Mord im Weltall
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Freigeisterhaus -> Sonstiges und Groteskes

#1: Mord im Weltall Autor: Namronia BeitragVerfasst am: 28.06.2010, 20:50
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Noch mal eine Frage...

Wenn ich mit meiner eigenen Rakete ins All starte und jemanden mitnehme, aber nicht an irgendwelche Stationen andocke und auch unabhängig bin von Staaten usw., darf ich den, der mit mir ist, dann umbringen, wenn wir im All sind?
Oder, wer würde, auf der Erde zurück, mich bestrafen? Im All gibts doch keine Hohheitsräume, oder?

#2:  Autor: Danol BeitragVerfasst am: 28.06.2010, 20:54
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Naja, ich vermute mal sobald man Privat in den Weltraum fliegen kann wird es wohl eine Art Erweiterung des Weltraumvertrages geben. Zur Zeit ist das allerdings unnötig, glaube also kaum dass das geregelt ist.

#3:  Autor: Namronia BeitragVerfasst am: 28.06.2010, 20:55
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Danol hat folgendes geschrieben:
Naja, ich vermute mal sobald man Privat in den Weltraum fliegen kann wird es wohl eine Art Erweiterung des Weltraumvertrages geben. Zur Zeit ist das allerdings unnötig, glaube also kaum dass das geregelt ist.


Also meinst du kann ich jetzt mit meinem geheimen Privatraumschiff ins All fliegen und ganz legal jemanden umlegen?

#4:  Autor: narziss BeitragVerfasst am: 28.06.2010, 20:56
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Namronia hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
Naja, ich vermute mal sobald man Privat in den Weltraum fliegen kann wird es wohl eine Art Erweiterung des Weltraumvertrages geben. Zur Zeit ist das allerdings unnötig, glaube also kaum dass das geregelt ist.


Also meinst du kann ich jetzt mit meinem geheimen Privatraumschiff ins All fliegen und ganz legal jemanden umlegen?
Nicht wenn ich dich mit meinem privaten Sternenzerstörer vorher abschieße!

#5:  Autor: Der Spielverderber BeitragVerfasst am: 28.06.2010, 20:57
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Kommt drauf an.
Mit welcher Geschwindigkeit bewegt sich die Rakete?

#6:  Autor: Danol BeitragVerfasst am: 28.06.2010, 20:57
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Namronia hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
Naja, ich vermute mal sobald man Privat in den Weltraum fliegen kann wird es wohl eine Art Erweiterung des Weltraumvertrages geben. Zur Zeit ist das allerdings unnötig, glaube also kaum dass das geregelt ist.


Also meinst du kann ich jetzt mit meinem geheimen Privatraumschiff ins All fliegen und ganz legal jemanden umlegen?


Nein, kannst Du nicht, weil technisch und finanziell nicht machbar (mal ganz davon abgesehen dass Du zum Fliegen mit so einem Ding wohl eine Genehmigung bräuchtest). Wenn sich das irgendwann mal ändern sollte, bin ich ganz zuversichtlich dass es dann auch rechtliche Regelungen gibt. Wie die Situation rein theoretisch jetzt aussieht weiß ich nicht, darum schrieb ich dass ich es so vermute.

#7:  Autor: Der Spielverderber BeitragVerfasst am: 28.06.2010, 21:00
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Aufjedenfall solltest du danach nicht auf dem Mond landen sonst wird Lord British höchspersönlich über dich richten Lachen

#8:  Autor: Namronia BeitragVerfasst am: 28.06.2010, 21:01
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Der Spielverderber hat folgendes geschrieben:
Kommt drauf an.
Mit welcher Geschwindigkeit bewegt sich die Rakete?


Sagen wir normaler Raketengeschwindigkeit, aber wieso spielt das eine Rolle?

Danol hat folgendes geschrieben:

Nein, kannst Du nicht, weil technisch und finanziell nicht machbar (mal ganz davon abgesehen dass Du zum Fliegen mit so einem Ding wohl eine Genehmigung bräuchtest). Wenn sich das irgendwann mal ändern sollte, bin ich ganz zuversichtlich dass es dann auch rechtliche Regelungen gibt. Wie die Situation rein theoretisch jetzt aussieht weiß ich nicht, darum schrieb ich dass ich es so vermute.


