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Gebetsraum für Schüler
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
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Beitrag(#1369295) Verfasst am: 29.09.2009, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Nein. Deine Auffassung kannst du gerne Behalten. Sofern du aber keine Partei findest die daraus Gesetze macht, bleibt es bei einer Privaten Auffassung, welche den Charakter "es sollte so und so sein" hat, während es halt anders ist.


Nichts anderes habe ich behauptet.
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Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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DeHerg
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Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock

Beitrag(#1369296) Verfasst am: 29.09.2009, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Nasrallah hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Das Gericht ist der Ansicht, dass es mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates vereinbar ist, wenn Schüler in der Schule beten.


Was hast denn du für eine Vorstellung von weltanschaulicher Neutralität?

Wie schon gesagt wurde, ist die Schule zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet - nicht die Schüler.


Das impliziert nicht, dass die Schüler ihre Religion in der Schule praktizieren können müssen.
weltanschauliche Neutralität: der Staat(in dem Fall die Lehrer/Schule) darf keine Religion/Weltanschauung aktiv unterstützen oder behindern(was ja faktisch eine Unterstützung der übrigen W/R wäre).
Was du hier vorschlägst(jegliche kultische Handlungen in öffentlichen Gebäuden unterbinden) scheint mir eher ein Verstoß gegen diese Neutralität.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369297) Verfasst am: 29.09.2009, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Grundrechte sind in der Schule eingeschränkt. Das wird also bereits verlangt. Schulterzucken


Mit der Begründung, dass es halt zur Aufrechterhaltung praktisch notwendigsei (und wohl auch oft ist).

Die Religionsausübung aber komplett zu verbieten ist jedoch unnötig, unverhältnismäßig und obendrein und vor allem zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes total kontraproduktiv.


Es geht dabei nicht nur um pragmatische Gesichtspunkte sondern auch um Prinzipien wie die weltanschauliche Neutralität. Offensichtlich urteilte das entsprechende Gericht in diesem Falle so, dass hier kein Verstoß gegen dieses Prinzip vorliegt. Ich kann das akzeptieren, sehe es aber anders.


Dann ist Deine Auffassung offenbar die, dass die bloße zugelassene Äußerung der Weltanschauung eines "Klienten" schon dem Neutralitätsgebot des staatlichen "Trägers" widerspricht.

Kann ich ehrlich gesagt von einem Linken nicht nachvollziehen, weil die Freiheit immer die des Andersdenkenden ist usw.
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1369298) Verfasst am: 29.09.2009, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

DeHerg hat folgendes geschrieben:
Was du hier vorschlägst(jegliche kultische Handlungen in öffentlichen Gebäuden unterbinden) scheint mir eher ein Verstoß gegen diese Neutralität.


Wieso?
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- Niklas Luhmann -
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Danol
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1369299) Verfasst am: 29.09.2009, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

DeHerg hat folgendes geschrieben:
weltanschauliche Neutralität: der Staat(in dem Fall die Lehrer/Schule) darf keine Religion/Weltanschauung aktiv unterstützen oder behindern(was ja faktisch eine Unterstützung der übrigen W/R wäre).
Was du hier vorschlägst(jegliche kultische Handlungen in öffentlichen Gebäuden unterbinden) scheint mir eher ein Verstoß gegen diese Neutralität.


Was ist denn das zur Verfügung stellen eines Raumes d.M.n.?
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1369301) Verfasst am: 29.09.2009, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Dann ist Deine Auffassung offenbar die, dass die bloße zugelassene Äußerung der Weltanschauung eines "Klienten" schon dem Neutralitätsgebot des staatlichen "Trägers" widerspricht.


Nein. Ich sehe vor allem nicht ein, dass eine Schule Vorkehrungen für die Durchführung entsprechender Handlungen treffen sollte.

Noseman hat folgendes geschrieben:
Kann ich ehrlich gesagt von einem Linken nicht nachvollziehen, weil die Freiheit immer die des Andersdenkenden ist usw.


In seinem Privatleben kann der Christ meinetwegen die Hände falten bis er schwitzt und der Moslem den halben Tag auf der Matte liegen.
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DeHerg
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Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock

Beitrag(#1369302) Verfasst am: 29.09.2009, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
DeHerg hat folgendes geschrieben:
Was du hier vorschlägst(jegliche kultische Handlungen in öffentlichen Gebäuden unterbinden) scheint mir eher ein Verstoß gegen diese Neutralität.


