Endgültiger Kirchenaustritt
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Freigeisterhaus -> Weltanschauungen und Religionen

#1: Ex-Katholiken: Wollt ihr euch auch kirchenrechtlich von der Kirche trennen? Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 22.12.2005, 23:55
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Informationen dazu unter http://www.kath.net/detail.php?id=12389

#2:  Autor: hacketaler BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 00:08
    —
und was soll jetzt das theater um die kirchensteuer in dem text?

das würde ja nur bedeuten, dass die kirche eigentlich auch bei zivil ausgetretenen weiter auf der eintreibung bestehen müsste.
soviel ich weiss machen die finanzämter da ja auch bereitwillig mit, wenn jemand zum beispiel nach einem umzug nicht mehr die austrittsbestätigung vorweisen kann.
in dem artikel wird so getan, als gäbe es nach dem schreiben keine kirchensteuer mehr.

#3:  Autor: koljaWohnort: NRW BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 00:23
    —
hacketaler hat folgendes geschrieben:
und was soll jetzt das theater um die kirchensteuer in dem text?
[...]
in dem artikel wird so getan, als gäbe es nach dem schreiben keine kirchensteuer mehr.

Den Zusammenhang hab ich auch nicht kapiert ... Am Kopf kratzen

Außerdem frage ich mich, was hiermit gemeint sein könnte:

Der Vatikan an das Bistum Rottenburg-Stuttgart hat folgendes geschrieben:
Er setzt daher einen Akt der Apostasie, der Häresie oder des Schismas voraus.

Was ist denn ein Schisma?

#4:  Autor: hacketaler BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 00:28
    —
kolja hat folgendes geschrieben:


Außerdem frage ich mich, was hiermit gemeint sein könnte:

Der Vatikan an das Bistum Rottenburg-Stuttgart hat folgendes geschrieben:
Er setzt daher einen Akt der Apostasie, der Häresie oder des Schismas voraus.

Was ist denn ein Schisma?


im prinzip dasselbe wie die beiden anderen sachen.
ne deutlich abweichende auffassung, als die von der gemeinschaft (kirche) vorgeschriebene.


edit:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schisma
das beispiel mit sunnis und schiiten macht es vielleicht am besten deutlich.

#5:  Autor: koljaWohnort: NRW BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 00:29
    —
hacketaler hat folgendes geschrieben:
ne deutlich abweichende auffassung, als die von der gemeinschaft (kirche) vorgeschriebene.

Ah. Das ist ja einfach zu erfüllen. Mr. Green

#6:  Autor: hacketaler BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 00:30
    —
kolja hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
ne deutlich abweichende auffassung, als die von der gemeinschaft (kirche) vorgeschriebene.

Ah. Das ist ja einfach zu erfüllen. Mr. Green


ja, aber für alte knacker unheimlich schwer zu akzeptieren zwinkern

#7:  Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 00:34
    —
kolja hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
und was soll jetzt das theater um die kirchensteuer in dem text?
[...]
in dem artikel wird so getan, als gäbe es nach dem schreiben keine kirchensteuer mehr.

Den Zusammenhang hab ich auch nicht kapiert ... Am Kopf kratzen

Außerdem frage ich mich, was hiermit gemeint sein könnte:

Der Vatikan an das Bistum Rottenburg-Stuttgart hat folgendes geschrieben:
Er setzt daher einen Akt der Apostasie, der Häresie oder des Schismas voraus.

Was ist denn ein Schisma?

Eine Kirchenspaltung, eine besonders schlimme Version der Häresie .... Heretiker vertreten i.d.R. nur für sich selbst ein gewisses, von der RKK-Norm abweichendes Glaubensbild ... wenn ein Heretiker eine größere Zahl von Gläubigen dazu bringt, ihm zu folgen, wird das zum Schisma, einer Abspaltung von der "Mutterkirche" ...

Wenigstens war ich damals so schlau und hab nen "offiziellen Akt der Apostasie" abgelegt, also bin ich sicher raus aus dem Verein Lachen

#8:  Autor: morituraWohnort: Berlin BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 05:25
    —
hacketaler hat folgendes geschrieben:
und was soll jetzt das theater um die kirchensteuer in dem text?

das würde ja nur bedeuten, dass die kirche eigentlich auch bei zivil ausgetretenen weiter auf der eintreibung bestehen müsste.
soviel ich weiss machen die finanzämter da ja auch bereitwillig mit, wenn jemand zum beispiel nach einem umzug nicht mehr die austrittsbestätigung vorweisen kann.
in dem artikel wird so getan, als gäbe es nach dem schreiben keine kirchensteuer mehr.


Ich denke, das ist andersrum gemeint. Nach dem Artikel könnte ein gläubiger Katholik auf die Idee kommen, formal (staatsrechtlich) aus der Kirche auszutreten um die Kirchensteuer zu sparen.
Er hätte aber noch den (ach so wichtigen) Anspruch darauf als gläubiger Katholik angesehen zu werden und damit (von was auch immer) erlöst zu werden.

Erst die Genehmigung des Priesters würde eine echte Abwendung vom Glauben darstellen.
D.h. auch ganz praktisch: Er könnte, trotz Nichtbezahlens der Kirchensteuer, immer noch sich von einem katholischen Priester verheiraten lassen, oder seine Kinder taufen lassen.

#9:  Autor: hacketaler BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 09:29
    —
moritura hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
und was soll jetzt das theater um die kirchensteuer in dem text?

das würde ja nur bedeuten, dass die kirche eigentlich auch bei zivil ausgetretenen weiter auf der eintreibung bestehen müsste.
soviel ich weiss machen die finanzämter da ja auch bereitwillig mit, wenn jemand zum beispiel nach einem umzug nicht mehr die austrittsbestätigung vorweisen kann.
in dem artikel wird so getan, als gäbe es nach dem schreiben keine kirchensteuer mehr.


Ich denke, das ist andersrum gemeint. Nach dem Artikel könnte ein gläubiger Katholik auf die Idee kommen, formal (staatsrechtlich) aus der Kirche auszutreten um die Kirchensteuer zu sparen.
Er hätte aber noch den (ach so wichtigen) Anspruch darauf als gläubiger Katholik angesehen zu werden und damit (von was auch immer) erlöst zu werden.

Erst die Genehmigung des Priesters würde eine echte Abwendung vom Glauben darstellen.
D.h. auch ganz praktisch: Er könnte, trotz Nichtbezahlens der Kirchensteuer, immer noch sich von einem katholischen Priester verheiraten lassen, oder seine Kinder taufen lassen.



achso, dann geht es ihnen also drum, dass ja keiner, die sie nicht finanziert was abkriegt. jetzt wird mir alles klar. sozusagen jagt auf sozialschmarotzer im weltanschaulichen bereich.

#10:  Autor: koljaWohnort: NRW BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 09:46
    —
Poldi hat folgendes geschrieben:
Wenigstens war ich damals so schlau und hab nen "offiziellen Akt der Apostasie" abgelegt, also bin ich sicher raus aus dem Verein Lachen

Wie denn?

#11:  Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 10:13
    —
kolja hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Wenigstens war ich damals so schlau und hab nen "offiziellen Akt der Apostasie" abgelegt, also bin ich sicher raus aus dem Verein Lachen

Wie denn?


Ganz einfach, nach dem formellen Austritt wurde ich ja wochenlang vom Pfarramt terrorisiert (Briefe & Anrufe), der "Herr Pfarrer" möchte mit mir über den Austritt reden ect. und ob ich nicht mal vorbeikommen will ...
Naja, erste Antwort am Tele : "Wenn er was von mir will, soll er seinen Arsch zu mir bewegen !"
Darauf hin war erstmal Ruhe, dann hat Pfarrerchen selber angerufen, und da hab ich ihm erklärt, was ich vom Glauben halte (nämlich nix) und wo er ihn sich hinstecken kann ...