Aber sagen wir mal, es wäre doch so, dass ich das geschafft habe. Gates könnte sich bestimmt son Ding basteln, und mit genug "Restgeld", dass er vllt. noch übrig hätte, auch geheimhalten. Was wäre dann?

#9:  Autor: Danol BeitragVerfasst am: 28.06.2010, 21:02
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Namronia hat folgendes geschrieben:
Aber sagen wir mal, es wäre doch so, dass ich das geschafft habe. Gates könnte sich bestimmt son Ding basteln, und mit genug "Restgeld", dass er vllt. noch übrig hätte, auch geheimhalten. Was wäre dann?


Unrealistisch. Allein so ein Riesenprojekt geheimhalten, Raketen gibts ja nicht an jeder Ecke ...
Aber, wie gesagt, da kann ich nur vermuten, eventuell äußert sich ja noch ein Jurist dazu.

#10:  Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 28.06.2010, 21:05
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Namronia hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
Naja, ich vermute mal sobald man Privat in den Weltraum fliegen kann wird es wohl eine Art Erweiterung des Weltraumvertrages geben. Zur Zeit ist das allerdings unnötig, glaube also kaum dass das geregelt ist.


Also meinst du kann ich jetzt mit meinem geheimen Privatraumschiff ins All fliegen und ganz legal jemanden umlegen?

Darfst du auf einem privaten Schiff außerhalb aller Hoheitsgewässer jemanden umbringen?

#11:  Autor: narziss BeitragVerfasst am: 28.06.2010, 21:10
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Kann mir eine kundige Person sagen, ob die ISS gestern ca. um 23 Uhr über Kiel zu sehen war? Das würde mir eine Leuchterscheinung erklären.

#12:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 28.06.2010, 21:10
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Danol hat folgendes geschrieben:
Nein, kannst Du nicht, weil technisch und finanziell nicht machbar (mal ganz davon abgesehen dass Du zum Fliegen mit so einem Ding wohl eine Genehmigung bräuchtest).


X-Price

#13:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 28.06.2010, 21:11
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Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
Naja, ich vermute mal sobald man Privat in den Weltraum fliegen kann wird es wohl eine Art Erweiterung des Weltraumvertrages geben. Zur Zeit ist das allerdings unnötig, glaube also kaum dass das geregelt ist.


Also meinst du kann ich jetzt mit meinem geheimen Privatraumschiff ins All fliegen und ganz legal jemanden umlegen?

Darfst du auf einem privaten Schiff außerhalb aller Hoheitsgewässer jemanden umbringen?


Nein, aber da gilt internationales (See-)Recht.

#14:  Autor: Der Spielverderber BeitragVerfasst am: 28.06.2010, 21:12
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Also die Antwort findest du hier

Zitat:
1. Canada, the European Partner States, Japan, Russia, and the United States may exercise criminal jurisdiction over personnel in or on any flight element who are their respective nationals.

#15:  Autor: Danol BeitragVerfasst am: 28.06.2010, 21:14
    —
Der Spielverderber hat folgendes geschrieben:
1. Canada, the European Partner States, Japan, Russia, and the United States may exercise criminal jurisdiction over personnel in or on any flight element who are their respective nationals


Naja, und wenn er das nicht ist? Sagen wir er wandert nach Thailand aus und wird dort eingebürgert?

#16:  Autor: jagy BeitragVerfasst am: 28.06.2010, 22:08
    —
Zitat:
§ 7 stgb
Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen

(1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.

(2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter
1. zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist
oder
2. zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betroffen und, obwohl das Auslieferungsgesetz seine Auslieferung nach der Art der Tat zuließe, nicht ausgeliefert wird, weil ein Auslieferungsersuchen innerhalb angemessener Frist nicht gestellt oder abgelehnt wird oder die Auslieferung nicht ausführbar ist.

http://dejure.org/gesetze/StGB/7.html

Zu klären wäre noch, ob das Weltall "Ausland" im Sinne der Norm ist, oder ob das eine verbotene Analogie wäre.

Edit: "Ausland ist jedes nicht zum deutschen Inland gehörige Gebiet" (Tröndle/Fischer), zB der Weltraum (Leipziger Kommentar).

Zumindest für Deutsche gibt es das perfekte Verbrechen im Weltraum also wohl nicht.

