Alle Jahre wieder: Das NPD Verbot
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Freigeisterhaus -> Politik und Geschichte

#1: Alle Jahre wieder: Das NPD Verbot Autor: atheist666 BeitragVerfasst am: 08.07.2007, 05:57
    —
Wollte eigentlich Schluß machen für heute, dann aber sah ich noch dies
Zitat:
Struck begründete seine wiederholte Forderung, die NPD zu verbieten, mit Erkenntnissen der Länderinnenminister, nach denen sich die rechtsextremistische Partei überwiegend aus öffentlichen Geldern finanziert.


Welcher Kommentar drängt sich hier Zwangsläufig einem auf, 3x darf geraten werden Lachen
War übrigens seine einzige Begründung!

#2: Re: Alle Jahre wieder: Das NPD Verbot Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 08.07.2007, 09:30
    —
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Wollte eigentlich Schluß machen für heute, dann aber sah ich noch dies
Zitat:
Struck begründete seine wiederholte Forderung, die NPD zu verbieten, mit Erkenntnissen der Länderinnenminister, nach denen sich die rechtsextremistische Partei überwiegend aus öffentlichen Geldern finanziert.


Welcher Kommentar drängt sich hier Zwangsläufig einem auf, 3x darf geraten werden Lachen
War übrigens seine einzige Begründung!


Ich bin mir bis heute unschluessig wer hier eigentlich wen unterwandert hat. Wenn ich mir das wirre Zeug eines Bundesinnenministers Schaeuble, von wegen , dass man "Verdaechtige" erst mal umnieten soll und dann erst untersucht, ob an dem Verdacht wirklich was dran ist, anhoere, so kann ich mir den Mann richtig gut als NPD-Vorsitzenden vorstellen.

Ich kann gar nicht soviel fressen.....

Gruss, Bernie

#3:  Autor: satscheWohnort: Südhessen BeitragVerfasst am: 09.07.2007, 18:09
    —
Aber deshalb will Struck die NPD doch verbieten, damit SSchäuble kein Unterkommen mehr hat.

#4:  Autor: Peter H. BeitragVerfasst am: 09.07.2007, 18:23
    —
An das Potsdamer Abkommen ist in o.g. Fall zu erinnern. Alles weitere ergibt sich daraus!

#5:  Autor: Elisa.beth BeitragVerfasst am: 09.07.2007, 18:45
    —
Peter H. hat folgendes geschrieben:
An das Potsdamer Abkommen ist in o.g. Fall zu erinnern. Alles weitere ergibt sich daraus!

Falls sich überhaupt was ergibt Schulterzucken

#6:  Autor: Zoff BeitragVerfasst am: 09.07.2007, 20:32
    —
Eine Frage an die Juristen:

Wann wird die Justiz eigentlich aus eigenem Antrieb tätig, wenn es darum geht, verfassungsfeindliche Parteien zu verbieten?
Wird sie das überhaupt?
Oder müssen sich da immer erst Leute/Parteien finden, die eine Klage einreichen?

#7:  Autor: PfaffenschreckWohnort: City of dope BeitragVerfasst am: 09.07.2007, 21:15
    —
Zoff hat folgendes geschrieben:
Eine Frage an die Juristen:

Wann wird die Justiz eigentlich aus eigenem Antrieb tätig, wenn es darum geht, verfassungsfeindliche Parteien zu verbieten?
Wird sie das überhaupt?
Oder müssen sich da immer erst Leute/Parteien finden, die eine Klage einreichen?

Ich rate mal: Wozu haben wir eigentlich Staatsanwälte?

OK, Xamanoth, jetzt du. zwinkern

#8:  Autor: Zoff BeitragVerfasst am: 09.07.2007, 21:19
    —
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:

OK, Xamanoth, jetzt du. zwinkern


Da hoffe ich mehr auf Thao. zwinkern

#9:  Autor: Kival BeitragVerfasst am: 09.07.2007, 21:23
    —
http://bundesrecht.juris.de/bverfgg/__43.html

Zitat:
§ 43

(1) Der Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist (Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes), kann von dem Bundestag, dem Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden.


EDIT: Da grad keiner unserer (Bald-)Juristen da ist, erlaub ich's mir zwinkern.

#10:  Autor: Zoff BeitragVerfasst am: 09.07.2007, 21:32
    —
Danke!

