Hostienschändung — aber wie?
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Freigeisterhaus -> Weltanschauungen und Religionen

#121:  Autor: Graf ZahlWohnort: Universum BeitragVerfasst am: 27.07.2010, 15:55
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
Graf Zahl hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:

Meine Güte, noch nie etwas von "Teufel" und der Spaßguerilla gehört?

Nö. Scheinen wohl nicht allzu erfolgreich gewesen zu sein.


Nur weil Du das nicht kennst? Lol.

Ein wenig Arroganz wird ja wohl noch erlaubt sein, oder? zwinkern

Aber nun Spaß beiseite:
Haben die wirklich etwas bewegt? Und damit meine ich nicht, diverse stille Bewunderer zu gewinnen.

Und um den Bogen zurück zu OT zu schlagen:
Ich wage zu behaupten, daß eine Hostienschändungsaktion von den meisten schlichtweg mit dem Wort "Spinner" abgetan würde.
Meine persönliche Meinung: Wer wirklich etwas bewegen will, sollte anders vorgehen als radikale oder gar asoziale (je nach gewählter Schändungsart) Methoden zu wählen.
Die meisten Menschen fällen ziemlich schnell eine Meinung und rücken auch von vorgefertigten Meinungen eher schwerfällig ab. Da kann der Radikalschuß schnell nach hinten losgehen.

#122:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 27.07.2010, 16:01
    —
Graf Zahl hat folgendes geschrieben:

Aber nun Spaß beiseite:
Haben die wirklich etwas bewegt? Und damit meine ich nicht, diverse stille Bewunderer zu gewinnen.


Ja, durchaus. Ich glaub z. B. nicht, dass die Grünen sich so schnell etabliert hätten, wenn der kürzlich verstorbene Teufel, die Spaßguerilla und andere nicht was angestoßen hätten. Direkt nachweisbar ist das zwar alles nicht, aber das verhält sich wohl so ähnlich wie mit der frz. Revolution und den Aufklärern.

#123:  Autor: Graf ZahlWohnort: Universum BeitragVerfasst am: 27.07.2010, 16:24
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
Graf Zahl hat folgendes geschrieben:

Aber nun Spaß beiseite:
Haben die wirklich etwas bewegt? Und damit meine ich nicht, diverse stille Bewunderer zu gewinnen.


Ja, durchaus. Ich glaub z. B. nicht, dass die Grünen sich so schnell etabliert hätten, wenn der kürzlich verstorbene Teufel, die Spaßguerilla und andere nicht was angestoßen hätten. Direkt nachweisbar ist das zwar alles nicht, aber das verhält sich wohl so ähnlich wie mit der frz. Revolution und den Aufklärern.

Nun gut, nachweisen kann man das wohl nicht und ist wohl eher persönliche Meinung.

#124:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 27.07.2010, 16:25
    —
Baldur hat folgendes geschrieben:
Andererseits würde ich eine solche Demütigung und Geringschätzung gegenüber dem Glauben und der tiefen Religiösität (egal welcher Richtung) durchaus verurteilen. Es wäre allein der Respekt gegenüber den MEnschen, der mich hindern würde.


Was war es gleich wieder, was es an den Religionen zu respektieren gab?

#125:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 27.07.2010, 16:29
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Graf Zahl hat folgendes geschrieben:
Ich kann Dir hier zum Teil zustimmen.
Demnach spielt der (Beweg-)Grund hinter der Schändung eine Rolle.


Ja, unbedingt.

Zitat:
Das Eine ist das Protestieren gegen ein entsprechendes Gesetz, das Andere ein Distanzieren von der Religion. Das Eine sind politische Beweggründe, das Andere (anti)religiöse.


Ja.

Zitat:
Und wenn auch solch ein Atheist mit der Schändung wohl dem Heiland keins auswischen will, dann wohl eher, um die Anhänger dieser Religion zu verletzen oder um sich persönlich zu distanzieren.


Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Ungläubiger einer Sagengestallt einauswischen wollen sollen könnte. Also, ja.

Zitat:
Solange die Beobachter solch einer Schändungsaktion allerdings nicht den wahren Beweggrund kennen, sehen sie sich in ihren Vorurteilen hinsichtlich Atheisten nur bestätigt.


