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Hartz IV - "Verbrechen gegen Menschlichkeit" III
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1881805) Verfasst am: 15.11.2013, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Das Schulzeugnis geht diese Schnüffler einen feuchten Dreck an. Bei Sanktionsandrohung sofort Anzeige wegen Nötigung erstatten.

das jobcenter ist angehalten, hartzIV-karrieren von kindern aus hartzIV-familien zu verhindern, und das geht nun mal besser mit einem schulabschluss und einer ausbildung.
das kann man scheisse finden, aber es ist nun mal so. will man das ändern, sollte man nicht auf die ausführenden, sondern auf den gesetzgebern rumhauen.


Du kannst gerne versuchen, eine Gesetzesvorschrift vorzulegen, nach der das Vorzeigen des Zeugnis oder das Antanzen der Schüler zwingend ist. Der Gesetzgeber macht zwar auch viel Unsinn, die Ämter nehmen sich aber in vielerlei Hinsicht weit mehr heraus, als sie dürfen (insbesondere auch weit mehr, als es nach den Urteilen des BVerfG dürfte, hier sei z.B. auf die Vorgehensweisen bzgl. angeblicher Bedarfsgemeinschaften hingewiesen).
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Skeptiker
"I can't breathe!"



Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1881816) Verfasst am: 15.11.2013, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Das Schulzeugnis geht diese Schnüffler einen feuchten Dreck an. Bei Sanktionsandrohung sofort Anzeige wegen Nötigung erstatten.

das jobcenter ist angehalten, hartzIV-karrieren von kindern aus hartzIV-familien zu verhindern, und das geht nun mal besser mit einem schulabschluss und einer ausbildung.
das kann man scheisse finden, aber es ist nun mal so. will man das ändern, sollte man nicht auf die ausführenden, sondern auf den gesetzgebern rumhauen.


Du kannst gerne versuchen, eine Gesetzesvorschrift vorzulegen, nach der das Vorzeigen des Zeugnis oder das Antanzen der Schüler zwingend ist. Der Gesetzgeber macht zwar auch viel Unsinn, die Ämter nehmen sich aber in vielerlei Hinsicht weit mehr heraus, als sie dürfen (insbesondere auch weit mehr, als es nach den Urteilen des BVerfG dürfte, hier sei z.B. auf die Vorgehensweisen bzgl. angeblicher Bedarfsgemeinschaften hingewiesen).


Na ja, ich denke, ähnlich wie bei den Krankenkassen u.a. ist vom *Gesetzgeber* ein gutes Stück Willkür gewollt. Das nennt sich dann "regionale Selbstverwaltung", "Subsidiarität", o.ä.

Allerdings müssten die Urteile des BVerG sind ein absoluter Sperrriegel gegen den Verlust der Wohnung und gegen Verhungern sein, worauf ja die Kürzungen des zum Leben unerlässlichen hinaus laufen würden.

Meiner Ansicht nach darf es bei der *Menschenwürde* keinerlei Interpretationsspielraum geben bzw. diese muss angelehnt sein etwa an die Maslow'sche Bedürfnispyramide.

Willkür auf seiten des Gesetzgebers oder der Ämter vor Ort wäre so ausgeschlossen.

Aber wie gesagt, das will der *Gesetzgeber*, d.h. die herrschende bürgerliche Klasse gar nicht.

---

Jetzt hat sich Peter Hartz mal wieder zu Wort gemeldet, der seinen Namen wieder mal missbraucht findet:

Peter Hartz sieht seinen Namen durch "Hartz IV" missbraucht

Hartz als ehemaliger Kapitalmanager hat jedoch - genau wie Rürup und Riester - ganz bewusst den Auftrag bekommen, ein Gesetz zur Privatisierung von sozialen Ansprüchen vorzuformulieren. Diesen Auftrag hat er erfüllt. Somit ist sein Gejammere ein wenig verlogen; er wusste genau, was von ihm erwartet wird.

Heute ist Hartz IV in Europa das Vorbild für Sozialabbau, Kombilohn und Senkung der Lohnkosten für das Kapital; es bildet eine Einheit mit Steuerabbau, Energiesubventionen und Gesetzen wie dem neuen TTIP, wo auch wieder eine Kommission aus Kapitalisten die Gesetzesvorlagen schreibt. Also das Kapital macht sich im Grunde selber die von ihm gewünschten Gesetze und man kann, denke ich, mit Fug und Recht von einer parlamentarisch kaschierten Diktatur des Kapitals reden. Dazu braucht es derzeit noch keine offene Diktatur.

