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Stimmen insgesamt : 40 |
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Entrüstung nach Hausmeister-Urteil in Italien: Zehn Sekunden Grabschen waren Richter nicht lang genug |
wolle hat folgendes geschrieben: | ||
https://www.merkur.de/welt/gericht-italien-urteilt-sexuelle-belaestigung-schuelerin-hausmeister-freispruch-instagram-92399011.html schrieb:
Das Urteil löste nicht nur in Italien weite Empörung aus. ![]() |
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Der Inspekteur der Polizei ist im Prozess um sexuelle Nötigung einer jüngeren Kollegin freigesprochen worden. Das verkündete Richter Volker Peterke am Freitag im Landgericht Stuttgart. Die Nebenklägerin, die den Inspekteur angezeigt hatte, muss die Kosten des Verfahrens tragen. |
Zitat: |
Es gebe besondere Anforderungen an die Beweise. Der Grundsatz "in dubio pro reo" (zu Deutsch: Im Zweifel für den Angeklagten) liege hier vor, auch wenn der Angeklagte vor Gericht die Aussage verweigert hat. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Inspekteur der Polizei vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen.
In dubio pro reo mag sein, aber dass die Nebenklägerin deshalb die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, finde ich schon ziemlich ungerecht. Wenn es schon dubio gibt, weshalb dann auch nicht für die Nebenklägerin? |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||||
Weil es keine Zweifel daran gibt, dass sie ohne hinreichende Beweise eine Klage angestrengt, also unser Gerichtswesen aktiv beansprucht hat. Unser Gerichtswesen ist sowieso schon überlastet. Stell Dir mal vor, was passiert, wenn Du das Kostenrisiko für Kläger weiter heruntersetzt. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
....
In dubio pro reo besagt "in Zweifel", und nicht dass er zu Unrecht angeklagt wäre. Jetzt in diesem Fall ist das Opfer zu Täterin mutiert. Das kann es auch nicht sein. Wäre schon schräg, wenn all die Jungs, die durch einen Priester missbraucht wurden, die Kosten des Verfahrens bezahlen müssten, nur weil sie es nicht genügend beweisen können. Den Aufschrei möcht ich hören! |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Im Rechtsstaat ist der Kläger beweispflichtig, und wenn er das nicht schafft, muss er die Zeche zahlen, das ist keine Strafe, sondern das ganz normale Prozesskostenrisiko, keine Täterschaft im eigentlichen Sinn - da ist also niemand mutiert. btw: Woher weißt Du bei dieser Gerichtsentscheidung eigentlich, dass die Klägerin wirklich Opfer war? |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Als Nebenkläger in einem Offizialdelikt aufzutreten ist eine freie Entscheidung des Nebenklägers. Wenn die Frau das nicht gemacht hätte, wären die Kosten voll bei der Staatskasse geblieben. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
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vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
Sie hat wohl gehofft, Schadenersatz zu bekommen. Ich wäre, wenn es mir passiert wäre, auch als Nebenkläger tätig geworden. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||
Das Kannst Du für Dich machen, aber es bedeutet bei Dir im Kopf gleichzeitig einen Schuldspruch ohne Beweise für den Angeklagten ..... |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||
Selber Schuld. Da sollte man mit der Klage für die privatrechtlichen Ansprüche besser warten, bis das strafrechtliche Urteil gefällt ist. Wenn das gefällt ist, ist die private Klage normalerweise ein Selbstgänger. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
....
Tsja, wenn das so ist. Sie war sich wohl zu sicher. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Sie hat wohl gehofft, Schadenersatz zu bekommen. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
....
- Der Ankläger ist ja im Strafprozess der Staat, also muss er bei einem Freispruch auch die Kosten tragen. --> Muss also die Nebenklägerin nur ihre eigenen Kosten tragen, also i.W. die für ihren eigenen Anwalt? Das wäre ja drastisch weniger als die Kosten des gesamten Verfahrens. --> Oder muss sie die ganzen Kosten tragen, wie es sich zunächst anhört? Das wäre m.W. u.U. theoretisch möglich, wenn eine unwahre Anzeige gestellt wurde (und unabhängig davon, ob es eine Nebenklage gibt). Dafür müsste das Gericht aber eben von der Unwahrheit der Anzeige, also von der Unschuld des Angeklagten überzeugt sein. Danach hört es sich auch wieder nicht an..... |
Zitat: |
In einer früheren Version des Artikels haben wir geschrieben, die Nebenklägerin müsse die Kosten des Verfahrens übernehmen. Jedoch muss die Nebenklägerin die Anwalts- und nicht die Verfahrenskosten übernehmen. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Da ist der Artikel inzwischen korrigiert.
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fwo hat folgendes geschrieben: |
... wobei unklar ist, was ihm noch alles außerhalb des Verhaltens, wegen dem er vor Gericht stand, noch zur Last gelegt wird. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
....
Ja, das ergibt mehr Sinn. Sie muss ihre eigenen Anwaltskosten tragen, weil die natürlich einem freigesprochenen Angeklagten nicht auferlegt werden können. Der Staat trägt die restlichen Verfahrenskosten, einerseits wieder weil der Angeklagte freigesprochen wurde, und andererseits, weil man der Anzeigenden die gesamten Verfahrenskosten nur auferlegen kann, wenn man ihr eine unwahre Aussage nachweisen kann. Dass der Staat aber ihre Verfahrenskosten nicht übernimmt, ist vielleicht ein Zeichen, dass das Gericht ihr auch nicht wirklich glaubt. ... |
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Er könne seine Rechnungen nicht mehr bezahlen. Nach Prozessen wegen sexueller Belästigung habe er kein Geld mehr und "viele Millionen" Schulden, sagte der 64-Jährige dem britischen Reporter Piers Morgan. |
Wilson hat folgendes geschrieben: | ||
Kevin Spacey ist pleite.
https://www.stern.de/gesellschaft/kevin-spacey--ich-verliere-mein-haus-und-habe-millionen-schulden-34791152.html |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||
Das gehört aber wohl eher in einen Thread "erfolgreicher Rufmord" als hier rein. |
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