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Wir wollen alle als Gesellschaft Suizide vermeiden. |
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Diese Gesellschaft wird nicht weniger menschlich aber dafür freier sein, wenn der selbstbestimmte Todeszeitpunkt etwas Normales ist. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Da gerade wieder über mögliche Gesetze zur Sterbehilfe abgestimmt wurde, gab es von der Tagesschau ein Interview mit der Vorsitzenden des Ethikrates Alena Buyx,
zu diesem Thema: ... Ihre grundsätzliche Einstellung wird an einigen Stellen deutlich, lässt sich aber auch an einem Satz festmachen:
Ich zumindest weiß von keiner Untersuchung, die ein derartiges Ziel in unserer Gesellschaft zu Tage gefördert hätte und halte die Motivation für diese Aussage für eine christliche. |
VanHanegem hat folgendes geschrieben: |
Um diese Zielgruppe geht es bei dieser Diskussion um Sterbehilfe m.E. eher weniger. Denn wer Regale einräumen kann, der kann des Suizid auch noch selbst in die Hand nehmen oder nach CH oder NL fahren. |
fcku hat folgendes geschrieben: | ||
dann habe ich den verlinkten artikel, den du bestimmt gelesen hast, wohl falsch verstanden. ich wusste nicht, dass die bettlägerigen demenzkranken an den suizidpräventionsmassnahmen teilnehmen sollen. |
VanHanegem hat folgendes geschrieben: |
Um diese Zielgruppe geht es bei dieser Diskussion um Sterbehilfe m.E. eher weniger. Denn wer Regale einräumen kann, der kann des Suizid auch noch selbst in die Hand nehmen oder nach CH oder NL fahren. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Belgien geht auch. |
fcku hat folgendes geschrieben: | ||
unter punkt 3 stehen doch schon wieder überflüssige und entmündigende ausschlusskriterien. nur menschen, die diesen kriterien entsprechen haben also das recht, sich schmerzfrei töten zu lassen? was geht es die leute an, weshalb sich jemand töten lassen will? was soll das? entscheidend sollten ausschliesslich die punkte 1 und 2 sein! |
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Das Bundesverwaltungsgericht hat Sterbewilligen den Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel zum Suizid versperrt. Das Betäubungsmittelgesetz, das keine Erlaubnis zum Erwerb des Mittels Natrium-Pentobarbital vorsieht, verstoße nicht gegen das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben, entschied das Gericht in Leipzig am Dienstag. Es gebe andere Mittel und Wege für Sterbewillige, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen. ... |
narr hat folgendes geschrieben: | ||
Urteil: Kein Recht auf tödliches Betäubungsmittel für Suizid
Ein düsterer Tag für selbstbestimmtes Sterben. Diese Richter dürfen hoffen, nicht selbst mit der Situation konfrontiert zu werden. Und was stellen sie sich unter "andere Mittel und Wege" vor? Vor einen Zug laufen? Der arme Zugfahrer. Von einer Brücke springen? Die armen Leute die das aufräumen müssen. Irgendwelchen Mist aus dem Internet schlucken und womöglich schmerzvoll krepieren? Oder sich zu Tode hungern? Auch nicht nett und ziemlich langwierig. Aber vielleicht ist es genau das was gewollt ist. Wie kann sich jemand erlauben selbst zu bestimmen wann er sterben will. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||||
Bin auch enttäuscht. |
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