Argaith hat folgendes geschrieben: |
@Robbe
Se Gläsch of Kaldschers... Aber Robbe, es geht doch darum, dass mann Gesichtsdeformation, etc. im europöischen Rechtsraum nicht gestatten kann. Da muss man halt Prioritäten bezüglich der vielbescholtenen Leidkultur setzen Nein, ernsthaft, Menschenrecht muss innerhalb seines durchsetzbaren Raumes kultureller Imperativ sein. Aber welches wollen wir jetzt? Religionsfreiheit oder körperliche Unversehrtheit? |
esme hat folgendes geschrieben: |
Ich würde sagen, dass diese Diskussion von den USA ausgeht,.... |
chiring hat folgendes geschrieben: | ||||
Der anfangs von mir verlinkte Artikel des Tagesspiegel (die Grundlage der Diskussion hier) berichtet aus Dänemark. |
Robbe Piere hat folgendes geschrieben: |
Aus meiner Sicht ist Religionsfreiheit lediglich eine Spielart der Meinungsfreiheit, einen besonderen Schutz verdient Ersteres vor Zweiterem nicht. |
Gergon hat folgendes geschrieben: |
Eben nicht, da die Steinigung gegen den Willen des Maedchens geschieht und somit ein Verbrechen darstellt. |
Zitat: |
So etwas muss man eigentlich nicht diskuttieren. |
Zitat: |
Eine Beschneidung ist allerdings kein Mord. |
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Auch stören sich daran in der Regel weder der Beschnittene, noch seine Eltern. |
Zitat: |
Man kann darüber mal ablaestern, verbieten allerdings kann man so etwas nicht. |
Gergon hat folgendes geschrieben: |
Eine Beschneidung ist nicht mit der Steinigung eines vergewaltigten Mädchens gleich zu setzen. So etwas ist reine Demagogie. Wo bitte schön sind denn nun jene, die sich daran stören? Das müssten schon Juden und Muslime sein, da Dritte in diesem Fall nicht zaehlen. Es gibt auch Juden, die ihre Kinder nicht bechneiden lassen. Nur können sie so etwas nur selber entscheiden. |
Argaith hat folgendes geschrieben: | ||
Ich wollte damit vor allem andeuten, dass zumindest die unkommentierten Menschenrechte inkonsistent sind. |
Die Tyrannei des Wir hat folgendes geschrieben: |
Die Freiheit des Ichs ist bedroht durch das Wir: "Dann ging er nach Washington, und im ersten Monat war er ein Nigger und sonst gar nichts, und dann war er ein Mitglied der schwarzen Gemeinde und sonst gar nichts. Nein. Nein. Er sah, welches Schicksal ihn erwartete, und er weigerte sich, es anzunehmen. Die Tyrannei des Wir, das alles daransetzt, einen einzusaugen, dieses zwingende, einvernehmende, historische, unvermeidliche, moralische Wir mit seinem hinterhältigen E pluribus unum." So heißt es von Coleman Silk. Er stellt sein Gegenprogramm auf: "Statt dessen das reine Ich mit all seiner Beweglichkeit. Selbsterforschung − das war der Schlag auf den Punkt. Einzigartigkeit." |
chiring hat folgendes geschrieben: | ||
Na, das mußte ja wohl kommen...? Nein, diese Diskussion geht nicht von den USA aus, sondern von der Frage des Rechts der körperlichen Unversehrtheit contra medizinisch unsinnigen, aber religiösen Vorstellungen der Beschneidung. Die Problematik ist auch hier nicht so ganz unbekannt. |
Zitat: |
Die Debatte ist verwirrend: Tatsächlich werden seit Jahren auch immer wieder medizinische Argumente dafür vorgebracht, die Vorhaut nicht allein im Krankheitsfall zu entfernen.
