zelig hat folgendes geschrieben: |
Habe mich nur oberflächlich über das Urteil informiert.
Das Bundesverfassungsgericht wertet nicht so sehr die Verbotswürdigkeit der Ziele der NPD. Die könnte sogar gegeben sein. Aber es sagt, daß die NPD aufgrund ihrer geringen Wirkung keine Gefahr darstellt. Ferner, falls ich es richtig verstanden habe, weist es den Weg über das Parteienfinanzierungsgesetz. Der Gesetzgeber könne nach einer Möglichkeit suchen, die Alimentierung der Parteien zu differenzieren. Das gefällt mir eigentlich nicht in dieser Kombination. Öffnet das doch den Weg zum Missbrauch in der politischen Auseinandersetzung. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Ein Verbot der Polener Regierungspartei würde der EGMR ebenso kippen wie ein NPD-Verbot. Und das ist gut so.
Die Entscheidung zeigt übrigens, dass die hohen herren in Karlsruhe verstanden haben, dass über ihnen nicht nur der Himmel ist - was surreal ist, da ja gerade die Rechtsextremen die Abgabe von Souveränität an Europa geißeln. Ich finde enttäuschend, dass die Zentralen Wertmaßstäbe des Urteils sehr knapp und vergleichsweise oberflächich abgehandelt werden (ca. Rn. 605 ff.). Aber mit Peter Richter würde ich gerne mal ein Bier trinken gehen. |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Da gäbe es spannendere Themen |
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