fwo hat folgendes geschrieben: |
...Auch die vorgegebene Religiosität ist nicht zu übersehen. Sie in dieser Art nicht zur Kenntnis zu nehmen, ist eine rechtlich kaum angreifbare Reaktion. Dass die Schulleitung gleichzeitig die Lehrerpräsenz auf dem Schulhof erhöhen muss, ist sowieso klar, genauso, wie klar sein muss, dass ein Einschreiten der Lehrer von Anfang an parteiisch zu sein hat. Ich würde auch den Lehrern (allerdings weniger öffentlich) die Empfehlung geben, die betreffenden Schüler fachlich etwas mehr zu fordern.... |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Ich gehe davon aus, dass es sich bei dieser Störung in Wuppertal um einen vorsätzlich aggressiven Akt handelt und nicht um ein zufälliges lokales Religiositätsmaximum. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Du hast eine vorgefasste, für jeden Fall geltende Meinung unabhängig von der konkreten Sachlage, nur eben eine Meinung zu Lasten der Religionsausübungg. |
Zitat: |
MiGAZIN ist, die interkulturelle Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu fördern und das hiesige Integrationsgeschehen kritisch zu begleiten.
Im Juni 2012 wurde das MiGAZIN mit dem Grimme Online Award in der Kategorie Information ausgezeichnet. Die Jury begründete ihre Entscheidung wie folgt: „Über Migranten und Migration wird in Deutschland viel gesprochen. Vor allem von Deutschen. Im Chor der vielen und oft sehr lauten Stimmen fehlen aber zumeist die der Migranten. Und genau diese Lücke füllt das MiGAZIN mit qualitativ hochwertigen Texten und verständlicher Berichterstattung“. |
Zitat: |
Das Oberverwaltungsgericht Berlin3 schränkte im Mai 2010 dieses Recht unter Hinweis auf konkurrierende Grundrechte ein und verknüpfte – aufgrund der spezifischen Situation an der Schule – die Zulässigkeit des Gebets mit der Existenz flankierender Maßnahmen, etwa der Einrichtung eines Gebetsraums. Gleichzeitig wies es darauf hin, dass kein Anspruch auf flankierende Maßnahmen durch die Schule bestehe.
Ausschlaggebend dafür, dass das Gebet ohne flankierende Maßnahmen verboten werden konnte, war die spezifische Situation an der Schule. Die Schulleitung berichtete von massiven Konflikten innerhalb der Schülerschaft, die zu einer konkreten Gefährdung des Schulfriedens geführt hatten. Die Streitereien hätten sich innerhalb der muslimischen Schüler an unterschiedlichen Auslegungen von Koranversen entzündet und schließlich in Mobbing, Beleidigungen, Bedrohungen und sexistischen Diskriminierungen gegipfelt. Mangelnde oder „falsche“ religiöse Praxis hätte zur Abwertung anderer als „minderwertige Muslime“ geführt und christliche Schüler seien mit Schimpfwörtern belegt worden. Die Schüler, die die Konflikte schürten, hätten sich lt. der Schulleitung „[…] regelmäßig darauf berufen, dass der Koran ihr Verhalten legitimiere.“4 Die Schulleitung war der Auffassung, die Lage würde sich noch verschlimmern, wenn sie das Gebet auf dem Schulgelände erlaube. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
q.e.d. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||||
Aus den bisher genannten Quellen ging nicht hervor, worin die Störung des Schulfriedens denn nun wirklich bestand. Ich habe daher mal etwas tiefer gegraben und diese Quelle gefunden: http://www.migazin.de/2017/03/09/provokantes-beten-gefuehl-provokation-betende/
MiGAZIN wird bei wikipedia wie folgt beschrieben:
MiGAZIN erscheint mir daher als Quelle hinreichend seriös. Zum Thema Wuppertal und Schulfrieden schreibt die Seite:
http://www.migazin.de/2017/03/09/provokantes-beten-gefuehl-provokation-betende/ |
Critic hat folgendes geschrieben: |
Wenn das so stimmt -- ist das nicht schon so (erwartbares?!) Teenagergehabe?! Irgendeine Eigenschaft wird hergenommen und die muß man dann erfüllen. Wer nicht die richtige Kleidung trägt oder nicht sportlich genug ist, keinen fahrbaren Untersatz hat o.ä., hat dann schon einen schweren Stand. Ich hörte mal, das könne soweit gehen, daß die Ösen an den Doc Martens gezählt würden, und wenn das nicht das richtige Modell sei, sei man schon etwas an den Rand gestellt. |
Naastika hat folgendes geschrieben: | ||
Klar ist das "Teenager-Gehabe", das sich auch an der Frage der "richtigen Kleidung" entzünden könnte. Ich aber noch nie gehört, dass eine Schule ein Catwalk auf dem Schulhof aufstellt, damit die Kids ihr Gehabebedürfnis (mit entsprechenden Folgen für den Schulfrieden) ausleben. |
Critic hat folgendes geschrieben: | ||||||
Wenn das so stimmt -- ist das nicht schon so (erwartbares?!) Teenagergehabe?! .... |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Nein. Du unterschätzt, was ich hier gefettet habe. Für uns ist Religion ein intellektuelles Spiel, für die ist das existenziell. Die Entscheidung zu diesem Gebet ist zwar eine vorsätzliche Aggression, aber die Emotionen zu diesem Thema sind nicht mehr kontrolliert. Dass Der Koran das Verhalten legitimiert, ist hier keine Ausrede, sondern wird wirklich so verstanden - es ist das Wort Gottes. |
Naastika hat folgendes geschrieben: | ||
Ja, das Bedürfnis eines Teenager erfährt somit die stärkst mögliche Berechtigung: Gott will und befiehlt es. Was sollen da die Regeln einer Schule der Gottlosen? |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||
Das ist aber nichts teenagerspezifisches, sondern spezifisch für dieses besondere Verhältnis von Religion. Symptomatisch sind dafür sind solche Vorgänge. Das waren keine Teenager, die man mit der Nachricht vom Teddy Mohammed auf die Straße bringen konnte, das waren ganz normale Leute. Natürlich war auch diese Reaktion im Sudan wahrscheinlich nicht wirklich spontan, sondern wurde geschürt. Aber ohne die entsprechenden Voraussetzungen lässt sich soetwas nicht schüren. |
Naastika hat folgendes geschrieben: |
....
