Sollte man KZ-Wachleute auch heute noch vor Gericht stellen? | ||||||||||||||||||||||||||||
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Stimmen insgesamt : 15 |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Wäre das nicht eher die Aufgabe von Theologen oder Philosophen? |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Zudem traue ich nicht dem Urteil von Theologen, wenn der Gott in der Bibel selbst Völkermord begeht. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
, wenn der Gott in der Bibel selbst Völkermord begeht. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Vielleicht läuft Gott auch deterministisch und er hatte in der Situation in der er damals war, nicht die Möglichkeit anders handeln zu können, als er letztendlich gehandelt hat. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||
Wie würdest du die Arbeit eines Gärtners/Bauern bezeichnen, der über sein Feld geht und ausreißt was in seinen Augen dort nicht mehr wachsen soll? Bibel: "Gott bin ich und nicht ein Mensch" Ist schwierig über ein Wesen zu reden welches (das) Leben erschaffen haben soll, also über dem steht. Welchen Maßstab zur Beurteilung willst du da anwenden? |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
[...]
Ist schwierig über ein Wesen zu reden welches (das) Leben erschaffen haben soll (...) |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Ist schwierig über ein Wesen zu reden welches (das) Leben erschaffen haben soll, also über dem steht. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Welchen Maßstab zur Beurteilung willst du da anwenden? |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Über Gott soll man also nicht richten, obwohl er ein Völkermörder ist? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Aber selbst wenn es jenen "Gott" gaebe und der beim Holocaust untätig zugeschaut haette, obwohl er ihn haette verhindern koennen, dann waere immer noch Tatsache, dass die Nazis und deren mordendes Personal den Holocaust begangen haben und deren Schuld waere um keinen Deut geringer. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Was verstehst du unter Schuld? Ist Schuld für dich verbunden mit dem berühmten "in identischen Situationen anders Handeln Könnens" oder gibt es für dich auch Schuld, die einem alternativlos zufällt? |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||||
Also die Frage gibt für beide hier relevanten Akteure keinen rechten Sinn. ![]() |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Non sequitur. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Welche wohl? Die selben Maßstäbe wie für alle anderen auch. Wenn "Macht = Recht" hier dein moralischer Bewertungsmaßstab sein soll, dann ist er es mit dem selben Recht auch überall anders. Ich habe zumindest den Verdacht, dass du dir das dann doch nicht "einkaufen" willst. Und wenn nicht, dann hat dein Argument überhaupt keine Grundlage. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||||
Also die Frage gibt für beide hier relevanten Akteure keinen rechten Sinn. ![]() |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Aber selbst wenn es jenen "Gott" gaebe und der beim Holocaust untätig zugeschaut haette, obwohl er ihn haette verhindern koennen, dann waere immer noch Tatsache, dass die Nazis und deren mordendes Personal den Holocaust begangen haben und deren Schuld waere um keinen Deut geringer. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||
Das Handeln mancher einfacher Soldaten war in der Tat praktisch "alternativlos", wenn sie sich z.B. geweigert haetten sich an einer Hinrichtung teilzunehmen und selbst dafuer hingerichtet worden waeren, ohne dass es irgendjemand anderem was genutzt haette. Was solche Leute angeht gebe ich Lebensnebel recht, bei denen kann ich keine wirkliche Schuld erkennen. Bloss rechne ich nicht automatisch jeden KZ-Waechter dieser Gruppe zu, sondern wuerde es im Zweifel lieber auch heute noch einem rechtsstaatlichen Gericht überlassen im konkreten Fall festzustellen ob ein solcher "Befehlsnotstand" vorlag oder nicht. Deshalb ist das fuer mich kein Argument dagegen Naziverbrechen auch heute noch anzuklagen. |
step hat folgendes geschrieben: |
Darüberhinaus macht es Sinn, Maßnahmen zu verhängen, die solche Handlungen in Zukunft vermeiden helfen. |
step hat folgendes geschrieben: |
Ich meine, daß es keine absolute Schuld gibt und man daher auch keine (rächenden / vergeltenden) offiziellen Strafen ethisch begründen kann. Auch wenn das in diesem Zusammenhang zynisch wirken mag.
Ein Gerichtsurteil könnte (und sollte) dazu dienen, festzustellen, ob/daß jemandes Handlung falsch (im Sinne von gesellschaftlich unerwünscht) war. Darüberhinaus macht es Sinn, Maßnahmen zu verhängen, die solche Handlungen in Zukunft vermeiden helfen. Allerdings ist der Mensch leider eher so gestrickt, daß er Vergeltung will. Es ist daher schwierig, den gesellschaftlichen Frieden und Zusammenhalt zu wahren oder wiederherzustellen, ohne diese archaischen Bedürfnisse auch archaisch zu bedienen. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Wenn du einen Tarvoc-ähnlichen Roboter erschaffen hättest, dann dürftest du ihn nicht wieder demontieren, ihn ausschalten? |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Macht=Recht stimmt nur wenn der mit der höchsten Macht auch ein eigenes Rechtssystem (intus) hat. Ansonsten wär Macht=Willkür, würde aber trotzdem alle anderen Rechtssysteme überstimmen. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Das Handeln mancher einfacher Soldaten war in der Tat praktisch "alternativlos", wenn sie sich z.B. geweigert haetten sich an einer Hinrichtung teilzunehmen und selbst dafuer hingerichtet worden waeren, ohne dass es irgendjemand anderem was genutzt haette. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Dafür hättest du erstmal Belege zu bringen, dass die Nazis auch nur einen einzigen deutschen Soldaten wegen einer Weigerung, an Verbrechen in den KZs teilzunehmen, hingerichtet hätten. Wer da nicht mitmachen wollte, wurde nicht hingerichtet, sondern versetzt. |
Wiktionary hat folgendes geschrieben: |
Bedeutungen:
[1] allgemein: ein Beweis, ein Nachweis [...] Synonyme: [1] Beweis, Nachweis [...] [4] Erklärung, Erweis [...] Sinnverwandte Wörter: [...] [3] Anmerkung, Fußnote, Quellenangabe Oberbegriffe: [...] [3] Angabe, Quelle [...] |
Zitat: |
Es gab damals und gibt bis heute keinen einzigen nachweisbaren Fall, in dem einem SS-Mann, der einen Mordbefehl verweigert hatte, selbst Gefahr für Leib und Leben drohte. |
Zitat: |
Mussten die Menschen, die in den KZs für die SS arbeiteten, um ihr Leben fürchten, wenn sie sich weigerten?
Rommel: Nein. Es ist kein Fall bekannt, in dem sich jemand bei einer Weigerung mitzumachen, persönliche schwerwiegende Nachteile eingehandelt hätte. "Ich wär' doch sonst erschossen worden", lautet manchmal der Hinweis auf den Notstandsgedanken. Aber dafür gibt es keine Anhaltspunkte. |
Zitat: |
In der historischen Forschung[8] ist kein Fall dokumentiert, wonach ein Untergebener wegen der Nichtausführung eines offensichtlich verbrecherischen Befehls nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 Militärstrafgesetzbuch verurteilt worden wäre. Eine Gefahr für Leib und Leben von Seiten der SS- und Polizeigerichte drohte also nicht, wenn etwa ein Angehöriger der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD einen Befehl verweigert hätte.[9][10][11] |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||||||
https://www.welt.de/geschichte/zweiter-weltkrieg/article144067359/Hatten-SS-Mitglieder-damals-wirklich-keine-Wahl.html
https://www.ndr.de/geschichte/Weigerung-haette-keine-grossen-Nachteile-gehabt,holocaust188.html
Noch deutlicher wird Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Befehlsnotstand#Kriegsverbrechen_im_Zweiten_Weltkrieg
...Also nicht nur kein Fall aus dem Lagersystem, sondern überhaupt kein Fall. Die bei Wikipedia angegebenen Quellen: [8] Kurt Hinrichsen: Befehlsnotstand, in: Adalbert Rückerl (Hrsg.), NS-Prozesse. Nach 25 Jahren Strafverfolgung. Möglichkeiten – Grenzen – Ergebnisse. 2. ergänzte Auflage, Karlsruhe 1972, S. 131–161. [9] Jan Bruners: Strafverfolgung von NS-Verbrechen Universität Köln, 1998, S. 28 f. [10] Sven Felix Kellerhoff: SS-Einsatzgruppen: Warum junge Männer im Akkord morden, Die Welt, 14. Januar 2014 [11] Cornelia Rabitz: Hitlers Wehrmacht - unpolitisch, aber willig, Deutsche Welle, 25. Oktober 2012 (Bei den letzten beiden scheint es sich um journalistische und nicht um wissenschaftliche Quellen zu handeln.) |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Wenn das in einem Gerichtsprozess eingesetzt wird, dann müsste das Gericht nachweisen, dass der Angeklagte wußte, dass ihm im Fall einer Befehlsverweigerung keine Gefahr für Leib und Leben drohte. Und das dürfte so gut wie unmöglich sein. Es ist auch plausibel, dass die Leute dachten es geschähe mit ihnen Schlimmes. Man muss das damalige Umfeld betrachten: Da gab es viele Todesurteile wegen Wehrkraftzersetzung. https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrkraftzersetzung Man konnte damals für jeden Scheiß hingerichtet werden. In diesem Umfeld wird ein 17, 18-Jähriger nicht so schnell auf die Idee kommen einen Befehl zu verweigern. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Seit wann muß ein Nicht-Ereignis bewiesen werden? Das geht ja gar nicht. Beweise mal, dass es keine Heinzelmännchen gibt. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn es sich um eine autonome echte künstliche Intelligenz (und nicht um eine Notwehrsituation) handelt: Nein, natürlich nicht. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Willkür kann Recht überhaupt nicht überstimmen, sondern allenfalls niederprügeln. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||||
Ach komm, wenn dein Roboter nicht so funktioniert wie du es wolltest läßt du ihn trotzdem machen? |
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