Natürlich sind die vielen Privatisierungen nur die ersten Schritte. Vorbild waren schon immer die USA, zu denen Deutschland und die "Kern-EU" in ausdrücklicher Konkurrenz, aber auch - wenn es drauf ankommt - in imperialistischer Kumpanei zur Beherrschung der Rohstoffregionen steht.

Die Hartz-Gesetze sind hier einer von vielen Mosaiksteinen zur totalen Durchökonomisierung und Durchrationalisierung der gesamten Gesellschaft ...-
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K.I.Z - Frieden

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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1881820) Verfasst am: 15.11.2013, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Wenn man aber bedenkt, welchen Zweck (der sowieso fragwürdige) Art. 1 GG ursprünglich hatte, ist dessen heranziehung in diesem Zusammenhang aber verfehlt.


Finde ich nicht. Ich habe vor kurzem ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachen-Bremen gelesen, da ging es um einen Fall, in dem ein Hartz-IV-Bezieher nicht die vollen anfallenden Heizkosten vom Jobcenter erstattet bekam, weil der Abschlag über dem ortsüblichen Mittelwert lag und die tatsächliche Ermittelung der Heizkosten nicht möglich war. In erster Instanz hat das Sozialgericht entschieden, dass es rechtens ist, dem Mann zuzumuten, die Heizkosten teilweise von dem zu tragen, was für seinen Lebensunterhalt nötig ist, schliesslich bedeuten die 10% weniger nicht, dass er drei Tage nichts zu essen hat, er muss nur insgesamt pro Tag weniger essen. Diese Argumentation hat das Landessozialgericht als verfassungswidrig und zynisch zurück gewiesen - übrigens mit Berufung auf das Urteil vom BVerfG.

In diesem Fall erscheint mir das auch als schlüssig.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1881822) Verfasst am: 15.11.2013, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
(der sowieso fragwürdige) Art. 1 GG
...
Könntest du mal bitte näher ausführen, wieso deiner Meinung nach der Art. 1GG "sowieso fragwürdig" ist.

Weil "Menschenwürde" nicht sinnvoll auslegbar ist und dessen Anwendung einfach inzwischen zu fragwürdigen Konstellationen führt - Bestattungsrecht; Laserdrome. Eigentlich fing es schon mit Zwergenweitwurf und ähnlichem an.

Die eigentliche Zielsetzung - etwa Folterverbot - könnte man auch, etwa wie in der EMRK ausdrücklich festlegen.
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zelig
Kultürlich



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Beitrag(#1881828) Verfasst am: 15.11.2013, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst wenn das Vorgehen gesetzeskonform wäre, dann müsste das Gesetz tunlichst so geändert werden, daß demütigene Handlungen wie diese ausgeschlossen sind.
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#1881830) Verfasst am: 15.11.2013, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Selbst wenn das Vorgehen gesetzeskonform wäre, dann müsste das Gesetz tunlichst so geändert werden, daß demütigene Handlungen wie diese ausgeschlossen sind.

Absolut, ja. Ich halte von der Jobcenterpraxis auch nichts; udn die Kodifixierung eines echten Sozialgrundrechts wäre durchaus sinnvoll (wenn auch politisch eher fernliegend). Es ist aber einfach dogmatisch nicht schlüssig, dies alles über den unseligen Art. 1 zu lösen.
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Skeptiker
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Beitrag(#1881835) Verfasst am: 15.11.2013, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Selbst wenn das Vorgehen gesetzeskonform wäre, dann müsste das Gesetz tunlichst so geändert werden, daß demütigene Handlungen wie diese ausgeschlossen sind.

Absolut, ja. Ich halte von der Jobcenterpraxis auch nichts; udn die Kodifixierung eines echten Sozialgrundrechts wäre durchaus sinnvoll (wenn auch politisch eher fernliegend). Es ist aber einfach dogmatisch nicht schlüssig, dies alles über den unseligen Art. 1 zu lösen.


