Wolf hat folgendes geschrieben: | ||
Sind sie nicht. |
Zoff hat folgendes geschrieben: |
Um mal wieder zum Thema zu kommen:
Stefan Gärtner über SPON |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Jo, so schauts aus. |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||||||
Die Meinungsfreiheit ist immer ein Grundrecht, auch wenn sie mit anderen Grundrechten kollidiert. Je nach Abwägung ist dann ein Recht höherwertiger, aber es bleiben Grundrechte. ![]() |
Kival hat folgendes geschrieben: |
Das fällt m.E. nach deutschem Recht überhaupt nicht unter Meinung. Und nein, die Aussage wäre falsch, er wurde gesperrt, weil er beleidigt hat und damit dann in letzter Konsequenz ein anderes Grundrecht verletzt hat. |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||
Ob Beleidigungen (auch ein bloßes "Arschloch" z.B) unter den Begriff der Meinung fallen, ist umstritten, aber meiner Meinung nach zu bejahen. Schließlich handelt es sich um den Ausdruck eines Werturteils. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Trotzdem ist es kein Grundrecht, Dich "Arschloch" nennen zu duerfen. Jedenfalls nicht in der Bundesrepublik Deutschland. In Holland mag das im Lichte der aktuellen Rechtssprechung jetzt anders sein. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
So gesehen wurde Evilbert fuer 7 Tage gesperrt, bloss weil er ein Grundrecht ausgeuebt hat. ![]() |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||
Ob Beleidigungen (auch ein bloßes "Arschloch" z.B) unter den Begriff der Meinung fallen, ist umstritten, aber meiner Meinung nach zu bejahen. Schließlich handelt es sich um den Ausdruck eines Werturteils. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Nein. Es ist kein Grundrecht, in einem Forum seiner Wahl schreiben zu dürfen. Aber es ist ein Grundrecht, ein Forum zu betreiben. |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||||||
Die Nutzung des Begriffes Grundrecht, wie Du ihn betreibst, erscheint mir unsinnig. Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, einzelne Meinungsäußerungen sind selber nicht Grundrecht oder nicht, sondern fallen unter das Grundrecht oder nicht, andernfalls bringt man hier erheblich Ebenen durcheinander. Die Meinungsfreiheit ist aber zudem kein uneingeschränktes Grundrecht, das heißt, dass Äußerungen, die zwar Meinungen sind, und somit unter die Meinungsfreiheit fallen, dennoch verboten sein können. Sie fallen aber immer noch unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Ein Gesetz, welches das Grundrecht auf Meinungsfreiheit einschränkt, muss sich darin begründen, dass die Einschränkung des Grundrechtes durch den Schutz anderer Grundrechte gerechtfertigt ist (überhaupt ist die Einschränkung der Meinungsfreiheit nur per Gesetz und nicht per Gerichtsentschluss möglich!). Es geht hier also immer um Abwägungen zwischen Grundrechten und es ist nicht so, als wäre ein "unterliegendes" Grundrecht plötzlich in diesem Moment kein Grundrecht mehr... |
Defätist hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich finde deine Einschätzungen manchmal sehr pragmatisch, im vorliegenden Fall jedoch bin ich froh, dass es nicht nach deiner Meinung geht. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Trotzdem ist es kein Grundrecht, Dich "Arschloch" nennen zu duerfen. Jedenfalls nicht in der Bundesrepublik Deutschland. |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||||||
Die geltende deutsche Rechtsprechung widerspricht dieser Meinung nicht. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Wer hat eigentlich diese Juristen erschaffen? haben die überhaupt Bewusstsein? |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Wieso? Ich finde es unmittelbar einleuchtend, dass "Arschloch" eine Meinungsäußerung ist. Wenn auch eine, bei der das Grundrecht auf freie Mweinungsäußerung mit anderen Grundrechten kollidiert, wie Xama es darstellt. |
Defätist hat folgendes geschrieben: | ||
@-MEM-:
Zu diesem blöden Filmchen teile ich die Meinung von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon:
http://www.reuters.com/article/2008/03/28/us-dutch-islam-film-un-idUSN2844232220080328 |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||||||
Die geltende deutsche Rechtsprechung widerspricht dieser Meinung nicht. |
Defätist hat folgendes geschrieben: |
Auch eine geäußerte beleidigende Meinung ist eine Beleidigung. Und Beleidigungen werden nun mal nicht als Meinung vom Grundsatz der Meinungsfreiheit abgedeckt. Soll heißen, dass es zwar deine Meinung sein kann, dass ich bspw. ein A***loch bin, du sie aber nicht äußern solltest, weil sie eine Beleidigung darstellt und für dich rechtliche Folgen haben kann. Und darum geht es hier doch bei der ganzen Korinthenkackerei, oder nicht? |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Ich weiß nicht, was an der Aussage "Alle Moslems raus" eine Meinung sein soll. Es ist eine Aufforderung. Und die ist durch keinerlei Grundrecht gedeckt. |
Kival hat folgendes geschrieben: |
(Ich möchte daran erinnern, dass es hier ursprünglich darum ging, dass die Meinungsfreiheit nicht über den Grundrechten stehen solle, woraufhin deutlich gemacht wurde, dass die Meinungsfreiheit eben auch ein Grundrecht ist.)
|
Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Ich glaube hier liegt vor allem das weit verbreitete Fehlverständnis vor, dass Grundrechte nicht einschränkbar sind. Aber das besprühen von hauswänden bleibt (einen gestalterischen Anspruch vorausgesetzt) weiterhin durch Art. 5 GG (also die Kunstfreiheit) geschützte Kunst, auch wenn es straf- und zivilrechtlich verboten ist. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: | ||
Ja, wenn du es auf deiner Hauswand machst, sonst bleibt es Sachbeschädigung. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: | ||
Ja, wenn du es auf deiner Hauswand machst, sonst bleibt es Sachbeschädigung. |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Ich glaube hier liegt vor allem das weit verbreitete Fehlverständnis vor, dass Grundrechte nicht einschränkbar sind. Aber das besprühen von hauswänden bleibt (einen gestalterischen Anspruch vorausgesetzt) weiterhin durch Art. 5 GG (also die Kunstfreiheit) geschützte Kunst, auch wenn es straf- und zivilrechtlich verboten ist. |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||
Aber Grundrechte sind nicht beliebig einschränkbar, sondern müssen in ihrem Kern erhalten bleiben. Müssen nicht sogar immer andere Grundrechte mit hereinspielen (oder explizite Schranken im GG), um Grundrechte einschränken zu können? Da war ich mir jetzt nicht mehr genau sicher. |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Ich glaube hier liegt vor allem das weit verbreitete Fehlverständnis vor, dass Grundrechte nicht einschränkbar sind. Aber das besprühen von hauswänden bleibt (einen gestalterischen Anspruch vorausgesetzt) weiterhin durch Art. 5 GG (also die Kunstfreiheit) geschützte Kunst, auch wenn es straf- und zivilrechtlich verboten ist. |
Zitat: |
Tina Groll, junge Journalistin bei „Zeit online“, ist am Boden zerstört. „Wir haben immer gelernt, als Journalisten Haltung zu zeigen, jetzt das...“, sagt sie. „Eine Katastrophe.“ Zwei Jahre lang gehörte sie dem Vorstand von „Netzwerk Recherche“ (nr) an, ein Zusammenschluss von mehr als 500 Journalisten. Wegen Unregelmäßigkeiten in den Finanzen trat der Vorstand vor wenigen Tagen zurück, mit ihm auch der Vorsitzende Thomas Leif, Chefreporter des SWR.
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