Ahriman hat folgendes geschrieben: |
Allmählich habe ich den Eindruck, wir sollten den Bundstag abschaffen und stattdessen die Karlsruher Richter gleich die Gesetze machen lassen. Wäre wohl rationeller... |
diskordianerpapst hat folgendes geschrieben: | ||
Einige Politiker sehen das genau andersrum. Anstatt verfassungskonforme Gesetze zu machen moppern sie rum man hätte ja gar keinen Spielraum mehr und da müsse man dringend was dran ändern. Manchmal habe ich den Eindruck das bestimmte Sachen sogar absichtlich gemacht werden: 1. Um langfristig genau diesen Eindruck zu erwecken und damit eine Notwendigkeit einer Einschränkung der Macht des BVG zu suggerieren. 2. Um von kaputten Gesetzen wenigstens so lange zu profitieren wie es braucht sie zu kippen. Denn meistens gibts ja keine Rückabwicklung sondern nur eine auferlegte Frist Gesetze wieder zu ändern. So kann man sich auch Staatseinnahmen oder sonstige Vorteile im Wahlkampf generieren. Und alles vollkommen konsequenz- und risikolos. |
Zitat: |
Schwer kranke Menschen können zukünftig Anspruch auf Medikamente zur schmerzlosen Selbsttötung haben. "In extremen Ausnahmesituationen" dürfe ihnen dies nicht verwehrt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. (Az: 3 C 19.15)
[...] Das Bundesverwaltungsgericht hob die vorangegangenen Urteile nun auf. Die Verweigerung eines Medikaments zur Selbsttötung sei hier rechtswidrig gewesen. Damit hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgericht für ähnlich gelagerte extreme Fälle einen bisher versperrten Weg eröffnet. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-in-leipzig-in-extremen-ausnahmesituationen-haben-deutsche-recht-auf-sterbehilfe-a-1137113.html |
smallie hat folgendes geschrieben: |
Bei sowas kommt meine misanthropische Ader hervor.
Die "freiheitlich-demokratische" Grundordnung. Nein, ohne mich. Unter "freiheitlich" stelle ich mir etwas anderes vor. Welchen praktischen Unterschied macht es, ob mir ein König, ein Diktator oder die demokratische Mehrheit vorschreiben will, wie ich zu leben und insbesondere, wie ich zu sterben habe. Die Lektion des zwanzigsten Jahrhunderts war, kein Mensch soll sich über einen anderen Menschen erheben. Nicht daß das ein besonders neue Lektion war. Also schrieb man ins Grundgesetz, die Würde des Menschen sei unantastbar. Trotzdem schämen sich die Leute nicht, Würde von außen zuzuschreiben oder abzuerkennen. Sterbehilfe verletze die Würde des Menschen - ja verdammt, wer entscheidet darüber, was ich für mich und nur für mich persönlich als würdevoll ansehe? Die Antwort ist eindeutig (und eindeutig falsch): ich darf das nicht entscheiden, andere entscheiden das für mich. Das mag ja demokratisch legitimiert sein, nur freiheitlich ist es nicht. |
Zitat: |
kath.net/news/58741
Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL); ... Es ist schockierend, dass sich nun staatliche Instanzen in Deutschland anmaßen, darüber zu entscheiden, ob sie ein menschliches Leben noch sinnvoll möglich oder wertvoll finden. ... leibniz: Denn eine Liberalisierung des Paragraphen 216 ist wegen der Euthanasieprogramme der Nazis bei uns nicht möglich. ... |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
... Meistens passiert aber nichts. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Genau das ist die Entscheidungsgrundlage für einen Mediziner, nur formuliert der das positiv: Manchmal passiert etwas. Man kann es auch so sagen, dass er mit einem Bein im Gefängnis steht, oder mindestens das Risiko der Arbeitslosigkeit eingeht. Du magst das für eine liberale Sterbehilfepolitik halten, Ärzte so zu bedrohen, ich sehe das nicht so. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Kokelores. Mit "meistens passiert nichts" meinte ich, seitens der Ärztekammer. Gefängnissmäßig ist es voll legal. Informiere Dich. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||||
Ich habe davon geschrieben, wie die Ärzte das empfinden. Ich habe ein drei im Freundeskreis. Die sind ganz gut informiert. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Es ist aber mitnichten "mit einem Bein im Gefängnis". Das ist eine Schutzbehauptung, um nicht tätig werden zu müssen. Alles genauestens beschrieben in Leben bis zuletzt: Was wir für ein gutes Sterben tun können Auch "wie gut" (gemeint ist: wie schlecht) Ärzte informiert sind. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Das Thema dieses Buches ist Palliativmedizin und nicht Sterbehilfe. Letzteres wurde auch in keiner Besprechung erwähnt. Kannst Du mal zitieren, was er da schreibt? |
Zitat: |
Man muss wissen, dass in Deutschland das Sterben zulassen oder Sterben lassen eine erlaubte Handlung darstellt. Dazu gehört beispielsweise auch, mit bestimmten Maßnahmen wie einer Blutwäsche nicht mehr zu beginnen, und auch das Ausschalten eines Beatmungsgerätes. |
Zitat: |
Dadurch, dass die Selbsttötung in Deutschland straffrei ist, ist es auch die Beihilfe zur Selbsttötung. Somit kann jeder Mensch in Deutschland einem anderen bei der Selbsttötung helfen, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Wir Ärzte haben dabei allerdings ein anderes Problem, denn zehn von siebzehn Ärztekammern verbieten es, standesrechtlich bei der Beihilfe zur Selbsttötung mitzuwirken. Abgesehen davon ist aber in den letzten dreißig Jahren in Deutschland kein einziger Arzt wegen Beihilfe zur Selbsttötung mit standesrechtlichen Konsequenzen belegt worden.