Das wäre mir egal.

Zitat:
Und wenn es jemandem tatsächlich nur um dieses Gesetz geht, dann stehen ihm mit Sicherheit diverse andere, legale Wege offen, bei denen er der eigenen Sache nicht gleich einen Bärendienst erweist.


Ich halte es für völlig überflüssig, Religionen irgendeine Form von Respekt oder Verständnis entgegenzubringen. Mir ist egal, ob man mich deshalb nicht mag - da steh' ich zu. Es geht hier um Rechte und Forderungen, imho. Da muss man nicht nett sein.

#126:  Autor: Graf ZahlWohnort: Universum BeitragVerfasst am: 27.07.2010, 16:44
    —
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Solange die Beobachter solch einer Schändungsaktion allerdings nicht den wahren Beweggrund kennen, sehen sie sich in ihren Vorurteilen hinsichtlich Atheisten nur bestätigt.


Das wäre mir egal.

Zitat:
Und wenn es jemandem tatsächlich nur um dieses Gesetz geht, dann stehen ihm mit Sicherheit diverse andere, legale Wege offen, bei denen er der eigenen Sache nicht gleich einen Bärendienst erweist.


Ich halte es für völlig überflüssig, Religionen irgendeine Form von Respekt oder Verständnis entgegenzubringen. Mir ist egal, ob man mich deshalb nicht mag - da steh' ich zu. Es geht hier um Rechte und Forderungen, imho. Da muss man nicht nett sein.

Klar muß man bei so etwas nicht nett sein, und man muß auch Religionen gegenüber keinen Respekt zeigen.
Die Frage ist nur, ob man auf eine etwas intelligentere und subversivere Art mehr erreichen kann, als mittels einer plumpen Schändungsaktion, die die meisten wohl eher abschrecken als zum Nachdenken bringen würde.
Es geht mir hier nicht darum, was andere von einem als Person denken, sondern was die Leute über das Ziel denken, das man verfolgt. Und wenn jemand als Ziel eine entsprechende Gesetzesänderung anstrebt, dann würde er mit solch einer Aktion seinem eigenen Ziel eher schaden.

#127:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 27.07.2010, 17:28
    —
Graf Zahl hat folgendes geschrieben:
Und wenn jemand als Ziel eine entsprechende Gesetzesänderung anstrebt, dann würde er mit solch einer Aktion seinem eigenen Ziel eher schaden.


Ich habe Rosa Parks aus gutem Grund als Beispiel gewählt: Man sollte nicht um seine Rechte betteln.

#128:  Autor: Baldur BeitragVerfasst am: 27.07.2010, 19:47
    —
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Andererseits würde ich eine solche Demütigung und Geringschätzung gegenüber dem Glauben und der tiefen Religiösität (egal welcher Richtung) durchaus verurteilen. Es wäre allein der Respekt gegenüber den MEnschen, der mich hindern würde.


Was war es gleich wieder, was es an den Religionen zu respektieren gab?


An den Religionen gibt esnichts zu respektieren, mMn aber die Menschen (Gläubigen). Solange sie mich in Ruhe lassen, können sie ihren Hokus Pokus gerne abhalten. Andererseits (wiederum) ist es schon erschreckend, wie weit dieser Hokus Pokus in die Gesetzgebung und die Grundlagen unseres Staates eingedrungen/eingeflossen ist.

#129:  Autor: Baldur BeitragVerfasst am: 27.07.2010, 19:51
    —
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Graf Zahl hat folgendes geschrieben:
Und wenn jemand als Ziel eine entsprechende Gesetzesänderung anstrebt, dann würde er mit solch einer Aktion seinem eigenen Ziel eher schaden.


Ich habe Rosa Parks aus gutem Grund als Beispiel gewählt: Man sollte nicht um seine Rechte betteln.


Wenn es aber zunächst mit Einfordern genügen würde (was es nicht würde), würde ich zB soetwas als zweiten oder parallelen Weg in Betracht ziehen würden würden...