#17:  Autor: MeineGitarreBrauchtStromWohnort: Aldi-Nord BeitragVerfasst am: 28.06.2010, 23:09
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narziss hat folgendes geschrieben:
Kann mir eine kundige Person sagen, ob die ISS gestern ca. um 23 Uhr über Kiel zu sehen war? Das würde mir eine Leuchterscheinung erklären.

Gegen 23 Uhr? Nein, das war ich. (War kurz mit Namronia zum Neptun. Rückreise ging schneller, da waren wir nur noch zu zweit.)

#18: Re: Mord im Weltall Autor: Ilmor BeitragVerfasst am: 30.06.2010, 19:10
    —
Namronia hat folgendes geschrieben:
Noch mal eine Frage...

Wenn ich mit meiner eigenen Rakete ins All starte und jemanden mitnehme, aber nicht an irgendwelche Stationen andocke und auch unabhängig bin von Staaten usw., darf ich den, der mit mir ist, dann umbringen, wenn wir im All sind?
Oder, wer würde, auf der Erde zurück, mich bestrafen? Im All gibts doch keine Hohheitsräume, oder?


Wenn du dir einen Privatflug in All für zwei Personen leisten kannst, dann kannst du dir sicher auch einen Anwalt leisten, der dich da raushaut.

#19: stgb Autor: brf BeitragVerfasst am: 30.06.2010, 20:41
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siehe http://www.aufenthaltstitel.de/stgb.html

Zitat:
StGB § 5 Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter

Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:

1. Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80);
2. Hochverrat (§§ 81 bis 83);
3. Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
a) in den Fällen der §§ 89, 90a Abs. 1 und des § 90b, wenn der Täter Deutscher ist und seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, und
b) in den Fällen der §§ 90 und 90a Abs. 2;
4. Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 94 bis 100a);
5. Straftaten gegen die Landesverteidigung
a) in den Fällen der §§ 109 und 109e bis 109g und
b) in den Fällen der §§ 109a, 109d und 109h, wenn der Täter Deutscher ist und seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat;
6. Verschleppung und politische Verdächtigung (§§ 234a, 241a), wenn die Tat sich gegen einen Deutschen richtet, der im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat;
7. Entziehung eines Kindes in den Fällen des § 235 Abs. 2 Nr. 2, wenn die Tat sich gegen eine Person richtet, die im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat;
8. Verletzung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen eines im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes liegenden Betriebs, eines Unternehmens, das dort seinen Sitz hat, oder eines Unternehmens mit Sitz im Ausland, das von einem Unternehmen mit Sitz im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes abhängig ist und mit diesem einen Konzern bildet;
9. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
a) in den Fällen des § 174 Abs. 1 und 3, wenn der Täter und der, gegen den die Tat begangen wird, zur Zeit der Tat Deutsche sind und ihre Lebensgrundlage im Inland haben, und
b) in den Fällen der §§ 176 bis 176b und 182, wenn der Täter Deutscher ist;
10. Abbruch der Schwangerschaft (§ 218), wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist und seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat;
11. falsche uneidliche Aussage, Meineid und falsche Versicherung an Eides Statt (§§ 153 bis 156) in einem Verfahren, das im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem Gericht oder einer anderen deutschen Stelle anhängig ist, die zur Abnahme von Eiden oder eidesstattlichen Versicherungen zuständig ist;
12. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen der §§ 324, 326, 330 und 330a, die im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone begangen werden, soweit völkerrechtliche Übereinkommen zum Schutze des Meeres ihre Verfolgung als Straftaten gestatten;
13. Straftaten nach § 328 Abs. 2 Nr. 3 und 4, Abs. 4 und 5, auch in Verbindung mit § 330, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist;
14. Taten, die ein deutscher Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter während eines dienstlichen Aufenthalts oder in Beziehung auf den Dienst begeht;
15. Taten, die ein Ausländer als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter begeht;
16. Taten, die jemand gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung ihres Dienstes oder in Beziehung auf ihren Dienst begeht;
17. Abgeordnetenbestechung (§ 108e), wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist oder die Tat gegenüber einem Deutschen begangen wird;
18. Organ- und Gewebehandel (§ 18 des Transplantationsgesetzes), wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist.

