tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Wirr. |
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | ||||
Und das ist noch charmant ausgedrückt. |
TP hat folgendes geschrieben: |
Margarita Mathiopoulos war vor etwa einem Vierteljahrhundert einmal als SPD-Sprecherin im Gespräch. Später ging die Politikwissenschaftlerin zur FDP. Nun hat sie – ebenso wie ihre Parteifreunde Silvana Koch-Mehrin, Georgios Chatzimarkakis und Bijan Djir-Sarai eine Plagiatsaffäre am Hals. |
Ilmor hat folgendes geschrieben: | ||
Da wir keinen eigenen Plagiatthread haben, poste ich es mal hier rein.
|
Schlumpf hat folgendes geschrieben: |
Seltsamerweise kritisiert kaum jemand die Unis und die sogenannten Doktorväter, die das Erschleichen von Doktortiteln zugelassen haben. Da scheint doch einiges im Argen zu liegen. |
goatmountain hat folgendes geschrieben: | ||||
das breitet sich ja schneller aus als ehec. |
Baldur hat folgendes geschrieben: | ||||||
Dem Schatzi... nehm ich es aber bislang ab, dass es nur Mängel seiner Arbeit waren und keine bewusste Täuschung. |
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: |
Chatzimarkakis hat mich plagiiert! |
Schlumpf hat folgendes geschrieben: |
Seltsamerweise kritisiert kaum jemand die Unis und die sogenannten Doktorväter, die das Erschleichen von Doktortiteln zugelassen haben. Da scheint doch einiges im Argen zu liegen. |
goatmountain hat folgendes geschrieben: | ||
|
Schlumpf hat folgendes geschrieben: | ||||
Also das ist ein Vergleich, der sowas von hinkt! Vergleichbar wäre es vielleicht, wenn die Besitzer und Angestellten des Supermarkts bewußt wegschauen, weil sie dem Dieb wegen seiner Bekanntheit und seines Ansehens einen Gefallen tun wollten. Siehe Guttenberg und seine vorangegangene Spende an die Uni. |
goatmountain hat folgendes geschrieben: |
ich meine, dass jemand, der den anspruch hat ein dr. vor seinem namen zu tragen, in der regel redlich ist. wenn nun so ein(e) moechtergern-akademiker bei seiner doktorarbeit bescheisst, dann macht er das bewusst und mit vorsatz. diesen vorsatz muessen die pruefer aber nicht voraussetzen, wenn sie eine dissertation pruefen. natuerlich gibt es, wie uebrigens in ALLEN teilen der gesellschaft auch ein wohlwollendes pruefen, was wiederum auch nicht die regel ist. |
Schlumpf hat folgendes geschrieben: |
.....
Ich fürchte, dass die aufgedeckten unberechtigten Doktortitel nur die Spitze eines Eisbergs sind. M.E. wird auch vielen Ärzten der Doktortitel hinterhergeworfen, ohne dass sie ihn sich verdient hätten. Ich bringe einen passenderen Vergleich: Die Schlampigkeit oder in manchen Fällen wohlwollende Prüfung von Doktorarbeiten kommt mir vor wie die Arbeit mancher Aufsichtsräte, die sich hauptsächlich im Ansehen und den Tantiemen gesonnt haben, statt wirklich Aufsicht zu führen. Hypo Alpe Adria läßt grüßen. |
Schlumpf hat folgendes geschrieben: | ||
Ich fürchte, dass die aufgedeckten unberechtigten Doktortitel nur die Spitze eines Eisbergs sind. M.E. wird auch vielen Ärzten der Doktortitel hinterhergeworfen, ohne dass sie ihn sich verdient hätten. Ich bringe einen passenderen Vergleich: Die Schlampigkeit oder in manchen Fällen wohlwollende Prüfung von Doktorarbeiten kommt mir vor wie die Arbeit mancher Aufsichtsräte, die sich hauptsächlich im Ansehen und den Tantiemen gesonnt haben, statt wirklich Aufsicht zu führen. Hypo Alpe Adria läßt grüßen. |
Baldur hat folgendes geschrieben: | ||||
Hehe. Vielleicht reicht es ja auch manchmal aus, wenn man angibt, dass man den Titel nur des Titels wegen anstrebt, um ihn zu führen und man dem Prof. verspricht niemals wieder in irgendeiner Form wissenschaftlich tätig zu werden. |
Schlumpf hat folgendes geschrieben: |
M.E. wird auch vielen Ärzten der Doktortitel hinterhergeworfen, ohne dass sie ihn sich verdient hätten. |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||
Die Doktorarbeit von Ärtzen (und m.W auch Juristen) hat ganz offiziell und von Anfang an andere Voraussetzungen als es andere Doktorarbeiten haben. Das ist keine Schlampigkeit und kein Betrug. Die Doktorarbeit dient hier nicht der wissenschaftlichen Qualifikation sondern der Qualifikation als praktizierender Arzt (und Jurist?). |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Ist ja interessant. Und wie begründest oder belegst Du das? fwo |
Schlumpf hat folgendes geschrieben: | ||||
Was denn genau? |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Die Passgenauigkeit deines Vergleiches, von dem Du behauptest, dass er ein passender ist.