Wieso ist es denn nicht möglich, den Artikel 1 sauber auszuformulieren? Das kann ja durchaus ein interdisziplinäres wissenschaftliches Projekt sein, an dem nicht nur Juristen allein beteiligt werden.

Aber jeder Dorfdepp weiß, was Menschenwürde ist, wieso kriegen das Rechtswissenschaftler nicht heraus, was das ist? Was haben die eigentlich die letzten Jahrhunderte so getrieben?

Die Juristerei darf keine Hure des Kapitals sein.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1881836) Verfasst am: 15.11.2013, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:


Aber jeder Dorfdepp weiß, was Menschenwürde ist,

Das glaube ich kaum, dass jeder Dorfdepp den Wust aus katholischem Menschenbild, Kant und sonstiger Ideengeschichte entwirren kann, der für die Auslegung dieses Begriffs verwendet wird.
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Tarvoc
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Beitrag(#1881838) Verfasst am: 15.11.2013, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Das glaube ich kaum, dass jeder Dorfdepp den Wust aus katholischem Menschenbild, Kant und sonstiger Ideengeschichte entwirren kann, der für die Auslegung dieses Begriffs verwendet wird.

Stimmt, und ich glaube ebensowenig, dass jeder Jurist dazu fähig ist. Daher sollte man vielleicht mal die Deutungshoheit der Juristen in diesem Punkt problematisieren.
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Skeptiker
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
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Beitrag(#1881839) Verfasst am: 15.11.2013, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:


Aber jeder Dorfdepp weiß, was Menschenwürde ist,

Das glaube ich kaum, dass jeder Dorfdepp den Wust aus katholischem Menschenbild, Kant und sonstiger Ideengeschichte entwirren kann, der für die Auslegung dieses Begriffs verwendet wird.


Nein, das natürlich nicht. Aber dass Menschenwürde viel mit menschlichen Lebensbedürfnissen zu tun hat, das weiß der Dorfdepp besser als der Katholizismus oder auch Kant, nehme ich mal an.

Es wäre sicher auch ganz gesund, diesen ganzen untauglichen christlich-kulturellen Ballast mal abzuwerfen und einen wissenschaftlichen Reset durchzuführen bei dem moderne wissenschaftliche Erkenntnisse als Grundlage dienen ...-
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1881842) Verfasst am: 15.11.2013, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Selbst wenn das Vorgehen gesetzeskonform wäre, dann müsste das Gesetz tunlichst so geändert werden, daß demütigene Handlungen wie diese ausgeschlossen sind.

Absolut, ja. Ich halte von der Jobcenterpraxis auch nichts; udn die Kodifixierung eines echten Sozialgrundrechts wäre durchaus sinnvoll (wenn auch politisch eher fernliegend). Es ist aber einfach dogmatisch nicht schlüssig, dies alles über den unseligen Art. 1 zu lösen.


Ja, gut. Das kann jemand wie ich nicht beurteilen. Die Diskussion verlief ja so, daß unsere Ablehnung mit dem Hinweis auf die Gesetzeskonformität gekontert wurde. Wenn etwas Gesetzeskonform ist, dann muss man aufgrunddessen nicht damit einverstanden sein. Wenn wir, Du ja auch, die Demütigung ablehnen, dann kann alleine der Hinweis auf die rechtliche Regelung den Vorgang nicht legitimieren. Leider werden beide Linien (die Frage, ob etwas legitim ist, und andererseits die Frage, ob etwas legal ist) bisweilen vertauscht. Und manchmal eben auch, um auf die erste Frage inhaltlich erst gar nicht einzugehen.
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44437

Beitrag(#1881844) Verfasst am: 15.11.2013, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Nein, das natürlich nicht. Aber dass Menschenwürde viel mit menschlichen Lebensbedürfnissen zu tun hat, das weiß der Dorfdepp besser als der Katholizismus oder auch Kant, nehme ich mal an.

Wenn nicht, kann er's ja bei Dietmar Dath nachlesen. Cool
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Skeptiker
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
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Beitrag(#1881846) Verfasst am: 15.11.2013, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Nein, das natürlich nicht. Aber dass Menschenwürde viel mit menschlichen Lebensbedürfnissen zu tun hat, das weiß der Dorfdepp besser als der Katholizismus oder auch Kant, nehme ich mal an.

