wolle hat folgendes geschrieben: | ||
Den Lara Croft Style finde ich zwar sexy, er ist aber in Deutschland zumindest verboten, da geladene Schusswaffen üblicher Weise nicht geführt werden dürfen. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
@ Wolle
Mal abgesehen davon, dass Du Schusswaffen auch zu Hause nicht haben darfst, wenn sie nicht angemeldet sind - das mindeste, was Du brauchst, ist also eine Waffenbesitzkarte (üblicherweise beantragt man das, wenn man sich von einem Erbstück nicht trennen kann), verrennst Du Dich da gerade. Der Waffeneinsatz, von dem Du gerade phantasierst, ist genau der, an dem die USA kranken - das muss man auch nicht weiter ausführen. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Ich kann mir zwar vorstellen, mich mit Nachbarn zusammen vor unser Eigentum zu stellen, ich kann mir auch vorstellen, dabei einen Prügel in der Hand zu haben, um meinen Wille zu zeigen, uns bzw. unser Eigentum auch wirklich zu verteidigen, und den im Fall eines Angriffs auch zu benutzen - aber es lohnt sich nicht, davon zu phantasieren - entweder es passiert spontan oder eben nicht. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Alles, was Du machen kannst, um Dich auf so eine Situation vorzubereiten, ist, Deinen Körper (spielt keine Rolle, ob das mit Kampfsport passiert) in einem Stand zu halten, dass Du überhaupt in der Lage bist, die Möglichkeiten, die sich bieten, auch spontan zu nutzen. Zu phantasieren hilft Dir da nicht. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Und außerdem muss Dir klar sein, dass das Spiel, auf das Du Dich da einlässt, gefährlich ist: Man brauch weniger Kraft als Präzision, um mit wenig Aufwand und ein paar anatomischen Kenntnissen ganz schnell jemanden ernsthaft zu verletzen - und von dem Menschen, der Dir da gegenübersteht kennst Du, wenn Du nicht gerade eine dicke Hornhaut vom Schlagtraining an den Knöcheln siehst, weder seinen Trainingsstand, noch seine Ausbildung. Man sollte als immer davon ausgehen, dass der das auch kann, was man selbst kann. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Wer einen anderen Menschen freiwillig und ohne Not angreift, muss bescheuert sein. - Na gut, was die Sache sehr stark vereinfacht, das zeigt ja auch der schwarze Block, ist das Auftreten in Horden. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Wenn Du dich bisher nicht selbst anders erlebt hast, würde ich an Deiner Stelle einfach davon ausgehen, dass Du Dich im Zweifelsfall auch zurückziehst. Es ist grundsätzlich gesünder, die Polizei zu rufen und abzuwarten. Die Situationen, in denen die zu spät kommt, weil irgendwelche Arschlöcher sie behindern, sind bei uns selten. |
Poldi hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Im Gegenteil ... genau DAS sollte man machen, denn das erregt die Aufmerksamkeit der Leute, was viele Täter abschreckt ... genau gesagt, nicht um Hilfe rufen, sondern nur "Feuer" .. Hilferufe werden ignoriert, "Feuer" wird wahrgenommen, denn es könnte entweder Gefahr für den Einzelnen bedeuten und er sieht hin, oder es bricht der "Gaffer" durch, und er guckt auch ... Was anderes ist es nat. wenn man vorhat den Gegner (final) auszuschalten .. dann will man nat. keine Zeugen |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Dein Rang ist neu und auf diesen lustigen Wortwechsel zurückzuführen, oder? |
Zitat: |
Wie Ömer Ünlü, der gerade mit seiner Familie im Auto vorbeifährt und sofort handelt. Und der Bild am Sonntag später sagt: „Ich habe mir eine Eisenstange geschnappt und den Mann mit einem gezielten Schlag niedergestreckt.“ |
wolle hat folgendes geschrieben: | ||
Ein Muster Beispiel von Zivilcourage und Selbstverteidigung findet man hier:
http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Nach-der-Bluttat-von-Hamburg-Eine-ganze-Stadt-feiert-ihre-Helden-id42247716.html schrieb:
Diese Stelle gefällt mir am besten. Wie gerne wäre ich an Stelle von Ömer Ünlü dort gewesen. |
astarte hat folgendes geschrieben: | ||||
Deine wieder mal sehr charmante und zartfühlende Ausdrucksweise weckt in mir merkwürdigerweise gar nicht die Assoziation mit Bewunderung für jemandem der den Mut dazu aufbrachte. Eher entsteht bei mir ein Eindruck des Neides, dass man nicht selber mal die Eisenstange einem Menschen drüber ziehen darf, ... |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Etwas Neid ist sicher dabei, dass es mir noch nicht vergönnt wurde, einen Freizeit-Terroristen kunstvoll so zu stoppen, dass er zwar in seinem Blut zu liegen kommt, aber dennoch nur geringe Verletzungen davon trägt.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Hass ist bei mir sicher nicht dabei, eher Mitleid mit dem verwirrten Terroristen. In diesem Fall hätte ich anschließend sogar erste Hilfe geleistet, da es sich offensichtlich um einen Einzeltäter handelte, und nicht wie bei den Hobby-Terroristen beim G20 Gipfel um organisierte Horden. Mein tiefer Respekt und Dank gilt allen, die den Täter verfolgt und gestellt haben. Es waren offenbar vor Allem Leute mit Migrations-Hintergrund, welche die Zivilcourage bewiesen haben. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Dich moechte ich mal sehen, wenn Du einem echten Terroristen gegenueberstehst. Du weisst, dass sowas auch uebel enden kann? Dass es nicht zwangslaeufig ist, dass Du hinterher ein gefeierter Held bist? Dass Du genausogut als bedauertes totes Opfer enden kannst? Oder als Nominierung fuer den Darwin-Award hier im FGH, weil Du dort dummerweise vorher Deine unreifen Heldenphantasien gepostet hast? |
wolle hat folgendes geschrieben: | ||
Einem echten Terroristen gegenüber zu stehen, der gerade mit einem Messer Amok gelaufen ist, wäre natürlich eine tolle Herausforderung, die bedauerlicher Weise höchst selten vorkommt. Leider so wahrscheinlich wie ein sechser im Lotto mit Zusatz-Zahl. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Klar kann das tödlich enden für Leute, die nicht vorbereitet sind.
