Samson83 hat folgendes geschrieben: |
[u]
Art. 2 EMRK: Recht auf Leben . (1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist. Mit anderen Worten: Quatsch. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Diese Ausnahme ist willkuerlich und deshalb gegenstandslos. Genausogut koennte man durch Gerichte Skaverei erlauben lassen. Fuer mich sind sogenannte Hinrichtungen ganz gewoehnlicher Mord. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||||
Für dich. Aber du berufst dich nicht "auf dich", sondern auf europäische Menschenrechte; und daher war deiner Aussage falsch. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||
Die Menschenrechte sind weder europaeisch noch asiatisch oder afrikanisch, sondern universell. Da kann kein Juristlein gegen anstinken, auch kein Richter. Ich glaube wir haben uns da auch schon mal wegen dem Justizmoerder Filbinger in die Haare gekriegt. ![]() |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||
Ich wüsste nicht, auf welcher Grundlage. |
Zitat: |
Die Bundesregierung hat Ankara nach SPIEGEL-Informationen offiziell mitgeteilt, dass türkische Staatsbürger in Deutschland am Verfassungsreferendum teilnehmen dürfen. Bedingung: Transparenz über Wahlkampfauftritte und ein Ende der Pöbeleien. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||||||
Per Verweigerung einer Genehmigung. Auch die letzte Wahl war genehmigungspflichtig und an Bedingungen geknüpft.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/recep-tayyip-erdogan-deutschland-genehmigt-tuerkische-wahllokale-fuer-referendum-a-1138783.html |
Zitat: |
...Würde der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan darüber abstimmen lassen, will die Bundesregierung in Deutschland ein Referendum über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei untersagen. "Es ist politisch nicht vorstellbar, dass wir einer solchen Abstimmung in Deutschland über eine Maßnahme, die unserem Grundgesetz und europäischen Werten klar widerspricht, zustimmen würden", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.
Er erklärte weiter, dass ein solches Referendum in Deutschland genehmigungspflichtig sei. Ginge ein solcher Antrag ein, gebe es keine Pflicht, dem auch zuzustimmen, sagte Seibert. "Das heißt, die Bundesregierung kann ihre Genehmigung auch verweigern. Sie kann eine Abstimmung hier in Deutschland untersagen. (...) Ich gehe davon aus, dass wir unsere rechtlichen Mittel, so etwas zu untersagen, ausschöpfen würden."...... |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Wobei das nur für die Einrichtung von Wahllokalen gilt, nicht für eine Wahl allgemein, die auch als Briefwahl abgehalten werden kann. |
Zitat: |
Als u als Belg in het buitenland woont, geldt de opkomstplicht niet automatisch. U moet eerst een aanvraag indienen tot deelname aan de federale en de Europese verkiezingen (als u geen domicilie in België hebt, kunt u sowieso niet deelnemen aan de lokale, provinciale en regionale verkiezingen).* |
Zitat: |
.B. dass man - ganz wie bei den USA - jeden politischen und wirtschaftlichen Kontakt abbrechen würde |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Ja, man könnte die Wahl faktisch nicht vollständig verhindern. Wer einen türkischen Pass hat, kann für die Wahl auch in die Türkei reisen oder andere Wege suchen. Dennoch wäre die Wahl erst mal genehmigungspflichtig. Und die Genehmigung könnte wohl verweigert werden. |
Ahriman hat folgendes geschrieben: | ||
Gar nichts wird man. Die Türken werden abstimmen, die Köpfe werden rollen und am Ende ist die Türkei doch in der EU. Wenn man schon sieht, wie weich und elastisch unsere Politiker ihre Eiertänze machen... |
Ahriman hat folgendes geschrieben: | ||
Gar nichts wird man. Die Türken werden abstimmen, die Köpfe werden rollen und am Ende ist die Türkei doch in der EU. Wenn man schon sieht, wie weich und elastisch unsere Politiker ihre Eiertänze machen... |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Hier noch mal ausfuehrlich die samsondichte Rechtsgrundlage dafuer eine etwaige tuerkische Abstimmung ueber die sogenannte "Todesstrafe" in Deutschland und anderen europaeischen Laendern zu untersagen:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/recep-tayyip-erdogan-bundesregierung-wuerde-tuerkisches-todesstrafen-referendum-in-deutschland-verbieten-a-1146290.html |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||||
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Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Jedenfalls hat diese Begründung mit einer angeblich Menschenrechtswidrigkeot der Todesstrafe zu tun |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
So, wie ich diese Regierung einschätze, hat die Begründung eher etwas mit aktuellen Umfragen zu tun ... |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
So, wie ich diese Regierung einschätze, hat die Begründung eher etwas mit aktuellen Umfragen zu tun, was allerdings im Wortlaut kaum erkennbar sein wird. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Deklaration der Menschenrechte. Die sogenannte "Todesstrafe" ist menschenrechtswidrig und deshalb innerhalb der EU verboten. Deshalb waere auch eine solche Abstimmung darueber auf dem Territorium der EU illegal. Darueberhinaus waere eine solche Massnahme eine ganz unmissverstaendliche Botschaft an Erdogan, dass die Tuerkei mit einer Wiedereinfuehrung dieser barbarischen Unsitte den gemeinsamen Boden der europaeischen Zivilisation verliesse und sich die Aufnahme in die EU wohl endgueltig abschminken koennte. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Dumm nur, dass die Hessen die Todesstrafe noch in ihrer Landesverfassung stehen haben. Bundesrecht bricht zwar Landesrecht, aber man könnte ja mal so langsam darüber nachdenken, den peinlichen Artikel 21 zu ändern. ![]() |
Ahriman hat folgendes geschrieben: | ||
Parlamente, die bis zu zehn Jahre brauchen, um ein Gesetz zu erstellen oder zu ändern haben für sowas nebensächliches keine Zeit übrig. |
wolle hat folgendes geschrieben: | ||||
Ja, fremdschäm, zumal das Gesetz nie angewendet wurde. .... |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Ich vermute, dass es mit der Todesstrafe in Hessen so aehnlich ist wie mit einem Gesetz in den USA, ich glaube in Maryland war das, gegen das ich vor knapp 30 Jahren mal verstossen habe... |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Ich vermute, dass es mit der Todesstrafe in Hessen so aehnlich ist wie mit einem Gesetz in den USA, ich glaube in Maryland war das, gegen das ich vor knapp 30 Jahren mal verstossen habe, was mir damals sehr viel Spass gemacht hat. Die haben allen Ernstes ein Gesetz in ihrem Gesetzbuch stehen, das den Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten in Hotelzimmern unter Strafe stellt. Das haben ihrgendwelche froemmelnden Idioten irgendwann mal beschlossen als sie 'ne Mehrheit hatten. Seitdem steht das so da drin, wird nie angewandt und man ist einfach bloss zu faul das wieder aufzuheben. |
Zitat: |
Nach einem gewaltsamen Vorfall vor der türkischen Botschaft in Washington fordern US-Politiker eine konsequente Antwort an die Türkei. Die Regierung unter US-Präsident Donald Trump solle den türkischen Botschafter aus dem Land werfen, forderte der republikanische Senator John McCain am Donnerstag im TV-Sender MSNBC. "Das ist nicht die Türkei. Das ist kein Dritte-Welt-Land", sagte McCain.
Das Sicherheitsteam des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan war am Dienstag mit Gewalt gegen Demonstranten vorgegangen, die vor der türkischen Botschaft protestiert hatten. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.zeit.de/politik/ausland/2017-05/usa-john-mccain-botschafter-tuerkei-ausweisen-donald-trump Prügel-Perser reloaded. |
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