satsche hat folgendes geschrieben: |
Ist das nicht völlig irre?
Da behauptet ein MdB UND Staatssekretär, mit heutigem Datum, er habe von nichts gewusst. Nach der Anhörung am 11.12.2006 vor dem Petitionsausschuss!! Man sollte meinen, diese platschige Formulierungen „Mir persönlich sind Vorkommnisse im Rahmen der damaligen Fürsorgeerziehung oder freiwilligen Erziehungshilfe, wie Sie sie unterstellen, nicht bekannt.“ sind Staatsekretären vorsichtshalber verboten. http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hermann_kues-650-5895--p489.html#frage55605 Der Mann ist Jg. 49 und verschaukelt dergestalt die Wähler; sollte er nicht besser einen Klingelbeutel durch die Reihen schaukeln? |
Zitat: |
Sehr geehrter Dr Kues Recht vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner zweiteiligen Frage vom 14.02.2007 und Ihren Lesehinweis zur Dissertation "Therapie unter geschlossenen Bedingungen - ein Widerspruch?" von Herrn Bernhard Stadler @ edoc.hu-berlin.de [ bzw. http://edoc.hu-berlin.de/dissertationen/stadler-bernhard-2005-01-26/HTML/chapter5.html ] Meine zweiteilige Frage jedoch sprach ganz besonders die Themen der nicht gerichtlich aber von Jugendämtern, Vormündern oder Trägern angeordneten “Freiheitsberaubung” und “unentlohnten Akkordarbeit / Zwangsarbeit” an. Zweifellos war “Fürsorgeerziehung” (FE) und “Freiwillige Erziehungshilfe” (FEH), und “als letzte Möglichkeit” auch zeitbeschränkte “Geschlossene Unterbringung” gemäß dem Jugenwohlfahrtsgesetz legal; aber das war ja nicht meine Frage. Um Ihnen die Sache klarer zu machen, stelle ich jetzt die folgenden zusätzlichen numerierten Fragen: 1) Seit wann in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sind Kinder und Jugendliche, genauso wie Erwachsene, Träger von Grundrechten? 2) Waren “Minderjährige” in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland jemals von irgendwelchen Teilen der Grundrechte ausgeschlossen? 4) Wie viele Jungen und wie viele Mädchen waren zum jeweiligen Stichtag der Zensus in (a) 1950, (b) 1961, und (c) 1970 in “Fürsorgerziehung” (FE) und wie viele unterstanden der “Freiwilligen Erziehungshilfe” (FEH)? 5) Wie viele Jungen und wie viele Mädchen waren zum jeweiligen Stichtag der Zensus in (a) 1950, (b) 1961, und (c) 1970 “als letzte Möglichkeit” in “Geschlossener Unterbringung” oder “Halb offener Unterbringung”? 6) Welches damalige Gesetz regelte die Dauer der “Internierung”, die ”Behandlung” und den ”Tagesablau” der Insassen in “Geschlossener Unterbringung” und solcher Insassen in “Halb offener Unterbringung”? 7) Und was solche “Internierung” betraf, war diese jeweilig von einem Gericht angeordnet worden, oder war es nicht vielmehr die “Fürsorgeerziehung” (FE), die – “zum Wohle des Jugendlichen” – angeordnetet worden war? Danke für Ihre Aufmerksamkeit. MM |
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben: |
Was ist aus dieser Anhörung eigentlich geworden?
Hab ich das verpennt, oder gab es vielleicht doch irgendwelche Konsequenzen? |
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben: |
Was ist aus dieser Anhörung eigentlich geworden?
Hab ich das verpennt, oder gab es vielleicht doch irgendwelche Konsequenzen? |
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben: |
Was ist aus dieser Anhörung eigentlich geworden?
Hab ich das verpennt, oder gab es vielleicht doch irgendwelche Konsequenzen? |
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben: |
Was ist aus dieser Anhörung eigentlich geworden?
Hab ich das verpennt, oder gab es vielleicht doch irgendwelche Konsequenzen? |
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben: |
Was ist aus dieser Anhörung eigentlich geworden?
Hab ich das verpennt, oder gab es vielleicht doch irgendwelche Konsequenzen? |
satsche hat folgendes geschrieben: |
Ist das nicht völlig irre?