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StGB § 6 Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter

Das deutsche Strafrecht gilt weiter, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:

1. (weggefallen)
2. Kernenergie-, Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen in den Fällen der §§ 307 und 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 2 und des § 310;
3. Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr (§ 316c);
4. Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft sowie Förderung des Menschenhandels (§§ 232 bis 233a)
5. unbefugter Vertrieb von Betäubungsmitteln;
6. Verbreitung pornographischer Schriften in den Fällen der §§ 184a und 184b Abs. 1 bis 3, auch in Verbindung mit § 184c Satz 1;
7. Geld- und Wertpapierfälschung (§§ 146, 151 und 152), Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks (§ 152b Abs. 1 bis 4) sowie deren Vorbereitung (§§ 149, 151, 152 und 152b Abs. 5);
8. Subventionsbetrug (§ 264);
9. Taten, die auf Grund eines für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen zwischenstaatlichen Abkommens auch dann zu verfolgen sind, wenn sie im Ausland begangen werden.

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StGB § 7 Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen

(1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.

(2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter

1. zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder
2. zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betroffen und, obwohl das Auslieferungsgesetz seine Auslieferung nach der Art der Tat zuließe, nicht ausgeliefert wird, weil ein Auslieferungsersuchen nicht gestellt oder abgelehnt wird oder die Auslieferung nicht ausführbar ist.

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Schon interessant was hier alles aufgezählt wird und auch im Ausland strafbar ist: Taten gegen de und die BW; Schwangerschaftsabbruch, Kindesentziehung, sex Selbstbestimmung, Organhandel, Pornographie...

Und Mord und Totschlag fehlen. Aber ich bin sicher, im Fall des Falles findet ein Verurteilungwilliger Richter einen juristischen Hebel um 1. das Weltall als Ausland zu qualifizieren (Analogieschluß oder so ähnlich) und auch den von Dir im Raumschiff begangenen Mord zu ahnden (schlimmstenfalls § 6 Punkt 9)

Also mach Dir keine falschen Hoffnungen!

Wichtig: Du bist auf jeden Fall dran, wenn der Ermordete das im Bauch Deiner Freundin ins Weltall geschleppte Kind ist!

Und beendet den Thread und löscht ihn sofort! Sonst entdeckt ihn noch ein Juraprof und stellt diese Frage den armen Studenten im Staatsexamen, weil er schon seit Jahrzehnten nach einer neuen Frage sucht ;)

#20: Re: stgb Autor: jagy BeitragVerfasst am: 30.06.2010, 21:23
    —
brf hat folgendes geschrieben:
siehe http://www.aufenthaltstitel.de/stgb.html

Zitat:
...

Schon interessant was hier alles aufgezählt wird und auch im Ausland strafbar ist: Taten gegen de und die BW; Schwangerschaftsabbruch, Kindesentziehung, sex Selbstbestimmung, Organhandel, Pornographie...

Und Mord und Totschlag fehlen. Aber ich bin sicher, im Fall des Falles findet ein Verurteilungwilliger Richter einen juristischen Hebel um 1. das Weltall als Ausland zu qualifizieren (Analogieschluß oder so ähnlich) und auch den von Dir im Raumschiff begangenen Mord zu ahnden (schlimmstenfalls § 6 Punkt 9)

Also mach Dir keine falschen Hoffnungen!

Wichtig: Du bist auf jeden Fall dran, wenn der Ermordete das im Bauch Deiner Freundin ins Weltall geschleppte Kind ist!

Und beendet den Thread und löscht ihn sofort! Sonst entdeckt ihn noch ein Juraprof und stellt diese Frage den armen Studenten im Staatsexamen, weil er schon seit Jahrzehnten nach einer neuen Frage sucht zwinkern


Wenn man keine Ahnung hat, ... Lies Dir mal §7 durch.

#21: passt Autor: brf BeitragVerfasst am: 30.06.2010, 21:49
    —
Den hab ich glatt übersehen; ich habe eigentlich § 6 vermutet. Bin halt kein Jurist.

#22: Re: passt Autor: jagy BeitragVerfasst am: 30.06.2010, 21:51
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brf hat folgendes geschrieben:
Den hab ich glatt übersehen; ich habe eigentlich § 6 vermutet. Bin halt kein Jurist.


Du hättest aber auch mal das 3. Post über Deinem ursprünglichen lesen können... zwinkern

edit: Sorry, ich bin gerade etwas genervt wegen der BPW, aber im Allgemeinen finde ich, bei einem erst im Anfang befindlichen einseitigen Thread kann man die bisherigen Posts zumindest mal grob überfliegen.

