Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Das ist das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe, was mittlerweile viele (nicht alle) Kirchen in etlichen Bundesländern eingeführt haben.
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Stefan hat folgendes geschrieben: |
Wieso kann eine Kirche sowas einführen? |
Doc Extropy hat folgendes geschrieben: |
Also ICH finde das mit dem "Kirchgeld in glaub...usw..." echt super.
Damit werden auch die Ehepartner motiviert, endlich dem Moloch "Kirche" den Rücken zu kehren. Warum regt Ihr Euch denn darüber auf? |
Stefan hat folgendes geschrieben: | ||
Stimmt ja nun auch wieder. |
Doc Extropy hat folgendes geschrieben: |
Die meisten hier haben halt keine Ahnung von Kriegslist und Strategie. Zum Einstieg sei folgende Lektüre empfohlen: http://de.wikipedia.org/wiki/36_Strategeme |
Stefan hat folgendes geschrieben: | ||
Die Kirchen wollen sich selbst bekämpfen? |
Doc Extropy hat folgendes geschrieben: |
Also ICH finde das mit dem "Kirchgeld in glaub...usw..." echt super.
Damit werden auch die Ehepartner motiviert, endlich dem Moloch "Kirche" den Rücken zu kehren. Warum regt Ihr Euch denn darüber auf? |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||
Tu ich nicht. Ich sage jedem trocken: Die Kirche will halt ihre Mitgliedsbeiträge. Dagegen hilft nur austreten. |
Heike J hat folgendes geschrieben: |
http://tt.com/tt/tirol/story.csp?cid=16211875&sid=56&fid=21
Ein Fall in Österreich. |
AntagonisT hat folgendes geschrieben: |
WTF?
Wusste ich auch nicht, aber das ist ja der Gipfel der Unverschämtheit! |
Heike J hat folgendes geschrieben: |
Das ist das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe, was mittlerweile viele (nicht alle) Kirchen in etlichen Bundesländern eingeführt haben.
Dabei schuldet der Geringverdiener oder Nichtverdiener in einer Ehe der Kirche ihren Mitgliedsbeitrag in Form des Kirchgeldes. Bemessungsgrundlage ist das Familieneinkommen, von dem dem geringverdienenden Partner ein "angemessener" Betrag zusteht. Das Kirchgeld ist ca. 1/3 so hoch wie die Kirchensteuer von dem entsprechenden Einkommen. Die jeweiligen Tabellen findet man in den Kirchensteuerordnungen der Kirchen bzw. den Kirchensteuergesetzen der Länder. |
Norm hat folgendes geschrieben: |
Ich nehme mal an, wenn die Situation umgekehrt ist, also Hauptverdiener ist Kirchenmitglied, Geringverdiener ist keines, dann wird die Kirchensteuer nicht entsprechend weniger, oder? |
Uriziel hat folgendes geschrieben: | ||
Im Grunde genommen hat man die Kirche nicht beklaut, wenn man sie bestehlen würde und insgesamt soviel Wert entwenden würde, wie man ihnen im Leben "einfach so" bezahlen musste... |
Norm hat folgendes geschrieben: | ||
Ich nehme mal an, wenn die Situation umgekehrt ist, also Hauptverdiener ist Kirchenmitglied, Geringverdiener ist keines, dann wird die Kirchensteuer nicht entsprechend weniger, oder? |
Boludo hat folgendes geschrieben: |
Weiß jemand, in welchen Bundesländern das so gehandhabt wird?
Stefan Edit: Hab grad mal nachgekuckt, sehe ich es richtig, dass in Baden Württemberg nur die evangelische Kirche das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe eintreibt? |
Boludo hat folgendes geschrieben: |
Weiß jemand, in welchen Bundesländern das so gehandhabt wird?
Stefan Edit: Hab grad mal nachgekuckt, sehe ich es richtig, dass in Baden Württemberg nur die evangelische Kirche das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe eintreibt? Ich find´s unglaublich und es wird glaub mal wieder Zeit, mit der lieben Ehefrau das Thema Kircheaustritt neu zu diskutieren |
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben: | ||
Nimm mal Kontakt mit dem bfg auf, Meines Wissens kann man das mit einer (beitragsfreien) Mitgliedschaft dort umgehen, weil die auch den Status der KdÖR haben. Dann gibts kein Kirchgeld mehr. |
Poldi hat folgendes geschrieben: | ||||
Kontakt mit dem bfg ? Hier bin ich, was gibts ? Es gibt durchaus eine beitragsfreie, sogenannte "Betreuungsmitgliedschaft" ... für Vater Staat ist man damit offiziell ein Mitglied einer KdÖR ... ob das allerdings hilft, das Kirchgeld zu sparen, kann ich nicht sagen, wir hatten diesen Fall, meines Wissens nach, bisher noch nicht. Auch ist es fraglich, ob eine KdÖR, welche es nur in Bayern gibt, in BW in einem solchen Fall anerkannt werden würde ... Nen Versuch wärs allerdings wert ... |
moecks hat folgendes geschrieben: |
Eines unserer Freiburger IBKA Mitglieder ist deshalb dem bfg beigetreten. Die Mitgliedschaft zählt auch in BW. Wenn man die Mitgliedschaft rückwirkend beantragt, erhält man sogar bereits gezahltes Kirchgeld zurück. Den maximal möglichen Zeitraum weiss ich aber nicht genau. Werde aber bei der betreffenden Person mal nachfragen. |
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