Wikipedia hat folgendes geschrieben: |
Menschenrechte bezeichnen ein Konzept, nach dem allen Menschen Rechte zustehen, ein Diskussionspunkt ist dabei die Frage, ob diese Rechte universelle Gültigkeit besitzen oder stets relativ zu verschiedenen Kulturen und Zeiten gelten. Das Bestehen von Menschenrechten wird heute jedoch von fast allen Staaten der Erde prinzipiell anerkannt, in der Philosophie ist sie nach wie vor Gegenstand von Debatten (Letztbegründung). Auch unter ihren Befürwortern ist der Gehalt und Umfang umstritten. |
Peter H. hat folgendes geschrieben: |
Menschenrechte haben es mitunter in sich, das fängt schon damit an, dass der Staat sie "gewährt". Wer gewährt, der kann natürlich auch jeder Zeit sie nach Gutdünken auslegen und auch entziehen.
Zum andern dienen sie oftmals als Rechtfertigungsgrund, um so Militärinterventionen von imperialistischen Staaten zu rechtfertigen. Was überhaupt als Menschenrechte angesehen wird, ist darüberhinaus abhängig vom jeweiligen Gesellschaftssystem, jedenfalls partiell. |
Peter H. hat folgendes geschrieben: |
Was überhaupt als Menschenrechte angesehen wird, ist darüberhinaus abhängig vom jeweiligen Gesellschaftssystem, jedenfalls partiell. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Der Staat hat die Menschenrechte zu garantieren und nicht zu "gewaehren". Dies ist staatliche Pflicht und keine Gunst und gilt im besonderen Masse gegenueber andersdenkenden oder andersglaeubigen Minderheiten. Seit der Aufklaerung sollte das eigentlich eine Selbstverstaendlichkeit sein, aber die liegt wohl doch schon etwas zu lange zurueck... |
Derrick hat folgendes geschrieben: |
Durch die Arbeiterbewegung oder den Kommunismus wurden die Menschenrechte um 19.Jahrhundert um soziale Rechte wie Recht auf Arbeit erweitert. |
Zitat: |
ist vor allem nicht geeignet für ethische Dilemmas und Grenzfragen (Speziezismus, Abgrenzung des Menschseins, Definition der Identität, Ausnahmen usw.). |
Adnan hat folgendes geschrieben: |
Damit begründen sich die Menschenrechte einfach auf die goldene Regel. Sie ist einfach, erfolgreich und schadet niemanden. |
Adnan hat folgendes geschrieben: |
Die rationale Begründung, sie prinzipiell abzulehnen, würde ich gerne erfahren. |
Peter H. hat folgendes geschrieben: |
Ich überzeichne mal, was wäre denn wenn der Staat jedem garanitiere, dass er oder sie ein Recht darauf hat zu atmen, ein Recht Wasser zu schöpfen, Strom und Gas in Anspruch zu nehmen. Na wie wäre denn so was? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
verfassungswidrig. |
Algol hat folgendes geschrieben: | ||
Und wie lauten diese geheimnisvollen "Menschenrechte"? |
step hat folgendes geschrieben: |
Menschenrechte sind eigentlich Rechte wie andere auch, komplett zugewiesen (also von der Gemeinschaft ethischer Subjekte ihren Mitgliedern garantiert) und ohne jegliche Absolutheit. |
step hat folgendes geschrieben: |
Das Besondere an ihnen ist, daß sie in einerm bestimmten kulturellen Kontext als minimal und undiskutabel zuweisbar angesehen werden. |
Algol hat folgendes geschrieben: | ||
Und wie lauten diese geheimnisvollen "Menschenrechte"? |
Zitat: |
Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. Artikel 2 Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist. Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 4 Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten. Artikel 5 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Artikel 6 Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. Artikel 7 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. Artikel 8 Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden. Artikel 9 Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. Artikel 10 Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. Artikel 11 Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden. Artikel 12 Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen. Artikel 13 Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. Artikel 14 Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen. Artikel 15 Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln. Artikel 16 Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat. Artikel 17 Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden. Artikel 18 Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. Artikel 19 Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Artikel 20 Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. Artikel 21 Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen. Artikel 22 Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind. Artikel 23 Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. Artikel 24 Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub. Artikel 25 Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz. Artikel 26 Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll. Artikel 27 Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen. Artikel 28 Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können. Artikel 29 Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden. Artikel 30 Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat |
Forke hat folgendes geschrieben: | ||||
@Bernie Hä? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Luft: 100%ge Zustimmung |
Adnan hat folgendes geschrieben: |
Vorneweg: Was heißt putativ? |
Adnan hat folgendes geschrieben: |
Die wenigsten wollen acht Stunden am Fließband stehen. Gehört leider zum Überlebenskampf in der industriellen Gesellschaft. Wäre die Gesellschaft nicht industriell, sähe der Übelebenskampf anders aus; dann müsste man zum Beispiel jagen und sammeln. |
Adnan hat folgendes geschrieben: |
Ich sag's mal so: Es gibt Dinge, die kein Mensch usw. will, und die man ohne Probleme lassen kann. Man muss nicht foltern, morden und schänden. Arbeiten muss man schon. |
Adnan hat folgendes geschrieben: |
Was den anderen Punkt betrifft: Ist es denn rational, zu behaupten, ein Schwarzer sei weniger wert als ein Weißer? Missachtet infolgedessen der Sklavenhalter die Rechte des Sklaven mit Recht, also rational begründet? |
Algol hat folgendes geschrieben: |
Abhängige Lohnarbeit, um etwas beißen zu können und ein Dach über den Kopf zu haben, ist von Sklavenbarbeit bei freier Kost und Logis kaum zu unterscheiden und einen Vorteil hat sie: Sklaven können nicht gekündigt werden. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Es handelt sich hierbei um die Grundrechte, die ausdruecklich nicht kulturell relativierbar sind. Insbesondere um das Recht auf Leben, auf koerperliche Unversehrtheit oder auf Selbstbestimmung. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Man kann diese Nichtrelativierbarkeit dadurch begruenden, dass diese Grundrechte allen traditionellen Wertesystemen gemeinsam sind ... |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
... und man diese sowohl aus allen heiligen Buechern der grossen Religionen als auch aus anderen ueberlieferten Philosophien ableiten kann, nach denen der Mensch sich gesellschaftlich organisiert.... |
Evilbert hat folgendes geschrieben: | ||
Und man ist die Sorge los um ein Investitionsobjekt. Um das Wohlergehen seiner wertvollen Sklaven muss man sich ja sorgen; um das seiner Lohnarbeiter nicht, im Gegenteil: je dreckiger es denen geht und umso mehr es davon gibt, umso besser. |
Algol hat folgendes geschrieben: | ||
Es sieht mir nicht danach aus, als könnte man auf dieser Basis einen Kulturabsolutismus begründen ... |
Evilbert hat folgendes geschrieben: | ||
Und man ist die Sorge los um ein Investitionsobjekt. Um das Wohlergehen seiner wertvollen Sklaven muss man sich ja sorgen; um das seiner Lohnarbeiter nicht, im Gegenteil: je dreckiger es denen geht und umso mehr es davon gibt, umso besser. |
Algol hat folgendes geschrieben: |
[ Objektive Werte gibt es. Warum spricht sich das nicht herum? |
Kramer hat folgendes geschrieben: |
Universelle Werte Objektive Werte gibt es. Warum spricht sich das nicht herum? |
Zitat: |
Die Menschenrechte sind extrem wichtig, vor allem für die, die sie nicht haben. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Es handelt sich hierbei um die Grundrechte, die ausdruecklich nicht kulturell relativierbar sind. Insbesondere um das Recht auf Leben, auf koerperliche Unversehrtheit oder auf Selbstbestimmung. Man kann diese Nichtrelativierbarkeit dadurch begruenden, dass diese Grundrechte allen traditionellen Wertesystemen gemeinsam sind und man diese sowohl aus allen heiligen Buechern der grossen Religionen ..... |
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