Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: | ||||
Damit ist den Frauen sicher nicht geholfen. Wenn der Mann, der wahrscheinlich Alleinverdiener in der Familie ist eine hohe Geldstrafe zahlen muss, dann geht das auch zu Lasten der Familie; ebenso, wenn er ins Gefängnis muss. |
Chinasky hat folgendes geschrieben: | ||||||
Generell ist Angehörigen von Straftätern ja nicht damit geholfen, wenn jene verknackt werden. Eine Strafandrohung hat im Allgemeinen aber auch nicht den Sinn, Geld abzukassieren, sondern Menschen davon abzuhalten gesamtgesellschaftlich unerwünschte Taten zu begehen. Wenn der Mann, der seine Frau zwang, eine Burka zu tragen, in den Knast abwandert, dann ist sie ihn wenigstens ein Weilchen los... Man(n) wird sich's also zukünftig leisten können müssen, seine Frau textil zu isolieren. |
Chinasky hat folgendes geschrieben: |
Kennst Du den Gesetzestext? Ich - ohne ihn zu kennen - vermute mal, daß man in Frankreich durchaus imstande ist, ein entsprechendes Gesetz geschlechtsneutral, bzw. so zu formulieren, daß die Personen bestraft werden, die andere Personen dazu zwingen, die Burka zu tragen. |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||
So ein Gesetz dürfte es bisher bereits gegeben haben, denn es steht zu bezweifeln, dass in F Nötigung straffrei war. Hier ist mE mal wieder ein überflüssiges Sonder(un)recht entstanden. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Wie ist es eigentlich, wenn so ein Zuhaeltertyp seine Puppe zwingt einen Minirock zu tragen? Das waere scheinbar ok, verstoesst zumindest nicht gegen das Burkhaverbot, obwohl es letztendlich auf's Gleiche hinauslaeft.... ![]() |
Chinasky hat folgendes geschrieben: |
Kennst Du den Gesetzestext? Ich - ohne ihn zu kennen - vermute mal, daß man in Frankreich durchaus imstande ist, ein entsprechendes Gesetz geschlechtsneutral, bzw. so zu formulieren, daß die Personen bestraft werden, die andere Personen dazu zwingen, die Burka zu tragen. Und des weiteren vermute ich, daß es, bevor jemand ins Gefängnis gesteckt, bzw. zu Geldstrafen im fünfstelligen Eurobereich verdonnert wird, auch in Frankreich erstmal zu einer ordentlichen Verhandlung des Falles kommt, in welchem dann der Mann darlegen kann, wie die Frau entgegen seinem Willen die Töchter zum Burka-Tragen zwang. |
Ilmor hat folgendes geschrieben: |
Aber vielleicht haben wir ja User hier, die Französisch können, und den Gesetzestext für uns einmal sinngemäß übersetzen könnten. |
tridi hat folgendes geschrieben: | ||
wenn du den gesetzestext haettest - den such ich jetzt nicht. |
tridi hat folgendes geschrieben: |
ob ichs verstehen wuerde, ist aber ne andere frage, denn juristische fachsprache ist nach meiner erfahrung nicht so einfach zu verstehen. die kann schon in der schweiz deutlich anders sein als in deutschland, selbst wenn sie deutschsprachig ist. und bei niederlaendischen und englischen juristischen texten hab ich auch schon die erfahrung gemacht, dass die teilweise verdammt schwer zu verstehen sind, selbst wenn man ansonsten mit texten in diesen sprachen kaum probleme hat. |
Zitat: |
In diesem von der Regierung ausgearbeiteten Gesetzestext ist weder von Schleier, noch von Niqab oder Burka die Rede. Verboten soll es inskünftig sein, aus welchen Beweggründen auch immer, in der Öffentlichkeit das Antlitz total zu verhüllen. Ausgenommen davon sind Motorradhelm, Verkleidung bei Karnevalsanlässen, berufliche Schutzmaßnahmen oder Vorkehrungen bei außerordentlicher Kälte.