Zuletzt hat die Weltgesundheitsorganisation WHO eine Empfehlung zur vorbeugenden Beschneidung ausgesprochen, nachdem eine Studie zu dem Schluss gekommen war, dass in Afrika das Infektionsrisiko dadurch deutlich sinken würde. Ein sicherer Schutz ist die Beschneidung aber keineswegs – und in den meisten Ländern stünden Aufwand und Ergebnis in keinem angemessenen Verhältnis. Auch Peniskrebs ist zu selten, als dass das ein Argument wäre. In den USA, wo noch vor zehn Jahren sechs von zehn Jungen kurz nach der Geburt von Ärzten beschnitten wurden, weil man das für eine gute Art der Vorbeugung hielt, sind die Zahlen deutlich heruntergegangen, seit die einschlägige Fachgesellschaft die Zirkumzision nicht mehr als Routinemaßnahme empfiehlt. |
Zitat: |
1999 sprach sich, nach dem kanadischen, auch der US-amerikanische Verband der Kinderärzte gegen die routinemäßige Beschneidung von Jungen aus |
Zitat: |
Nach einer neueren in der Literatur vertretenen Auffassung soll die Beschneidung als Körperverletzung nach § 223 StGB aber selbst dann strafbar sein, wenn die Personensorgeberechtigten in die Beschneidung eingewilligt haben. Denn diese Einwilligung sei unwirksam, weil der Eingriff nach der deutschen Rechtsordnung nicht dem „Wohl des Kindes“ (§ 1627 Satz 1 BGB) entspreche, den Inhabern der Personensorge also die Dispositionsbefugnis über das Rechtsgut der körperlichen Integrität fehle.[61] Von der Rechtsprechung wurde die Kriminalisierung bisher nicht aufgegriffen. |
Zitat: |
Am 1. Oktober 2001 trat in Schweden – nach einer längeren öffentlichen Debatte wegen des Todes mehrerer Babys durch Beschneidungen – ein neues Gesetz in Kraft, das Beschneidungen ohne medizinische Begründung bei Jungen, die älter als 2 Monate sind, generell verbietet. Beschneidungen an jüngeren Babys dürfen nur noch unter Betäubung und in Anwesenheit eines Arztes vorgenommen werden. Schweden ist damit das erste Land der Welt, das rituelle Beschneidungen, die ohne Zustimmung der Betroffenen vorgenommen werden, durch Gesetz ausdrücklich eingeschränkt hat. |
Gergon hat folgendes geschrieben: | ||||
Eben nicht, da die Steinigung gegen den Willen des Maedchens geschieht und somit ein Verbrechen darstellt. |
Gergon hat folgendes geschrieben: |
So etwas muss man eigentlich nicht diskuttieren. |
Gergon hat folgendes geschrieben: |
Eine Beschneidung ist allerdings kein Mord. |
Gergon hat folgendes geschrieben: |
Auch stören sich daran in der Regel weder der Beschnittene, noch seine Eltern. |
Gergon hat folgendes geschrieben: |
Man kann darüber mal ablaestern, verbieten allerdings kann man so etwas nicht. |
Reza hat folgendes geschrieben: |
Darum, geht es aber wieder einmal in Deutschland: um die Kriminalisierung der Personensorgeberechtigten, der Eltern also in der Regel, und zwar ganz bestimmter Eltern! |
Reza hat folgendes geschrieben: |
Wer diesen Unterschied nicht sieht, dass das Ziel einer Kriminalisierung der (bestimmter) Eltern etwas völlig anderes ist als der tatsächliche Schutz der Kinder, der muss auf beiden Augen blind sein, oder es geht denjenigen eben überhaupt nicht um den Schutz der Kinder. |
Reza hat folgendes geschrieben: |
Denn verhindern lässt sich gerade die religiös motivierte Beschneidung durch ein Verbot eben nicht! |
Reza hat folgendes geschrieben: |
Man kann ja problemlos dorhin fahren, wo es eben nicht verboten ist, falls sich hier niemand mehr findet, und dann kann irgendjemand später - falls es jemand Außenstehender erfährt, der dagegen ist, die Eltern anzeigen.
Da ist die Vorhaut aber längst weg! |
Reza hat folgendes geschrieben: |
Die Eltern sollen in den Knast, und das Kind dann mit, oder ins Heim?
Das nenn ich wahren Kinderschutz, und Sorge um das Kindswohl! |
Reza hat folgendes geschrieben: |
Das Kind kann natürlich auch selber anzeigen, wenn es alt genug ist, auch das bringt die Vorhaut nicht zurück, und ändert auch nichts an Spätfolgen, sofern vorhanden. |
Reza hat folgendes geschrieben: |
Das ist der einzige Weg, der an der Praxis tatsächlich was ändern kann, und das ist bei FGM übrigens nicht anders. |
caballito hat folgendes geschrieben: | ||
Das gilt allerdinsg auch für die weibliche, die dann nach derselben Logik auch erlaubt werden müsste. |
Tassilo hat folgendes geschrieben: | ||||
Nein. Die "weibliche" Beschneidung ist nicht religiös motiviert, sondern kulturell. |
Raphael hat folgendes geschrieben: | ||
Wie, was? Dritte zählen nicht? Wenn an einem Juden Körperverletzung begangen wird, geht das Nichtjuden nichts an? Na wenn das kein antisemitischer Standpunkt ist... |
caballito hat folgendes geschrieben: |
U dwieder gequirlte Scheiße, um andersdenkende in die Nähe der Nazis zu rücken. |
Zitat: |
natürlich geht es bei dem vernbot von Körperverletzung um den schutz der Verletzten. Oder was würdest du meinen, dass dem Schutz der Kinder dienen würde? |
Reza hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich rücke bestimmte Leute genau da hin, wo sie stehen. Und wenn solche Leute das selber ignorieren wollen, dann ist das ihr ureigenstes Problem. Wer sich zuallererst ganz dicht neben dich stellt, auch wenn du das beharrlich ignorierst ist ebenfalls dein Problem.
Ansonsten scheinst du ja irgendwie an schwerer Lese- und Gedächtnisschwäche zu leiden, wenn du mich das fragst, obwohl du mich gleich drauf zitierst. Deine primitive Polemik und Demagogie ist mir einfach zu billig. Keiner hindert dich daran im richtigen Leben was zu tun, wenn es dir ein echtes Anliegen ist. Agitiere lauthals auf den Marktplätzen der Republik, sammle Unterschriften, veranstalte Demos - was immer du willst - niemand wird dich daran hindern. Dann kannst du ja auch ganz real bewundern, wer mitmacht. Im Internet ne Show abziehen und sich als Rächer der Witwen und Waisen bzw. der von Zirkumzision Betroffenen aufzuspielen und auch noch als unschuldiges Opfer meiner Perfidie, ach du Heiliges Kanonenrohr, nur peinlich, billig, und sowas von zum Schnarchen......... Hast du keine bessere Bühne zur Selbstdarstellung? |
Gergon hat folgendes geschrieben: | ||||
Ohne Klaeger keine Klage. So also weder der Bechnittene, noch seine Eltern klagen, kann kein Dritter, ob nun jüdisch oder nichtjüdisch, dies als Körperverletzung anklagen. Ich kritisiere auch Sonderrechte, die sich Christen, Juden und Mulime permanent aneignen wollen, in diesem Falle handelt es sich jedoch nicht um Sonderrechte, bei denen andere zu Schaden kommen, sondern um Dinge, die sie halten können wie sie wollen. Welches Kind würde deshalb seine Eltern verklagen? Der Durchschnittseuropaeer ist auch nicht das Maß aller Dinge. Und Antisemitismus, der sich an Beschneidungen, Schaechten und Essenstabus stört, ist auch nichts neues. |
Gergon hat folgendes geschrieben: |
Es ist ebenso billig wie dreckig, Leute, die gegen die Verstümmelung von Kindern und gegen Tierquälerei sind, als Antisemiten zu beschimpfen.
Wenn sich ihre Aktivitaeten nur gegen das Schaechten und gegen Beschneidungen richtet, waehrenddessen sie sich sonst eher soziopathisch verhalten, dann kann man schon annehmen, dass Antisemitismus mit im Spiel ist. |
Raphael hat folgendes geschrieben: | ||||||
Ist denn Körperverletzung kein Offizialdelikt? - Zu Schaden kommt derjenige, dessen Körper verletzt wird, in diesem Fall das wenige Tage alte Kind. Es ist ebenso billig wie dreckig, Leute, die gegen die Verstümmelung von Kindern und gegen Tierquälerei sind, als Antisemiten zu beschimpfen. |
Gergon hat folgendes geschrieben: |
Es ist ebenso billig wie dreckig, Leute, die gegen die Verstümmelung von Kindern und gegen Tierquälerei sind, als Antisemiten zu beschimpfen.
Wenn sich ihre Aktivitaeten nur gegen das Schaechten und gegen Beschneidungen richtet, waehrenddessen sie sich sonst eher soziopathisch verhalten, dann kann man schon annehmen, dass Antisemitismus mit im Spiel ist. |
Agnost hat folgendes geschrieben: |
Das Ponyklein will sich gerne als Tabubrecher aufspielen.
Darum bezieht es auch gerne sexistische, rassistische un eugenistische Positionen. Agnost |
Agnost hat folgendes geschrieben: | ||||||
Das Ponyklein will sich gerne als Tabubrecher aufspielen. Darum bezieht es auch gerne sexistische, rassistische un eugenistische Positionen. Agnost |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Vielleicht solltest Du Dich doch mal der Mühe unterziehen, zu begründen, weshalb Angehörige gewisser Religionen von den Gesetzen freigestellt werden sollen, und weshalb es Antisemitismus ist, alle Bürger gleich behandeln zu wollen. Das hab ich bis jetzt nämlich leider immer noch nicht verstanden. |
Gergon hat folgendes geschrieben: | ||
Begreife einfach mal, dass auch Bürger ein Recht darauf hat, nicht immer gleich sein zu müssen. Und unsere Grundgesetze schützen eben nicht nur Mehrheiten, sondern auch Minderheiten vor den Versuchen sie durch Zwang gleich machen zu wollen. Und dieser Schutz ist auch unser Schutz. |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Vielleicht solltest Du Dich doch mal der Mühe unterziehen, zu begründen, weshalb Angehörige gewisser Religionen von den Gesetzen freigestellt werden sollen, und weshalb es Antisemitismus ist, alle Bürger gleich behandeln zu wollen. Das hab ich bis jetzt nämlich leider immer noch nicht verstanden. |
Gergon hat folgendes geschrieben: | ||
Begreife einfach mal, dass auch Bürger ein Recht darauf hat, nicht immer gleich sein zu müssen. Und unsere Grundgesetze schützen eben nicht nur Mehrheiten, sondern auch Minderheiten vor den Versuchen sie durch Zwang gleich machen zu wollen. Und dieser Schutz ist auch unser Schutz. |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Und selbst wenn - wie könnte die Religionsfreiheit der Eltern den Anspruch des Kindes auf körperliche Unversehrtheit überwiegen? Dass das wenige Tage alte Baby einen Glauben habe, wirst Du mir nicht weismachen können. |
Raphael hat folgendes geschrieben: | ||
Was will uns der Dichter damit sagen? |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||
Es ist doch nur konsequent, wenn man den Kindern nicht das Vermögen zuspricht, ihre Grundrechte selber auszufüllen, dies auch bei der Religionsfreiheit zu tun. Das Kind hat sowieso kein Selbstbestimmungsrecht und wenn man dieses als Argument nur für den Fall der religiösen Beschneidung nimmt, ist das schon unter Umständen heuchlerisch. (Art. 6. Abs. 2 GG.) - Die Eltern haben eben solche Befugnisse in vielerlei Hinsicht, nicht nur im Hinblick auf die Beschneidung. Dieses Bestimmungsrecht der Eltern kann man natürlich grundsätzlich anzweifeln (oder stärker einschränken wollen), das kann dann aber nicht nur auf das Thema Beschneidung beschränkt sein. |
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