#23: Re: Mord im Weltall Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 30.06.2010, 22:00
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Namronia hat folgendes geschrieben:
Noch mal eine Frage...

Wenn ich mit meiner eigenen Rakete ins All starte und jemanden mitnehme, aber nicht an irgendwelche Stationen andocke und auch unabhängig bin von Staaten usw., darf ich den, der mit mir ist, dann umbringen, wenn wir im All sind?
Oder, wer würde, auf der Erde zurück, mich bestrafen? Im All gibts doch keine Hohheitsräume, oder?



Gott sieht alles. Auch im All. Komplett von der Rolle

#24: Re: Mord im Weltall Autor: Uriziel BeitragVerfasst am: 15.08.2010, 20:40
    —
Namronia hat folgendes geschrieben:
Noch mal eine Frage...

Wenn ich mit meiner eigenen Rakete ins All starte und jemanden mitnehme, aber nicht an irgendwelche Stationen andocke und auch unabhängig bin von Staaten usw., darf ich den, der mit mir ist, dann umbringen, wenn wir im All sind?
Oder, wer würde, auf der Erde zurück, mich bestrafen? Im All gibts doch keine Hohheitsräume, oder?



Sachlich gesehen eine interessante Frage - realistisch betrachtet aber völlig unwichtig.


Du kannst das auch so sehen, das es nicht anders ist, als wenn du auf einem Boot in internationalen Gewässern wärst zwinkern
Du bist mit jemanden zusammen "eingeschlossen" auf einem bestimmten Raum. Ihr könnt diesen Raum nicht verlassen. Ihr steckt sozusagen alle "wortwörtlich im selben Boot".

Sprich - jeder ist dem Verstand des anderen irgendwo ausgeliefert. Wenn einer nun einen grossen Hammer nimmt und damit unten im Boot ein Loch in die Wand haut, riskiert er das sinken des Schiffes - mit ALL' seinen Menschen drauf.

Sprich, "Hoheitsgebiete" oder nicht: Sich unverantwortlich verhalten ist: NOCH IMMER unverantwortlich und nicht zu tolerieren.
Jemanden einfach umzubringen, nur weil man meint: Ach hier hat ja (angeblich) niemand das Recht, mich dafür zu verurteilen/(bestrafen), ist wirklich mehr als unverschämt zwinkern

#25:  Autor: AhrimanWohnort: 89250 Senden BeitragVerfasst am: 30.08.2010, 19:57
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Zitat:
Also meinst du kann ich jetzt mit meinem geheimen Privatraumschiff ins All fliegen und ganz legal jemanden umlegen?

Wird wohl nicht anders gehandhabt werden als bei Mord auf einem Schiff auf dem freien Ozean außerhalb irgendwelcher Hoheitsgewässer (oder wie das wohl heißt). Da wird dann wohl maßgebend sein, in welchem Land das Schiff bezw. das Raumschiff registriert ist.
Und der umgekehrte Fall:
Es landen friedliche, freundliche Aliens und machen irgendwo Camping, das Ufo ist ihr Wohnmobil. Da kannste wohl auch nicht hingehen und die einfach abknallen oder wenigstens ausrauben, mit der Begründung, daß das keine Menschen sind und die also nicht unter dem Schutz des Gesetzes stehen.
Darf man einen Alien, den man beim Kornkreistreten erwischt, einfach abschießen?
Oder?

Äh, nennt ihr sowas nicht "nergaleske Fragen"?

#26:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 30.08.2010, 20:05
    —
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Also meinst du kann ich jetzt mit meinem geheimen Privatraumschiff ins All fliegen und ganz legal jemanden umlegen?

Wird wohl nicht anders gehandhabt werden als bei Mord auf einem Schiff auf dem freien Ozean außerhalb irgendwelcher Hoheitsgewässer (oder wie das wohl heißt). Da wird dann wohl maßgebend sein, in welchem Land das Schiff bezw. das Raumschiff registriert ist.


Ich würde vermuten, dass das Seerecht nicht im Weltall gilt ...

Zitat:
Und der umgekehrte Fall:
Es landen friedliche, freundliche Aliens und machen irgendwo Camping, das Ufo ist ihr Wohnmobil. Da kannste wohl auch nicht hingehen und die einfach abknallen oder wenigstens ausrauben, mit der Begründung, daß das keine Menschen sind und die also nicht unter dem Schutz des Gesetzes stehen.