|
Zitat: |
Gerne möchte ich zum Schluss noch einmal auf die Ergebnisse unserer wissenschaftlichen Untersuchungen sowie die eigene langjährige Erfahrung zurückkommen. Im Grunde genommen lässt es sich auf drei Kernaussagen kondensieren:Beihilfe zur Selbsttötung und Tötung auf Verlangen bei Palliativpatienten sind sicherlich nicht aus Gründen unzureichender Symptomlinderung notwendig.Sterbenskranke Menschen erfahren durch eine wirkungsvolle hospizlich-palliative Versorgung eine effektive Leidenslinderung und Suizidprävention.Das Wissen um die Möglichkeiten dieser palliativmedizinischen Versorgung ist weder bei den Fachleuten noch oder vielmehr schon gar nicht bei den medizinischen Laien (sprich: der Bevölkerung) ausreichend verbreitet.
|
Zitat: |
Ich mache mir weniger Sorgen um die Handvoll Menschen, die tatsächlich sterben möchten und denen ich nicht in gewünschter Weise helfen kann oder darf. Ich mache mir viel mehr Sorgen um die große Anzahl von Menschen, die leben wollen, aber sterben müssen, denen ich nicht helfen kann, weil wir uns nie kennenlernen werden. Über Sterbehilfe zu sprechen, ohne jedem Menschen wirksame Palliativversorgung anzubieten, ist in meinen Augen an Zynismus nicht zu überbieten. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
....
.... |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Wenn ich einen Patienten habe, der zwar noch zu eindeutigen Willensäußerungen aber nicht mehr zu körperlichen Handlungen fähig ist, ist er auch nicht mehr zur Selbsttötung fähig. Da sind wir dann bei der Tötung auf Verlangen, wenn man ihm hilft.
|
Naastika hat folgendes geschrieben: | ||
Ja, und genau dieser Sachverhalt muss in unser aller Interesse geregelt werden. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Das ist, auf schwäbisch ausgedrückt, Hennevegelei. Solange er noch selbständig trinken kann, kann man ihm ein glas reichen. Wenn er es nicht mehr kann, kann man die Maschine abstellen. Ist beides passive Sterbehilfe und erlaubt. |
Naastika hat folgendes geschrieben: | ||||||
Den Schierlingsbecher an die Lippen führen, auf dass er tinke? Was ist daran passiv? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Das ist, auf schwäbisch ausgedrückt, Hennevegelei. Solange er noch selbständig trinken kann, kann man ihm ein glas reichen. Wenn er es nicht mehr kann, kann man die Maschine abstellen. Ist beides passive Sterbehilfe und erlaubt. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||||
Dafür, dass Du meinst, Medizinern schlechte Information unterstellen zu können, bist Du aber sehr schludrig im Umgang mit diesen Begriffen, die mal eben über die berufliche Zukunft eines Arztes entscheiden können. Ich empfehle Dir, mal etwas genauer zu lesen. Das Stichwort heißt Assistierter Suizid und ist in Deutschland dunkelgrau bis schwarz. |
Zitat: |
Eine Selbsttötung liegt aber nur dann vor, wenn der Suizident den letzten Schritt noch selbst beherrscht, also die sogenannte Tatherrschaft über das Geschehen hat. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Wie ich sagte:
Wo habe ich was anderes gesagt? |
schtonk hat folgendes geschrieben: |
Ihr könntet vllt eine Einigung darüber erzielen, dass keine befriedigende Einigung in dieser Debatte zu erreichen ist - weder in einem Forum noch in der Praxis. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||
Aber genau der Zustand, dass der Patient nicht mehr zur Selbsttötung in der Lage ist, aber sterben will, und zwar nicht durch Verdursten, indem man ihm die Flüssigkeitszufuhr als lebensverlängernde Maßnahme abstellt, was auch schon eine Interpretationsfrage ist, ist medizinischer Alltag, und keine "Hennevegelei". |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
Und diesen Beitrag trägt genau was zur Diskussion bei? |
output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde