Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Für den Austretenden muss jedoch ein Austritt genauso gebührenfrei sein, wie ein Austritt aus anderen Vereinigungen und Vereinen. Die dürfen nämlich wegen Sittenwidrigkeit keine Abmeldegebühr nehmen. |
Sermon hat folgendes geschrieben: | ||
Sittenwidrigkeit? Wo hast Du das gefunden? |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||||
Hatte ich jetzt irgendwie in Erinnerung. ![]() |
Code: |
BGB § 39
(1) Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Vereine berechtigt. (2) Durch die Satzung kann bestimmt werden, daß der Austritt nur am Schlusse eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die Kündigungsfrist kann höchstens zwei Jahre betragen. |
Code: |
5.5.2 Der Austritt aus dem IBKA ist jederzeit möglich. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Die Mitgliedschaft endet, sofern vom austretenden Mitglied kein späterer Zeitpunkt bestimmt worden ist:
1. bei Postzustellung mit dem Datum des Poststempels, 2. sonst mit dem Zugang beim Vorstand. |
Ms_gloomy hat folgendes geschrieben: |
Ich hab hier net alles gelesen und vielleicht ist es auch schon erklärt worden, aber wie funktioniert das eigentlich mit dem Kirchenaustritt? |
GermanHeretic hat folgendes geschrieben: |
Um katholisch zu sein, reicht das übliche Maß an Aberglaube. Um evangelisch zu sein, benötigt man noch ein ordentliches Maß an Paranoia. |
lupus hat folgendes geschrieben: |
Ich hab sowas in Erinnerung von einem Fall, wo ein Jude als Minderjähriger eine dicke Erbschaft gemacht hatte und große Zinseinkünfte hatte. Der ist vom Gericht auch zum Zahlen verdammt worden. Die Sache war sogar noch schlimmer als bei Christen, weil die Mitgliedschaftsordnung der jüdischen Gemeinde nur auf Abstammung von einer jüdischen Mutter abstellte und eine Willenserklärung zum Eintritt gar nicht vorsah. |
Leony hat folgendes geschrieben: | ||
Oh je! Wegen seiner Abstammung darf man einem Menschen jüdischer Herkunft sein Geld wegnehmen? Das ist in Deutschland immer noch so?! ![]() ![]() ![]() |
lupus hat folgendes geschrieben: |
Im Übrigen halte ich die Argumentation, bei der Taufe handele es sich um einen Vertrag zulasten Dritter zwischen Eltern und Kirche nicht für stichhaltig. Wer geschäftsunfähig ist, wird eben von seinen gesetzlichen Vertretern vertreten. Punktum. Der "Vertrag" kommt tatsächlich zwischen Kind und Kirche zustande. Das ist in anderen Lebensbereichen auch nicht anders. |
§ 1641 BGB hat folgendes geschrieben: |
Die Eltern können nicht in Vertretung des Kindes Schenkungen machen.
Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird. |
lupus hat folgendes geschrieben: |
Überzeugender finde ich schon Heike Jacklers Argument, dass ja auch kein Verein Austrittsgebühren verlangen kann. |
lupus hat folgendes geschrieben: | ||||
Na, ich sprach in meinem Posting ja auch von einem BFH-Urteil, aus dem jetzt zumindest formal etwas anderes hervorgeht, aber eine Zeit lang wurde das tatsächlich so gehandhabt. |
lupus hat folgendes geschrieben: |
Im Übrigen halte ich die Argumentation, bei der Taufe handele es sich um einen Vertrag zulasten Dritter zwischen Eltern und Kirche nicht für stichhaltig. Wer geschäftsunfähig ist, wird eben von seinen gesetzlichen Vertretern vertreten. Punktum. Der "Vertrag" kommt tatsächlich zwischen Kind und Kirche zustande. Das ist in anderen Lebensbereichen auch nicht anders. |
lupus hat folgendes geschrieben: |
Außerdem verlangt die Religionsfreiheit ja laut BVerfG dass der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft sofort wirksam werden muss (mit einer - aber sehr kurzfristigen - Nuance bei der Kirchensteuer). |
§ 1641 BGB hat folgendes geschrieben: |
Die Eltern können nicht in Vertretung des Kindes Schenkungen machen.
Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird. |
caballito hat folgendes geschrieben: |
Die Eltern sind ja verpflichtet, das Vermögen des Kindes in dessen Interesse zu verwalten. |
Leony hat folgendes geschrieben: | ||||||
Habe das Urteil inzwischen gelesen. Bin damit zwar nicht rundum glücklich, aber der Polemik in meinem Beitrag ist damit die Grundlage entzogen, und ich ziehe sie zurück. |
lupus hat folgendes geschrieben: | ||
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Leony hat folgendes geschrieben: | ||
So richtig diese Analyse sein mag - über den Gerichtsweg etwas erreichen kann man nur, wenn jemand da ist, der entschlossen und in der Lage ist, den Gerichtsweg über alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen; sonst braucht man gar nicht erst anzufangen. Damals, als ich mit den beiden anderen Unterzeichnern der Petition zusammensaß und wir überlegten, was wir machen könnten, haben wir - zwei Sozialhilfeempfänger und eine Hausfrau ohne eigenes Einkommen - niemanden gefunden, der dazu bereit und in der Lage gewesen wäre. Bevor wir gar nichts machten, haben wir eben eine Petition gemacht. Jetzt steht sie auf den Internet-Seiten des IBKA und kann vielleicht ein Scherflein dazu beitragen, Problembewusstsein zu schaffen. |
Zitat: |
Die Enttäuschung bei reformwilligen Katholiken sitzt nach der Wahl Kardinal Ratzingers zum Papst tief. In Internetforen werden bereits Kirchenaustritte debattiert. Die Frauenrechtlerin Schwarzer forderte Frauen indirekt auf, die Kirche zu verlassen. |
Zitat: |
Presseerklärung des bfg Bayern:
Ratzinger als Papst: das Ende der konziliaren Offenheit Der Bund für Geistesfreiheit sieht in der Wahl von Josef Ratzinger zum neuen Papst ein Scheitern all jener Kräfte in der katholischen Kirche, die sich eine Reform erhofft hatten. Die im II. Vatikanischen Konzil (1962-1965) propagierte Öffnung zur „Welt“, verbunden mit innerkirchlicher Offenheit und Pluralität, war bekanntlich schon unter Paul VI. und Johannes Paul II. schrittweise zurückgenommen worden. Nun ist sie am Ende. Der konservative Kurs unter seinem Vorgänger wird vom jetzigen Papst noch verschärft werden, weil dieser den theologischen Wahrheitsanspruch der „Una Sancta“ schon in der Vergangenheit viel konsequenter vertreten hatte. Dies hatte auch seine Absage an Liberalität und Vielfalt – von ihm abwertend „Relativismus“ genannt – deutlich gezeigt. Dennoch hat diese Wahl sowohl für Gläubige wie für fernstehende Katholiken und auch für Nichtglaubende auch positive Aspekte. Eines kann man Herrn Ratzinger nämlich nicht nachsagen: Lauheit, Verschwommenheit, Profillosigkeit. Gläubige Katholiken wissen nun klar, wo es lang geht. Kirchenkritischen, liberalen Christen wird nun klar, dass sie ihre Heimat wohl bei den Lutheranern oder Altkatholiken werden suchen müssen, sofern sie überhaupt eine Amtskirche brauchen. Und die Millionen von religiös weniger interessierten „Taufscheinkatholiken“ werden nun nach und nach begreifen, dass das Eintreten für die Werte der Demokratie und die offene Gesellschaft mit dem Verbleib in dieser Kirche so wenig zusammengehen wie Feuer und Wasser. Daher rechnet der Bund für Geistesfreiheit in den nächsten Jahren mit Millionen von Kirchenaustritten in Deutschland und auch in anderen demokratischen Staaten, während die Zugkraft der Kirche in autoritär geführten Ländern wohl eher zunehmen dürfte. Gerhard Rampp (Pressesprecher des Bundes für Geistesfreiheit Bayern) |
www.kirchenaustritt.de hat folgendes geschrieben: |
Sie wollen wegen Ratzinger-Benedikt aus der Kirche austreten?
Deutsche Zeitungen suchen Interviewpartner! Bei Interesse Mail an webmaster@kirchenaustritt.de oder benutzen Sie das Formular. |
lupus hat folgendes geschrieben: | ||
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kolja hat folgendes geschrieben: |
Mal 'ne Frage am Rande: Bezieht sich das "Vermögen des Kindes" nur auf Geldvermögen, oder auch um all die kleinen Dinge, die das Kind von den Eltern bekommt, wie z.B. Kleidung und Spielzeug? Wenn letzteres zutrifft, könnten Eltern sich nicht einfach auf den Standpunkt stellen, diese Dinge würden ihnen selbst gehören und würden dem Kind "nur zur Verfügung gestellt"? |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Du bist Deinem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig. Die Sachen, die Du in diesem Rahmen anschaffst sind das Eigentum Deines Kindes; Kleidung gehört definitiv dazu. Spielzeug in der Regel auch. |
§ 1641 hat folgendes geschrieben: |
Die Eltern können nicht in Vertretung des Kindes Schenkungen
machen. Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird. |
Zitat: |
Luzerner treten wegen Papst aus der Kirche aus
14 Personen haben innert zwei Tagen in der Stadt Luzern ihren Austritt aus der katholischen Kirche gegeben. Der Grund ist in der Hälfte der Fälle explizit, in den anderen vermutlich der Papst. |
Zitat: |
Am Abend der Papstwahl hätten ihn "wildfremde Menschen" angerufen und ihren Kirchenaustritt angekündigt. |
Zitat: |
Kritische Mitgliedschaft? Daran glaube ich nicht. Wenn jemand darauf beharrt, daß es für
die reine Lehre besser ist, kein Kondom zu benutzen, und dafür unzählige echte Menschen an Aids verrecken, ist der argumentative Spielraum begrenzt. Im übrigen bin ich ja auch nicht kritisches Mitglied der Mafia. Ich denke, mein Austritt ist letztlich im Sinne Ratzingers. Es ist eine klare Entscheidung gegen die Diktatur des Relativismus. Und für ein Ikea-Sofa. |
Zeitgeist hat folgendes geschrieben: |
So ich schleich mich mal hier so ein, da ich nicht unbedingt einen neuen Thread eröffnen will.
Ich hätte das so ein Problem: Ich bin jetzt 17 und hab die Schnauze voll von der Kirche. Schon seit ich 12 bin spiele ich mit dem Gedanken einfach aus der Kirche auszutreten. Ich hatte mir die Wegbeschreibung zum Standesamt und die 31 Euro, die ich berappen muss, schon zurechtgelegt, da wurde ich erst einmal gebremst. Zuerst muss ich klar stellen, dass ich auf einer katholischen Schule bin mit 250 Schülern war meinen Eltern dieeigentlich lieber als die andere Schule in unserer Nähe mit Sage und Schreibe 1300 Schülern. Außerdem gab es nur an dieser Schule, ein Gymnasium, die Zweige musisch und neusprachlich. Zurück zum Thema... Ich musste erfahren, dass eine Mitschülerin, die ebenfalls aus der Kirche austreten wollte von der Direktorin gesagt bekommen hatte, das sie, falls sie Austreten würde und keinen neuen Glauben, wie zb. das Judentum oder den Islam, annehmen würde, aus der Schule geschmießen wird. Also praktisch so: Wer Atheist oder Konfessionslos ist, fliegt ! Gut, das mag eine katholische Schule sein, aber selbst die ausnahmen die hier gelten, können mir doch meine Grundrechte nicht streitig machen oder etwa doch ? Schließlich habe ich zwei Klassenkameradinnen, die dem Islam angehören. Warum darf ich dann nicht auch mein "Religion" (mir fällt gerade nix ein) ausüben und Konfessionslos werden ? |
Tassilo hat folgendes geschrieben: |
Woher erfährt die Schule, dass ein Schüler aus der Kirche ausgetreten ist? Meines Wissens geben die Standesämter Meldungen über Kirchenaustritte nicht an Schulen weiter. |
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