Wenn nicht, kann er's ja bei Dietmar Dath nachlesen. Cool


Wie? So was modernes? Geschockt

Sehr glücklich
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11519

Beitrag(#1881847) Verfasst am: 15.11.2013, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Das Schulzeugnis geht diese Schnüffler einen feuchten Dreck an. Bei Sanktionsandrohung sofort Anzeige wegen Nötigung erstatten.

das jobcenter ist angehalten, hartzIV-karrieren von kindern aus hartzIV-familien zu verhindern, und das geht nun mal besser mit einem schulabschluss und einer ausbildung.
das kann man scheisse finden, aber es ist nun mal so. will man das ändern, sollte man nicht auf die ausführenden, sondern auf den gesetzgebern rumhauen.

Zitat:
Wer Sozialleistungen beantragt, muss der Arbeitsagentur alle Informationen zukommen lassen, die zur Beurteilung der Bedürftigkeit nötig sind (§ 60 SGB I). "Die Zeugnisse der Kinder sind für die Frage, ob und in welcher Höhe Sozialleistungen zu gewähren sind, jedoch vollkommen unerheblich", sagt Sozialrechtler Helge Hildebrandt. Auch die Rechte und Pflichten für Ausbildungs- und Arbeitsuchende, die im dritten Sozialgesetzbuch geregelt sind, gelten nicht für Schüler - und sind somit keine Rechtsgrundlage für die Pflicht zur Zeugnisvorlage.

Zitat:
Die Kontrolle der Schulnoten lasse sich auch nicht mit anderweitigen Mitwirkungspflichten begründen, sagt Sozialrechtler Helge Hildebrandt. Derartige Pflichten gebe es im Gesetz schlicht nicht. Ebensowenig sehe das Gesetz eine kontinuierliche Überprüfung des schulischen Werdeganges vor, wenngleich die ARGEN dies freilich häufig praktizierten. "Kinder von Arbeitslosen, die zur Schule gehen, können nicht wie Arbeitslose behandelt werden, nur weil ihre Eltern arbeitslos sind. Schüler sind Schüler - und keine kleinen Erwerbslosen", so Hildebrandt.

http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/jobcenter-in-der-kritik-hartz-iv-schueler-fuehlen-sich-zu-ausbildung-gedraengt-a-707608.html
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posted by Babyface
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Defätist
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Beiträge: 8557

Beitrag(#1881899) Verfasst am: 15.11.2013, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
(der sowieso fragwürdige) Art. 1 GG
...
Könntest du mal bitte näher ausführen, wieso deiner Meinung nach der Art. 1GG "sowieso fragwürdig" ist.

Weil "Menschenwürde" nicht sinnvoll auslegbar ist und dessen Anwendung einfach inzwischen zu fragwürdigen Konstellationen führt - Bestattungsrecht; Laserdrome. Eigentlich fing es schon mit Zwergenweitwurf und ähnlichem an.

Die eigentliche Zielsetzung - etwa Folterverbot - könnte man auch, etwa wie in der EMRK ausdrücklich festlegen.

Nunmehr sind ja sehr viele Rechtsauslegungen weitab dessen, was der Gesetzgeber in der jeweiligen Präambel zum Ausdruck bringt. Somit wäre so ziemlich jede gesetzliche Regelung, die in der Regel auslegbar ist (und das sollen ja alle sein) "fragwürdig". So formuliert kann ich dir zustimmen. Dies aber nur am Begriff der Menschenwürde festzumachen ist nicht zielführend.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1881984) Verfasst am: 15.11.2013, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:

Nunmehr sind ja sehr viele Rechtsauslegungen weitab dessen, was der Gesetzgeber in der jeweiligen Präambel zum Ausdruck bringt. Somit wäre so ziemlich jede gesetzliche Regelung, die in der Regel auslegbar ist (und das sollen ja alle sein) "fragwürdig". So formuliert kann ich dir zustimmen. Dies aber nur am Begriff der Menschenwürde festzumachen ist nicht zielführend.

Ja natürlich. Es ist in der Natur jeden abstrakten Begriffs, auslegungsfähig zu sein.

