Waldmeister hat folgendes geschrieben: |
Härrlisch....du hattest nur noch vergessen zu erwähnen, dass ab sofort von Handwerkern kein Kreuzschraubendreher mehr verwendet werden darf....Schlitz kommt besser und aus der Küche muss der Kreuzkümmel verbannt werden....
......ja ja ist schon son Kreuz mit dem Kreuz. :wink: |
jarko hat folgendes geschrieben: | ||
Das hatte ich allerdings auch überlegt. Dass für manche ein Kreuz an Halskette oder Schlüsselbund so wenig religiöse Bedeutung hat wie ein Kreuzschlitz-Schraubendreher. Nur modisches Ornament darstellt. |
jarko hat folgendes geschrieben: | ||
Das hatte ich allerdings auch überlegt. Dass für manche ein Kreuz an Halskette oder Schlüsselbund so wenig religiöse Bedeutung hat wie ein Kreuzschlitz-Schraubendreher. Nur modisches Ornament darstellt. |
unquest hat folgendes geschrieben: |
Nach Bassam Tibi handelt es sich beim Kopftuchgebot des deutschen Islam um eine Variante des institutionellen Islamismus türkischer Prägung. Seine Kritik galt vor Jahren auch und gerade der deutschen Gesellschaft und Politik, eben genau dies nicht zu erkennen. Das jetzige Urteil scheint seine Thesen zu bestätigen. |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||
Ich warte immer noch auf die TV-Gesprächsrunde zum Thema Islam etc., an der nicht (nur) die üblichen Talking Heads wie Bosbach, Mazyek und Co teilnehmen, sondern auch wirklich Diskursfähige wie Tibi. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Genauso wie für manche das Kopftuch. Die Gesinnung dahinter kann man nicht überprüfen. |
Waldmeister hat folgendes geschrieben: | ||||||
Irrtum! Die Intention zum Tragen eines Schmuckstücks liegt zu förderst in einer Geschmacksfrage, dann in dem Bezeichnugscharakter des Schmuckes. Wenn mir kein Kreuz als Schmuck gefällt, kann mich keine soziokulturelle Macht dazu bringen, mir eins umzuhängen..... Beim Kopftuchtragen ist es umgekehrt. |
Waldmeister hat folgendes geschrieben: |
Nein, das ist die folgerichtige Antwort auf deinen Eintrag, der nichts weiter darstellt, als relativierende, Problem ausklammernde Schreiberei.
Meine Antwort ist fundiert, deine Eintrag fundamental...... |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
Du weißt von alle, die ein Kreuz tragen, warum sie es tragen? Du weißt von alle, die ein Kopftuch tragen, warum sie es tragen? Das finde ich schon anmaßend. |
jarko hat folgendes geschrieben: | ||
Das hatte ich allerdings auch überlegt. Dass für manche ein Kreuz an Halskette oder Schlüsselbund so wenig religiöse Bedeutung hat wie ein Kreuzschlitz-Schraubendreher. Nur modisches Ornament darstellt. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
Du weißt von alle, die ein Kreuz tragen, warum sie es tragen? Du weißt von alle, die ein Kopftuch tragen, warum sie es tragen? Das finde ich schon anmaßend. |
step hat folgendes geschrieben: |
Wieso findest Du das sinnvoll? Für mich spiegelt das die nicht mehr haltbare Ansicht wieder, religiöse Weltbilder seien privilegierte, ja nötige Letztbegründungen für ein sonst willkürliches Gesellschaftsgebilde. Mich stört zudem, daß unter dem Deckmantel der Religion letztlich auch politische Aussagen transportiert werden. Religion ist immer auch politisch, etwa wenn es gegen Schwule, gegen Abtreibung, um Kirchenasyl oder die Segnung von Waffen geht. |
unquest hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich habe mal gesucht: Der verwirrte Professor hatte erst kürzlich sein Comeback |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Und was ist daran schlimm, wenn das Kreuzchen an der Halskette die weltanschauliche Ueberzeugung der Lehrkraft symbolisiert? Das Kreuz macht genausowenig aus friedlichen Schuelern religioese Fanatiker wie es auch keine Vampire vertreibt. :D Das gehoert halt zur persoenlichen Sphaere des Lehrers mit dazu und auf eine solche haben sogar Lehrer ein Anrecht. |
Zitat: |
Abweichende Meinung des Richters Schluckebier und der Richterin Hermanns
Die vom Senat geforderte einschränkende Auslegung des § 57 Abs. 4 Satz 1 SchulG NW ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Sie misst der Bedeutung des staatlichen Erziehungsauftrags, der unter Wahrung der Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität zu erfüllen ist, sowie dem Schutz des elterlichen Erziehungsrechts und der negativen Glaubensfreiheit der Schüler im Verhältnis zur Glaubensfreiheit der Pädagogen zu geringes Gewicht bei. Der Senat beschneidet in nicht akzeptabler Weise den Spielraum des Landesschulgesetzgebers bei der Ausgestaltung des multipolaren Grundrechtsverhältnisses, das gerade die bekenntnisoffene öffentliche Schule besonders kennzeichnet. Der Senat entfernt sich von den Maßgaben und Hinweisen der sogenannten Kopftuch-Entscheidung des Zweiten Senats vom 24. September 2003 (BVerfGE 108, 282), die dem Landesschulgesetzgeber gerade für den Bereich der öffentlichen Schule die Aufgabe zuschreibt, gesetzlich zu regeln, inwieweit er religiöse Bezüge in der Schule zulässt oder wegen eines strikteren Neutralitätsverständnisses aus der Schule heraushält. Die Gestaltungsfreiheit des Landesgesetzgebers schließt die Möglichkeit ein, auch durch das äußere Erscheinungsbild einer Lehrkraft vermittelte religiöse Bezüge von den Schülern grundsätzlich fernzuhalten ... (...) Die Bewertung des Senats, das Tragen religiös konnotierter Bekleidung durch Pädagoginnen und Pädagogen beeinträchtige die negative Glaubensfreiheit von Schülerinnen und Schülern sowie das Elterngrundrecht nicht, halten wir für nicht realitätsgerecht. Sie vernachlässigt, dass das Schüler-Pädagogen-Verhältnis ein spezifisches Abhängigkeitsverhältnis ist, dem Schüler und Eltern unausweichlich und nicht nur flüchtig ausgesetzt sind. Aufgabe der Lehrpersonen ist es unter anderem, die Schüler zu erziehen und zu beurteilen (§ 57 Abs. 1 SchulG NW). Dies bedingt ein weitaus stärkeres Ausgesetztsein gegenüber religiösen Bekundungen als es bei Begegnungen im gesellschaftlichen Alltag der Fall ist. Den Pädagogen kommt in der Schule im Umgang mit den Schülern zudem eine Vorbildfunktion zu. Deren Verhalten, auch die Befolgung bestimmter religiöser Bekleidungsregeln, trifft auf Personen, die aufgrund ihrer Jugend in ihren Anschauungen noch nicht gefestigt sind. Eine wirklich offene Diskussion über die Befolgung religiöser Bekleidungsregeln wird, wenn Lehrpersonen persönlich betroffen sind, in dem spezifischen Abhängigkeitsverhältnis der Schule allenfalls begrenzt möglich sein. Schließlich kann das Tragen religiös konnotierter Kleidung durch Pädagogen zu Konflikten innerhalb der Schülerschaft und unter den Eltern führen und sie befördern. http://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-471101-BvR-118110_Pauschales-Kopftuchverbot-fuer-Lehrkraefte-in-oeffentlichen-Schulen-nicht-mit-der-Verfassung-vereinbar.news20752.htm |
Zumsel hat folgendes geschrieben: |
In anderen Berufen ist hinsichtlich eines gewünschten Erscheinungsbildes schließlich auch eine gewisse Kleiderordnung einzuhalten. Und in staatlichen Berufen ist dieses Gebot dann eben weltanschauliche Neutralität. Was soll das rumgeheule? |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||
Es gibt z.B. auch eine BverfG Entscheidung, die einen Erlass, wonach ein Polizist keinen Pferdeschwanz zu tragen hat, als verfassungswidrig ansieht. Zudem sind private Arbeitgeber nicht gleichsam grundrechtsgebunden wie der Staat. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||
Interessant ist der im Urteil mit aufgeführte Dissenz bei der Entscheidung des BVerfG in Form der Minderheitenmeinung zweiter Richter/-innen:
So ähnlich hatte ich bereits oben in meinen Beiträgen argumentiert. Zusätzlich hatte ich auf den Bildungsauftrag der Schule in einer dem Anspruch nach modernen, aufgeklärten und freien Gesellschaft abgestellt und hierbei die negative Religionsfreiheit ähnlich wie die beiden Juristen als für den Bereich der Schule besonders hohes Gut eingeschätzt ...- |
jarko hat folgendes geschrieben: |
Ich kann verstehen, dass man sein Kind vor unerwünschten Einflüssen beschützen möchte. Aber schafft man nicht eine Scheinwelt?
Man hält die religionsneutrale Umgebung für normal, dabei gründet sie auf Verboten. Ist das eine gute Ausgangslage, Kindern Vielfalt und Toleranz nahezubringen? Wird Lehrerin XY außerhalb der Schule nur mit Kopftuch gesehen, können sich Schüler fragen, warum in der Schule nicht. Weil es in der Schule, die doch zur Toleranz erziehen will, verboten ist. |
Defätist hat folgendes geschrieben: | ||
Das ist eine Gefahr dabei. Nicht die einzige, aber mMn eine gravierende, weil dabei den Kindern eine gewisse Doppelmoral ggü. dem Grundgesetz eingeimpft wird. |
Zumsel hat folgendes geschrieben: |
Ich seh offengestanden das Problem überhaupt nicht. Dass in unterschiedlichen Situationen unterschiedliche Konventionen gelten, ist doch die normalste Sache von der Welt und damit werden Kinder auch dauernd konfrontiert. Wenn sie irritiert sind, erklärt man ihnen eben den Hintergrund. Das hat doch mit Heuchelei nichts zu tun. Oder sollte man bspw. Nudisten die Möglichkeit einräumen, nackt zu unterrichten, mit der Begründung dass es ja sein könnte, dass ein Schüler sie mal am FKK-Strand trifft. |
jarko hat folgendes geschrieben: |
Ich kann verstehen, dass man sein Kind vor unerwünschten Einflüssen beschützen möchte. Aber schafft man nicht eine Scheinwelt?
Man hält die religionsneutrale Umgebung für normal, dabei gründet sie auf Verboten. Ist das eine gute Ausgangslage, Kindern Vielfalt und Toleranz nahezubringen? Wird Lehrerin XY außerhalb der Schule nur mit Kopftuch gesehen, können sich Schüler fragen, warum in der Schule nicht. Weil es in der Schule, die doch zur Toleranz erziehen will, verboten ist. |
jarko hat folgendes geschrieben: |
Das passende Argument wäre vielleicht, die Lehrerin tritt als Repräsentantin des Staates auf und dieser ist neutral.
Dann fallen für mich aber auch Ketten/Kettchen etc darunter |
Defätist hat folgendes geschrieben: | ||
Nun gehören aber Kopf-, Hals- und andere Tücher einfach im Gegensatz zur Nacktheit zur Bekleidung... |
Misterfritz hat folgendes geschrieben: |
ich wäre eh' dafür, dass sich religionen (und deren äusserlich sichtbaren ausprägungen wie kippa, kopftuch, kreuz, nonnentracht) grundsätzlich aus schulen rauszuhalten haben.
damit wären alle religionen gleichbehandelt, das thema durch und schule könnte sich wieder dem widmen, wozu sie da ist, nämlich WISSENSvermittlung - und nein, religionsunterricht verstehe ich nicht unter wissensvermittlung. |
Zitat: |
Die Schule ist keine religiöse Erziehungsanstalt
Was für eine Wende: Muslimische Lehrerinnen dürfen jetzt Kopftücher an deutschen Schulen tragen. [...] as für eine Wende: Muslimische Lehrerinnen dürfen jetzt Kopftücher an deutschen Schulen tragen. Die öffentliche Schule ist aber keine religiöse Erziehungsanstalt. Kippa, Nonnenhabit oder eben Kopftücher müssen deshalb für staatliche Lehrkräfte tabu sein. Das hat gewiss einschneidende Wirkungen für den Einzelnen, der eine solche Kleidung für sich als religiös zwingend ansieht – und das Bundesverfassungsgericht muss zweifellos gerade das wichtige Grundrecht auf Religionsfreiheit besonders im Blick haben. Aber eben nicht nur. Es geht hier zunächst auch um die Grundrechte der Schüler (und ihrer Eltern). Fortan werden die Kinder nämlich in einer „vom Staat geschaffenen Lage“ „ohne Ausweichmöglichkeit“ dem Einfluss des Islam ausgesetzt sein. Das Kopftuch hat dabei „appellativen Charakter“ und weist die von ihm symbolisierten Glaubensinhalte als „vorbildhaft und befolgungswürdig“ aus. http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/aufhebung-des-kopftuchverbots-durch-bverfg-ein-kommentar-13480989.html |
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