Ich bin jedoch vorbereitet, und bereite mich körperlich wie mental jeden Tag etwa zwei Stunden vor. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Nicht umsonst spricht man von der Kunst der Selbstverteidigung.
Kunst kommt von Können. Das persönliche Können ist abhängig vom eigenen Trainings-Zustand und von der mentalen Verfassung. Man muss seine Emotionen kontrollieren, seine Angst minimieren, um seinen Verstand auf Hochtouren zu halten. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Angst und Stress vermindern die rationalen Fähigkeiten.
Zudem kann eine emotionale Überreaktion aus z. B. durch Rage in einem Notwehr-Exzess enden, der wiederum rechtlich nicht gedeckt ist. Risiko Management ist gefragt unter Abwägung aller Umstände. Wie ist er bewaffnet, welche Mittel habe ich zur Verfügung für Abwehr und Angriff? |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Die Auseinandersetzung wäre dann wie ein Wettkampf, auf den ich mich als Sportler seit Jahrzehnten vorbereitet habe, und bei dem ich mir selbst beweise, was ich kann. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Dass ich in den Medien gefeiert würde, wäre mich gleichgültig. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
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vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
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vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
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vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
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vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
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vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
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vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Im Hotel schau ich immer wo die Notausgänge sind.
Ebenso schau ich im Bus und Bahn, wo der Nothammer und der Feuerlöscher hängt. Wo die Notbremse ist sowieso. Das hat schon mehr Leben gerettet wie das beste Training. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
...
Absurder Weise dürfen demgegenüber feststehende Messer mit weniger als 12 cm Klingen-Länge geführt werden. ... |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Nicht ganz richtig: Feststehende Messer, die nicht länger sind als 12cm. Begründet wird das Verbot der selbstarretierenden Einhandmesser mit der zusätzlichen Möglichkeit der Heimtücke, die das Einhandmesser eröffnet. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Die Säure ist billig zu besorgen, es gibt praktisch keine Kontrolle, und das mit-führen von Säure ist nicht gesetzlich reglementiert. Hier muss der Gesetzgeber schnellstens reagieren, damit solche Beispiele nicht Schule machen. |
wolle hat folgendes geschrieben: | ||||
Nein, das Gesetz bezieht sich eindeutig auf die Klingen-Länge, und nicht auf die Gesamt-Länge. Wobei es auch nicht nur den geschliffenen Anteil der Klinge betrifft, sondern ab dem Ansatz zum Griff. Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html .... |
Waffengesetz § 42a hat folgendes geschrieben: |
Es ist verboten .... feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. |
abbahallo hat folgendes geschrieben: |
Es spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, Säureattentate und Angriffe mit großen Messern als Mordversuche zu ahnden.
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Zitat: |
Von einer Reglementierung des Mitführen von Säuren verspreche ich mir hinsichtlich einer Erhöhung der Sicherheit allerdings wenig, da Säureattentate oft im häuslichen Bereich vorkommen. Da könnte man auch versuchen Benzin oder die ganzen freiverkäuflichen Haushaltschemikalien, aus denen man leicht Sprengstoffe machen kann, unter Kontrolle zu kriegen.
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abbahallo hat folgendes geschrieben: |
....Die verbotenen Messer werden in der Regel außer in Schulen auch nicht anlaßlos sichergestellt. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Wenn Du beim Googeln zu diesem Thema mal in Messerforen kommst, kannst Du regelmäßig lesen, dass bei einer ganz normalen zufälligen Autokontrolle gefundene selbstarretierende Einhandmesser konfisziert werden. Ich habe so ein Teil, weil ich es beim Klettern einem langen, starren Messer vorziehe (Klettern bedeutet in diesem Fall auf Bäumen - ich bin manchmal in der Landschaftspflege unterwegs) Das heißt für mich, dass ich dieses Teil, wenn ich es im Auto habe, in einer abschließbaren Kiste halten sollte. Ich halte das für überzogen. |
Zitat: |
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge - höchstens 8,5 cm lang ist und - nicht zweiseitig geschliffen ist; |
Zitat: |
1.2
Gegenstände, 1.2.1 die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), 1.2.2 aus denen Reizstoffe versprüht oder ausgestoßen werden, die eine Reichweite bis zu 2 m haben (Reizstoffsprühgeräte), 1.2.3 bei denen in einer Entfernung von mehr als 2 m bei Menschen a) eine angriffsunfähig machende Wirkung durch ein gezieltes Versprühen oder Ausstoßen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen oder b) eine gesundheitsschädliche Wirkung durch eine andere als kinetische Energie, insbesondere durch ein gezieltes Ausstrahlen einer elektromagnetischen Strahlung, hervorgerufen werden kann, |
Zitat: |
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: ... 1.3.5 Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände - in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und - zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen; 1.3.6 Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit; |
Zitat: |
Unterabschnitt 2:
Tragbare Gegenstände 1. Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere ... 1.2.4 bei denen gasförmige, flüssige oder feste Stoffe den Gegenstand gezielt und brennend mit einer Flamme von mehr als 20 cm Länge verlassen, 1.2.5 bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann, oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann, |
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