Dennoch halte ich den Begriff der "Menschenwürde" gerade für NICHT auslegungsfähig, sondern dessen Inhaltsbestimmung für absolut willkürlich, und daher eine Phrase wie "Die Würde des Menschen ist unantastbar" vielleicht passend für eine präambel, aber nicht einen imperativen Verfassungsgrundsatz.
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Skeptiker
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Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1881988) Verfasst am: 15.11.2013, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:

Nunmehr sind ja sehr viele Rechtsauslegungen weitab dessen, was der Gesetzgeber in der jeweiligen Präambel zum Ausdruck bringt. Somit wäre so ziemlich jede gesetzliche Regelung, die in der Regel auslegbar ist (und das sollen ja alle sein) "fragwürdig". So formuliert kann ich dir zustimmen. Dies aber nur am Begriff der Menschenwürde festzumachen ist nicht zielführend.

Ja natürlich. Es ist in der Natur jeden abstrakten Begriffs, auslegungsfähig zu sein.

Dennoch halte ich den Begriff der "Menschenwürde" gerade für NICHT auslegungsfähig, sondern dessen Inhaltsbestimmung für absolut willkürlich, und daher eine Phrase wie "Die Würde des Menschen ist unantastbar" vielleicht passend für eine präambel, aber nicht einen imperativen Verfassungsgrundsatz.


Wenn du also behauptest, dass der Begriff "Würde" nicht auslegungsfähig und damit willkürlich sei. Warum gibt es dann überhaupt diesen Begriff im GG?

Sollte man ihn dann nicht streichen?

Aber ich bin - wie oben schon gesagt - der Meinung, dass Menschenwürde und Menschenrechte im Prinzip sehr leicht auslegbar und bestimmbar sind, indem man nämlich beide an die angeborenen plus gesellschaftlich erzeugten Bedürfnisse der Menschen koppelt.

Tut man dies, so wird man sehr schnell zu einer eindeutigen Auslegung von Menschenwürde und Menschenrechten kommen, da sich jene Bedürfnisse selbst sehr klar und eindeutig bestimmen lassen - nicht als wilkürliche Festlegung oder als Diktat von oben, sondern im Zuge der wissenschaftlichen Erforschung dessen, was Menschen und Individuen brauchen, um zu gedeihen und sich wohlzufühlen.
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beachbernie
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Beitrag(#1882009) Verfasst am: 15.11.2013, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
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Das Schulzeugnis geht diese Schnüffler einen feuchten Dreck an. Bei Sanktionsandrohung sofort Anzeige wegen Nötigung erstatten.

das jobcenter ist angehalten, hartzIV-karrieren von kindern aus hartzIV-familien zu verhindern, und das geht nun mal besser mit einem schulabschluss und einer ausbildung.
das kann man scheisse finden, aber es ist nun mal so. will man das ändern, sollte man nicht auf die ausführenden, sondern auf den gesetzgebern rumhauen.



Muessten diese Jobcenter dann nicht genauso angehalten sein "hartzIV-karrieren von kindern aus nicht-hartzIV-familien zu verhindern"?

Oder sind solche Familien immun dagegen, dass ihre Sproesslinge spaeter mal HartzIV beziehen?


Mit einer solchen Praxis diskriminert man gegen Bezieher von HartzIV, weil man impliziert, dass die im Gegensatz zu anderen nicht in der Lage waeren ihre Kinder anstaendig zu erziehen.

Ich finde behoerdlicherseits sollte immer dann eingegriffen werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafuer gibt, dass eine Familie mit der Erziehung ihrer Kinder ueberfordert ist. Und dann ist es Sache des Jugendamts zu intervenieren und nicht die des Arbeitsamtes.
Auf keinen Fall halte ich es fuer akzeptabel allein aufgrund der sozialen Beduerftigkeit einer Familie hier Handlungsbedarf zu konstruieren. Da wird schlicht und ergreifend der Bereich legitimer Befugnisse verlassen!
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beachbernie
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Beitrag(#1882011) Verfasst am: 15.11.2013, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:


Aber jeder Dorfdepp weiß, was Menschenwürde ist,

Das glaube ich kaum, dass jeder Dorfdepp den Wust aus katholischem Menschenbild, Kant und sonstiger Ideengeschichte entwirren kann, der für die Auslegung dieses Begriffs verwendet wird.



Dafuer haben wir ja zum Glueck Euch Juristen. Mit den Augen rollen
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Samson83
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Beitrag(#1882014) Verfasst am: 15.11.2013, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Sollte man ihn dann nicht streichen?