Da behauptet ein MdB UND Staatssekretär, mit heutigem Datum, er habe von nichts gewusst. Nach der Anhörung [misshandelter Heimkinder] am 11.12.2006 vor dem Petitionsausschuss!! Man sollte meinen, diese platschige Formulierungen „Mir persönlich sind Vorkommnisse im Rahmen der damaligen Fürsorgeerziehung oder freiwilligen Erziehungshilfe, wie Sie sie unterstellen, nicht bekannt.“ sind Staatsekretären vorsichtshalber verboten. http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hermann_kues-650-5895--p489.html#frage55605 Der Mann ist Jg. 49 und verschaukelt dergestalt die Wähler; sollte er nicht besser einen Klingelbeutel durch die Reihen schaukeln? |
Zitat: |
Sehr geehrter Dr Kues
Eigentliche Themen sind: Familie, Heimerziehung, Jugendwohlfahrt, Geschlossene Unterbringung, Arbeitszwang, unentlohnte Akkordarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft Minderjähriger. Die folgende Frage wird an Sie, den Staatssekretär, gestellt, da die für dieses Portefeuille zuständige Ministerin, Frau Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, selbst, keine Abgeordnete ist. Ehemalige Heimkinder nehmen die Initiative Die Deutsche Bundesregierung wird aufgefordert die folgende einfache Frage zu beantworten: Zwischen 1945 (bzw. 1949) und 1992, war es jemals gesetzmäßig, und im Einklang mit dem Grundgesetz, in der Bundesrepublik Deutschland Fürsorgezöglinge beiden Geschlechts und Schutzbefohlene die der Freiwilligen Erziehungshilfe unterstanden (a) ihrer Freiheit zu berauben und (b) sie zur unentlohnten Arbeit zu zwingen, auf die gleiche Weise wie dies im Dritten Reich allgemein üblich war? Mit freundlichen Grüssen Martin Mitchell |
Zitat: |
Sehr geehrter Dr Kues
Recht vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner zweiteiligen Frage vom 14.02.2007 und Ihren Lesehinweis zur Dissertation "Therapie unter geschlossenen Bedingungen - ein Widerspruch?" von Herrn Bernhard Stadler @ edoc.hu-berlin.de [ bzw. http://edoc.hu-berlin.de/dissertationen/stadler-bernhard-2005-01-26/HTML/chapter5.html ] Meine zweiteilige Frage jedoch sprach ganz besonders die Themen der nicht gerichtlich aber von Jugendämtern, Vormündern oder Trägern angeordneten “Freiheitsberaubung” und “unentlohnten Akkordarbeit / Zwangsarbeit” an. Zweifellos war “Fürsorgeerziehung” (FE) und “Freiwillige Erziehungshilfe” (FEH), und “als letzte Möglichkeit” auch zeitbeschränkte “Geschlossene Unterbringung” gemäß dem Jugenwohlfahrtsgesetz legal; aber das war ja nicht meine Frage. Um Ihnen die Sache klarer zu machen, stelle ich jetzt die folgenden zusätzlichen numerierten Fragen: 1) Seit wann in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sind Kinder und Jugendliche, genauso wie Erwachsene, Träger von Grundrechten? 2) Waren “Minderjährige” in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland jemals von irgendwelchen Teilen der Grundrechte ausgeschlossen? 4) Wie viele Jungen und wie viele Mädchen waren zum jeweiligen Stichtag der Zensus in (a) 1950, (b) 1961, und (c) 1970 in “Fürsorgerziehung” (FE) und wie viele unterstanden der “Freiwilligen Erziehungshilfe” (FEH)? 5) Wie viele Jungen und wie viele Mädchen waren zum jeweiligen Stichtag der Zensus in (a) 1950, (b) 1961, und (c) 1970 “als letzte Möglichkeit” in “Geschlossener Unterbringung” oder “Halb offener Unterbringung”? 6) Welches damalige Gesetz regelte die Dauer der “Internierung”, die ”Behandlung” und den ”Tagesablau” der Insassen in “Geschlossener Unterbringung” und solcher Insassen in “Halb offener Unterbringung”? 7) Und was solche “Internierung” betraf, war diese jeweilig von einem Gericht angeordnet worden, oder war es nicht vielmehr die “Fürsorgeerziehung” (FE), die – “zum Wohle des Jugendlichen” – angeordnetet worden war? Danke für Ihre Aufmerksamkeit. MM |
Zitat: |
Sehr geehrter Herr Mitchell,
Sie haben mir auf meine Antwort sieben sehr spezifische Fragen gestellt. Ich habe Ihnen meine grundlegende Position bereits dargelegt, und möchte Sie bitten für die Suche nach den statistischen Daten den üblichen Rechercheweg über das Statistische Bundesamt oder vergleichbare Einrichtungen zu wählen. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Hermann Kues |
Zitat: |
Sehr geehrter Dr Kues
Danke für Ihren weiteren Respons, der aber leider unter den Umständen als "völlig unzureichend" eingestuft werden muß. Der Inquirent, der selbst ein Heimkind war, ist schon seit 1964 in Australien ansässig, wohin es ihm gelungen war im Alter von 17 Jahren der Tyrannei, die ihm in der "Fürsorgeerziehung" in BRD widerfahren war, zu entkommen. Obwohl Sie meinen nichts davon zu wissen, mußte der Inquirent tatsächlich, als "Fürsorgezögling" in der BRD – wie seinerzeit mehrere Zehntausende seiner Mitzöglinge auch – unentlohnte Zwangsarbeit im Moor leisten, und diese Vielen, und Hunderttausende Andere, und auch solche, die der "Freiwilligen Erziehungshilfe“ unterstanden, mußten ebenfalls im Moor, im Steinbruch, im Straßenbau, auf dem Land, in Grosswäschereien und in Fertigungsbetrieben, in der BRD, unentlohnte Zwangsarbeit leisten, ohne von einem Gericht dazu verurteilt worden zu sein. Sogar Prof Dr Manfred Kappeler und Prof Dr Christian Schrapper, in ihren Arbeitsfeldern der Soziologie und Pädagogik, scheinen dies zu bestätigen. Darum auch ganz besonders die Frage an Sie als Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ob Kinder und Jugendliche damals vom Grundgesetz ausgeschlossen waren? Alle Fragen, die hier von Inquirent gestellt worden sind, werden gestellt im öffentlichen Interesse, und die Antworten dazu würden sicherlich auch viele Bundesbürger interessieren. Im übrigen ist des Inquirentens tägliche Sprache Englisch; Deutsch ist Zweitsprache für ihn. Unter all diesen Umständen, und auf Grund der Tatsache, dass Inquirent sich heute nicht in Deutschland befindet, aber im weit entfernten Australien lebt – was persönliches "Recherchen" dies betreffend nicht gerade einfach macht für ihn – wäre es nicht doch möglich Sie als gewählten Representanten der Bürger davon zu überzeugen dem Inquirent der deutscher Herkunft ist eingehende Antworten zu seinen Fragen zur Verfügung zu stellen? MfG MM |
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben: |
Was ist aus dieser Anhörung eigentlich geworden?
Hab ich das verpennt, oder gab es vielleicht doch irgendwelche Konsequenzen? |
Martin Mitchell hat folgendes geschrieben: |
@ Thread: "Titel: Religionszwang / Zwangsindoktrinierung / Kindesmisshandlung - kirchliche Heime" @ http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=1082&highlight= (Post vom 20.11.2006, 06:02):
Teilzitat aus der offiziellen Petition des Verein ehemaliger Heimkinder e.V. an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Es muss in Deutschland endlich ein Rechtsbewusstsein für die Rechte der Kinder entstehen, in dem unmissverständlich deutlich gemacht wird, dass die Menschenrechte uneingeschränkt für alle Menschen, also auch für Kinder gelten! Es muss in Deutschland endlich ein Unrechtsbewusstsein dafür entstehen, dass die Verletzung der Menschenrechte ein Verbrechen, die Verletzung der Menschenrechte von Kindern ein Verbrechen an der Menschheit ist! Eine ausführliche Erläuterung der Umstände, unter welchen betroffene ehemalige Heimkinder [der alten Bundesländer] leben mussten, finden Sie unter "Thema".[ @ http://www.vehev.org/Thema.html ]. QUELLE: Die Vereinswebseite des Verein ehemaliger Heimkinder e. V. @ http://www.vehev.org/index.html |
Martin Mitchell hat folgendes geschrieben: | ||
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Peter H. hat folgendes geschrieben: |
Sag mal Martin, Dein Verweis auf Grüne und FDP war wohl ironisch gemeint, denn so naiv kannst Du wohl nicht sein, daß Du diesen beiden Parteien Wohlwollen, jenseits schöner Worte, gegenüber den EX-Heimkindern zutraust.
Oder? |
Lola hat folgendes geschrieben: | ||
Hats zu der Zeit eigentlich auch andere (nicht-kirchliche) Heime gegeben? Wurden die Kinder dort besser behandelt? |
Eva Nowatschek hat folgendes geschrieben: |
Die kath. Kirche zu ihrer gesetzlichen Haftungspflicht zum Schutz der ihnen anvertrauten Kinder, wenn es nicht anders geht, zur Not durch Klage zwingen. |
Malone hat folgendes geschrieben: |
Kein Wunder bei der mangelnden Potenz ihres Bräutigams. |
Martin Mitchell hat folgendes geschrieben: |
Die Rechtsanwälte Dr. Vehlow & Wilmans vertreten ehemalige Heimkinder |
hehehe hat folgendes geschrieben: |
Don't feed this troll:
http://martinmitchell.blogspot.com/ http://martinmitchell.heimkinder.net/ http://martinmitchell.6x.to/ |
hehehe hat folgendes geschrieben: |
Don't feed this troll:
http://martinmitchell.blogspot.com/ http://martinmitchell.heimkinder.net/ http://martinmitchell.6x.to/ |
Necromancer hat folgendes geschrieben: |
Sehr interessant kein Thema. Auch wichtig das es zur Sprache kommt.
Aber 4, also vier mal Martin Mitchell hintereinander? Ich dachte erst hier heißen plötzlich alle Martin Man kann Diskussionspartner freilich auch mit Informationen erschlagen, muss hier wohl so gewesen sein. |
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