Wieviele Dissertationen hast Du schon - nur als kompetenter Zusschauer, z.B. als Mitglied einer Arbeitsgruppe, begleitet? In welchen Fächern? Oder gibt es irgendwo eine Arbeit zu diesem Thema? fwo |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||||
Inwiefern unterscheiden sich die Anforderungen an eine juristische Doktorarbeit von der bei bspw. Historikern und Politikwissenschaftlern? Der Vergleich zu medizinischen Doktorarbeiten geht völlig fehl. Ich sitze schon so lange an einem Expose, wie viele Mediziner für seine ganze Arbeit benötigen. |
Kival hat folgendes geschrieben: |
Ich war mir nicht mehr sicher, ob das bei Juristen auch galt (deshalb die Fragezeichen). Aber ärztliche Doktorarbeiten haben nicht den Anspruch irgendetwas eigenes, neues herauszuarbeiten. Es sind im engeren Sinne keine wissenschaftlichen Qualifikationen. Ich habe jetzt nochmal bei Wikipedia nachgeschaut und da scheint diese Einschränkung nur für ärztliche Doktorarbeiten zu gelten. |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||
Man kann meiner Meinung nach durchaus darüber streiten, ob Jura eine Wissenschaft im engeren Sinne ist. |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||||
Ja klar, aber davon wollte ich hier absehen. Ich meinte in erster Linie die reduzierten Anforderungen bei Ärzten, die eben eigentlich (zumindest faktisch) keine wissenschaftliche Qualifikation zeigen sollen bei ihrer Arbeit. |
rechtswissenschaftliche Promotionsordnung Uni Freiburg hat folgendes geschrieben: |
Die ordentliche Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit. Sie besteht aus einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation, §15) und einer mündlichen Prüfung (§1. §15 Dissertation (1) Der/Die Doktorand(in) muß eine Dissertation vorlegen, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügt und zum Fortschritt der Rechtswissenschaft beiträgt. Sie muß eine selbständige Leistung des Doktoranden/der Doktorandin sein, die nicht schon in wesentlichen Teilen für eine akademische Prüfung, Studienabschluß- oder Zwischenprüfung oder für eine Staatsprüfung verwendet oder einer anderen Fakultät als Dissertation vorgelegt wurde. |
Schlumpf hat folgendes geschrieben: | ||
Das ist ein Totschlagargument. Oder dürfen nur Uni-Dozenten und Doktoranden eine Meinung dazu äußern? Die Fälle von Guttenberg, Koch-Mehrin und Katzimarkakis sind bekannt geworden, weil es in der Öffentlichkeit stehende Politiker sind oder waren. Diese Plagiate wurden durch Internetuser aufgedeckt. Wieviele Plagiate mag es wohl geben, die nicht aufgedeckt werden, weil sich niemand dafür interessiert? |
output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde