HFRudolph hat folgendes geschrieben: | ||
Ja, so werden sie bleiben. 2020 wird nicht weichen. Auf das Land wird sich ein schwerer Schatten legen. |
Alchemist hat folgendes geschrieben: |
Silvester wurde verboten? Hab ich was verpasst? |
narr hat folgendes geschrieben: |
Was ein dummes Gelaber. |
narr hat folgendes geschrieben: |
Imo ist das Feuerwerkverbot eines der guten Dinge von Corona, gerne so lassen. |
HFRudolph hat folgendes geschrieben: |
Im Ergebnis eine grundrechtsfeindliche Gesinnung. |
HFRudolph hat folgendes geschrieben: |
Soll doch ruhig verboten werden, was einem nicht in den Kram passt. Verdammtes Motorradgeknatter: Verbieten, kosten nur Geld über die Krankenkassen. Verdammtes Hundevieh und Katzen: Verbieten, verbrauchen nur CO2 und deren Futter verbraucht noch zusätzlich CO2 oder produziert Methan. Und so weiter.
Die Nörgel-Tanten hätten schon längst Kerzen verboten, wenn man sie lassen würde. Weil das Feuerwehreinsätze auslöst und Menschen verletzt. Und Elektroweihnachtsbeleichtung gleich mit, weils Elektroschrott produzier. |
HFRudolph hat folgendes geschrieben: | ||
Im Ergebnis eine grundrechtsfeindliche Gesinnung. Soll doch ruhig verboten werden, was einem nicht in den Kram passt. .... |
narr hat folgendes geschrieben: |
Gegen professionelle Feuerwerke wäre imo weniger einzuwenden. Aber dann gäbe es ja keine Möglichkeit für besoffene Dummdödel mehr, sich die Finger abzuschießen. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
Wo im Grundgesetz gibt es nochmal ein Grundrecht auf Feuerwerk an Silvester? |
Ahriman hat folgendes geschrieben: |
Professionelle Feuerwerke machen erheblich weniger Bummkrachpeng als das herkömmliche sylvesterische, sind dafür aber um einiges schöner. |
HFRudolph hat folgendes geschrieben: |
Art. 2 Abs.1 GG |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
![]() |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Nur wird es dann eben mit anderen Grundrechten abgewogen, und da kann's dann für Sachen, die nicht außerdm durch spezielle Grundrechte abgedeckt sind, schnell eng werden: Umweltschutz, Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems durch viele gleichzeitiger Unfälle usw. lassen sich ja ohne weiteres aus Grundrechten anderer Leute ableiten, und dann gibt es eben gute Gründe für ein Feuerwerksverbot. |
HFRudolph hat folgendes geschrieben: |
@narr: mit welchem Feuerwerkskörper willst Du Dir denn den Finger abschließen? |
Zumsel hat folgendes geschrieben: |
Diese "Grundrechtseinschränkung" gilt gemäß § 23 Absatz 2 Sprengstoffverordnung sowie für 363 Tage im Jahr. Sehr ungewöhnlich für ein Grundrecht, wenn es nur an 2 Tage ausnahmsweise mal gilt und per einfacher Verordnung außer Kraft gesetzt werden kann.
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__23.html |
kereng hat folgendes geschrieben: |
Ist es eigentlich grundsätzlich erlaubt, Müll auf Straßen, Fußwege und fremde Grundstücke zu werfen? Oder ist Silvester auch dabei eine Ausnahme? |
Zitat: |
Insbesondere für das unzulässige Entsorgen von Hausmüll gilt ab dem 1. Dezember 2018 ein deutlich höherer Bußgeldrahmen. Wer beispielsweise Zigarettenkippen, Obst- und Lebensmittelreste oder seinen Kaugummi auf die Straße wirft, kann mit einem Bußgeld von 50 bis 250 Euro belangt werden. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Ein Feuerwerkskörper ist zwar keine Kippe... |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
...aber nichtsdestoweniger Müll. |
Zitat: |
+++ Oberverwaltungsgericht bestätigt bundesweites Böller-Verkaufsverbot +++
10.54 Uhr: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das wegen der Coronapandemie beschlossene bundesweite Verkaufsverbot für Feuerwerk an Silvester bestätigt. Es lehnte nach Angaben von Dienstagabend mehrere Beschwerden gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom selben Tag ab. Damit kann das per Bundesverordnung erlassene Verkaufsverbot für Raketen und Böller nicht mehr angefochten werden. https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/corona-news-am-mittwoch-corona-rekordwerte-in-den-usa-omikron-auf-dem-vormarsch-a-34076885-eed4-4edf-b2ab-2a9278d3ea72 |
jdf hat folgendes geschrieben: |
Verboten wird nur der Verkauf und das private Abbrennen von Silvesterfeuerwerk. |
Kat hat folgendes geschrieben: | ||
Ne, das ist m.W. nicht ganz richtig. Verboten ist nur der Verkauf von Feuerwerkskörpern in Deutschland. Das private Abbrennen dagegen nicht. Du darfst also ohne weiteres nach Polen fahren und dort zugelassenes Feuerwerk (also mit CE-Zeichen, nicht die illegalen Polen-Böller) kaufen und nach Deutschland bringen und hier abbrennen. |
jdf hat folgendes geschrieben: |
Das Abbrennverbot gilt nur für den öffentlichen Raum. https://www.hamburg.de/faq-weihnachten/ - Interessant. |
narr hat folgendes geschrieben: |
Man glaubt's kaum was besoffene Dumpfbacken so alles schaffen. |
Kat hat folgendes geschrieben: |
Verboten ist nur der Verkauf von Feuerwerkskörpern in Deutschland. Das private Abbrennen dagegen nicht. |
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