Wieso?
DeHerg hat folgendes geschrieben:
weltanschauliche Neutralität: der Staat(in dem Fall die Lehrer/Schule) darf keine Religion/Weltanschauung aktiv unterstützen oder behindern(was ja faktisch eine Unterstützung der übrigen W/R wäre).

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Misterfritz
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Beitrag(#1369303) Verfasst am: 29.09.2009, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

was ich viel bedenklicher finde ist, dass der schüler darauf geklagt hat, obwohl es seine religion erlaubt, gebete nachzuholen, wenn die situation gebete halt nicht zulassen.
christen können ja auch vor oder nach dem unterricht in die kirche gehen, so es keinen schulgottesdienst gibt und sie unbedingt täglich einen gottesdienst brauchen.
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Evilbert
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Beitrag(#1369305) Verfasst am: 29.09.2009, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
DeHerg hat folgendes geschrieben:
Was du hier vorschlägst(jegliche kultische Handlungen in öffentlichen Gebäuden unterbinden) scheint mir eher ein Verstoß gegen diese Neutralität.


Wieso?


Neutralität bedeutet eigentlich, selbst nicht aktiv, sondern passiv zu sein und sich nicht in die Belange anderer einzumischen.

Mehr oder weniger fast alles verbieten ist nicht neutral. Nach Deinen Vorstellungen wie ich sie verstehe dürften Schüler wie Namronia und GdL in der Pause sich nicht übers FGH unterhalten, weil man das als Gottesdienst-Nachbetrachtung interpretieren müsste, wenn man die schulische Neutralitätspflicht wirklich strikt und konsequent auslegen würde.

Ok, Scheisse, das mit Namronia und GdL ist jetzt allerdings ein Argument für Deine Position. noseman
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
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Beitrag(#1369306) Verfasst am: 29.09.2009, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

DeHerg hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
DeHerg hat folgendes geschrieben:
Was du hier vorschlägst(jegliche kultische Handlungen in öffentlichen Gebäuden unterbinden) scheint mir eher ein Verstoß gegen diese Neutralität.


Wieso?
DeHerg hat folgendes geschrieben:
weltanschauliche Neutralität: der Staat(in dem Fall die Lehrer/Schule) darf keine Religion/Weltanschauung aktiv unterstützen oder behindern(was ja faktisch eine Unterstützung der übrigen W/R wäre).


Der Staat darf niemandem verbieten, seine Religion auszuüben aber er kann verlangen, dass in öffentlichen Gebäuden keine Kulte praktiziert werden. Ich sehe hier in der Tat kein Problem.
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Evilbert
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Beitrag(#1369310) Verfasst am: 29.09.2009, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Dann ist Deine Auffassung offenbar die, dass die bloße zugelassene Äußerung der Weltanschauung eines "Klienten" schon dem Neutralitätsgebot des staatlichen "Trägers" widerspricht.


Nein. Ich sehe vor allem nicht ein, dass eine Schule Vorkehrungen für die Durchführung entsprechender Handlungen treffen sollte.


Was denn für "Vorkehrungen"? Mein zumutbarer Vorschlag war lediglich, in der Pause einen Raum zur Verfügung zu stellen. Analog dazu würde ich übrigens auch der Barbiegruppe der Mädels einen Raum zur Verfügung stellen, wenn die vor Jungs ungestört sein wollen u.v.a.m.

Das wäre allein aus pädagogischen Gesichtspunkten sinnvoll und alles andere wäre bekloppt.
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Hornochse
Orthographiefetischist



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Beiträge: 8223
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Beitrag(#1369311) Verfasst am: 29.09.2009, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Nach Deinen Vorstellungen wie ich sie verstehe dürften Schüler wie Namronia und GdL in der Pause sich nicht übers FGH unterhalten


Das stimmt nicht. Sie dürften nur nicht, mit Unterstützung der Schule, zur heiligen Administration des FGH beten.

Zitat:
Ok, Scheisse, das mit Namronia und GdL ist jetzt allerdings ein Argument für Deine Position. noseman


Lachen
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Evilbert
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Beitrag(#1369313) Verfasst am: 29.09.2009, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:

Der Staat [...] kann verlangen, dass in öffentlichen Gebäuden keine Kulte praktiziert werden.