Das bedeutet also, die Staatsanwaltschaft würde von sich aus gar nicht tätig werden? Geschockt

#11:  Autor: Kival BeitragVerfasst am: 09.07.2007, 21:34
    —
Zoff hat folgendes geschrieben:
Das bedeutet also, die Staatsanwaltschaft würde von sich aus gar nicht tätig werden? Geschockt


Laienverständnis:
Nicht, um eine Partei zu verbieten. Ja.

#12:  Autor: Zoff BeitragVerfasst am: 09.07.2007, 21:49
    —
Kival hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
Das bedeutet also, die Staatsanwaltschaft würde von sich aus gar nicht tätig werden? Geschockt


Laienverständnis:
Nicht, um eine Partei zu verbieten. Ja.


Hmm..

Da gibt es ja aber den Generalbundesanwalt, der unter anderem für Terrorismusbekämpfung zuständig ist.
Zwischen Verfassungsfeindlichen Bestrebungen von Parteien und Terrorismus kann man sich die Grenzen ja recht fließend vorstellen.

Wann wird der tätig?

#13:  Autor: Kival BeitragVerfasst am: 09.07.2007, 21:59
    —
http://www.generalbundesanwalt.de/de/straf.php

Zitat:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt gemäß § 142a Abs. 1 GVG das Amt des Staatsanwalts in schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in besonderem Maße berühren. Die innere Sicherheit betreffen politisch motivierte Delikte, insbesondere terroristische Gewalttaten. Die äußere Sicherheit wird durch Landesverrat und Spionage beeinträchtigt. Zuständig ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch. (§ 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG).


Gerichtsverfassungsgesetz:

Zitat:
§ 120

(1) In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, für das Gebiet des Landes zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug

1. bei Friedensverrat in den Fällen des § 80 des Strafgesetzbuches,
2. bei Hochverrat (§§ 81 bis 83 des Strafgesetzbuches),
3. bei Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 94 bis 100a des Strafgesetzbuches) sowie bei Straftaten nach § 52 Abs. 2 des Patentgesetzes, nach § 9 Abs. 2 des Gebrauchsmustergesetzes in Verbindung mit § 52 Abs. 2 des Patentgesetzes oder nach § 4 Abs. 4 des Halbleiterschutzgesetzes in Verbindung mit § 9 Abs. 2 des Gebrauchsmustergesetzes und § 52 Abs. 2 des Patentgesetzes,
4. bei einem Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten (§ 102 des Strafgesetzbuches),
5. bei einer Straftat gegen Verfassungsorgane in den Fällen der §§ 105, 106 des Strafgesetzbuches,
6. bei einer Zuwiderhandlung gegen das Vereinigungsverbot des § 129a, auch in Verbindung mit 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches,
7. bei Nichtanzeige von Straftaten nach § 138 des Strafgesetzbuches, wenn die Nichtanzeige eine Straftat betrifft, die zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte gehört und
8. bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch.


Er wird afaik nur bei Delikten tätig, das Verbot einer Partei ist aber m. W. keine Strafe für eine Straftat, sondern Verurteilungen für Straftaten können Verbotsgründe sein... (aber da bin ich mir jetzt nicht mehr so sicher...)

#14:  Autor: Xamanoth BeitragVerfasst am: 09.07.2007, 22:46
    —
Zoff hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
Das bedeutet also, die Staatsanwaltschaft würde von sich aus gar nicht tätig werden? Geschockt


Laienverständnis:
Nicht, um eine Partei zu verbieten. Ja.


Hmm..

Da gibt es ja aber den Generalbundesanwalt, der unter anderem für Terrorismusbekämpfung zuständig ist.
Zwischen Verfassungsfeindlichen Bestrebungen von Parteien und Terrorismus kann man sich die Grenzen ja recht fließend vorstellen.

Wann wird der tätig?

1. Wenn Straftaten drohen. Das hat mit dem Parteiverbot eher indirekt zu tun.
2. Ich bin grad gar nicht sicher, welche Institution über ein Parteiverbot entscheidet. Jedenfalls nicht die ordentlichen Gerichte, und schon gar nicht die Staatsanwaltschaft.

#15:  Autor: Kival BeitragVerfasst am: 09.07.2007, 23:05
    —
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
Da gibt es ja aber den Generalbundesanwalt, der unter anderem für Terrorismusbekämpfung zuständig ist.
Zwischen Verfassungsfeindlichen Bestrebungen von Parteien und Terrorismus kann man sich die Grenzen ja recht fließend vorstellen.

Wann wird der tätig?

