tote bei der loveparade
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Freigeisterhaus -> Sonstiges und Groteskes

#841:  Autor: Natas BeitragVerfasst am: 05.05.2014, 17:29
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Samson83 hat folgendes geschrieben:
Natas hat folgendes geschrieben:
Für die strafrechtliche Seite spielt es im Grunde keine Rolle, wenn ein Chef "nur" anstiftet. Die Strafe ist dieselbe wie bei dem Täter. Vom zivilrechtlichen her dürfte der Arbeitnehmer bei Anstiftung durch den Chef weitestgehend aus dem Schneider sein. Kündigung wäre auch komisch, wenn der Chef selbst angestiftet hat.

Anstiftung zu einem Fahrlässigkeitsdelikt?


Kommt drauf an Sehr glücklich Wenn man den Fall oben mit dem Auto in der Fußgängerzone nimmt, wäre 315c wohl einschlägig.. käme wohl drauf an, ob es eine Fußgängerzone ist wo man (wenigstens) Schrittempo fahren darf, sonst wär's kein öffentlicher Straßenverkehr.

#842:  Autor: WilsonWohnort: Swift Tuttle BeitragVerfasst am: 05.05.2020, 16:12
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https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-05/loveparade-verfahren-landgericht-duisburg-urteil
Zitat:
Loveparade
:
Antworten gibt es keine
Das Loveparade-Verfahren ist ohne Urteil eingestellt worden – eine eindeutige Schuld für die Katastrophe ließ sich nicht nachweisen. Angehörige und Opfer sind entsetzt.



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