Das reicht, auch nach Kirchenrecht, für eine offizielle "apostasia a fide" zynisches Grinsen

#12:  Autor: QuéribusWohnort: Avaricum BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 13:23
    —
In Frankreich (es gibt hier keine Kirchensteuer) erklärt man seinen Kirchenaustritt beim Pfarramt der Kirchengemeinde, in der man getauft wurde. Das wird dann im Kirchenbuch/Taufregister eingetragen.
So etwas wie eine offizielle "Genehmigung" des Pfarrers ist nicht nötig. Wozu auch?
Wir sind doch hier nicht in der Grundschule, wo man "darf ich austreten?" fragen muß.... zynisches Grinsen

#13:  Autor: annoxWohnort: Berlin BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 14:55
    —
Quéribus hat folgendes geschrieben:
Wir sind doch hier nicht in der Grundschule, wo man "darf ich austreten?" fragen muß.... zynisches Grinsen

Das paßt ja wie Arsch auf Eimer. Lachen

#14: Kirchenaustritt mal Anders Autor: Dante BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 00:04
    —
" Nach dem Verwaltungskostenrecht sind Gebühren vom Veranlasser einer Amtshandlung zu tragen (§ 5 NVwkostG)."

In NRW sind dies seit Kurzem (kurz nach Machtergreifung der Kirche durch Rüttgers in Persona) für den Kirchenaustritt 30€.

Wenn ich nun einem geistlichen Mitteile, dass ich Atheist bin, wäre dies eine "apostasia a fide, das vollständige und freiwillige Aufgeben des christlichen Glaubens. [...] Gemäß Can. 1364-§ 1 des Kanonischen Rechts wird der Apostat mit der Exkommunikation bestraft." (de.wikipedia.org)
edit: Wobei ich eher Lust hätte Ihm zu sagen, dass Jesus ein unehelicher Sohn und warscheinlich homophil veranlagt war, aber man muss sich ja nicht mehr Stress machen als nötig.

Ich trete also nicht aus, sondern die Kirche schmeißt mich raus.

Müsste die Kirche dann nicht beim Amtsgericht den Antrag auf Austritt meiner Person stellen und die 30€ zahlen?

Falls dies so sein sollte, ich werde es wohl testen, mache ich danach 'ne Reise nach Canossa, lasse die Exkommunikation rückgängig machen und fange von vorne an, son Spass würd mir das machen... und spätestens wenn das Mehrere tun, würd diese katholische Lobbypartei (CDU) wohl ganz schnell die Strafgebühr für den Kirchenaustritt wieder zurücknehmen!

Ich bin grad etwas sauer auf diesen Gottesstaat, der Irak ist zumindest erlich! Auch wenn ich die Kirchensteuer, die ich zz für meine Ferienarbeit zahle, zurück bekommen werde, rege ich mich schrecklich auf, weil ich nach mienem Rechtsempfinden niemals in irgendeine Kirche eingetreten bin. Bei meiner Taufe war ich nicht voll Geschäftsfähig und habe auch keine Unterschrift irgendwodrunter gegeben.

Und wenn dieser Staat mir weiter auf den Sack geht werde ich eine eigene Kirche gründen, ich werde faule Butter anbeten. Ich werde erster Hohenpriester und hatte nach dem Verzehr von 5Kg fauler Butter die Eingebung, dass alle Christen auf dem Holzweg sind. Oder ich trete der Religion des fliegenden Spagetthi Monsters bei... irgendwas, und dann werde ich den Antrag auf den Rechtsstatus einer Körperschaft öffentlichen Rechts stellen und selber Kirchensteuern erheben.

Aber zurück zum Thema, müsste die Kirche die Exkommunikation beim Amtsgericht angeben? die 30€ müssten Sie dann wohl zahlen, aber reichen Sie den Antrag ein? bzw wenn Sie es nicht tun sollten, erwächst daraus der rechtliche Anspruch auf Teilhabe an den Sakramenten, weil ich ja rechtlich gesehen noch Kirchenmitglied bin?

Das ist alles so Schwachsinnig und ich habe eigentlich gar keine Lust mir darüber Gedanken zu machen, aber in unserem Unrechtsstaat muss man ja über so'n Scheiß nachdenken.

