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Kirche als Arbeitgeber
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1959563) Verfasst am: 23.10.2014, 07:33    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.focus.de/regional/augsburg/prozesse-kirche-darf-pornodarstellerin-kuendigen_id_4220913.html
Zitat:
Das Augsburger Arbeitsgericht entschied am Mittwoch, dass der kirchliche Arbeitgeber die Erzieherin wegen ihrer Mitwirkung an Erotikfilmen nicht weiter beschäftigen muss. Die Kündigung einer Pornodarstellerin durch die Diakonie ist rechtens.
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Margrethe
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#1959568) Verfasst am: 23.10.2014, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
... bei der Kirche ist es der Papst bzw. der Ratsvorsitzende der EKD.

Der Papst ist wohl so ziemlich der letzte, der auf Beschäftigungsverhältnisse bei deutschen katholischen Einrichtungen Einfluss nimmt. Die Richtlinien hierfür erlässt die deutsche Bischofskonferenz - dann stimmt auch wieder die Vergleichsebene zu den protestantischen Kirchen: die EKD. Lachen
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Margrethe
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#1959570) Verfasst am: 23.10.2014, 08:55    Titel: Re: Ich war da mal dabei, aber ... Antworten mit Zitat

Vronib111 hat folgendes geschrieben:
ich weiss jetzt, seit Benedikt XVI. Papst ist, dass das katholische Arbeitsrecht in Deutschland nahezu ausschliesslich auf Eingebungen eines Prof. e.m. Reinhard Richardi (vorm. Lehrstuhlinhaber in Regensburg) beruht. R. ist ein "ganz, ganz, ganz, ganz ... guter Freund von BXVI., und die Einstellung von BXVI. ist hinreichend bekannt.


Das halte ich noch nicht mal für ein Gerücht. Lachen
Das Arbeitsrecht katholischer Einrichtungen in Deutschland gab es schon, bevor Richardi und Ratzinger Professoren in Regensburg wurden. Das hat sich auch nicht geändert als oder weil Ratzinger später mal Papst wurde. Zudem hat er als "deutscher" Papst auf das Arbeitsrecht der katholischen Kirche in Deutschland so viel Einfluss genommen wie auf das der katholischen Kirche in Argentinien: keinen.
Davon, dass Richardi irgendwann mal "Eingebungen" gehabt hätte, ist zudem nichts bekannt. Lachen
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sünnerklaas
Mietzekatzenkater - treibt den Kessel



Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 11046
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#1959755) Verfasst am: 24.10.2014, 13:01    Titel: Re: Ich war da mal dabei, aber ... Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:
Vronib111 hat folgendes geschrieben:
ich weiss jetzt, seit Benedikt XVI. Papst ist, dass das katholische Arbeitsrecht in Deutschland nahezu ausschliesslich auf Eingebungen eines Prof. e.m. Reinhard Richardi (vorm. Lehrstuhlinhaber in Regensburg) beruht. R. ist ein "ganz, ganz, ganz, ganz ... guter Freund von BXVI., und die Einstellung von BXVI. ist hinreichend bekannt.


Das halte ich noch nicht mal für ein Gerücht. Lachen
Das Arbeitsrecht katholischer Einrichtungen in Deutschland gab es schon, bevor Richardi und Ratzinger Professoren in Regensburg wurden. Das hat sich auch nicht geändert als oder weil Ratzinger später mal Papst wurde. Zudem hat er als "deutscher" Papst auf das Arbeitsrecht der katholischen Kirche in Deutschland so viel Einfluss genommen wie auf das der katholischen Kirche in Argentinien: keinen.
Davon, dass Richardi irgendwann mal "Eingebungen" gehabt hätte, ist zudem nichts bekannt. Lachen


Der Papst ist da nicht nur nicht zuständig, der hat genug mit dem Arbeitsrecht im Vatikan und als Bischof von Rom in der italienischen Bischofskonferenz zu tun. Der wird einen Teufel tun, als sich mehr Arbeit aufzuhalsen, als nötig.
_________________
"Bullshit ist eine dritte Kategorie zwischen Wahrheit und Lüge" (Harry Frankfurt)

Ausser Hypochondrie habe ich alle Krankheiten.

Ich fordere: JEDEM VOLLPFOSTEN SEIN EIGENES "Mimi-Mimi!"
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