#130:  Autor: Mr. BurnsWohnort: Berg. Gladb. BeitragVerfasst am: 27.07.2010, 21:06
    —
Zurück zum Thema, wie ist es wenn man zur Hostie Mahlzeit Schinken auspackt, die Hostie darin einwickelt sobald man sie aus der Hand des Pfaffen bekommt, es scheint ja mit Schinken nichts wildes aber für Jude Jesus wäre es ein Graus Weinen

Oder man rettet die Hostie aus dem Mund, geht nach draußen, zerbricht sie und gibt sie dem Hund zu essen, und lässt Vögel die letzten Krümmel aufpicken, das wäre biblisch eine symbolträchtige Tat, Jesus von Vögel und Hunden verspeist Auf den Arm nehmen

Aber um nicht zu fies gegen Christen zu scheinen, würde ich Freitags drauf zur Moschee gehen und Schinken in den Schuhen vor dem Eingang deponieren, oder in irgendeinem Koran, aber dann schnell weg.

#131:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 27.07.2010, 21:56
    —
Baldur hat folgendes geschrieben:
Mo. hat folgendes geschrieben:
Hostien sind nicht knusprig, die kleben am Gaumen fest. Als Protestant kriegt man wenigstens einen Schluck Wein zum runterspülen, als Katholik kann man sehen wie man die fleischgewordene Oblate runter kriegt.


Echt??? Bei den Katholiken gibts nichtmal was zu Trinken dazu?



Kein Wunder. Der Mixa saeuft doch den ganzen Messwein weg.

#132: Re: Wiesbaden, ein Lehrstück für Hostienfrevel Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 27.07.2010, 22:03
    —
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
[...]
Zitat:
Der Mann habe offensichtlich nicht gewußt, daß die konsekriete Hostie der Leib Christi sei – zitiert der ‘Wiesbadener Kurier’ den Priester.

Hw. zu Eltz betonte, daß es ein „ungeheuerlicher Frevel“ sei, die Hostie einzustecken. Nach dem Kirchenrecht werde das „Verbrechen“ mit Exkommunikation bestraft.



Das ist mein Lieblingssatz!

Der Pfaffe geht tatsächlich davon aus, dass der Keks wirklich ein Teil seines gottes sei.

Pillepalle



Mit "Exkommunikation bestrafen" koennen sie das "Verbrechen" von mir aus ruhig. Ich finde das durchaus angemessen. Frueher war das bei uns zuhause auch nicht anders. Wenn man mit seinem Keks Unfug angestellt hat anstatt ihn zu essen, dann gab's auch das naechste Mal keinen Keks mehr. Cool


Wie sagte meine Oma immer zu solchen Anlaessen? "Mit dem Essen spielt man nicht!"

#133: Re: Wiesbaden, ein Lehrstück für Hostienfrevel Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 28.07.2010, 00:45
    —
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
...
Zitat:
Der Mann habe offensichtlich nicht gewußt, daß die konsekriete Hostie der Leib Christi sei – zitiert der ‘Wiesbadener Kurier’ den Priester.

Hw. zu Eltz betonte, daß es ein „ungeheuerlicher Frevel“ sei, die Hostie einzustecken. Nach dem Kirchenrecht werde das „Verbrechen“ mit Exkommunikation bestraft.

Das könnte sich allerdings zu einer preiswerten Variante des Austritts entwickeln. Wenn man dem Standesamt die Exkommunikation von Seiten der Kirche mitteilt, ist die Kirche die für diese Statusänderung Verantwortliche und müsste eigentlich auch die Gebühren tragen.

Haben wir einen Verwaltungsjuristen hier, der etwas dazu sagen kann?

fwo

#134:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 28.07.2010, 00:58
    —
Exkommunikation hat mit Kirchenausschluss nichts zu tun. Derjenige darf nicht an den Sakramenten teilnehmen, bleibt aber in der Kirche.

#135:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 28.07.2010, 01:10
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Exkommunikation hat mit Kirchenausschluss nichts zu tun. Derjenige darf nicht an den Sakramenten teilnehmen, bleibt aber in der Kirche.

He He ! Wie geht das denn? Das Verweigern dieser wesentlichen Dienstleistung kann doch nur als Vertragskündigung von Seiten der Kirche interpretiert werden.

fwo

#136:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 28.07.2010, 01:26
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Exkommunikation hat mit Kirchenausschluss nichts zu tun. Derjenige darf nicht an den Sakramenten teilnehmen, bleibt aber in der Kirche.

He He ! Wie geht das denn? Das Verweigern dieser wesentlichen Dienstleistung kann doch nur als Vertragskündigung von Seiten der Kirche interpretiert werden.

Nö, das steht so in den AGB.

#137:  Autor: Mo. BeitragVerfasst am: 28.07.2010, 01:28
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Exkommunikation hat mit Kirchenausschluss nichts zu tun. Derjenige darf nicht an den Sakramenten teilnehmen, bleibt aber in der Kirche.

He He ! Wie geht das denn? Das Verweigern dieser wesentlichen Dienstleistung kann doch nur als Vertragskündigung von Seiten der Kirche interpretiert werden.

fwo

Einmal Katholik, immer Katholik. Aus der Nummer kommt man nach Ansicht der Kirche nicht mehr raus.

#138:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 28.07.2010, 01:51
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Exkommunikation hat mit Kirchenausschluss nichts zu tun. Derjenige darf nicht an den Sakramenten teilnehmen, bleibt aber in der Kirche.

He He ! Wie geht das denn? Das Verweigern dieser wesentlichen Dienstleistung kann doch nur als Vertragskündigung von Seiten der Kirche interpretiert werden.

Nö, das steht so in den AGB.


Ja in der Tat, die aber komplett rechtswidrig ist.

#139:  Autor: Kramer BeitragVerfasst am: 28.07.2010, 01:54
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Exkommunikation hat mit Kirchenausschluss nichts zu tun. Derjenige darf nicht an den Sakramenten teilnehmen, bleibt aber in der Kirche.


Das ist wie temporäre Sperre im FGH, nur länger.

#140: Dunkleseiten des Hostienfrevels Autor: Religionskritik-WiesbadenWohnort: Wiesbaden BeitragVerfasst am: 28.07.2010, 02:07
    —
Es sei nur kurz eingeworfen,
das viele Menschen, vor allem Juden, für die Anschuldigung sie hätten Hostienfrevel betrieben, mit ihrem Leben bezahlen mussten. Meist stehen diese Anschuldigungen im Zusammenhang auch mit Ritualmordanschuldigungen.

Die Kirche wäre nicht die Kirche, wenn sie nicht aus ihren Verbrechen hätte einen Gewinn pressen können, Beispiel:

Deggendorfer Gnad

Zitat:
Am 30. September 1338 ermordeten und schändeten Deggendorfer Bürger alle Juden der Stadt, wodurch sie einige drückende Schulden los wurden und sich zudem die jüdischen Güter aneignen konnten. Noch im gleichen Jahr wurde mit dem Bau der Kirche an der Stelle der zerstörten Synagoge begonnen, da sich die finanzielle Situation der Gemeinde schlagartig verbessert hatte. Deggendorf gehörte zum Bistum Regensburg unter Bischof Nikolaus von Ybbs. Bereits am 14. Oktober 1338 sprach der Herzog die Deggendorfer Bürger von aller Schuld frei. Im Jahr 1360 erfolgte die Weihe der Kirche. Mit einem fünftägigen Ablass vom 30. September bis zum 4. Oktober 1361 begann nun die Tradition der „Deggendorfer Gnad“. Erst von nun an wurde der Deggendorfer Massenmord an den Juden nachträglich mit einem angeblichen vorausgegangenen jüdischen Hostienfrevel gerechtfertigt und in direkten religiösen Zusammenhang mit dem Kirchenbau gebracht.


Das Bistum verabschiedete sich 1992 von der Wallfahrt, bezahlte u.a. eine Dissertation zu dem Thema und lies 1992 laut wikipedia diesen Hirtenspruch des Bischofs verkünden:

Zitat:
„Da jetzt die Haltlosigkeit jüdischer Hostienschändungen auch für den Deggendorfer Fall endgültig bewiesen ist, ist es ausgeschlossen, die 'Deggendorfer Gnad' - noch dazu als 'Eucharistische Wallfahrt der Diözese Regensburg' - weiterhin zu begehen.“


Erinnert sei noch an den mutmaßlichen Hostienfrevel von Passau, der im Stadtmuseum sehr gut kritisch aufgearbeitet wurde.