#15:  Autor: Piwi BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 00:11
    —
Die Idee istz SPITZE.
probiers machs, ich kann nicht, ich bin schon drausen. Pfeil
Los sprung auf marsch marsch, ran an die Buletten zynisches Grinsen

Aber halloooo - vor lauter Freude hier das Posten nicht vergessen (die Folgen meine ich).


Zuletzt bearbeitet von Piwi am 26.07.2006, 00:15, insgesamt 2-mal bearbeitet

#16:  Autor: CoS BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 00:13
    —
Find die Sache auch interessant. Schlimm genug, dass man sich für eine "objektetive" Weltanschauung rechtfertigen muss, aber dass man nun auch noch dafür Zahlen soll finde ich eine Frechheit!

#17: Re: Kirchenaustritt mal Anders Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 01:54
    —
Dante hat folgendes geschrieben:
" Nach dem Verwaltungskostenrecht sind Gebühren vom Veranlasser einer Amtshandlung zu tragen (§ 5 NVwkostG)."

In NRW sind dies seit Kurzem (kurz nach Machtergreifung der Kirche durch Rüttgers in Persona) für den Kirchenaustritt 30€.

Wenn ich nun einem geistlichen Mitteile, dass ich Atheist bin, wäre dies eine "apostasia a fide, das vollständige und freiwillige Aufgeben des christlichen Glaubens. [...] Gemäß Can. 1364-§ 1 des Kanonischen Rechts wird der Apostat mit der Exkommunikation bestraft." (de.wikipedia.org)
edit: Wobei ich eher Lust hätte Ihm zu sagen, dass Jesus ein unehelicher Sohn und warscheinlich homophil veranlagt war, aber man muss sich ja nicht mehr Stress machen als nötig.

Ich trete also nicht aus, sondern die Kirche schmeißt mich raus.

Müsste die Kirche dann nicht beim Amtsgericht den Antrag auf Austritt meiner Person stellen und die 30€ zahlen?


Nein. Die Kirche kann doch nicht statt Deiner allein Dich betreffende Personenstandsveraenderungen beim Staat veranlassen.

Siehe:
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=460183#460183

Du hast die verschiedenen Existenzformen von Kirche nicht bedacht. Kirche ist:
- Bekenntnisgemeinschaft,
- juristische Person und konfessioneller Interessenverband,
- Eigentuemer, Besitzer oder 'Nieszbraucher' von Wirtschaftsunternehmen und gewerblichen Aktivitaeten und
- Steuerverband, also eine Zwangsgemeinschaft zur Erhebung der 'Mitgliedsbeitraege' mit der Besonderheit, dasz der Staat dafuer als Inkasso fungiert.

Die Kirchenstrafe der Exkommunikation ist der Ausschlusz von der Teilnahme an dem regelmaeszig zu konsumierenden Ergebnis des Wein- und Brotverwandlungszaubers der katholischen Schamanen. Sie stellt keinen Ausschlusz aus der Kirche dar, da man bislang nach theologischer Auffassung mit der Taufe ein "unausloeschliches Siegel" aufgepraegt bekam und somit aus der Bekenntnisgemeinschaft der Glaeubigen (Ecclesia) - welche sich demuetig als "societas perfecta" versteht - gar nicht austreten kann.

Der Kirchenaustritt beim Staat ist aus kirchlicher Sicht lediglich ein weltlicher Austritt aus der profanen Kirchensteuergemeinschaft. Es gibt sogar theologische Zweifel, ob der Austritt aus der Kirchensteuergemeinschaft die automatische Exkommunikation nach sich ziehen darf.

In der katholischen Kirche gibt es neuerdings Ueberlegungen, ob man nicht einfuehren solle, dasz der Kirchenaustritt gegenueber der Kirche zu vollziehen sei, man also ggf. zweier Austrittsbescheinigungen beduerfe, einer fuer die Abwendung von der Heilsgemeinschaft und einer dann beim Staat als Befreiung von der Kirchensteuerpflicht. Manche moechten gar, dasz Austritt aus der Kirchensteuergemeinschaft nur noch bei der Kirche moeglich sein soll.

