Sticky hat folgendes geschrieben: | ||
Welchen Beweis kannst du anbringen, dass nur dein Weltbild das einzig Wahre™ ist? |
Sticky hat folgendes geschrieben: |
Bouffier-Clan hält zusammen...
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Zitat: |
Das ist ein Fall wie jeder andere, dass hat nichts mit Herrn Bouffier zu tun“, sagte Gerichtssprecherin Beate Mengel auf Anfrage. „Wir wurden nicht im Geringsten unter Druck gesetzt.“ Das Strafverfahren sei noch vor der Beweisaufnahme „wegen geringer Schuld“ eingestellt worden. Dies sei eine „gemeinschaftliche Entscheidung“ der Staatsanwaltschaft, des Gerichts und der Verteidiger von Bouffiers drei Neffen gewesen. Bei einem der Neffen, der als Haupttäter angesehen wurde, sei von einer Strafe abgesehen worden, weil dieser bereits in einem anderen Verfahren zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden sei und eine neue Strafe „nicht erheblich ins Gewicht fällt“, so die Sprecherin. |
jagy hat folgendes geschrieben: |
Es fehlen weiterhin triftige Gründe, warum dies etwas anderes als ein alltägliche Vorgang sein sollte. |
jagy hat folgendes geschrieben: |
Ich behaupte ja gar nicht, dass mein Weltbild "wahr" ist, ich behaupte nur, dass Deins "falsch" ist. |
Sticky hat folgendes geschrieben: | ||
Nur weil meins konträr zur deinem ist, ist es nicht automatisch falsch! Nur anders... |
Sticky hat folgendes geschrieben: | ||
Erkläre uns Unwissenden noch mal den Sinn und Zweck einer BEWÄHRUNGsstrafe! Ich war immer fest der Ansicht, dass ein zur Bewährung Verurteilter damit die Chance eingeräumt bekommen hat, einen festgelegten Zeitraum OHNE Straftaten zu verbringen. Wenn aber ein Solcher innerhalb der Bewährungsfrist trotzdem eine Straftat begeht, auch wenn die Schuld gering ist, dass dann die Bewährung widerrufen wird. Und auf das Gericht muss ja noch nicht mal Druck ausgeübt worden sein. Es reicht ja schon vorauseilender Gehorsam. Schliesslich weiss man ja, was gefordert wird... |
jagy hat folgendes geschrieben: |
Bei 153 StPO muss deshalb die Schuld gering sein (sie muss nicht nachgewiesen sein!) und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehen. |
Wolf hat folgendes geschrieben: | ||
Besteht bei schwerer Körperverletzung nicht immer ein öffentliches Interesse? |
Wolf hat folgendes geschrieben: | ||
Besteht bei schwerer Körperverletzung nicht immer ein öffentliches Interesse? |
Zitat: |
Die Neffen waren angeklagt, weil sie im Gießener Tanzhaus „Alpenmax“ Gäste im Streit mit Flaschen und Barhockern beworfen, getreten und sogar mit einem Tisch auf Opfer eingeprügelt haben sollen. Die Leute erlitten zum Teil Wunden und Prellungen |
Zitat: |
§ 224
Gefährliche Körperverletzung (1) Wer die Körperverletzung 1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, 3. mittels eines hinterlistigen Überfalls, 4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung |
Zitat: |
§ 226
Schwere Körperverletzung (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person 1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, 2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder 3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, |
Sticky hat folgendes geschrieben: |
Ist das in deinen Augen wirklich so absurd anzunehmen, dass hier ganz gewaltig und gesetzeswidrig das Recht zu Gunsten des Bouffier-Clans gebeugt wurde? Bist du wirklich so von deinem "Absolut-korrekter-und-gerechter-Rechtsstaat"-Weldbild überzeugt, dass dich tatsächlich vom diesem so genannten "Rechtsstaat" vorsätzlich begangene Unrecht nicht bemerkt wird und du dies vehement leugnest? |
Zitat: |
Kein Bonus, kein Malus vor Gericht für Prominente und Anhang (...) Die Staatsanwaltschaft erhob im November 2009, zehn Monate nach der Tat, Anklage gegen sechs Verdächtige. Dann lag die Akte sieben Monate beim Amtsgericht. Grund dafür war nach Recherchen der Allgemeinen Zeitung, dass die zuständige Richterin die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnte. Die Staatsanwaltschaft war bei ihrer Anklage von gemeinschaftlicher Körperverletzung ausgegangen. Das setzt Absprachen der Beschuldigten, Vorsatz voraus. Dafür fand die Richterin nicht genügend Anhaltspunkte. Gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, die Akten gingen zum Landgericht. Und das stellte sich im November 2010 hinter die Anklagebehörde. Es eröffnete das Verfahren und ordnete zugleich die Verhandlung vor dem Amtsgericht an. So kam die Akte wieder zu der Richterin, die schon im letzten Sommer nicht verhandeln wollte. Am Amtsgericht war der Prozess dann am vergangenen Donnerstag tatsächlich schon bald nach der Anklageverlesung zu Ende. (...) Insofern ist die Verfahrenseinstellung erst einmal nicht ungewöhnlich. Sie ist nicht mit einem Freispruch zu verwechseln. Im Falle der fünf jüngeren Angeklagten gingen Gericht, Staatsanwalt und die Verteidiger - jeder Angeklagte