1. Wenn Straftaten drohen. Das hat mit dem Parteiverbot eher indirekt zu tun.


Wie ich ja bereits zitierte.

Zitat:
2. Ich bin grad gar nicht sicher, welche Institution über ein Parteiverbot entscheidet. Jedenfalls nicht die ordentlichen Gerichte, und schon gar nicht die Staatsanwaltschaft.


Das Bundesverfassungsericht nach § 13 BVerfGG Absatz 2

#16:  Autor: atheist666 BeitragVerfasst am: 11.07.2007, 18:17
    —
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

2. Ich bin grad gar nicht sicher, welche Institution über ein Parteiverbot entscheidet. Jedenfalls nicht die ordentlichen Gerichte, und schon gar nicht die Staatsanwaltschaft.


Das darf jetzt nicht Dein Ernst sein, oder Traurig

#17:  Autor: Xamanoth BeitragVerfasst am: 11.07.2007, 19:19
    —
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

2. Ich bin grad gar nicht sicher, welche Institution über ein Parteiverbot entscheidet. Jedenfalls nicht die ordentlichen Gerichte, und schon gar nicht die Staatsanwaltschaft.


Das darf jetzt nicht Dein Ernst sein, oder Traurig


Das ist keine Meinung, sondern eine Tatsachenfeststellung. Was stört dich daran?

#18:  Autor: atheist666 BeitragVerfasst am: 11.07.2007, 19:22
    —
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

2. Ich bin grad gar nicht sicher, welche Institution über ein Parteiverbot entscheidet. Jedenfalls nicht die ordentlichen Gerichte, und schon gar nicht die Staatsanwaltschaft.


Das darf jetzt nicht Dein Ernst sein, oder Traurig


Das ist keine Meinung, sondern eine Tatsachenfeststellung. Was stört dich daran?


Als Jurist und jemand mit Abi, muß man diese Frage auf Anhieb beantworten können.

#19:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 11.07.2007, 19:28
    —
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

2. Ich bin grad gar nicht sicher, welche Institution über ein Parteiverbot entscheidet. Jedenfalls nicht die ordentlichen Gerichte, und schon gar nicht die Staatsanwaltschaft.


Das darf jetzt nicht Dein Ernst sein, oder Traurig


Das ist keine Meinung, sondern eine Tatsachenfeststellung. Was stört dich daran?


Als Jurist und jemand mit Abi, muß man diese Frage auf Anhieb beantworten können.


Er konnte doch auf Anhieb antworten, dass er es nicht weiss.

Das schaffen meist die Wenigsten richtig anzugeben.

#20:  Autor: atheist666 BeitragVerfasst am: 11.07.2007, 19:31
    —
Evilbert hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

2. Ich bin grad gar nicht sicher, welche Institution über ein Parteiverbot entscheidet. Jedenfalls nicht die ordentlichen Gerichte, und schon gar nicht die Staatsanwaltschaft.


Das darf jetzt nicht Dein Ernst sein, oder Traurig


Das ist keine Meinung, sondern eine Tatsachenfeststellung. Was stört dich daran?


Als Jurist und jemand mit Abi, muß man diese Frage auf Anhieb beantworten können.


Er konnte doch auf Anhieb antworten, dass er es nicht weiss.

Das schaffen meist die Wenigsten richtig anzugeben.


Das ist ja Richtig, was Du da sagst. Zeigt es mir doch wieder, daß vielmehr getan werden muß für die geschichtliche und politische Bildung!

#21:  Autor: Conan BeitragVerfasst am: 11.07.2007, 19:36
    —
Nuja, zu wissen, welche Einrichtung genau über einen Parteienverbot entscheidet, gehört nicht zum benötigten Allgemeinwissen, nicht einmal zum zu erwartenden Wissen. Wie oft passiert denn sowas mit einer in der Öffentlichkeit bekannten Partei?

#22:  Autor: atheist666 BeitragVerfasst am: 11.07.2007, 19:38
    —
Conan hat folgendes geschrieben:
Nuja, zu wissen, welche Einrichtung genau über einen Parteienverbot entscheidet, gehört nicht zum benötigten Allgemeinwissen, nicht einmal zum zu erwartenden Wissen. Wie oft passiert denn sowas mit einer in der Öffentlichkeit bekannten Partei?


Doch! Weil daas Letzte Verfahren erst ein paar Jahre zurückliegt! Außerdem ist er Jurist!