#141: Johannes Capistrano Autor: Religionskritik-WiesbadenWohnort: Wiesbaden BeitragVerfasst am: 28.07.2010, 02:32
    —
Johannes Capistranus
seit 1690 heilig
Schutzpatron der Rechtsanwälte
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Johannes_Capistranus

Zitat:
1453 kam es zu einem Pogrom in Breslau. Ein Bauer aus Langewiese bei Öls hatte Juden der Hostienschändung beschuldigt. Die Ältesten der Juden hätten sich Hostien angeeignet und sie mit Stöcken ausgepeitscht und damit entweiht. [1] Capistrano wurde vom König mit der Untersuchung beauftragt. Daraufhin wurden am 2. Mai 1453 alle 318 Juden in Breslau und Umgebung in Breslau inhaftiert und Geständnisse mit Folter erpresst. Capestrano ließ 41 Juden auf dem Scheiterhaufen verbrennen und die übrigen aus der Stadt ausweisen. Das Vermögen der Juden wurde eingezogen, was nach Cohn [2] der eigentliche Grund für den Pogrom war. Denn Cohn fand in dem Archiv allein elf Hefte mit Schuldbriefen, die den Juden gehört hatten. Es gab auch große Inventare der anderen Gegenstände, die die Juden besessen hatten. 1455 bekam die Stadt Breslau von König Ladislaus Postumus das verbriefte Privilegium de non tolerandis Judaeis („Privileg zur Nichtduldung der Juden“), das de jure bis 1744 in Kraft blieb.

#142:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 28.07.2010, 02:38
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Exkommunikation hat mit Kirchenausschluss nichts zu tun. Derjenige darf nicht an den Sakramenten teilnehmen, bleibt aber in der Kirche.

He He ! Wie geht das denn? Das Verweigern dieser wesentlichen Dienstleistung kann doch nur als Vertragskündigung von Seiten der Kirche interpretiert werden.

Nö, das steht so in den AGB.

Immer dieses hässliche Kleingedruckte. Na ja. Mit dem Laden hatte ich es glücklicherweise sowieso nicht zu tun. Den sehe ich mir höchstens von Ferne an und finde alles noch unverständlicher als bei dem Laden, mit dem ich groß geworden bin. Allerdings war es so, dass der finanzielle Affentanz um meinen Austritt mein Verständnis insofern verbessert hat, als mir das Geschäftsmäßige dieser Organisationen damals etwas klarer geworden ist.

fwo

#143:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 28.07.2010, 10:49
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Exkommunikation hat mit Kirchenausschluss nichts zu tun. Derjenige darf nicht an den Sakramenten teilnehmen, bleibt aber in der Kirche.

He He ! Wie geht das denn?


Relativ einfach:

An die Teilnahme bei den Sakramenten sind weitere Bedingungen geknüpft als nur die Mitgliedschaft. Für die Kommunion z.B. muss man reinen Gewissens sein und seine Sünden gebeichtet haben. Wer also seit der letzten Beichte gesündigt hat, darf nicht teilnehmen.

Zitat:
Das Verweigern dieser wesentlichen Dienstleistung kann doch nur als Vertragskündigung von Seiten der Kirche interpretiert werden.


Mitnichten.

Es handelt sich um eine Vertragsstrafe.

Wenn Dein Arbeitgeber es versäumt, dir Dein Gehalt zu zahlen, dann berechtigt Dich das z.B. nicht, die Arbeit zu verweigern. Tust Du es doch, ist das ein Kündigungsgrund.

#144:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 28.07.2010, 15:02
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Exkommunikation hat mit Kirchenausschluss nichts zu tun. Derjenige darf nicht an den Sakramenten teilnehmen, bleibt aber in der Kirche.

He He ! Wie geht das denn? Das Verweigern dieser wesentlichen Dienstleistung kann doch nur als Vertragskündigung von Seiten der Kirche interpretiert werden.

Nö, das steht so in den AGB.

Ja in der Tat, die aber komplett rechtswidrig ist.