Kann er nicht. Wo steht das denn geschrieben?
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DeHerg
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Anmeldungsdatum: 28.04.2007
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Wohnort: Rostock

Beitrag(#1369315) Verfasst am: 29.09.2009, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
DeHerg hat folgendes geschrieben:
weltanschauliche Neutralität: der Staat(in dem Fall die Lehrer/Schule) darf keine Religion/Weltanschauung aktiv unterstützen oder behindern(was ja faktisch eine Unterstützung der übrigen W/R wäre).
Was du hier vorschlägst(jegliche kultische Handlungen in öffentlichen Gebäuden unterbinden) scheint mir eher ein Verstoß gegen diese Neutralität.


Was ist denn das zur Verfügung stellen eines Raumes d.M.n.?
hab ich hier für die Bereitstellung eines solchen Raumes plädiert?
Nein, dazu habe ich mich nicht geäußert.
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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
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Beitrag(#1369319) Verfasst am: 29.09.2009, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Was denn für "Vorkehrungen"? Mein zumutbarer Vorschlag war lediglich, in der Pause einen Raum zur Verfügung zu stellen. Analog dazu würde ich übrigens auch der Barbiegruppe der Mädels einen Raum zur Verfügung stellen, wenn die vor Jungs ungestört sein wollen u.v.a.m.

Das wäre allein aus pädagogischen Gesichtspunkten sinnvoll und alles andere wäre bekloppt.


Also wenn wir uns dann darauf einigen, dass wir neben dem Gebetszimmer ein Barbiezimmer, ein Playstationzimmer, ein Kuscheltierzimmer, etc. einrichten, dann könnten wir uns pädagogisch sinnvoll einigen. Mr. Green
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Danol
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1369323) Verfasst am: 29.09.2009, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Kann er nicht. Wo steht das denn geschrieben?


Das wir einen Weltanschualich neutralen Staat haben (bzw. lt. GG haben sollten) ist dir aber bewusst? Weltanschauliche Neutralität und das Bereitstellen von Gebetsräumen schließen sich m.E. aus. Bisher hab ich von dir auch nichts gelesen was daran etwas ändern könnte.
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Danol
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1369324) Verfasst am: 29.09.2009, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

DeHerg hat folgendes geschrieben:
hab ich hier für die Bereitstellung eines solchen Raumes plädiert?
Nein, dazu habe ich mich nicht geäußert.


Gut, dann hab ich deinen Beitrag überintrepretiert.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1369325) Verfasst am: 29.09.2009, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

*hust* - kein kommentar zu meinem post?
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
was ich viel bedenklicher finde ist, dass der schüler darauf geklagt hat, obwohl es seine religion erlaubt, gebete nachzuholen, wenn die situation gebete halt nicht zulassen.
christen können ja auch vor oder nach dem unterricht in die kirche gehen, so es keinen schulgottesdienst gibt und sie unbedingt täglich einen gottesdienst brauchen.

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AlexJ
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Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2344
Wohnort: Köln

Beitrag(#1369328) Verfasst am: 29.09.2009, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
DeHerg hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
DeHerg hat folgendes geschrieben:
Was du hier vorschlägst(jegliche kultische Handlungen in öffentlichen Gebäuden unterbinden) scheint mir eher ein Verstoß gegen diese Neutralität.


Wieso?
DeHerg hat folgendes geschrieben:
weltanschauliche Neutralität: der Staat(in dem Fall die Lehrer/Schule) darf keine Religion/Weltanschauung aktiv unterstützen oder behindern(was ja faktisch eine Unterstützung der übrigen W/R wäre).


Der Staat darf niemandem verbieten, seine Religion auszuüben aber er kann verlangen, dass in öffentlichen Gebäuden keine Kulte praktiziert werden. Ich sehe hier in der Tat kein Problem.


Er kann es theoretisch, wenn er dafür neue Gesetz macht, ansonsten kann der Staat das nur von seinem Personal verlangen oder wenn durch die Handlung der Betrieb im Gebäude Nennenswert gestört wird.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369332) Verfasst am: 29.09.2009, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Was denn für "Vorkehrungen"? Mein zumutbarer Vorschlag war lediglich, in der Pause einen Raum zur Verfügung zu stellen. Analog dazu würde ich übrigens auch der Barbiegruppe der Mädels einen Raum zur Verfügung stellen, wenn die vor Jungs ungestört sein wollen u.v.a.m.

Das wäre allein aus pädagogischen Gesichtspunkten sinnvoll und alles andere wäre bekloppt.


