Bruni hat folgendes geschrieben: |
Die deutschen Bischöfe werden nunmehr die Urteilsgründe sorgfältig auswerten. |
Margrethe hat folgendes geschrieben: | ||
Das kannst Du auch. Die Urteilsbegründung ist inzwischen online. |
Bruni hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich würde Dir eher raten Dich dazu zu setzen... |
Margrethe hat folgendes geschrieben: | ||||||
Ach Bruni, ich glaube nicht, dass ich Deine Gesellschaft als so angenehm empfinden würde, um mich auch noch zu Dir zu setzen. Warum sollte ich das auch tun? Fürchtest Du Dich, eine BVerfG-Entscheidung selber und ohne Hilfestellung durch mich zu lesen? DAS hätte ich nun doch nicht von Dir gedacht. Such Dir lieber jemand anderen, der mehr Geduld mit Dir aufbringen kann als ich. Ich neige bei Nachhilfeschülerinnen schon mal zur Ungeduld. |
Bruni hat folgendes geschrieben: |
Es wäre schon in Ordnung wenn Du nicht darüber spekulieren würdest, was ich lese. |
Zitat: |
Du kannst ja den Bischöfen mitteilen, dass sie auf eine Auswertung verzichten können, da das Urteil online ist. Somit können sie auf Deine persönliche Anwesenheit verzichten. |
Bruni hat folgendes geschrieben: |
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt uns Rechtssicherheit“, so Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki. „Es bestätigt das kirchliche Selbstbestimmungsrecht im Hinblick auf die Auswahl der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst und die an diese gestellten Beschäftigungsanforderungen. Wir werden mit dieser verfassungsrechtlich gewährleisteten Freiheit weiterhin verantwortlich umgehen.“ Die deutschen Bischöfe werden nunmehr die Urteilsgründe sorgfältig auswerten.
https://www.erzbistum-koeln.de/news/Bundesverfassungsgericht_bestaetigt_kirchliches_Arbeitsrecht/ |
Bruni hat folgendes geschrieben: |
das spart eine Kreisdiskussion, was Dir daran nun nicht gefällt, das mach bitte mit Dir selbst aus. |
Margrethe hat folgendes geschrieben: | ||
Was soll mir daran nicht gefallen? Du zitierst Dich doch selbst! Ich war es doch nicht, die an der Ankündigung Woelkis, die Begründung genau lesen zu wollen, einen so ausserordentlichen Gefallen gefunden hätte, dass ich eine derartige Selbstverständlichkeit sogar fett hervorheben zu müssen meinte. |
Bruni hat folgendes geschrieben: |
Du bist wohl nicht ausgeschlafen. |
Bruni hat folgendes geschrieben: |
Es ist Dir überlassen, Deine Meinung dazu zu bilden. |
Zitat: |
Und natürlich ist es wichtig nochmal zu prüfen, wie das kirchliche Arbeitsrecht nun aussehen soll. |
Zitat: |
Es wird nicht so aussehen, dass auf Kündigungen überhaupt aus diesen Gründen heraus verzichtet wird, was eigentlich die Hoffnung der Betroffenen war, die sich verstecken und verstecken müssen. Also es wird geändert und gut ist... |
Zitat: |
Das kannst Du Dir abschminken, Ob es gut ist, das wird noch lange niemand erfahren. |
Zitat: |
Im Übrigen werde ich Deine Beiträge nun nicht mehr lesen. Du hast scheinbar auch nichts anderes zu tun, als Dich immer wieder in den Mittelpunkt zu stellen und Dich auszutoben. Das ist mir zu blöd. |
Schlumpf hat folgendes geschrieben: |
Zwischenfrage:
Kommt es da nicht auch auf den Grad der Sturheit des Regionalbischofs an? |
Schlumpf hat folgendes geschrieben: |
Zwischenfrage:
Kommt es da nicht auch auf den Grad der Sturheit des Regionalbischofs an? |
Bruni hat folgendes geschrieben: |
Und dass der Personalchef sich mit einem Bischof über eine bevorstehende Kündigung austauscht ist wohl kaum ausgeschlossen. Einmischungen sind also auch nicht ausgeschlossen. Positiv, wie negativ. |
Schlumpf hat folgendes geschrieben: |
Ich habe deshalb gefragt, weil ein Bischof offensichtlich das letzte Wort hat, wenn's um die Lehrstühle einer theologischen Hochschule in seinem Bistum geht. |
Margrethe hat folgendes geschrieben: | ||
Nein, "ausgeschlossen" ist es nicht, aber höchst unwahrscheinlich. Wenn ein Personalchef Bedenken wegen eventueller juristischer Konsequenzen einer Kündigung hat, wird er sich an den Justitiar wenden. Der Bischof könnte auch nichts tun als ihn an den Justitiar zu verweisen. |
Bruni hat folgendes geschrieben: |
Stelleweise schreibst Du nur Blödsinn. Selbstverständlich kann ein Bischof einen Personalchef überzeugen von einer Kündigung abzusehen. Genauso umgekehrt , kann er ihn drängen, bzw. vom Ggegenteil überzeugen. |
Schlumpf hat folgendes geschrieben: |
Jaja, in manchen Fällen muss der Bischof die Kavallerie gar nicht ausreiten lassen, es genügt zu wissen, dass sie da ist.
Es gibt auch Fälle, wo Chefs von kirchlichen Einrichtungen in vorauseilendem Gehorsam handeln. Oder wie war das mit dem Krankenhaus, das sich weigerte, eine Vergewaltigte aufzunehmen? |
Schlumpf hat folgendes geschrieben: |
Jaja, in manchen Fällen muss der Bischof die Kavallerie gar nicht ausreiten lassen, es genügt zu wissen, dass sie da ist.