Wieso?
Du hast das Angebotspaket ABC. Angebot B kommt vertragsgemäß zeitweise zum Wegfall, wenn Bedingung X verletzt wird.
Du kannst jetzt entweder Bedingung X wieder erfüllen, auf Angebot B verzichten oder - wenn dir beides nicht passt - selbst das ganze Angebotspaket kündigen.

#145:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 28.07.2010, 15:15
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Exkommunikation hat mit Kirchenausschluss nichts zu tun. Derjenige darf nicht an den Sakramenten teilnehmen, bleibt aber in der Kirche.

He He ! Wie geht das denn? Das Verweigern dieser wesentlichen Dienstleistung kann doch nur als Vertragskündigung von Seiten der Kirche interpretiert werden.

Nö, das steht so in den AGB.

Ja in der Tat, die aber komplett rechtswidrig ist.

Wieso?
Du hast das Angebotspaket ABC. Angebot B kommt vertragsgemäß zeitweise zum Wegfall, wenn Bedingung X verletzt wird.
Du kannst jetzt entweder Bedingung X wieder erfüllen, auf Angebot B verzichten oder - wenn dir beides nicht passt - selbst das ganze Angebotspaket kündigen.



Die diversen Bedingungen X greifen aber in mein intimes Privatleben ein, gehen keinem Dritten was an, und sind somit sittenwidrig. Wenn der Vertragspartner solche sittenwidrige klauseln einführt, dann muss ich nicht selber erst kündigen, bis der Vertrag rechtsunwirksam wird.

Das wäre ungefähr so, als wenn ich Dich dafür zahlen lassen würde, wenn Du bei mir nackt Fenster putzt, Du es eines Tages nicht mehr machst und ich Dich dann verklage, weil Du nicht mehr löhnst und nackt bei mir Fenster putzt. Meinst Du ernsthaft, dass ich damit durchkäme?

#146:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 28.07.2010, 15:27
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Exkommunikation hat mit Kirchenausschluss nichts zu tun. Derjenige darf nicht an den Sakramenten teilnehmen, bleibt aber in der Kirche.

He He ! Wie geht das denn? Das Verweigern dieser wesentlichen Dienstleistung kann doch nur als Vertragskündigung von Seiten der Kirche interpretiert werden.

Nö, das steht so in den AGB.

Ja in der Tat, die aber komplett rechtswidrig ist.

Wieso?
Du hast das Angebotspaket ABC. Angebot B kommt vertragsgemäß zeitweise zum Wegfall, wenn Bedingung X verletzt wird.
Du kannst jetzt entweder Bedingung X wieder erfüllen, auf Angebot B verzichten oder - wenn dir beides nicht passt - selbst das ganze Angebotspaket kündigen.



Die diversen Bedingungen X greifen aber in mein intimes Privatleben ein, gehen keinem Dritten was an, und sind somit sittenwidrig. Wenn der Vertragspartner solche sittenwidrige klauseln einführt, dann muss ich nicht selber erst kündigen, bis der Vertrag rechtsunwirksam wird.

Das wäre ungefähr so, als wenn ich Dich dafür zahlen lassen würde, wenn Du bei mir nackt Fenster putzt, Du es eines Tages nicht mehr machst und ich Dich dann verklage, weil Du nicht mehr löhnst und nackt bei mir Fenster putzt. Meinst Du ernsthaft, dass ich damit durchkäme?

Wenn der Vertrag darin besteht, dass du mir gegen Geld eine Gelegenheit zum Nacktfensterputzen verschaffst, weil mir das so viel Spaß macht, und ich nicht Bescheid sage, dass ich das nicht mehr will, sondern einfach nicht mehr komme, du aber die Gelegenheit zum Nacktfensterputzen weiter bereit stellst, halte ich das für durchaus möglich.

#147:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 28.07.2010, 15:30
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Exkommunikation hat mit Kirchenausschluss nichts zu tun. Derjenige darf nicht an den Sakramenten teilnehmen, bleibt aber in der Kirche.

He He ! Wie geht das denn? Das Verweigern dieser wesentlichen Dienstleistung kann doch nur als Vertragskündigung von Seiten der Kirche interpretiert werden.

Nö, das steht so in den AGB.

Ja in der Tat, die aber komplett rechtswidrig ist.

Wieso?
Du hast das Angebotspaket ABC. Angebot B kommt vertragsgemäß zeitweise zum Wegfall, wenn Bedingung X verletzt wird.
Du kannst jetzt entweder Bedingung X wieder erfüllen, auf Angebot B verzichten oder - wenn dir beides nicht passt - selbst das ganze Angebotspaket kündigen.



Die diversen Bedingungen X greifen aber in mein intimes Privatleben ein, gehen keinem Dritten was an, und sind somit sittenwidrig. Wenn der Vertragspartner solche sittenwidrige klauseln einführt, dann muss ich nicht selber erst kündigen, bis der Vertrag rechtsunwirksam wird.

Das wäre ungefähr so, als wenn ich Dich dafür zahlen lassen würde, wenn Du bei mir nackt Fenster putzt, Du es eines Tages nicht mehr machst und ich Dich dann verklage, weil Du nicht mehr löhnst und nackt bei mir Fenster putzt. Meinst Du ernsthaft, dass ich damit durchkäme?

Wenn der Vertrag darin besteht, dass du mir gegen Geld eine Gelegenheit zum Nacktfensterputzen verschaffst, weil mir das so viel Spaß macht, und ich nicht Bescheid sage, dass ich das nicht mehr will, sondern einfach nicht mehr komme, du aber die Gelegenheit zum Nacktfensterputzen weiter bereit stellst, halte ich das für durchaus möglich.


Auch wenn Dich Deine Eltern mit 13 oder eher zum Nacktfensterputzen angemeldet haben?

#148:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 28.07.2010, 15:33
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Exkommunikation hat mit Kirchenausschluss nichts zu tun. Derjenige darf nicht an den Sakramenten teilnehmen, bleibt aber in der Kirche.

He He ! Wie geht das denn? Das Verweigern dieser wesentlichen Dienstleistung kann doch nur als Vertragskündigung von Seiten der Kirche interpretiert werden.

Nö, das steht so in den AGB.

Ja in der Tat, die aber komplett rechtswidrig ist.

Wieso?
Du hast das Angebotspaket ABC. Angebot B kommt vertragsgemäß zeitweise zum Wegfall, wenn Bedingung X verletzt wird.
Du kannst jetzt entweder Bedingung X wieder erfüllen, auf Angebot B verzichten oder - wenn dir beides nicht passt - selbst das ganze Angebotspaket kündigen.



Die diversen Bedingungen X greifen aber in mein intimes Privatleben ein, gehen keinem Dritten was an, und sind somit sittenwidrig. Wenn der Vertragspartner solche sittenwidrige klauseln einführt, dann muss ich nicht selber erst kündigen, bis der Vertrag rechtsunwirksam wird.

Das wäre ungefähr so, als wenn ich Dich dafür zahlen lassen würde, wenn Du bei mir nackt Fenster putzt, Du es eines Tages nicht mehr machst und ich Dich dann verklage, weil Du nicht mehr löhnst und nackt bei mir Fenster putzt. Meinst Du ernsthaft, dass ich damit durchkäme?

Wenn der Vertrag darin besteht, dass du mir gegen Geld eine Gelegenheit zum Nacktfensterputzen verschaffst, weil mir das so viel Spaß macht, und ich nicht Bescheid sage, dass ich das nicht mehr will, sondern einfach nicht mehr komme, du aber die Gelegenheit zum Nacktfensterputzen weiter bereit stellst, halte ich das für durchaus möglich.

Auch wenn Dich Deine Eltern mit 13 oder eher zum Nacktfensterputzen angemeldet haben?

Wenn Nacktfensterputzen etwas gesellschaftlich allgemein übliches ohne sozial negative Folgen ist und man sich jederzeit wieder abmelden kann - klar.

#149:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 28.07.2010, 15:34
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Exkommunikation hat mit Kirchenausschluss nichts zu tun. Derjenige darf nicht an den Sakramenten teilnehmen, bleibt aber in der Kirche.

He He ! Wie geht das denn? Das Verweigern dieser wesentlichen Dienstleistung kann doch nur als Vertragskündigung von Seiten der Kirche interpretiert werden.

