beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Letzendlich müsste man auch im vielgeruehmten "Court of public opinion" Vorwürfe beweisen, wenn man nicht riskieren will wegen Verleumdung belangt zu werden |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
aber gerade was Dinge angeht, die Feministen besonders am Herzen liegen, interessiert das heute keine Sau, ob da irgendein so ein "Männerschwein" zu recht oder zur Unrecht zur Sau gemacht wird |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Man kann nämlich diesen Nachweis vor Gericht führen, weshalb die diesbezüglichen Vorwürfe auch bei einer eventuellen Verleumdungsklage vor Gericht standhalten können. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Die Leute mögen ihre Gründe gehabt haben, weshalb sie solange warteten, aber dies soll sie nicht von ihrer Beweispflicht entbinden |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Und dann unterschätzt Du die Filter, die die Sozialisation in den Opfern setzt, die sich im Endeffekt selbst oft dafür schämen, Opfer geworden zu sein, nicht etwa, weil sie dadurch Dummheit demonstriert hätten, sondern weil sie es selbst als moralischen Makel empfinden, weil es ja immer die Frauen sind, die die Männer verführen. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||
Das ist wohl nicht mehr zeitgemäß. http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kriminologin-monika-frommel-zu-metoo-kokettieren-mit-der-opferrolle.4d8f3961-ce63-4ab3-aad4-1a6153295f5c.html
|
Domingo hat folgendes geschrieben: |
[....
Warum sind dann die maennlichen Opfer etwa von Spacey erst jetzt an die Oeffentlichkeit gegangen? |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
....
Citation needed. ... |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Nicht nur der. Indem wir die Reaktion der Empfängerin verabsolutieren, ermöglichen wir das komplette juristische Absurdistan, wenn auch die Staatsanwaltschaft hinreichend im Zeitgeist verankert ist. Es gibt einen ganz prominenten Fall, der gerade zu diesem Thema von Panorama einmal zusammengefasst wurde. Der Beitrag dauert ca 15 Minuten. Das für mich traurigste Kapitel ist das Betonen des Gerichtes, dass man einen nach eigener Überzeugung Schuldigen freilassen müsse, weil die Beweise nicht gereicht hätten, also eine offizielle Form des Freispruches zweiter Klasse. Jahre Später muss der Staatsanwaltschaft noch per Gericht! verboten werden, öffentlich Falschaussagen zur Beweislage zu machen und es sind dann privatrechtliche Gerichtsverfahren Kachelmanns, in denen nachgewiesen wird, was im ursprünglichen Verfahren versäumt wurde: Die Falschbeschuldigung war beweisbar. Zeitgeist bedeutet hier dann auch, dass Kachelmann in der öffentlichen Meinung nicht mehr rehabilitiert wird: Über diese nachfolgenden Verhandlungen wird nicht mehr berichtet. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
Ja, in dem Fall ist so einiges schief gelaufen. Der Punkt ist aber doch der, dass beachbernie meint, das liefe ganz grundsätzlich immer so, und daraus die Forderung ableitet, wirkliche Opfer sollten sich gar nicht mehr öffentlich äußern, weil das per se zu unrevidierbaren Vorverurteilungen führen müsse. Und dafür muss schon einiges mehr kommen als das. Immerhin ist diese Forderung in mehr als einer Hinsicht extrem. Die Furcht vor einem feministischen 1984 wird dafür missbraucht, die Rechte tatsächlicher Opfer zu beschneiden. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Der Fall Kachelmann selbst ist ein Einzelfall, das Verhalten von Presse und Justiz in diesem Einzelfall ist kollektives Verhalten und deshalb anders zu beurteilen. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
Ja, in dem Fall ist so einiges schief gelaufen. Der Punkt ist aber doch der, dass beachbernie meint, das liefe ganz grundsätzlich immer so, und daraus die Forderung ableitet, wirkliche Opfer sollten sich gar nicht mehr öffentlich äußern, weil das per se zu unrevidierbaren Vorverurteilungen führen müsse. Und dafür muss schon einiges mehr kommen als das. Immerhin ist diese Forderung in mehr als einer Hinsicht extrem. Die Furcht vor einem feministischen 1984 wird dafür missbraucht, die Rechte tatsächlicher Opfer zu beschneiden. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Natürlich läuft das nicht immer so, aber dennoch so oft, dass die Methode dahinter sichtbar ist. |
Zitat: |
Aber dass einige nun so weit gehen, pädophile Gesetzesverstöße mit der Bibel zu verteidigen, ist doch überraschend. |
wolle hat folgendes geschrieben: | ||
https://www.welt.de/politik/ausland/article170487951/Sexskandal-offenbart-die-Scheinheiligkeit-einiger-Republikaner.html schrieb zum Übergriff von Roy Moore auf eine 14-jährige:
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Zitat: |
Hannity versuchte in seiner Show, Zweifel zu säen an den Aussagen der Frauen, und meinte, auch König David hätte schließlich 500 Konkubinen gehabt. Auch der oberste Rechnungsprüfer von Alabama, Jim Ziegler, verteidigte Moore mit Bibelvergleichen.
„Nehmen Sie die Bibel, Zacharias und Elisabeth zum Beispiel. Zacharias war extrem alt, als er Elisabeth heiratete, und sie wurden dann die Eltern von Johannes dem Täufer“, sagte Ziegler. „Oder nehmen Sie Josef und Maria. Maria war ein Teenager und Josef ein erwachsener Zimmermann. Sie wurden die Eltern von Jesus.“ |
wolle hat folgendes geschrieben: | ||
https://www.welt.de/politik/ausland/article170487951/Sexskandal-offenbart-die-Scheinheiligkeit-einiger-Republikaner.html schrieb zum Übergriff von Roy Moore auf eine 14-jährige:
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vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
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Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||||
Kann ja sein, aber das ist immer noch kein Argument dafür, sich dagegen auszusprechen, dass sich tatsächliche Opfer öffentlich äußern. |
Zitat: |
In Deutschland wäre das kein Gestzesverstoss gewesen. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||||
Kann ja sein, aber das ist immer noch kein Argument dafür, sich dagegen auszusprechen, dass sich tatsächliche Opfer öffentlich äußern. |
Domingo hat folgendes geschrieben: | ||||||
Wenn man in Trudeauland lebt, laeuft man Gefahr, ins andere Extrem zu verfallen |
Domingo hat folgendes geschrieben: | ||
Gibt es da nicht ein Gesetz, nach dem bei einem/r Jugendlichen zwischen 14 und 16 der Erwachsene sich auf duennem Eis bewegt? Edit: Paragraph 182 StGB. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Uebrigens. Falsch behauptete sexuelle Belästigung sollte genauso hart bestraft werden wie sexuelle Belästigung und falsch behauptete Vergewaltigung genauso hart wie Vergewaltigung. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Hier geht es ganz einfach nur um einen extrem an den Haaren herbeigezogenen Vergleich. Es ist absolut unsinnig an eine 2000 Jahre alte Fantasy-Geschichte die Masstaebe heute gültigen deutschen Rechts anzulegen. Genausogut könnte man fragen ob Superman für seine Supermankraefte in Deutschland einen gültigen Waffenschein braucht oder nicht. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||
Nicht die Bibelgeschichte wird verglichen, sondern die Taten des Roy Moore. Und ja: Er würde sich auch in Deutschland auf dünnem Eis bewegen. Wenn Sachverständige feststellen würden, dass dem Mädchen die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlte, müsste er mit Strafe rechnen. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Dir ist nicht aufgefallen, dass Tarvoc mir hier was in den Mund gelegt hat, was ich überhaupt nicht gesagt habe? |
Zitat: | ||||
Hier geht es ganz einfach nur um einen extrem an den Haaren herbeigezogenen Vergleich. Es ist absolut unsinnig an eine 2000 Jahre alte Fantasy-Geschichte die Masstaebe heute gültigen deutschen Rechts anzulegen. Genausogut könnte man fragen ob Superman für seine Supermankraefte in Deutschland einen gültigen Waffenschein braucht oder nicht. |
Domingo hat folgendes geschrieben: | ||||
Tschuldigung. Ich konnte mir die Trudeu-Bemerkung halt nicht verkneifen. Und ja, Kanada entwickelt sich mMn gerade in Richtung auf einen Staat, wo die Unschuldsvermutung fuer Maenner (*), die einer Sexualstraftat bechuldigt werrden, nicht mehr existiert. |
astarte hat folgendes geschrieben: | ||
Wie ist denn das Strafmaß von Vergewaltigung und das von falscher Behauptung einer solchen Straftat? |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||||
Ist sowieso eine unsinnige Vorstellung, die Strafhöhe von Rufmord an die Strafhöhe der fälschlicherweise behaupteten Tat zu koppeln. Sagt aber einiges über den Verlust der Rationalität im Rahmen bestimmter Reizthemen aus. |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Ja, könnte auch im Einzefall verhältnismäßig sein. Der soziale Tod ist grausam.
Nur, die Logik, die BB skizziert, die Strafhöhe an die Art der des Rufmords zu koppeln, ist ausserhalb jeder Rationalität, getragen von Rache. Anders kann ich das nicht verstehen. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Der Vorschlag erscheint mir evident vefassungswidrig.
Strafe folgt zwingend dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Und die Verhältnismäßigkeit der Strafe richtet sich nach dem betroffenen Rechtsgut. Daher ist unhaltbar, ein Delikt gegen die sexuelle Selbstbestimmung ebenso zu bestrafen wie eines gegen die persönliche Freiheit. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Der Vorschlag erscheint mir evident vefassungswidrig.
Strafe folgt zwingend dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Und die Verhältnismäßigkeit der Strafe richtet sich nach dem betroffenen Rechtsgut. Daher ist unhaltbar, ein Delikt gegen die sexuelle Selbstbestimmung ebenso zu bestrafen wie eines gegen die persönliche Freiheit. |
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