hacketaler hat folgendes geschrieben: |
und was soll jetzt das theater um die kirchensteuer in dem text?
[...] in dem artikel wird so getan, als gäbe es nach dem schreiben keine kirchensteuer mehr. |
Der Vatikan an das Bistum Rottenburg-Stuttgart hat folgendes geschrieben: |
Er setzt daher einen Akt der Apostasie, der Häresie oder des Schismas voraus. |
kolja hat folgendes geschrieben: | ||
Außerdem frage ich mich, was hiermit gemeint sein könnte:
Was ist denn ein Schisma? |
hacketaler hat folgendes geschrieben: |
ne deutlich abweichende auffassung, als die von der gemeinschaft (kirche) vorgeschriebene. |
kolja hat folgendes geschrieben: | ||
Ah. Das ist ja einfach zu erfüllen. |
kolja hat folgendes geschrieben: | ||||
Den Zusammenhang hab ich auch nicht kapiert ... Außerdem frage ich mich, was hiermit gemeint sein könnte:
Was ist denn ein Schisma? |
hacketaler hat folgendes geschrieben: |
und was soll jetzt das theater um die kirchensteuer in dem text?
das würde ja nur bedeuten, dass die kirche eigentlich auch bei zivil ausgetretenen weiter auf der eintreibung bestehen müsste. soviel ich weiss machen die finanzämter da ja auch bereitwillig mit, wenn jemand zum beispiel nach einem umzug nicht mehr die austrittsbestätigung vorweisen kann. in dem artikel wird so getan, als gäbe es nach dem schreiben keine kirchensteuer mehr. |
moritura hat folgendes geschrieben: | ||
Ich denke, das ist andersrum gemeint. Nach dem Artikel könnte ein gläubiger Katholik auf die Idee kommen, formal (staatsrechtlich) aus der Kirche auszutreten um die Kirchensteuer zu sparen. Er hätte aber noch den (ach so wichtigen) Anspruch darauf als gläubiger Katholik angesehen zu werden und damit (von was auch immer) erlöst zu werden. Erst die Genehmigung des Priesters würde eine echte Abwendung vom Glauben darstellen. D.h. auch ganz praktisch: Er könnte, trotz Nichtbezahlens der Kirchensteuer, immer noch sich von einem katholischen Priester verheiraten lassen, oder seine Kinder taufen lassen. |
Poldi hat folgendes geschrieben: |
Wenigstens war ich damals so schlau und hab nen "offiziellen Akt der Apostasie" abgelegt, also bin ich sicher raus aus dem Verein |
kolja hat folgendes geschrieben: | ||
Wie denn? |
Quéribus hat folgendes geschrieben: |
Wir sind doch hier nicht in der Grundschule, wo man "darf ich austreten?" fragen muß.... |
Dante hat folgendes geschrieben: |
" Nach dem Verwaltungskostenrecht sind Gebühren vom Veranlasser einer Amtshandlung zu tragen (§ 5 NVwkostG)."
In NRW sind dies seit Kurzem (kurz nach Machtergreifung der Kirche durch Rüttgers in Persona) für den Kirchenaustritt 30€. Wenn ich nun einem geistlichen Mitteile, dass ich Atheist bin, wäre dies eine "apostasia a fide, das vollständige und freiwillige Aufgeben des christlichen Glaubens. [...] Gemäß Can. 1364-§ 1 des Kanonischen Rechts wird der Apostat mit der Exkommunikation bestraft." (de.wikipedia.org) edit: Wobei ich eher Lust hätte Ihm zu sagen, dass Jesus ein unehelicher Sohn und warscheinlich homophil veranlagt war, aber man muss sich ja nicht mehr Stress machen als nötig. Ich trete also nicht aus, sondern die Kirche schmeißt mich raus. Müsste die Kirche dann nicht beim Amtsgericht den Antrag auf Austritt meiner Person stellen und die 30€ zahlen? |
Sermon hat folgendes geschrieben: |
In der katholischen Kirche gibt es neuerdings Ueberlegungen, ob man nicht einfuehren solle, dasz der Kirchenaustritt gegenueber der Kirche zu vollziehen sei, man also ggf. zweier Austrittsbescheinigungen beduerfe, einer fuer die Abwendung von der Heilsgemeinschaft und einer dann beim Staat als Befreiung von der Kirchensteuerpflicht. Manche moechten gar, dasz Austritt aus der Kirchensteuergemeinschaft nur noch bei der Kirche moeglich sein soll.
Die Absicht ist eine mehrfache: der Gang zum Priester soll Austrittswillige in jedem Fall vor eine neue Huerde stellen; wer ggf. nur beim Staat aus der Kirchensteuergemeinschaft austritt, soll ohne Austritt beim Priester weiter als (nunmehr: nichtkirchensteuerzahlendes!) Kirchenmitglied gezaehlt werden koennen. |
GermanHeretic hat folgendes geschrieben: |
Das ist, Verlaub, Blödsinn. Exkommunikation bedeutet NICHT Kirchenrausschmiß, sondern Ausschluß von den Sakramenten. Kirchenmitglied bist Du auch, wenn Du exkommuniziert bist. Du bekommst nur keine Gotteskekse mehr, kein letzte Ölung etc. und mußt deshalb in die Hölle. |
Mark_M hat folgendes geschrieben: |
jetzt hat aber der papst persönlich vor kurzem den kardinal meisner angeschrieben, daß die haltung der kirche in deutschland, bei austritt auch automatisc eine exkommunizierung auszusprechen, nicht dem kanonischen recht entspreche. kardinal meisner hat sich aber geweigert den usus zu verändern. deutschlands oberster kardinal kann sich also leisten dem papst zu widersprechen. kein wunder : die deutschen schicken das meiste geld nach rom... |
Dante hat folgendes geschrieben: |
OK, das Exkommunikation nciht Kirchenaustritt bedeutet wusste ich eigentlich, finde ich nur "etwas" heuchlerisch, aber eine andere Idee...
Ich kann doch nach Datenschutzgesetz von jedem Verein, jedem Händler und jeder anderen Organisation die vollständige Löschung meiner Daten verlangen. Wenn ich da mit dem entsprechenden Paragraphen bei der Kirche die Löschung meiner Daten (also quasi die Löschung aus dem Taufregister) beantrage, hilft das irgendwofür/gegen, und geht das? |
Greasel hat folgendes geschrieben: |
Andersherum wird ein Schuh draus. Warum nicht in der Kirche bleiben, regelmässig zu den Gottesdiensten gehen und dann aktiv und lauthals den Pfarrer darauf aufmerksam machen was er für einen Stuss erzählt. Oder man geht hin und nagelt 95 neue Thesen an die örtliche Kirchentür, Thesen die eine radikale Veränderung des Christentums fordern. Man könnte sich auch mit gleichgesinnten zusammentun und wärend einer Messe lautstark die Absetzung des Pfarrers fordern oder setzt öffentlichkeitswirksam einen Gegenpfarrer ein. usw. usf. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt. |
Nergal hat folgendes geschrieben: |
Frage:
Wenn ich nun nach D ziehen würde (bin bei der Ostkirche* getauft worden) würde ich dann auch Post von denen bekommen bzw. müßt ich denen irgendwelche Beweise beibringen? |
GermanHeretic hat folgendes geschrieben: | ||
§167 StGB zieht da eine deutliche Grenze. |
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