Ja!

Aber das wird selbstverständlich niemals geschehen.
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Misterfritz
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Beiträge: 21867
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Beitrag(#1882018) Verfasst am: 15.11.2013, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Das Schulzeugnis geht diese Schnüffler einen feuchten Dreck an. Bei Sanktionsandrohung sofort Anzeige wegen Nötigung erstatten.

das jobcenter ist angehalten, hartzIV-karrieren von kindern aus hartzIV-familien zu verhindern, und das geht nun mal besser mit einem schulabschluss und einer ausbildung.
das kann man scheisse finden, aber es ist nun mal so. will man das ändern, sollte man nicht auf die ausführenden, sondern auf den gesetzgebern rumhauen.



Muessten diese Jobcenter dann nicht genauso angehalten sein "hartzIV-karrieren von kindern aus nicht-hartzIV-familien zu verhindern"?

Oder sind solche Familien immun dagegen, dass ihre Sproesslinge spaeter mal HartzIV beziehen?


Mit einer solchen Praxis diskriminert man gegen Bezieher von HartzIV, weil man impliziert, dass die im Gegensatz zu anderen nicht in der Lage waeren ihre Kinder anstaendig zu erziehen.

Ich finde behoerdlicherseits sollte immer dann eingegriffen werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafuer gibt, dass eine Familie mit der Erziehung ihrer Kinder ueberfordert ist. Und dann ist es Sache des Jugendamts zu intervenieren und nicht die des Arbeitsamtes.
Auf keinen Fall halte ich es fuer akzeptabel allein aufgrund der sozialen Beduerftigkeit einer Familie hier Handlungsbedarf zu konstruieren. Da wird schlicht und ergreifend der Bereich legitimer Befugnisse verlassen!

ich halte das ganze ja auch nicht für akzeptabel, ich habe nur versucht, den hintergrund zu erklären.
aber, ich werde mal die beiden vom jobcenter xxxxx, mit denen ich häufiger kontakt habe, dazu befragen, vor allem, auf welcher grundlage sie dieses machen.
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Samson83
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Beitrag(#1882020) Verfasst am: 15.11.2013, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:


Aber jeder Dorfdepp weiß, was Menschenwürde ist,

Das glaube ich kaum, dass jeder Dorfdepp den Wust aus katholischem Menschenbild, Kant und sonstiger Ideengeschichte entwirren kann, der für die Auslegung dieses Begriffs verwendet wird.



Dafuer haben wir ja zum Glueck Euch Juristen. Mit den Augen rollen

Genau und vor allem dafür, ja.
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44437

Beitrag(#1882088) Verfasst am: 15.11.2013, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Wenn du also behauptest, dass der Begriff "Würde" nicht auslegungsfähig und damit willkürlich sei. Warum gibt es dann überhaupt diesen Begriff im GG?

Sollte man ihn dann nicht streichen?

Aber ich bin - wie oben schon gesagt - der Meinung, dass Menschenwürde und Menschenrechte im Prinzip sehr leicht auslegbar und bestimmbar sind, indem man nämlich beide an die angeborenen plus gesellschaftlich erzeugten Bedürfnisse der Menschen koppelt.

Tut man dies, so wird man sehr schnell zu einer eindeutigen Auslegung von Menschenwürde und Menschenrechten kommen, da sich jene Bedürfnisse selbst sehr klar und eindeutig bestimmen lassen - nicht als wilkürliche Festlegung oder als Diktat von oben, sondern im Zuge der wissenschaftlichen Erforschung dessen, was Menschen und Individuen brauchen, um zu gedeihen und sich wohlzufühlen.

Abgesehen davon, dass da eigentlich gar nicht mehr so besonders viel zu erforschen ist: Daumen hoch!
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- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#1882097) Verfasst am: 15.11.2013, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
im Zuge der wissenschaftlichen Erforschung dessen, was Menschen und Individuen brauchen, um zu gedeihen und sich wohlzufühlen.

Abgesehen davon, dass da eigentlich gar nicht mehr so besonders viel zu erforschen ist: Daumen hoch!

Es ist völliger Quatsch, als "unantastbares" Grundrecht alles zu verstehen, was "individuen brauchen, um zu gedeihen und sich wohlzufühlen".