Die Absicht ist eine mehrfache: der Gang zum Priester soll Austrittswillige in jedem Fall vor eine neue Huerde stellen; wer ggf. nur beim Staat aus der Kirchensteuergemeinschaft austritt, soll ohne Austritt beim Priester weiter als (nunmehr: nichtkirchensteuerzahlendes!) Kirchenmitglied gezaehlt werden koennen.

Egal, welchen neuen Unfug die Kirche den Politikern aufzuschwatzen versucht: sicher ist, dasz die Kirche auch kuenftig nicht fuer Kirchenaustrittskosten beim Staat zahlen wollen wird.

Weitere INFOs:
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10187093&forum_id=95696
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10187105&forum_id=95696
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10187116&forum_id=95696
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10187126&forum_id=95696

Der Gegner ist bei der Kirchenaustrittsgebuehr nicht die Kirche, sondern der Staat. Es beduerfte mal eines serioesen Austrittswilligen ohne querulatorische Eigenheiten, mit Geduld und Hartnaeckigkeit, welcher anwaltlich wohlberaten gegen die erhobene Austrittsgebuehr klagt. Dies muesste dann seitens der saekularen Verbaende konkret unterstuetzt und von einer Oeffentlichkeitskampagne begleitet und auch vom Klaeger bis zur hoechsten Instanz durchgezogen werden. Es wollte sich aber bislang wegen 30.- Euro keiner diese Muehe machen. Es wird immer nur geflucht, zaehneknirschend gezahlt - und das war es.

#18:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 03:26
    —
Verklage doch einfach die Kirche auf Schmerzensgeld, weil Dich damals einer ihrer Pfaffen mit Wasser vollgespritzt hat!

Das sollte sich dann aufheben und Du gehst mit plus/minus Null Deiner Wege...



Gruss, Bernie

#19:  Autor: QuéribusWohnort: Avaricum BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 08:11
    —
Sermon hat folgendes geschrieben:
In der katholischen Kirche gibt es neuerdings Ueberlegungen, ob man nicht einfuehren solle, dasz der Kirchenaustritt gegenueber der Kirche zu vollziehen sei, man also ggf. zweier Austrittsbescheinigungen beduerfe, einer fuer die Abwendung von der Heilsgemeinschaft und einer dann beim Staat als Befreiung von der Kirchensteuerpflicht. Manche moechten gar, dasz Austritt aus der Kirchensteuergemeinschaft nur noch bei der Kirche moeglich sein soll.

Die Absicht ist eine mehrfache: der Gang zum Priester soll Austrittswillige in jedem Fall vor eine neue Huerde stellen; wer ggf. nur beim Staat aus der Kirchensteuergemeinschaft austritt, soll ohne Austritt beim Priester weiter als (nunmehr: nichtkirchensteuerzahlendes!) Kirchenmitglied gezaehlt werden koennen.


in Frankreich IST der Austritt gegenüber der Kirche zu vollziehen.
Beim Pfarramt der Pfarrei, in der die Taufe stattfand.
Das wird dann im Taufregister abgetragen und fertig ist der Lack.

Das Standesamt hat damit nix zu tun, da weder auf Heirats- noch auf Geburtsurkunden etwas von Konfession drauf steht. daher wohl auch die Bezeichnung "état civil" für Standesamt und dazu gehörige Register. zwinkern

Gibt da allerdings auch keine Kirchensteuer, bei deren Einzug der Staat auch noch behilflich wäre, wie in D.
Auf der Steuer(bzw Einkommens-*)erklärung (Steuerkarten wie in D gibt's nicht) findest du auch keine Rubrik "Konfession".

*déclaration des revenus

#20:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 09:25
    —
Das ist, Verlaub, Blödsinn. Exkommunikation bedeutet NICHT Kirchenrausschmiß, sondern Ausschluß von den Sakramenten. Kirchenmitglied bist Du auch, wenn Du exkommuniziert bist. Du bekommst nur keine Gotteskekse mehr, kein letzte Ölung etc. und mußt deshalb in die Hölle.

