 02.10.2003, 11:29
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Ich habe einige Landesgesetze durchgeschaut. Es ist jetzt immer das Ende des Monats, in dem der Austritt stattfindet.

Das war vor einiger Zeit noch anders, ist aber - wie ich mich dunkel erinnere aufgrund von Klagen - geändert worden.


Offensichtlich doch nicht. In Hessen ist es tatsächlich erst Ende des Folgemonats. Die dürfen einen Monat länger zahlen:

Zitat:
... bei Austritt mit dem Ablauf des Kalendermonats, der auf die Erklärung des Kirchenaustritts folgt.

#67:  Autor: Niko BeitragVerfasst am: 02.10.2003, 11:37
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cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben:
Wofür ich allerdings bete, das ist mein Ding.
Wie ist das gemeint Am Kopf kratzen? Ist es um Es, damit meine ich Dein Ding so schlecht bestellt (Bist Du etwa ein lebendes Beweis für Nav´s Theorie?) Trösterchen? Mit solchen Formulierungen solltest Du vorsichtiger umgehen, diese könnten leicht missverstanden werden. zynisches Grinsen
Tipp: Du solltest vom Ding aufs Bier umsteigen, das ist wesentlich unproblematischer! Prost

#68:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 02.10.2003, 22:42
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Es gibt einen Unterschied zwischen Wirksamwerden des Austritts und Beendigung der Kirchensteuerpflicht. Und das kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.


Gibt es gesicherte Kenntnisse darüber, wie dies z. B. hier in Schleswig-Holstein geregelt ist bzw. auf welchen Internetseiten man diesbezüglich in S-H Kenntnis erlangen kann? Mit den Augen rollen Frage

#69:  Autor: QuéribusWohnort: Avaricum BeitragVerfasst am: 03.10.2003, 10:17
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Quéribus hat folgendes geschrieben:
Da bekam ich dann den Kommentar zu hören: warum wolle Sie austreten, Sie zahlen ja keine Kirchensteuer? skeptisch


Das kann aber leicht passieren, wenn sie deinen Austritt nicht anerkennen.

Stell dir vor, du ziehst Mitte nächsten Jahres nach Deutschland zurück und verdienst dort dein Geld. Du trittst dann sofort aus der Kirche aus. Dafür ist dann ja wieder die deutsche Behörde zuständig.

Du denkst, du musst ja nun keine Kirchensteuer zahlen? Doch. Der Kirchenaustritt wird zwar zum Ende des Monats oder des Folgemonats gültig, aber Kirchensteuer ist eine Jahressteuer.

Am Ende des Jahres wird ausgerechnet, wieviel Kirchensteuer du bei deinem Jahresverdienst (das, was du in Deutschland verdient hast) hättest zahlen müssen. Da du ein halbes Jahr noch in der Kirche warst, zahlst du auch die Hälfte dieser rechnerischen Jahreskirchensteuer.

Mit den Augen rollen

Das Risiko besteht derzeit nicht, denn dazu müsste sich mein Göttergatte zur BFA versetzen lassen. Die letzte Versetzung war vor 3 Jahren, der Schnitt sind alle 7 jahre, es bleibt also noch etwas Zeit. zwinkern Ausserdem gehört die BFA zu den Stellen, die man ausdrücklich beantragen muss, da kommt kaum einer aus Zufall und ohne es verlangt zu haben hin.
Ich habe übrigens in Deutschland 13 Jahre lang gearbeitet und trotzdem nie Kirchensteuer geblecht. War als Zivilangestellte bei den damaligen französischen Streitkräften (FFA) und als Doppelstaatler konnte ich mir aussuchen, wohin ich meine Einkommens-Steuer zahle. Da damals in Frankreich der Steuersatz etwas niedriger war und noch dazu keine Kirchensteuer..... Cool
Wie gesagt, ich hab noch nie welche geblecht zynisches Grinsen



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