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Waschmaschine777 auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.07.2008 Beiträge: 4007
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Margrethe registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2013 Beiträge: 6107
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(#1959568) Verfasst am: 23.10.2014, 08:40 Titel: |
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Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: | ... bei der Kirche ist es der Papst bzw. der Ratsvorsitzende der EKD. |
Der Papst ist wohl so ziemlich der letzte, der auf Beschäftigungsverhältnisse bei deutschen katholischen Einrichtungen Einfluss nimmt. Die Richtlinien hierfür erlässt die deutsche Bischofskonferenz - dann stimmt auch wieder die Vergleichsebene zu den protestantischen Kirchen: die EKD.
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Margrethe registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.03.2013 Beiträge: 6107
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(#1959570) Verfasst am: 23.10.2014, 08:55 Titel: Re: Ich war da mal dabei, aber ... |
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Vronib111 hat folgendes geschrieben: | ich weiss jetzt, seit Benedikt XVI. Papst ist, dass das katholische Arbeitsrecht in Deutschland nahezu ausschliesslich auf Eingebungen eines Prof. e.m. Reinhard Richardi (vorm. Lehrstuhlinhaber in Regensburg) beruht. R. ist ein "ganz, ganz, ganz, ganz ... guter Freund von BXVI., und die Einstellung von BXVI. ist hinreichend bekannt. |
Das halte ich noch nicht mal für ein Gerücht.
Das Arbeitsrecht katholischer Einrichtungen in Deutschland gab es schon, bevor Richardi und Ratzinger Professoren in Regensburg wurden. Das hat sich auch nicht geändert als oder weil Ratzinger später mal Papst wurde. Zudem hat er als "deutscher" Papst auf das Arbeitsrecht der katholischen Kirche in Deutschland so viel Einfluss genommen wie auf das der katholischen Kirche in Argentinien: keinen.
Davon, dass Richardi irgendwann mal "Eingebungen" gehabt hätte, ist zudem nichts bekannt.
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sünnerklaas Mietzekatzenkater - treibt den Kessel
Anmeldungsdatum: 30.09.2006 Beiträge: 11046
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist
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(#1959755) Verfasst am: 24.10.2014, 13:01 Titel: Re: Ich war da mal dabei, aber ... |
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Margrethe hat folgendes geschrieben: | Vronib111 hat folgendes geschrieben: | ich weiss jetzt, seit Benedikt XVI. Papst ist, dass das katholische Arbeitsrecht in Deutschland nahezu ausschliesslich auf Eingebungen eines Prof. e.m. Reinhard Richardi (vorm. Lehrstuhlinhaber in Regensburg) beruht. R. ist ein "ganz, ganz, ganz, ganz ... guter Freund von BXVI., und die Einstellung von BXVI. ist hinreichend bekannt. |
Das halte ich noch nicht mal für ein Gerücht.
Das Arbeitsrecht katholischer Einrichtungen in Deutschland gab es schon, bevor Richardi und Ratzinger Professoren in Regensburg wurden. Das hat sich auch nicht geändert als oder weil Ratzinger später mal Papst wurde. Zudem hat er als "deutscher" Papst auf das Arbeitsrecht der katholischen Kirche in Deutschland so viel Einfluss genommen wie auf das der katholischen Kirche in Argentinien: keinen.
Davon, dass Richardi irgendwann mal "Eingebungen" gehabt hätte, ist zudem nichts bekannt. |
Der Papst ist da nicht nur nicht zuständig, der hat genug mit dem Arbeitsrecht im Vatikan und als Bischof von Rom in der italienischen Bischofskonferenz zu tun. Der wird einen Teufel tun, als sich mehr Arbeit aufzuhalsen, als nötig.
_________________ "Bullshit ist eine dritte Kategorie zwischen Wahrheit und Lüge" (Harry Frankfurt)
Ausser Hypochondrie habe ich alle Krankheiten.
Ich fordere: JEDEM VOLLPFOSTEN SEIN EIGENES "Mimi-Mimi!"
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