#21:  Autor: Mark_MWohnort: München BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 09:54
    —
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Das ist, Verlaub, Blödsinn. Exkommunikation bedeutet NICHT Kirchenrausschmiß, sondern Ausschluß von den Sakramenten. Kirchenmitglied bist Du auch, wenn Du exkommuniziert bist. Du bekommst nur keine Gotteskekse mehr, kein letzte Ölung etc. und mußt deshalb in die Hölle.


richtig. die kirche sagt : wer austritt, der wird exkommuniziert (um manche austrittswillige abzuschrecken die nicht exkommuniziert werden wollen, sondern nur die steuer nciht mehr zahlen wollten)
wer aber von der kirche exkommuniziert wird, der darf natürlich weiter mitgleid bleiben (im normalen verein gemäs bgb) und weiter vereinsmitgliedschaftsbeiträge zahlen.
die satzung der kirche sieht dies so vor.

jetzt hat aber der papst persönlich vor kurzem den kardinal meisner angeschrieben, daß die haltung der kirche in deutschland, bei austritt auch automatisc eine exkommunizierung auszusprechen, nicht dem kanonischen recht entspreche. kardinal meisner hat sich aber geweigert den usus zu verändern. deutschlands oberster kardinal kann sich also leisten dem papst zu widersprechen. kein wunder : die deutschen schicken das meiste geld nach rom...

#22:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 10:00
    —
Mark_M hat folgendes geschrieben:
jetzt hat aber der papst persönlich vor kurzem den kardinal meisner angeschrieben, daß die haltung der kirche in deutschland, bei austritt auch automatisc eine exkommunizierung auszusprechen, nicht dem kanonischen recht entspreche. kardinal meisner hat sich aber geweigert den usus zu verändern. deutschlands oberster kardinal kann sich also leisten dem papst zu widersprechen. kein wunder : die deutschen schicken das meiste geld nach rom...

Geil. Vielleicht gibt's bald wieder einen Gegenpapst. Diesmal in Köln.
Dann wird ein genereller Sündenablaß aber teuer, der mußte doch von beiden Päpsten unterschrieben werden... oder? Am Kopf kratzen

#23:  Autor: Dante BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 10:29
    —
OK, das Exkommunikation nciht Kirchenaustritt bedeutet wusste ich eigentlich, finde ich nur "etwas" heuchlerisch, aber eine andere Idee...

Ich kann doch nach Datenschutzgesetz von jedem Verein, jedem Händler und jeder anderen Organisation die vollständige Löschung meiner Daten verlangen. Wenn ich da mit dem entsprechenden Paragraphen bei der Kirche die Löschung meiner Daten (also quasi die Löschung aus dem Taufregister) beantrage, hilft das irgendwofür/gegen, und geht das?

#24:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 10:31
    —
Dante hat folgendes geschrieben:
OK, das Exkommunikation nciht Kirchenaustritt bedeutet wusste ich eigentlich, finde ich nur "etwas" heuchlerisch, aber eine andere Idee...

Ich kann doch nach Datenschutzgesetz von jedem Verein, jedem Händler und jeder anderen Organisation die vollständige Löschung meiner Daten verlangen. Wenn ich da mit dem entsprechenden Paragraphen bei der Kirche die Löschung meiner Daten (also quasi die Löschung aus dem Taufregister) beantrage, hilft das irgendwofür/gegen, und geht das?


Nein. Und das wuesstest Du, wenn Du das Dir schon mal Verlinkte gelesen haettest:
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10187093&forum_id=95696
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10187105&forum_id=95696
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10187116&forum_id=95696
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10187126&forum_id=95696

#25:  Autor: Dante BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 10:39
    —
sry, hatte es nur überflogen, bin manchmal mit meinen Ideen meinem Wissen vorraus zwinkern

#26:  Autor: Greasel BeitragVerfasst am: 29.07.2006, 12:44
    —
Moin!