Doch, das könnte man durchaus.

Zitat:
Darf man einen Alien, den man beim Kornkreistreten erwischt, einfach abschießen?
Oder?


Ich wäre sehr überrascht, wenn das gegen irgendwelche Gesetze verstoßen würde. Wenn doch würde ich vermuten es handelt sich um Jagd- oder Waffengesetze.

Zitat:
Äh, nennt ihr sowas nicht "nergaleske Fragen"?


Ja.

#27:  Autor: jagy BeitragVerfasst am: 30.08.2010, 20:08
    —
Ahriman hat folgendes geschrieben:

Es landen friedliche, freundliche Aliens und machen irgendwo Camping, das Ufo ist ihr Wohnmobil. Da kannste wohl auch nicht hingehen und die einfach abknallen ... mit der Begründung, daß das keine Menschen sind und die also nicht unter dem Schutz des Gesetzes stehen.
Darf man einen Alien, den man beim Kornkreistreten erwischt, einfach abschießen?


Warum nicht? Man darf ja auch Tiere töten und wird nicht wegen Totschlags bzw. Mord bestraft.

Zitat:
§ 212
Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.


Zitat:
§ 211
Mord

(2) Mörder ist, wer

...

einen Menschen tötet.


Wäre jedenfalls ein ziemlicher Verstoß gegen nulla poena sine lege, wenn man Nicht-Menschen plötzlich unter Menschen subsumiert.

Interessant wäre zB, ob Aliens Tiere i.S.d. TierschutzG sind und ggf. dessen Einschränkungen gelten.

#28:  Autor: Ilmor BeitragVerfasst am: 30.08.2010, 20:14
    —
jagy hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:

Es landen friedliche, freundliche Aliens und machen irgendwo Camping, das Ufo ist ihr Wohnmobil. Da kannste wohl auch nicht hingehen und die einfach abknallen ... mit der Begründung, daß das keine Menschen sind und die also nicht unter dem Schutz des Gesetzes stehen.
Darf man einen Alien, den man beim Kornkreistreten erwischt, einfach abschießen?


Warum nicht? Man darf ja auch Tiere töten und wird nicht wegen Totschlags bzw. Mord bestraft.

Zitat:
§ 212
Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.


Zitat:
§ 211
Mord

(2) Mörder ist, wer

...

einen Menschen tötet.


Wäre jedenfalls ein ziemlicher Verstoß gegen nulla poena sine lege, wenn man Nicht-Menschen plötzlich unter Menschen subsumiert.

Interessant wäre zB, ob Aliens Tiere i.S.d. TierschutzG sind und ggf. dessen Einschränkungen gelten.


Darauf würde ich nicht wetten. Sonst geht es dir noch wie den Nazis bei Nürnberger Prozessen.

#29:  Autor: jagy BeitragVerfasst am: 30.08.2010, 20:15
    —
Ilmor hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:

Es landen friedliche, freundliche Aliens und machen irgendwo Camping, das Ufo ist ihr Wohnmobil. Da kannste wohl auch nicht hingehen und die einfach abknallen ... mit der Begründung, daß das keine Menschen sind und die also nicht unter dem Schutz des Gesetzes stehen.
Darf man einen Alien, den man beim Kornkreistreten erwischt, einfach abschießen?


Warum nicht? Man darf ja auch Tiere töten und wird nicht wegen Totschlags bzw. Mord bestraft.

...

Wäre jedenfalls ein ziemlicher Verstoß gegen nulla poena sine lege, wenn man Nicht-Menschen plötzlich unter Menschen subsumiert.

Interessant wäre zB, ob Aliens Tiere i.S.d. TierschutzG sind und ggf. dessen Einschränkungen gelten.


Darauf würde ich nicht wetten. Sonst geht es dir noch wie den Nazis bei Nürnberger Prozessen.


Frage Ausrufezeichen

#30:  Autor: Ilmor BeitragVerfasst am: 30.08.2010, 20:17
    —
jagy hat folgendes geschrieben:

Frage Ausrufezeichen


Na, die wurden ja auch wegen Tatbeständen angeklagt, die zur Zeit ihrer Ausführung nicht illegal waren.



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