Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Exkommuniziert heißt doch nur, dass ihr nicht an den Sakramenten teilhaben könnt. Mitglied der Glaubensgemeinschaft bleibt man trotzdem durch die unauslöschliche Prägemal der Taufe.
Gegen die Theologie kommt ihr eh nicht an. Was gebt ihr euch damit ab? |
Stingery hat folgendes geschrieben: |
Die Löschung des eigenen Namens aus dem Taufregister kann man leider nicht erreichen. Soweit mir aber bekannt ist, wird die Exkommunikation im Taufregister kurz notiert. Sollte es später zu Unstimmigkeiten (bzgl. Kirchenaustritt und -steuer) kommen, ist die Exkommunikation wenigstens offiziell. Die Kirche wird dann keine weiteren Ansprüche mehr erheben.
Oder wie sehe ich das? |
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben: | ||
Das heißt also, daß ich obwohl ich aus der Kirche ausgetreten bin, für die Kirche weiterhin als Christ gelte? Ist das nicht zumindest theoretisch verfassungswidrig? |
GermanHeretic hat folgendes geschrieben: | ||||
Willst Du einklagen, daß sie Dich nicht für einen Christen halten? Wie soll das gehen? |
GermanHeretic hat folgendes geschrieben: | ||
Auch Exkommunizierte sind Mitglieder und damit in D'land kirchensteuerpflichtig. Oder von welchen Ansprüchen redest Du? Exkommunikation verweigert Dir höchstens "Ansprüche", Weizenkeks fressen und glauben, Du mampfst Deinen Gott zB. |
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben: | ||
Ich bin damit quasi zwangskonfessionalisiert und sehe darin einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Das ich damit nicht durchkommen würde ist mir aber natürlich schon klar. Dennoch: es macht mich wütend...einfach nur so richtig wütend.... |
GermanHeretic hat folgendes geschrieben: | ||||
Och, dagegen hilft folgendes: Halte Christen doch einfach für abergläubische Vollidioten. Evangelische Christen vielleicht noch für abergläubische und paranoide Vollidioten. Das gleicht sich dann aus. |
Stingery hat folgendes geschrieben: |
Wenn ich also exkommuniziert wurde, aber nicht beim Amtsgericht aus der Kirche ausgetreten bin, verlangt die Kirche immernoch ihre Mitgliederbeiträge bzw. die Kirchensteuer? |
Zitat: |
Ich bin zwar schon ausgetreten, aber ich wollte meinen Austritt auch für die Kirche offiziell machen. So dass sie keine weiteren Ansprüche mir gegenüber äußern kann, auch dann nicht, wenn die Daten über meinen Austritt beim Amtsgericht verloren gehen oder einfach nicht ordentlich registriert wurden (was ja schon öfters vorgekommen ist). |
Stingery hat folgendes geschrieben: |
Die Löschung des eigenen Namens aus dem Taufregister kann man leider nicht erreichen. Soweit mir aber bekannt ist, wird die Exkommunikation im Taufregister kurz notiert. Sollte es später zu Unstimmigkeiten (bzgl. Kirchenaustritt und -steuer) kommen, ist die Exkommunikation wenigstens offiziell. Die Kirche wird dann keine weiteren Ansprüche mehr erheben.
Oder wie sehe ich das? |
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben: |
Das mache ich ...aber warum sind für Dich evangelische Christen die Schlimmeren Vollidioten? Ich finde die Katholiken ehrlich gesagt übler...das grenzt doch schon fast an geistige Behinderung was die so für einen Müll verzapfen. |
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben: | ||
Das heißt also, daß ich obwohl ich aus der Kirche ausgetreten bin, für die Kirche weiterhin als Christ gelte? Ist das nicht zumindest theoretisch verfassungswidrig? Das kommt m.E. einer Zwangs-Konfessionalisierung gleich und verstößt auch gegen die religionsfreiheit für den Fall ich hätte eine andere religion angenommen. |
GermanHeretic hat folgendes geschrieben: | ||
Ganz einfach: Im wesentlichen glauben die Evangelen dieselbe Scheiße wie die Katholen, aber um anzunehmen, der "wahre" Galube hätte 1500 Jahre lang im Untergrund geschlummert, um dann von den "echten" Christen wiederentdeckt zu werden, dazu braucht es ein gerüttelt Maß an Verschwörungstheorietum. Außerdem halte ich die katholische Lehre vom Fegefeuer für einsichtiger als sola fide, gesetzt den Fall, es gäbe einen barmherzigen und gerechten Gott. Daß ein wahnsinniger Massenmörder in dem Himmel kommt, nur weil er vier Nanosekunden vor seinem Tod konvertiert, während ein durch und durch netter Mensch, der nie einem was zuleide getan hat, für ewig in der Hölle braten muß, nur weil er die Jesusgeschichte nicht glaubt, ist eine größere geistige Behinderung als eine verquere Sexualmoral, wenn Du mich fragst. |
Stingery hat folgendes geschrieben: |
Und gibt es gar kein Mittel sich zumindest ein wenig abzusichern? |
Zitat: |
Kann man sich durch nichts ein wenig mehr von der Kirche distanzieren? Einmal als unmüdiges und unschuldiges Kind einem religiösen Ritual unterzogen, und schon ist man für sein Leben gezeichnet, ohne die geringste Möglichkeit dieses ungeliebte Brandzeichen abheilen oder auch nur abdecken zu lassen?
Ich hatte meine Hoffnung in die Apostasie und Exkommunikation gesteckt. Aber wenn es wirklich gar nichts bringt... ... oder gibt es andere Mittel und Wege? |
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben: |
Aber in der Außenwirkung kommt mir der Katholizismus schon extremer und festgefahrener vor. Evangelen sind doch in der Regel schon etwas toleranter. |
GermanHeretic hat folgendes geschrieben: | ||
Das liegt daran, daß man hierzulande meistens nur mit Kuschelchristen der evangelischen Staatskirche zusammentrifft. Die sind recht entspannt. Aber so richtige Hardcore-Evangelen, Baptisten, Sieben-Tags-Advenitisten, Neuapostolen, Bibelforscher, Jack The Chick-Type KJV-Onlyists - die haben so einen Hau weg, dagegen sind Katholen im Vergleich ein Ausbund der Vernunft. Der sola fide Blödsinn gilt übrigend für alle Evangelen, aber viele wissen eben nicht, was sie glauben... |
GermanHeretic hat folgendes geschrieben: |
Ich enttaufe Dich im Namen der Vernunft, des Sinns und des Heiteren Geistes. |
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben: |
Soweit okay, aber genau diese Abspaltungen der evangelischen Kirche werden von ihr selbst nicht gerade gemocht. Dort distanziert man sich von evangelikalen Umtrieben ähnlich wie Freimaurer von den Illuminaten. |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Du kannst du kirchlicherseits bestraft, von den Sakramenten ausgeschlossen werden. |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Du kannst du kirchlicherseits bestraft, von den Sakramenten ausgeschlossen werden. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||
Das ist wie ohne Nachtisch ins Bett geschickt zu werden, oder? |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||||
Eher wie: "Juhu, ich brauch nicht mehr in die Kirche!" |
Stingery hat folgendes geschrieben: |
Mir geht es lediglich darum so wenig wie möglich mit der Kirche zu tun zu haben.
Ich möchte, dass die Kirche an mich keinerlei Ansprüche stellen darf, genauso wenig wie irgendeine andere konfessionelle Gemeinde, mit der ich nie etwas zu tun hatte. Nur weil meine Eltern damals meinen Kopf für ihre Sache hingehalten haben, und das auch nur, weil "man das so macht", sehe ich nicht ein, dass die Kirche mich als Teil ihrer Gemeinde sieht, dem sie auch Forderungen stellen darf. |
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben: |
Eine Frage am Rande:
Ich bin 1986 aus der evangelischen Kirche ausgetreten. Den Wisch habe ich aber natürlich nicht mehr. Nun habe ich zwar bisher nie Probleme gehabt, was aber mache ich wenn doch plötzlich wieder Steuer erhoben wird? Kann ich eine Kopie meines Austrittes vorab irgendwoher bekommen? Das muß doch registriert worden sein, also irgendwo muß doch eine Zweitausfertigung meiner Austrittserklräung verwahrt sein, oder? |
GermanHeretic hat folgendes geschrieben: | ||
Dann ein Tipp von mir: Wecke bloß keine schlafenden Hunde, indem Du Terz bei dem Verein machst. Verwahr den Wisch vom Amt, falls der Verein Terror macht. Sollte eine Kirchenzugehörigkeit auf Deiner Lohnsteuerkarte auftauchen, obwohl Du ausgetreten bist, erstatte Anzeige wegen Dokumentenfälschung (vorausgesetzt, Du hast den Wisch vom Amt noch). |
Stingery hat folgendes geschrieben: |
Dass es nichts gibt, womit eine solche Ablehnung seitens der Kirche akzeptiert wird. |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||
Aber sie lieben dich doch. Und ihrer Liebe kannst du nicht entkommen. |
Stingery hat folgendes geschrieben: | ||||
Aber wenn sie mich lieben, wieso wollen sie nicht, dass ich glücklich werde? |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||
Du kannst beim Amtsgericht, wo du ausgetreten bist, nachfragen. Die müssen aber wohl nur 10 Jahre aufbewahren. Eventuell hast du Glück. Wenn du in Baden-Württemberg ausgetreten bist, soll der Austritt auch im Familienbuch registriert werden. |
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