Andersherum wird ein Schuh draus. Warum nicht in der Kirche bleiben, regelmässig zu den Gottesdiensten gehen und dann aktiv und lauthals den Pfarrer darauf aufmerksam machen was er für einen Stuss erzählt. Oder man geht hin und nagelt 95 neue Thesen an die örtliche Kirchentür, Thesen die eine radikale Veränderung des Christentums fordern. Man könnte sich auch mit gleichgesinnten zusammentun und wärend einer Messe lautstark die Absetzung des Pfarrers fordern oder setzt öffentlichkeitswirksam einen Gegenpfarrer ein. usw. usf. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt.

Nicht Rückzug sondern Angriff lautet die Devise. Das kostet zwar auch was, macht aber wenigstens Spass.

Gruß

#27:  Autor: Nergal BeitragVerfasst am: 29.07.2006, 12:58
    —
Frage:

Wenn ich nun nach D ziehen würde (bin bei der Ostkirche* getauft worden) würde ich dann auch Post von denen bekommen bzw. müßt ich denen irgendwelche Beweise beibringen?

Als ein Cousin von mir mal ein paar Wochen in D war hat er von der KK sofort einen Brief bekommen wo nach der Zahlung der Steuer gefragt wurde zynisches Grinsen

Als was gilt den die Ostkirche bei den Katholiken?
Soweit ich weiß haben die Ostkirchen die katholische Kirche vorher als abtrünnig erklärt als die Katholiken die Orthodoxen.







*Ein Glück dass die nicht in derLage sind Steuern zu erheben, schreiben zwar lästige Briefe aber sonst ist ruhe.

#28:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 29.07.2006, 13:11
    —
Greasel hat folgendes geschrieben:
Andersherum wird ein Schuh draus. Warum nicht in der Kirche bleiben, regelmässig zu den Gottesdiensten gehen und dann aktiv und lauthals den Pfarrer darauf aufmerksam machen was er für einen Stuss erzählt. Oder man geht hin und nagelt 95 neue Thesen an die örtliche Kirchentür, Thesen die eine radikale Veränderung des Christentums fordern. Man könnte sich auch mit gleichgesinnten zusammentun und wärend einer Messe lautstark die Absetzung des Pfarrers fordern oder setzt öffentlichkeitswirksam einen Gegenpfarrer ein. usw. usf. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt.

§167 StGB zieht da eine deutliche Grenze.

#29:  Autor: caballitoWohnort: Pet Sematary BeitragVerfasst am: 29.07.2006, 13:24
    —
Nergal hat folgendes geschrieben:
Frage:

Wenn ich nun nach D ziehen würde (bin bei der Ostkirche* getauft worden) würde ich dann auch Post von denen bekommen bzw. müßt ich denen irgendwelche Beweise beibringen?


Di würderst dann womöglich gefragt, ob du getauft bist, ud falls du darauf wahrheitsgemäß mit "ja" antwortest.

Ansonsten: Die ein oder andere orthodoxe Kirche mag in dem ein oder anderen Bundesland sehr wohl Kirchensteuer einziehen. Den genauen Überblick darüber hab ich allerdings nicht. Du solltest im Hinterkopf behalten, dass die Anerkennung als Körperschaft Ländersache ist.

#30:  Autor: Greasel BeitragVerfasst am: 29.07.2006, 13:53
    —
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Greasel hat folgendes geschrieben:
Andersherum wird ein Schuh draus. Warum nicht in der Kirche bleiben, regelmässig zu den Gottesdiensten gehen und dann aktiv und lauthals den Pfarrer darauf aufmerksam machen was er für einen Stuss erzählt.......

§167 StGB zieht da eine deutliche Grenze.


Ich denke, da gibt es noch genug legale Möglichkeiten. Man kann ja einfach unbequem sein. Und was, wenn eine Anzahl von Mitgliedern eines Glaubensbekenntnisses einfach eine ander Vorstellung davon haben wie so ein Gottesdienst abzulaufen hat? Wie gesagt, wo ein Wille ist, ist ein Weg. Man könnte z.B. dem Pfarrer beim Konfirmandenunterricht dazwischenfunken.

Gruß



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