Bei Zuwiderhandlung drohen laut dem Gesetz 150 Euro Geldbuße. Dieses sieht aber auch vor, dass an Stelle dieser Sanktion ein Bürgerkunde-Kurs absolviert werden kann, in dem namentlich über die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau sowie über die Trennung von Religion und Staat in der französischen Republik informiert werden soll. |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||
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tridi hat folgendes geschrieben: |
da wuerde mich jetzt aber echt interessieren, wie die franzoesische nationalversammlung so ein gesetz begruendet hat. (bzw. welche begruendung die antragsteller (regierung?) gegeben haben.) sorge vor straftaten? (wie beim deutschen vermummungsverbot) |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Im Gesetzestext selbst muss es ja nicht begründet werden. Da steht nur drin : <<Niemand>> (Laut HAZ, 21.05.10) |
Ilmor hat folgendes geschrieben: |
@esme
Danke für die Übersetzung. Wobei ich mich Frage, warum Burka nicht unter traditionnelle Kundgebungen fällt. |
esme hat folgendes geschrieben: |
Der Text ist hier:
http://www.legifrance.gouv.fr/affichLoiPreparation.do;jsessionid=F20266801D7D0CB25B613B48DCE4C8C6.tpdjo15v_2?idDocument=JORFDOLE000022234691&type=contenu&id=2 |
Letum hat folgendes geschrieben: |
Die Burka wird im Namen der individuellen Freiheit verteidigt.
Könnte glatt ein Sketch von Monty Python sein. So wie der hier. "Ich kämpfe, als Mann, für mein symbolisches Recht, Babys zubekommen !" http://www.youtube.com/watch?v=F7MZUFSTE6k&feature=search Demnächst: Besuch des SM-Darkroom zwecks Schmerztherapie. |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||
Den frz. Gesetzestext werde ich kaum finden, aber laut taz
scheint das Gesetz durchaus in allen Belangen neutral formuliert worden zu sein:
Ich schätze, diesbezüglich wird Chinasky richtig vermuten. |
Letum hat folgendes geschrieben: |
Die Burka wird im Namen der individuellen Freiheit verteidigt.
Könnte glatt ein Sketch von Monty Python sein. |
Schlumpf hat folgendes geschrieben: | ||
Ja, das wundert mich auch immer wieder, wenn ich das alles hier lese. ![]() Die intolerante Unterdrückung von Frauen in Europa (!) soll aus falscher Toleranz nicht verhindert werden, weil man sich nicht sicher ist, ein solches Gesetz wirkungsvoll durchsetzen und die Situation solcher Frauen damit verbessern zu können ("dann dürfte sie vielleicht nicht mehr aus dem Haus"). Das kommt einer Kapitulation gleich. Gottseidank sehen das andere Europäer anders. |
tridi hat folgendes geschrieben: |
ich habe grade nochmal den noetigungsparagraphen angesehen. koennte sein, dass die strafandrohung (bis drei jahre oder geldstrafe) fuer den fall des unter-die-burka-zwingens wirklich zu harmlos ist.
wenn jemand diese strafe deutlich hochsetzen moechte (zB auf 2 jahre minimum), dann hat er mich auf seiner seite. ich ueberleg grad schon, wie eine regelung im detail aussehen koennte. bei interesse werd ich meine gedanken dazu gern aufschreiben. |
tridi hat folgendes geschrieben: |
ich habe grade nochmal den noetigungsparagraphen angesehen. koennte sein, dass die strafandrohung (bis drei jahre oder geldstrafe) fuer den fall des unter-die-burka-zwingens wirklich zu harmlos ist.
wenn jemand diese strafe deutlich hochsetzen moechte (zB auf 2 jahre minimum), dann hat er mich auf seiner seite. ich ueberleg grad schon, wie eine regelung im detail aussehen koennte. bei interesse werd ich meine gedanken dazu gern aufschreiben. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Das hielte ich auch fuer wesentlich vernuenftiger als die Frauen zu bestrafen. |
Zitat: |
die intolerante unterdrueckung von frauen in europa muss verhindert werden. |
Zitat: |
indem man die unterdruecker, also die maenner, die ihre frauen und/oder toechter unter die burka zwingen, dahin steckt, wo sie hingehoeren: hinter gitter naemlich. |
Zitat: |
falsch dagegen ist es, die frauen selber zu bestrafen. |
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