Es gibt auch Fälle, wo Chefs von kirchlichen Einrichtungen in vorauseilendem Gehorsam handeln. Oder wie war das mit dem Krankenhaus, das sich weigerte, eine Vergewaltigte aufzunehmen? |
Zitat: |
Gott bei der Arbeit. Jetzt haben wir es auch höchstrichterlich: Wenn es um Jobs geht, steht die Kirche in diesem Land quasi über dem Recht.
... Da beschimpfe nun nochmal einer andere Länder als Gottesstaaten! |
marram hat folgendes geschrieben: |
Es würde letzlich bedeuten, dass die Kirche NICHT mehr wegen einer zivilen Wiederverheiratung kündigen kann sofern sie vorher wusste, dass der Mitarbeiter bereits längere Zeit vorher in einer außerehelichen Beziehung gelebt hat. Denn akzeptiert die Kirche die außereheliche Beziehung über längere Zeit, dann muss sie auch die zivile Eheschließung akzeptieren, da sie (die Kirche) als Arbeitgeber beides als gleiche illoyal einstuft. |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.fr-online.de/meinung/kolumne-gott-bei-der-arbeit,1472602,29138676.html |
Margrethe hat folgendes geschrieben: |
Du sprichst aber schon einen leicht wunden Punkt an: Das Urteil des BAG betrifft konkret nur das Arbeitsverhältnis zwischen dem Chefarzt und dem Vinzenz-Krankenhaus in Düsseldorf, kein Gericht ist bei anderen Prozessen daran gebunden. Es wird aber nichtsdestotrotz sowas wie eine Signalwirkung haben - vorausgesetzt es geht zugunsten des Chefarztes aus. Den Personalchefs katholischer Einrichtungen wird es nämlich überhaupt nicht gefallen, wenn das BAG das Düsseldorfer Vinzenzkrankenhaus dafür rüffeln würde, dass sie das uneheliche Zusammenleben des Chefarztes jahrelang geduldet hat. Weil sich in katholischen Einrichtungen nicht weniger Mitarbeiter finden, die unverheiratet mit einem Partner zusammenleben als anderswo. Bisher haben sich die Personalchefs darum einfach nicht gekümmert. Gesetzt den Fall, der Chefarzt würde vor dem BAG obsiegen, müssten sie sich anstrengen, solche Dingens wie noch unverheiratete, aber trotzdem zusammenlebende Mitarbeiter gar nicht mitzukriegen - oder eben Massenkündigungen aussprechen, von den die meisten - wegen des Vertrauensschutzes - aber auch gleich wieder von den Arbeitsgerichten kassiert würden ... Ich schätze mal, die Rechtsberater der Bischofskonferenz haben das kommen sehen und die Absicht, die Grundordnung jetzt und nicht irgendwann einmal in ferner Zukunft zu reformieren, ist kein Zufall. |
marram hat folgendes geschrieben: |
Letzlich läuft sowas auf einen "Vergleich" hinaus. Der eine darf kündigen und der andere kriegt ne satte Abfindung. |
Zitat: |
Grundordnung hin oder her. Mich erstaunt, dass sogar einer wie Bischof Woelki sich anscheinend dafür hergibt das Urteil des BVerfG als Erfolg anzusehen. Irgedwie kommt mir das vor wie das Pfeifen im dunklen Wald um die Angst zu besiegen. |
Zitat: |
Sollte es wirklich dazu kommen, dass das BAG unter Berücksichtigung aller Fakten dazu kommt, dass eine Kündigung zwecks Zweitehe nicht gilt weil der kirchliche Arbeitgeber schon lange vorher um das "ehebrecherische illoyale Verhalten" wusste, dann haben kirchliche Arbeitgeber zukünftig wirklich ein Problem. |
Zitat: |
Was in dem Zusammenhang vielleicht noch interessant ist: Die kirchlichen Arbeitgeber unterliegen sehr wohl dem weltlichen Kündigungsschutzgesetz. Es gilt auch für sie. Sie haben lediglich die "Erweiterung", dass sie aus Gründen, die ein ganz normaler weltlicher Betrieb eben nicht hat, kündigen können. Aber was Fristen (z. B. wegen verhaltenbedingter Kündigung), zahlenmäßige Mitarbeiter (das Kündigungsschutzgesetz gilt erst ab einer gewissen Mitarbeiteranzahl!) oder Kündigung aus betrieblichen Gründen anbelangt - da gelten die ganz normalen weltlichen Gesetze für kirchliche Arbeitgeber. |
Zitat: |
Die Sonderstellung bezieht sich bisher alleine auf die Möglichkeit wegen speziell kirchlicher Anforderungen an Mitarbeiter zu kündigen. Und natürlich ist das Urteil des BVerfG und ein zukünftiges Urteil des BAG sowas wie eine "Richtschnur" für zukünftige Arbeitsgerichtsurteile.
|
Zitat: |
Letztlich HAT die Kirche jetzt schon verloren. Das BVerfG hat das Urteil des BAG letzlich NICHT verworfen, sondern das ganze Verfahren an das BAG zurückverwiesen und eine tiefere und weitergehende Beschäftigung des BAG mit der "Materie" was kirchens unter außerehelich und ziviler Ehe verstehen eingefordert. Im Grunde hat das BVerfG dem BAG den Rücken gestärkt und dem BAG die Macht gegeben zu entscheiden ob "Kirche" mit außerehelich und Zivilheirat nicht ein und das selbe sanktioniert und damit "Kirchens" sich zukünftig entschieden muss ob sie verhaltensbedingt recht schnell wegen "außerehelichem dauerhafter Beziehung" kündigt oder das akzeptiert und dann auch wegen einer nachfolgenden zivilen Ehe nicht mehr kündigen kann. |
output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde