Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
"Muss" sie nicht. Sie ist dann halt nur wie gesagt keine Demokratie. ![]() Es käme ja auch niemand auf die Idee, z.B. die katholische Kirche als Klerikaldemokratie zu bezeichnen, nur weil man in ihr nicht mitmachen muss. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Innerhalb des Kardinalskollegiums, das den neuen Papst bestimmt, herrscht Demokratie und zwar in Form einer Konsensdemokratie. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Der Begriff "Aktionaersdemokratie" wird von Wirtschaftsfachleuten, in dem Sinne wie ich ihn verwende,allgemein verwandt und verstanden und er wird auch in nicht fachbezogenen Nachschlagewerken erklaert. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Ja gut, ist halt das Kardinalskollegium demokratischer als eine Aktionärsversammlung. Kann's ja sein, von mir aus. Was tut das zur Sache? Also außer dass es Aktionärsversammlungen in Punkto Demokratie im Vergleich noch schlechter darstehen lässt. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Die Reduktion des Begriffs "Demokratie" ausschliesslich auf Gremien, die sich strikt an das gleiche Stimmgewicht fuer alle Stimmen halten ist dogmatisch und letztlich unsinnig. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Es gibt viele verschiedene Demokratieformen und nicht alle beruhen auf Gleichgewichtung der einzelnen Stimmen. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Ich frage mich ohnehin, weshalb Du dich in dieser Frage so echauffierst. Schliesslich besitzt du keine Aktien und wirst wohl auch nie welche besitzen. Das betrifft Dich also in gar kleinster Weise. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Mich betrifft das sehr wohl. Hier geht es um meine Eigentumsrechte und ich habe ein grosses Interesse daran, dass nicht nur meine Rechte als Aktionaer gewahrt bleiben, sondern dass die Unternehmen, an denen ich beteiligt bin, nicht durch eine blödsinnige Stimmrechtsregelungen bei Aktionärsversammlungen Schaden erleiden. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Dass der Begriff auch von anderen Ideologen als dir verwendet wird, macht ihn weder richtig noch weniger ideologisch. Edit: ![]() ![]() |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
So what? ![]() ![]() |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Die Reduktion des Begriffs "Demokratie" ausschliesslich auf Gremien, die sich strikt an das gleiche Stimmgewicht fuer alle Stimmen halten ist dogmatisch und letztlich unsinnig. Es gibt viele verschiedene Demokratieformen und nicht alle beruhen auf Gleichgewichtung der einzelnen Stimmen. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Kannst du ein Beispiel nennen außer der "Aktionärsdemokratie", wo das Prinzip "one person - one vote" der Stimmen keine Rolle spielt? (Mit dem Begriff "Stimmgewicht" erspüre ich die Chance auf ein Derailing. Dass das Gewicht einer Stimme nicht gleich ist, kann schon mal vorkommen, zB zu Schutz der Repräsentanz kleinerer Entitäten in einer Föderation. Das ändert aber nichts daran, dass jeder Wählende genau eine Stimme hat.) Und im Übrigen fragte ich nicht danach, wo jemand das Wort "Aktionärsdemokratie" verwendet (dass du dir das nicht ausgedacht hast, ist mir schon klar), sondern nach Demokratiedefinitonen außerhalb der "Aktionärsdemokratie", bei denen die Gleichheit der Stimmen nicht notwendig ist, wie du es behauptest. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Ein weiteres Beispiel?
Gerne. Bei einer Eigentümergemeinschaft eines Wohnblocks mit Eigentumswohnungen hat auch nicht jeder Eigentümer eine Stimme auf Versammlungen, sondern soviele Stimmen wie er Wohnungen besitzt. Dies ist voellig analog zur Aktionaersdemokratie. Meist ist das Prinzip "one adult - one vote" das Sinnvollste, vor allem im politischen Bereich. Manchmal ist aber ein System, das mit gewichteten Stimmen arbeitet, sinnvoller und dies ist oft im wirtschaftlichen Bereich der Fall, wenn es darauf ankommt wer stärker engagiert ist, mehr verlieren kann und deshalb ein größeres Interesse hat als andere. |
Eine Rechtsanwaltskanzlei hat folgendes geschrieben: |
Sofern in der Teilungserklärung keine ausdrückliche Regelung zum Stimmrecht vorhanden ist, gilt grundsätzlich das sogenannte „Kopfprinzip“ gemäß § 25 Abs. 2 WEG.
Danach steht jedem Wohnungseigentümer, unabhängig davon, wie viele Wohnungen bzw. Einheiten in seinem Eigentum stehen, nur eine Stimme zu. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
Ok, du hast ein anderes Beispiel im Wirtschaftsbereich gefunden; ob das tatsächlich so oft eine "Demokratie" genannt, sei dahingestellt. Irgendwo außerhalb der Wirtschaft? EDIT Übrigens ist deine Aussage zu Eigentümergemeinschaften sogar falsch. In der Teilungserklärung kann zwar etwas anderes vereinbart werden; erst einmal gilt aber auch hier das Kopfprinzip.
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Blitzstrahl hat folgendes geschrieben: |
Wer sagt denn, dass Demokrastie, so wie sie hierzulande und z.T. auch allgemein gesehen und gehandelt wird, so was Tolles sei. Wenn eine Teilmenge sich darin einhaust, dann bedeutet das ja noch nicht per se, dass sie in ihrer Gesamtmenge, also der Gesamtgesellschaft ,segensreich sei. Bei den Aktionärsversammlungen ist ja noch nicht mal deren Teilmenge namens Demokratie gegeben, schließlich zählt ja dort der anteil der aktien und nicht der der Köpfe. Da sollte man schon auf die Genossenschaften zurückgreifen, wo jeder eine Stimme hat und niemand bevorteilt ist. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Wie man Abstimmungen konkret ausgestaltet ist immer noch Sache der Leute, die die Gruppe bilden, die so Entscheidungsfindung betreibt. Solange die das Verfahren als adäquat ansehen, koennen Aussenstehende zwar eine Meinung dazu haben, die ist allerdings voellig irrelevant. |
Blitzstrahl hat folgendes geschrieben: | ||||
Mir ging es lediglich darum zu registrieren bzw. zu konstatieren, eine Bewertung dessen kann dann jeder selbst vornehmen. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Welche Relevanz dieses hohle Geschwätz noch mal fuer die nächste Hauptversammlung, auf der ich stimmberechtigt bin? ![]() |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Welche argumentative Kraft hat es noch mal für eine Begriffsdefinition, ob du einer Hauptversammlung stimmberechtigt bist? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Fuer die Entscheidungen innerhalb einer Aktionaersdemokratie zählt einzig und allein die Gesamtheit der Stimmrechte aller Aktionäre. Ob das jetzt irgendein Aussenstehender ohne jedes Stimmrecht fuer demokratisch hält oder nicht ist demgegenueber ohne jede Relevanz. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Der hat dort naemlich rein gar nichts zu sagen. Der hat dort noch nicht mal Rederecht. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||
Versuche Dir einfach mal vorzustellen welche Konsequenzen es haette bei Aktiengesellschaften jedem Aktionaer das gleiche Stimmrecht zu geben, egal wieviel Aktien er besitzt. "Feindliche Übernahmen" von Aktionaersversammlungen durch Lobbygruppen, die ueber eine grosse mobilisierbare Basis verfügen, waeren relativ einfach moeglich. Man fordert einfach nur seine Leute auf sich jeder eine Aktie zu kaufen und zur Vollversammlung zu gehen. Oft sind Aktien schon fuer wenige euro pro Stück erhältlich. So liessen sich Unternehmen auch recht einfach zerstören, z.B. um lästige Konkurrenz loszuwerden. Ein klitzekleiner Bruchteil des gesamten Aktienkapitals wuerde reichen eine Aktionärsversammlung zu majorisieren. Das wuerde einfach nicht funktionieren. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Welche argumentative Kraft hat es noch mal für eine Begriffsdefinition, ob du einer Hauptversammlung stimmberechtigt bist? |
Blitzstrahl hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Stimmt doch gar nicht, Genossenschaften werden doch allermeist auch nicht übernommen. Werden sie es aber doch, dann war es der Wille der Aktionäre, was ja dann ok ist. Im übrigen kann eine cSatzung auch eine feindliche Übernahme verhindern, wenn denn dies ausdrücklich gewünscht wird. Wer sagt übrigens, dass eine sogenannte feindliche Übernahme einer Firma per se eine schlechte Sache sei, bezogen auf die Gesamtgesellschaft. Ich denke, ein solcher Nachweis müsste erst einmal erbracht werden. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
In Genossenschaften haben alle Genossen zumindest der Größenordnung nach vergleichbare Einlagen, in vielen sogar exakt die Gleiche, sodass eine Stimme pro Genosse oder eine Stimme pro Anteil ohnehin auf's gleiche rauskommt. In vielen Aktiengesellschaften reichen oft 2 oder 3 Euro um Aktionaer zu werden und die Interessen von jemandem, der mit 5 Euro investiert ist, unterscheiden sich mit Sicherheit ganz gewaltig von jemanden, der mit 50 000 Euro investiert ist bzw. bei dem ein nennenswerter Teil seiner Altersversorgung auf dem Spiel steht. Dass nicht alle feindlichen Übernahmen negativ sein muessen, stimmt sogar. Der Begriff sagt lediglich aus, dass eine Übernahme gegen den Willen des aktuellen Managements erfolgt und dieses in aller Regel danach ausgetauscht wird. War das alte Management schlecht kann sowas sogar ein Segen fuer alle Beteiligten sein. Oft erfolgen feindliche Übernahmen allerdings auch mit der Absicht dem Unternehmen zu schaden, z.B. indem dessen Barreserven nach der Übernahme geplündert werden. Einen gewissen Schutz bietet hierbei noch, dass der Uebernehmer nach der Übernahme selber Hauptaktionär ist, weil er ja die Mehrheit der Stimmrechte braucht und sehr gut nachrechnen muss, ob sich das fuer ihn lohnt, weil er letztlich viel Geld von einer Tasche in die andere Tasche steckt. Gibt es aber einen Weg fuer den Uebernehmer das Unternehmen nur mit einem Bruchteil des gesamten Aktienkapitals zu majorisieren, dann wuerden solche feindliche Uebernahmen viel haeufiger werden. Weil wer mit vielleicht 1 oder 2% des Aktienkapitals im Rücken alle relevanten Entscheidungen treffen kann, sich mithin u.U. eine prall gefüllte Unternehmenskasse unter den Nagel reissen kann, der wird das auch tun, zum Nachteil der Aktionäre, denen praktisch das gesamte Aktienkapital gehoert und dieses entwertet wird. Sowas macht wirtschaftlich absolut keinen Sinn und wird deshalb auch nicht so gehandhabt. |
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