Allerdings diskutieren wir in diesem Fred die Rechtfertigung für Gebetsräume in der Schule. Und in diesem dem staatlichen Zugriff unterliegenden Bereich kann der Staat diese Abläufe steuern, indem er diese Räume eben nicht zur Verfügung stellt. |
Naastika hat folgendes geschrieben: | ||
Klar ist das "Teenager-Gehabe", das sich auch an der Frage der "richtigen Kleidung" entzünden könnte. Ich aber noch nie gehört, dass eine Schule ein Catwalk auf dem Schulhof aufstellt, damit die Kids ihr Gehabebedürfnis (mit entsprechenden Folgen für den Schulfrieden) ausleben. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Ich habe da nichts zu gesagt, sondern nur zur Einordnung dieser Vorgänge als quasi-normales Teenagergehabe, das sich auch an der Frage der "richtigen Kleidung" entzünden könnte. Das ist es definitiv nicht. ............ |
zelig hat folgendes geschrieben: |
...
- Die Urteile wenden sich eindeutig gegen die auch hier geäußerte Meinung, Religion habe an Schulen generell nichts zu suchen. |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||
Das ist natürlich Unfug. Ich habe aber ein gewisses Verständnis dafür, dass du als Religiöser das so gelesen haben möchtest. |
Naastika hat folgendes geschrieben: |
Wurden "diese Urteile", auf die laufend Bezug genommen wird, hier schon verlinkt?
editH: Solange kein (subjektives) Leistungsrecht festgeschrieben ist, hier: landesrechtliche Regelung der Zuverfügungstellung von schulichen Räumen zwecks Ausübung von religiösen Rituale, gibt es keine Verletzung der Rechte der Religiösen, wenn ihnen solche Nutzung untersagt wird. Ein Versperren von Fluren durch Betende kann zu Stürtzunfällen führen. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||
Ich finde, dass Richter mit dieser Fragestellung überfordert sind. Das ist keine Sache für Rechtsfuzzis, sondern für gute Soziologen, Psychologen und Pädagogen und es ist eine Sache des Ausdiskutierens mit den Schülern und Eltern. Man sollte jedenfalls aus irgendwelchen juristischen Urteilen keine Kult machen. Reicht schon, dass auf dem Schulhof irgendwelche Kulte abgehalten werden sollen ...- |
Naastika hat folgendes geschrieben: | ||||
LOL Das Recht ist die in vollstreckbare Regelform gegossene Soziologie und Psychologie. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||||||
Ach, da schau her. Sieht man ihm gar nicht an, dem herrschenden Recht. Es versteckt die soziologischen und psychologischen Brocken aber auch zu geschickt ...- |
Naastika hat folgendes geschrieben: | ||
Ja, das Bedürfnis eines Teenager erfährt somit die stärkst mögliche Berechtigung: Gott will und befiehlt es. Was sollen da die Regeln einer Schule der Gottlosen? |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
@samson, ein quote ist falsch geschrieben. |
Critic hat folgendes geschrieben: |
1. Wobei die betreffenden Personen kaum den Hintergrund religiöser Bildung haben dürften. Selbst und gerade bei den in lezter Zeit so häufig angeführten "Hardcore-Salafisten" ist ja die Durchdringung von theologischen Inhalten nicht so tief...........................
2. Was Gebete in der Schule angeht, sind wahrscheinlich die im Vorteil, die nicht so in Erscheinung treten: Es kann ja kaum verboten werden, wenn jemand für sich privat Zwiesprache mit den Mathe-Göttern hält oder in der Pause in der Ecke des Klassenraums betet oder halt mit einer Gruppe rumhängt, wenn das nicht zu Konflikten führt?! |
Naastika hat folgendes geschrieben: | ||
Ja, in beiden Punkten hast du mMn recht. Das Problem ist aber, dass einige auf sichtbare Rituale bestehen (siehe: Ausrollen der Teppiche, Waschungen), und sich nicht auf stille innere Gebete beschränken. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||
Zu 1. muss ich aber mal nachfragen: Ist die Religionsfreiheit von theologischer Bildung abhängig, oder gilt die auch für naiv-dämlichen Glauben aus der Familientradition (oder Ähnlichem)? Könnte es nicht sogar so sein, dass der Einfluss der Religion auf die Person ums o größer ist, je ungebildeter die Person (auch in theologischer Hinsicht) ist? |
Naastika hat folgendes geschrieben: | ||
Ja, in beiden Punkten hast du mMn recht. Das Problem ist aber, dass einige auf sichtbare Rituale bestehen (siehe: Ausrollen der Teppiche, Waschungen), und sich nicht auf stille innere Gebete beschränken. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||
Zu 1. muss ich aber mal nachfragen: Ist die Religionsfreiheit von theologischer Bildung abhängig, oder gilt die auch für naiv-dämlichen Glauben aus der Familientradition (oder Ähnlichem)? Könnte es nicht sogar so sein, dass der Einfluss der Religion auf die Person ums o größer ist, je ungebildeter die Person (auch in theologischer Hinsicht) ist? |
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