Die Menschenwürde dient dem Schutz vor staatlichen Terrormaßnahmen, damals im Gedenken an SS und Gestapo. Insoweit macht dieses Konstrukt auch zumindest annähernd sinn.

Aber die Konstruktion als Sozialgrundrecht geht völlig fehl, und die hier beschriebene als univrselles Wünsch-dir-was Grundrecht erst recht.
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
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Beitrag(#1882101) Verfasst am: 15.11.2013, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
univrselles Wünsch-dir-was Grundrecht

War irgendwie klar, dass du dir das daraus bauen würdest. *gähn*
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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beachbernie
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Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1882102) Verfasst am: 15.11.2013, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
im Zuge der wissenschaftlichen Erforschung dessen, was Menschen und Individuen brauchen, um zu gedeihen und sich wohlzufühlen.

Abgesehen davon, dass da eigentlich gar nicht mehr so besonders viel zu erforschen ist: Daumen hoch!

Es ist völliger Quatsch, als "unantastbares" Grundrecht alles zu verstehen, was "individuen brauchen, um zu gedeihen und sich wohlzufühlen".

Die Menschenwürde dient dem Schutz vor staatlichen Terrormaßnahmen, damals im Gedenken an SS und Gestapo. Insoweit macht dieses Konstrukt auch zumindest annähernd sinn.

Aber die Konstruktion als Sozialgrundrecht geht völlig fehl, und die hier beschriebene als univrselles Wünsch-dir-was Grundrecht erst recht.



Du redest "Quatsch"!

Es geht hier nicht um ein "univrselles Wünsch-dir-was Grundrecht", sondern um willkuerliche Diskriminierung einer ohnehin stigmatisierten gesellschaftlichen Gruppe.

Und ja, das hat was mit Menschenwuerde zu tun. Wenn Du's nicht glaubst, dann versuche Dir mal vorzustellen man wuerde von Dir verlangen ueber die Erziehung Deiner Kinder regelmaessig Rechenschaft abzulegen, vielleicht weil Du Mitglied einer Verbindung bist oder FDP waehlst! Weil wir wissen ja, dass Angehoerige dieser beiden Gruppen das nicht so gut koennen wie normale Leute. zwinkern
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Defund the gender police!! Let's Rock
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1882108) Verfasst am: 15.11.2013, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
im Zuge der wissenschaftlichen Erforschung dessen, was Menschen und Individuen brauchen, um zu gedeihen und sich wohlzufühlen.

Abgesehen davon, dass da eigentlich gar nicht mehr so besonders viel zu erforschen ist: Daumen hoch!

Es ist völliger Quatsch, als "unantastbares" Grundrecht alles zu verstehen, was "individuen brauchen, um zu gedeihen und sich wohlzufühlen".

Die Menschenwürde dient dem Schutz vor staatlichen Terrormaßnahmen, damals im Gedenken an SS und Gestapo. Insoweit macht dieses Konstrukt auch zumindest annähernd sinn.

Aber die Konstruktion als Sozialgrundrecht geht völlig fehl, und die hier beschriebene als univrselles Wünsch-dir-was Grundrecht erst recht.



Du redest "Quatsch"!

Es geht hier nicht um ein "univrselles Wünsch-dir-was Grundrecht", sondern um willkuerliche Diskriminierung einer ohnehin stigmatisierten gesellschaftlichen Gruppe.


Bezüglich dieser konkreten Handlung wäre das VIELLEICHT vertretbar, ja. (ich habe auch schon mehrmals gesagt, dass ich das nicht schön finde.
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Dorian
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Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 761

Beitrag(#1887066) Verfasst am: 01.12.2013, 11:26    Titel: Fourbild Hartz 4! Antworten mit Zitat

Gerade heute fand ich einen schönen Text zum Hartz- Quark, darüber, dass Lohn sich immer weniger lohnt, unserem Konsumpf und ein weiteres schwieriges Wort:

Fourbild Hartz 4!

>>„Das statt-tistische Bundesamt gab als Quartalsleugner jetzt bekannt, dass in Täuschland wieder fast alle, also fast, dass also fast alle, die sich die Arbeit machen, nicht zuhause zu bleiben, Arbeit haben. Können. Auch wenn immer weniger davon leben wollen.

Minder...äh, Mindesthohn, äh Lohn ist besser als gar kein Geld. Also in der eigenen Tasche, die immer größer wird. Für den Konsum nach der Arbeit. Als Erholung von dieser. Auch wenn in der Tasche DAS, vorauf es ankommt, dann immer kleiner wird. Das Portemonnaie.

Portmoney kommt ja aus dem Französischen uns setzt sich aus Port, also Haften, äh Hafen, und Money zusammen.

Das ist eng, eng...äh Englisch. Portmoney. Geldhafen.

War von Ihnen schon mal jemand in Hamburg am Hafen?

Also früher waren die Schiffe aus Holz und die Männer aus Stahl. Und wenn man von Bord kam, bekam Mann eine Lohntüte. Direkt auf die Hand. Da gab es noch kein Giro-Konto. Da konto jeder sofort sehen, was da drin war, in der Lohntüte.

Die war auch damals schon verdammt klein, das stimmt, aber das hatte den Vorteil, dass man sofort wusste, was man sich alles sparen konnte. Man hatte gewissen, ne gewissermassen, den Überblick. Man hatte den Überblick, was einem noch übrig blieb und auf Kredit, das gab‘s ja damals noch gar nicht. Nicht für alle. Dieses über seine Verhältnisse Leben, das kam ja erst, als das Wirtschaftswunder Marshallplan-mäßig in der Bundesrepublik umgesetzt werden musste, als Bollwerk gegen den Konsum, Komsun... Kommunismus. Schwieriges Wort.<<

https://www.facebook.com/KenFM.de/posts/10151762236926583:0
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Zumsel
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 4667

Beitrag(#1887430) Verfasst am: 02.12.2013, 17:33    Titel: Re: Fourbild Hartz 4! Antworten mit Zitat

Dorian hat folgendes geschrieben:
Gerade heute fand ich einen schönen Text zum Hartz- Quark, darüber, dass Lohn sich immer weniger lohnt, unserem Konsumpf und ein weiteres schwieriges Wort:

Fourbild Hartz 4!

>>„Das statt-tistische Bundesamt gab als Quartalsleugner jetzt bekannt, dass in Täuschland wieder fast alle, also fast, dass also fast alle, die sich die Arbeit machen, nicht zuhause zu bleiben, Arbeit haben. Können. Auch wenn immer weniger davon leben wollen.

Minder...äh, Mindesthohn, äh Lohn ist besser als gar kein Geld. Also in der eigenen Tasche, die immer größer wird. Für den Konsum nach der Arbeit. Als Erholung von dieser. Auch wenn in der Tasche DAS, vorauf es ankommt, dann immer kleiner wird. Das Portemonnaie.

Portmoney kommt ja aus dem Französischen uns setzt sich aus Port, also Haften, äh Hafen, und Money zusammen.

Das ist eng, eng...äh Englisch. Portmoney. Geldhafen.

War von Ihnen schon mal jemand in Hamburg am Hafen?

Also früher waren die Schiffe aus Holz und die Männer aus Stahl. Und wenn man von Bord kam, bekam Mann eine Lohntüte. Direkt auf die Hand. Da gab es noch kein Giro-Konto. Da konto jeder sofort sehen, was da drin war, in der Lohntüte.

Die war auch damals schon verdammt klein, das stimmt, aber das hatte den Vorteil, dass man sofort wusste, was man sich alles sparen konnte. Man hatte gewissen, ne gewissermassen, den Überblick. Man hatte den Überblick, was einem noch übrig blieb und auf Kredit, das gab‘s ja damals noch gar nicht. Nicht für alle. Dieses über seine Verhältnisse Leben, das kam ja erst, als das Wirtschaftswunder Marshallplan-mäßig in der Bundesrepublik umgesetzt werden musste, als Bollwerk gegen den Konsum, Komsun... Kommunismus. Schwieriges Wort.<<

https://www.facebook.com/KenFM.de/posts/10151762236926583:0


Soll das eine Satire auf den deutschen Hang zu jedem noch so bescheurten Wortspiel sein?
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44437

Beitrag(#1887433) Verfasst am: 02.12.2013, 17:41    Titel: Re: Fourbild Hartz 4! Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:
Soll das eine Satire auf den deutschen Hang zu jedem noch so bescheurten Wortspiel sein?

Poe's Law. noc
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