Also wenn wir uns dann darauf einigen, dass wir neben dem Gebetszimmer ein Barbiezimmer, ein Playstationzimmer, ein Kuscheltierzimmer, etc. einrichten, dann könnten wir uns pädagogisch sinnvoll einigen. Mr. Green


Nein, ich einige mich nicht auf die "Einrichtung" von Extraräumen. Dies ist überhaupt nicht meine Position.

Meine Position ist es, soweit wie praktisch möglich bereits vorhandene, in Pausen üblicherweise ungenutzte Räume für irgendwelches Spezialgedöhns zur Verfügung zu stellen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369338) Verfasst am: 29.09.2009, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
*hust* - kein kommentar zu meinem post?
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
was ich viel bedenklicher finde ist, dass der schüler darauf geklagt hat, obwohl es seine religion erlaubt, gebete nachzuholen, wenn die situation gebete halt nicht zulassen.
christen können ja auch vor oder nach dem unterricht in die kirche gehen, so es keinen schulgottesdienst gibt und sie unbedingt täglich einen gottesdienst brauchen.


Ein ungünstiges, am Seitenende gelegenes posting. Sowas geht bei hoher Frequenz schon mal unter.

Die *konkrete* Sache ist mE auch (rechtlich) so zu beurteilen, dass man dem Schüler das zumuten könnte.

Ich find es nur pädagogisch, moralisch, praktisch [...] völlig überflüssig.

Hier wird von allen Seiten ein Riesenwirbel um totales Larifari gemacht. Man könnte alle relevanten Seiten problemlos zufriedenstellen mMn.

Alle relevanten und gemäßigten Seiten; Islamisten und Islamophobe natürlich nicht.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1369340) Verfasst am: 29.09.2009, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Nasrallah hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Das Gericht ist der Ansicht, dass es mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates vereinbar ist, wenn Schüler in der Schule beten.


Was hast denn du für eine Vorstellung von weltanschaulicher Neutralität?

Wie schon gesagt wurde, ist die Schule zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet - nicht die Schüler.

Die Schüler werden sogar ständig dazu ermuntert, sich nicht weltanschaulich neutral zu verhalten, sondern sich eine eigne Meinung zu binden ( etwa im Geschichts- oder Sozialkundeunterricht). Die Idee ist lediglich, dass der Staat nicht allzu parteiisch ist.


er kann ja beten wenn er es für nötig hält, aber nen extra raum braucht er nicht fordern. er kann drum bitten wenn er es gern möchte
nichtsdestotrotz gibt es doch sicher nen raum wo er seine ruhe hat.
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1369344) Verfasst am: 29.09.2009, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Nasrallah hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Das Gericht ist der Ansicht, dass es mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates vereinbar ist, wenn Schüler in der Schule beten.


Was hast denn du für eine Vorstellung von weltanschaulicher Neutralität?

Wie schon gesagt wurde, ist die Schule zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet - nicht die Schüler.


Das impliziert nicht, dass die Schüler ihre Religion in der Schule praktizieren können müssen.


Menschen dürfen ihre Religion frei ausüben. Wenn der staat ihnen Verpflichtungen auferlegt wie die Schulpflicht, die etwa an Gesamtschulen mehr als 8 Zeitstunden (mitunter mehr mit AGs etc.) betragen, dann kann er nicht verlangen, dass Schüler während dieser ganzen Zeit auf Ausübung ihres Grund- und Menschenrechts komplett verzichten.


muss er das ohne einen extra raum?
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AlexJ
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Anmeldungsdatum: 11.04.2008
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Beitrag(#1369346) Verfasst am: 29.09.2009, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
*hust* - kein kommentar zu meinem post?
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
was ich viel bedenklicher finde ist, dass der schüler darauf geklagt hat, obwohl es seine religion erlaubt, gebete nachzuholen, wenn die situation gebete halt nicht zulassen.
christen können ja auch vor oder nach dem unterricht in die kirche gehen, so es keinen schulgottesdienst gibt und sie unbedingt täglich einen gottesdienst brauchen.


Wenn du unbedingt willst. Grundsätzlich richtig. Aber der Junge wollte und hat vorher auf dem Flur gebetet. Das schien einige zu stören. Wobei die Darstellung dahin geht, das er niemanden im Weg war, sondern das der Akt an sich als störend empfunden wurde. Weil es als störend bzw. unerlaubte Werbung empfunden wurde wurde es verboten(laut Medien).
Rechtlich sieht es eigentlich so aus der Junge in der Pause überall dort beten kann, wo ihm gestattet wird sich normal während der Pause aufzuhalten, solange er den Betrieb nicht objektiv Stört.