#23:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 11.07.2007, 19:41
    —
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Conan hat folgendes geschrieben:
Nuja, zu wissen, welche Einrichtung genau über einen Parteienverbot entscheidet, gehört nicht zum benötigten Allgemeinwissen, nicht einmal zum zu erwartenden Wissen. Wie oft passiert denn sowas mit einer in der Öffentlichkeit bekannten Partei?


Doch! Weil daas Letzte Verfahren erst ein paar Jahre zurückliegt! Außerdem ist er Jurist!


Stimmt, daran sollte man sich erinnern. Aber nur an den Vorgang; die Verknüpfung hätte ich jetzt nicht so rasch hergestellt.

Sei nicht so streng ! Sonst trau ich mich bald gar nix mehr zu posten! Motzen

#24:  Autor: atheist666 BeitragVerfasst am: 11.07.2007, 19:42
    —
Evilbert hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Conan hat folgendes geschrieben:
Nuja, zu wissen, welche Einrichtung genau über einen Parteienverbot entscheidet, gehört nicht zum benötigten Allgemeinwissen, nicht einmal zum zu erwartenden Wissen. Wie oft passiert denn sowas mit einer in der Öffentlichkeit bekannten Partei?


Doch! Weil daas Letzte Verfahren erst ein paar Jahre zurückliegt! Außerdem ist er Jurist!


Stimmt, daran sollte man sich erinnern. Aber nur an den Vorgang; die Verknüpfung hätte ich jetzt nicht so rasch hergestellt.

Sei nicht so streng ! Sonst trau ich mich bald gar nix mehr zu posten! Motzen


Lachen

#25:  Autor: atheist666 BeitragVerfasst am: 11.07.2007, 19:44
    —
Aber wie will den ein Jurist mal Verfassungsrichter werden, wenn er diese einfachen Dinge nnicht weiß skeptisch

#26:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 11.07.2007, 19:47
    —
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Aber wie will den ein Jurist mal Verfassungsrichter werden, wenn er diese einfachen Dinge nnicht weiß skeptisch


Hm, also wenn Du das so anführst: da würde ich doch Xamanoth gerade eine steile Karriere prognostizieren! zynisches Grinsen

#27:  Autor: atheist666 BeitragVerfasst am: 11.07.2007, 19:50
    —
Evilbert hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Aber wie will den ein Jurist mal Verfassungsrichter werden, wenn er diese einfachen Dinge nnicht weiß skeptisch


Hm, also wenn Du das so anführst: da würde ich doch Xamanoth gerade eine steile Karriere prognostizieren! zynisches Grinsen


Das war jetzt gemein Mit den Augen rollen

#28:  Autor: Mario HahnaWohnort: München BeitragVerfasst am: 11.07.2007, 19:54
    —
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Aber wie will den ein Jurist mal Verfassungsrichter werden, wenn er diese einfachen Dinge nnicht weiß skeptisch


Er will nicht Verfassungsrichter werden. Außerdem: Mit einem Blick in das Gesetz, dann weiß er es.

Allerdings finde ich er ist etwas schlampig und ungenau mit seinen Antworten.

Ich habe hier nach Null Uhr auch schon einige juristische Hämmer gepostet, zB werde ich nie vergessen wie mich Kramer erfolgreich korrigierte, dass ein ein Molotowcocktail-Wurf auf einen PKW ein Verbrechen ist. Das war vielleicht eine Schande, angetrunken hatte ich übersehen, dass dies eine Brandstiftung darstellt und die eine Mindeststrafe von einem Jahr hat (

Pillepalle ) ...

Es war demütigend Traurig

#29:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 11.07.2007, 19:59
    —
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Das war vielleicht eine Schande, angetrunken hatte ich übersehen, dass dies eine Brandstiftung darstellt


Stimmt, das ist in der Tat eine Schande. Nüchtern kann man sowas ja grad noch durchgehen lassen angesichts der Tatsache, dass es schon nach dem Auftritt des Sandmännchen geschah, aber so..

Nein

#30:  Autor: atheist666 BeitragVerfasst am: 11.07.2007, 20:45
    —
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Das war vielleicht eine Schande, angetrunken hatte ich übersehen, dass dies eine Brandstiftung darstellt


Stimmt, das ist in der Tat eine Schande. Nüchtern kann man sowas ja grad noch durchgehen lassen angesichts der Tatsache, dass es schon nach dem Auftritt des Sandmännchen geschah, aber so..

Nein


Lachen Irgendwie bringt Ihr beide mich immer wieder zum Lachen, Danke! Daumen hoch!



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