Nö, das steht so in den AGB.

Ja in der Tat, die aber komplett rechtswidrig ist.

Wieso?
Du hast das Angebotspaket ABC. Angebot B kommt vertragsgemäß zeitweise zum Wegfall, wenn Bedingung X verletzt wird.
Du kannst jetzt entweder Bedingung X wieder erfüllen, auf Angebot B verzichten oder - wenn dir beides nicht passt - selbst das ganze Angebotspaket kündigen.



Die diversen Bedingungen X greifen aber in mein intimes Privatleben ein, gehen keinem Dritten was an, und sind somit sittenwidrig. Wenn der Vertragspartner solche sittenwidrige klauseln einführt, dann muss ich nicht selber erst kündigen, bis der Vertrag rechtsunwirksam wird.

Das wäre ungefähr so, als wenn ich Dich dafür zahlen lassen würde, wenn Du bei mir nackt Fenster putzt, Du es eines Tages nicht mehr machst und ich Dich dann verklage, weil Du nicht mehr löhnst und nackt bei mir Fenster putzt. Meinst Du ernsthaft, dass ich damit durchkäme?

Wenn der Vertrag darin besteht, dass du mir gegen Geld eine Gelegenheit zum Nacktfensterputzen verschaffst, weil mir das so viel Spaß macht, und ich nicht Bescheid sage, dass ich das nicht mehr will, sondern einfach nicht mehr komme, du aber die Gelegenheit zum Nacktfensterputzen weiter bereit stellst, halte ich das für durchaus möglich.


Auch wenn Dich Deine Eltern mit 13 oder eher zum Nacktfensterputzen angemeldet haben?


Das hätten sie wohl kaum gedurft, oder?

Aber davon abgesehen: Ja.

Nehmen wir doch mal ein realistischeres Beispiel:

Du wirst von Deinen elternmit 9 Jahren im Turnverein angemeldet. Jetzt, mit 21 bist du immer noch mitglied. Du darfst aber nur dann zum Schwimmen mitkommen, wenn Du vorher duschst.

Wenn du nicht duschen gehst dann beeinträchtigt das nicht Deine Mitgliedschaft im Verein, wohl aber die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen.

#150:  Autor: wolle BeitragVerfasst am: 28.07.2019, 13:05
    —
Joe hat folgendes geschrieben:
Kennt jemand den Film "Die Asche meiner Mutter"?

Da ist der kleine irische Junge Frank, der am Tag seiner 1. Kommunion ein ziemlich üppiges, und für ihn ungewohntes, Frühstück erhält.

Nach der Messe ist ihm ziemlich übel und er kotzt sich im Garten aus. Die Grosstante völlige entsetzt, sinngemäss, dass nun der Heiland mit der Kotze im Gras liegt und zerrt den Jungen an den Ohren zur Beichte.

Lachen


Das mit der geweihten Hostie ist überhaupt eine der lächerlichsten und widersprüchlichsten Ideen der katholischen Kirche.

Eine handelsübliche (Back)-Oblate verwandelt sich durch ein magisches Ritual eines Priesters angeblich in das Fleisch von Jesus Christus.
Und handelsüblicher Rotwein verwandelt sich durch ein magisches Ritual eines Priesters angeblich in das Blut von Jesus Christus.
https://de.wikipedia.org/wiki/Realpr%C3%A4senz

Jetzt wird es erst recht absurd: Die Gläubigen sollen diese Fleisch essen und das Blut trinken, was sie auch im gleiche Ritual tun.
So gesehen handelt es sich also um Kannibalismus.

Und das Fleisch von Jesus Christus verwandelt sich natürlich anschließend in Scheiße und das Blut in Pisse.
So gesehen also ist die Schändung der Hostie nach dem kannibalischen Akt regelmäßig unabwendbar.

Parallelen bestehen tatsächlich im Kannibalismus von Urvölkern, die im Verzehr von Körperteilen von getöteten Feinden deren Kraft aufnehmen wollen; und einem Voodoo Kult, bei dem Puppen Personen repräsentieren, wobei mittels ritueller Schädigung der Puppe der realen Person gleichzeitig Schaden zugefügt werden soll.



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