Wenn er also einen Raum bekommt geschieht das mehr auf Rücksicht auf die anderen, die er sonst Stören würde.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1369348) Verfasst am: 29.09.2009, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Dann ist Deine Auffassung offenbar die, dass die bloße zugelassene Äußerung der Weltanschauung eines "Klienten" schon dem Neutralitätsgebot des staatlichen "Trägers" widerspricht.


Nein. Ich sehe vor allem nicht ein, dass eine Schule Vorkehrungen für die Durchführung entsprechender Handlungen treffen sollte.

Noseman hat folgendes geschrieben:
Kann ich ehrlich gesagt von einem Linken nicht nachvollziehen, weil die Freiheit immer die des Andersdenkenden ist usw.


In seinem Privatleben kann der Christ meinetwegen die Hände falten bis er schwitzt und der Moslem den halben Tag auf der Matte liegen.


richtig
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1369350) Verfasst am: 29.09.2009, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
was ich viel bedenklicher finde ist, dass der schüler darauf geklagt hat, obwohl es seine religion erlaubt, gebete nachzuholen, wenn die situation gebete halt nicht zulassen.
christen können ja auch vor oder nach dem unterricht in die kirche gehen, so es keinen schulgottesdienst gibt und sie unbedingt täglich einen gottesdienst brauchen.


damit sollte doch alles klar sein
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369354) Verfasst am: 29.09.2009, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Nasrallah hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Das Gericht ist der Ansicht, dass es mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates vereinbar ist, wenn Schüler in der Schule beten.


Was hast denn du für eine Vorstellung von weltanschaulicher Neutralität?

Wie schon gesagt wurde, ist die Schule zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet - nicht die Schüler.


Das impliziert nicht, dass die Schüler ihre Religion in der Schule praktizieren können müssen.


Menschen dürfen ihre Religion frei ausüben. Wenn der staat ihnen Verpflichtungen auferlegt wie die Schulpflicht, die etwa an Gesamtschulen mehr als 8 Zeitstunden (mitunter mehr mit AGs etc.) betragen, dann kann er nicht verlangen, dass Schüler während dieser ganzen Zeit auf Ausübung ihres Grund- und Menschenrechts komplett verzichten.


muss er das ohne einen extra raum?


Er muss einen angemessenen Raum haben.
Der Schulhof bei Regen und Kälte oder Hitze, der verdreckte Flur oder die Pausenhalle mit all den sich drüber lustig machenden lärmenden Vollpfosten ist sicher in der Regel nicht angemessen.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1369355) Verfasst am: 29.09.2009, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
was ich viel bedenklicher finde ist, dass der schüler darauf geklagt hat, obwohl es seine religion erlaubt, gebete nachzuholen, wenn die situation gebete halt nicht zulassen.
christen können ja auch vor oder nach dem unterricht in die kirche gehen, so es keinen schulgottesdienst gibt und sie unbedingt täglich einen gottesdienst brauchen.


damit sollte doch alles klar sein


Nein! Gar nix ist klar.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
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Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1369359) Verfasst am: 29.09.2009, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

In einem Gebäude wo unsere Firma mal mieter war, war auch eine Arztpraxis. Da habe ich mal erlebt, daß einer in den Vorraum seinen Gebetsteppich ausgerollt hat und sich gen Mekka gebeugt hat. Niemand hat sich drann gestört.
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369361) Verfasst am: 29.09.2009, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Dann ist Deine Auffassung offenbar die, dass die bloße zugelassene Äußerung der Weltanschauung eines "Klienten" schon dem Neutralitätsgebot des staatlichen "Trägers" widerspricht.


Nein. Ich sehe vor allem nicht ein, dass eine Schule Vorkehrungen für die Durchführung entsprechender Handlungen treffen sollte.

Noseman hat folgendes geschrieben:
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In seinem Privatleben kann der Christ meinetwegen die Hände falten bis er schwitzt und der Moslem den halben Tag auf der Matte liegen.


richtig


Also ist im "Nichtprivatleben" die Ausübung der Weltanschauung verboten und man muss sich den Gepflogenheiten des Arbeitgebers während der Arbeitszeit beugen.

Hätt ich das nur mal gewußt, bevor ich diesen Beitrag geschrieben habe, da hab ich dann ja also wieder mal kompletten Stuß gelabert.
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