kam mit eigenem Rechtsbeistand - von einem geringem Tatbeitrag und geringer Schuld aus. Keiner der jungen Männer war vorbestraft, sie selbst hatten teils erhebliche Verletzungen erlitten. Hinzu kam der Umstand, dass die Schlägerei nun schon über zwei Jahre zurückliegt und kaum verlässliche Zeugenaussagen zu erwarten waren. (...) Gegen den mutmaßlichen Haupttäter - auch er ein Neffe Bouffiers - wurde das Verfahren aus einem weiteren Grund eingestellt: Er ist wegen einer anderen Schlägerei bereits im letzten August zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil hätte jetzt in einer neuen Gesamtstrafe berücksichtigt werden müssen. Viel mehr wäre da nicht hinzugekommen. (...) Quelle: http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Kein-Bonus-kein-Malus-vor-Gericht-fuer-Prominente-und-Anhang-_arid,249905_costart,2_regid,1_puid,1_pageid,113.html |
jagy hat folgendes geschrieben: |
Und wiedereinmal zeigt sich, dass Abwarten, bis die Fakten auftauchen, manchmal nicht die schlechteste Sache ist, anstatt gleich Revolution zu krähen und die Sensen und Äxte aus dem Keller zu holen. |
Baldur hat folgendes geschrieben: | ||
2. Du hast nicht die Fakten abgewartet, sondern es als relativ banale Alltäglichkeit dargestellt. |
Zitat: |
Nunja, dass ein Verfahren "ohne jegliche Strafen" eingestellt wird liegt in der Natur der Sache - sonst würde es nämlich keine Einstellung, sondern eine Verurteilung. Auch dass Verfahren überhaupt eingestellt werden, ist keine außergewöhnliche Sache.
Aber man bräuchte natürlich weitere Informationen: Wie sieht die Beweislage aus, hat sich seit Anklageerhebung was geändert, gab es einen außergerichtlichen "Täter"-Opfer-Ausgleich, war die Verteidigung involviert, war die StA in der Verhandlung die gleiche wie bei Anklageerhebung etc. Ein Geschmäckle hat das natürlich, ist aber nur ein Anhaltspunkt für weitere Nachforschungen und keine Verurteilung. |
Baldur hat folgendes geschrieben: |
Ich hatte dein Zitat so verstanden. |
Zitat: |
Nach Einschätzung des Sozialdemokraten Merz spielt Ministerpräsident Volker Bouffier in Gießens CDU nach wie vor die entscheidende Rolle. „Der Mann zieht die Fäden in jeder Beziehung“, sagte Merz. „Hier macht keiner eine Bewegung, ohne dass er das weiß.“ Ob das nur für die Sphäre der Politik oder auch für andere Bereiche gilt, ist in Bouffiers Heimatstadt immer wieder die Frage: So schrieb Bouffier, damals noch Innenminister, mal mit offiziellem Minister-Briefkopf an eine Gießener Schule, weil ihm etwas Privates nicht passte: der Umgang mit einem Schüler. Als Bouffiers Neffe durch das Abitur zu fallen drohte, schaltete sich plötzlich das Schulamt zugunsten des Neffen ein. Als die Neffen jüngst wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht standen, wurde das Verfahren geräuschlos eingestellt.
Die Mutter der wilden Jungs, Bouffiers Schwester Karin Bouffier-Pfeffer, ist zuweilen auch als Schöffin am Gießener Landgericht tätig. Dann geht es schon mal etwas strenger zu. 2004 wollte Bouffier-Pfeffer über Politaktivisten richten, die in Gießen vor einem CDU-Stand gegen den anwesenden Minister Bouffier demonstriert hatten, worauf die Polizei einschritt. Was Schöffin Bouffier-Pfeffer offenbar vergaß: Sie war selbst Teil des Geschehens, weil sie neben ihrem Bruder Volker Wahlkampf machte. Erst nach mehreren Prozess-Unterbrechungen und Hinweisen der hauptamtlichen Richter verstand Boufffier-Pfeffer: Das waren zu enge Familienbande für eine Schöffin. Sie war befangen. |
Zitat: |
Bouffiers Neffen sind für ihre Verwicklungen in gewalttätige Auseinandersetzungen bereits öffentlich bekannt: Im Februar 2007 waren sie in eine Massenschlägerei vor dem Vereinsheim des Männerturnvereins MTV 1846 Gießen verwickelt. Der damalige Innenminister Bouffier eilte am späten Abend persönlich zum Schauplatz der Keilerei und nahm sogar Gießens Polizeipräsidenten Manfred Schweizer mit.
Warum der Innenminister dort auftauchte? Bouffier habe „einen Anruf erhalten“, so die Polizei. |
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: | ||
Guter Thread, obgleich mein Bundesland für genügend Banane in der Republik sorgt
hier ein schönes Beispiel, aktueller Natur: Quelle: FR, vom 25.03.2011 Bouffiers böse Neffen Nepotismus, wie man ihn sich als Beispiel wünscht. Im Artikel erfährt man dann auch, das ältere seltsam zu nennende Vorfälle gibt:
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Sticky hat folgendes geschrieben: | ||
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1622968#1622968 |
Wilson hat folgendes geschrieben: |
wen juckts, sticky. |
immanuela hat folgendes geschrieben: |
http://www.youtube.com/watch?v=JTfJ07cpluw&feature=youtu.be
Bundestag ohne Macht. Die Regierung setzt sich über Bundestagsbeschlüsse einfach hinweg... (report Mainz vom 22.08.) |
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