fwo hat folgendes geschrieben: |
Es ging genau genommen nicht um Lebenszeit als Schaden, sondern um die Zufügung von Leid, die mit dieser Lebenszeitverlängerung verbunden war. |
Zitat: |
Ärzte können für eine künstliche Lebensverlängerung nicht haftbar gemacht werden, auch dann nicht, wenn sie ohne jeden medizinischen Sinn war. Und zwar deshalb, weil das Leben juristisch niemals als "Schaden" eingestuft werden dürfe, sei es auch noch so leidvoll:"Das Urteil über den Wert menschlichen Lebens steht keinem Dritten zu" |
Zitat: |
Heinrich Sening war schwer demenzkrank und verbrachte seine letzten Lebensjahre in einem Münchner Pflegeheim - bewegungsunfähig im Bett, außerstande, sich mitzuteilen, von Schmerzen und Fieber gebeutelt.
Sein Sohn Heinz, der damals schon in den USA lebte und selbst Altenpfleger ist, hält das für sinnlose Quälerei: «Er musste weiterleben.» Seiner Meinung nach hätte der Arzt die Ernährung per Magensonde irgendwann stoppen und den Vater sterben lassen müssen. ... Heinrich Sening hatte keine Anweisungen hinterlassen, selbst äußern konnte er sich später nicht mehr. Deshalb ist bis heute unklar, ob und wie lange er die 2006 gelegte Sonde gewollt hätte. Sein Vater sei ein lebenslustiger Mensch gewesen und habe immer alt werden wollen, erinnert sich der Sohn. «Aber das hätte er nicht gewollt, da bin ich mir ziemlich sicher.» |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||||
https://www.sueddeutsche.de/politik/bgh-magensonde-aerzte-sterben-1.4393336 |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Ich kann den Neuigkeitswert nicht sehen. Das ist seit Jahrzehnten geltende Rechtsprechung. |
HFRudolph hat folgendes geschrieben: |
Strafrechtlich ist für die Ärzte, die eine Garantenstellung gegenüber dem Patienten haben, Handlung und Unterlessen strafrechtlich gleichwertig: Und ethisch ist das ohnehin der Fall! |
step hat folgendes geschrieben: | ||
Im deutschen Recht haben wir - zumindest nach meinem Eindruck - keineswegs wirkliche Symmetrie bezüglich Handlung und Unterlassung. Selbst im Fall der Sterbehilfe mit eindeutigem Patientenwunsch wird eine strafrechtlich relevante Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe vorgenommen, oder? |
HFRudolph hat folgendes geschrieben: |
....
@fwo: Ich habe das BGH-Urteil noch nicht einmal gelesen, denke aber, das du möglicherweise hier falsch liegst. ..... |
Ahriman hat folgendes geschrieben: |
Für den Arzt ein geringer Unterschied im Strafmaß, ansonsten sind die Folgen für ihn wahrscheinlich gleich: Er ist erledigt. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Für mich sind das Leute, die andere foltern, weil sie sich selbst vor Petrus dann bessere Karten versprechen. Mit der Ausrede, dass der Mensch keine Verfügungsgewalt über das Leben haben dürfe. Aber genau diese Verfügungsgewalt, die sei faktisch haben, nutzen sie damit zu ihren eigenen Gunsten aus, völlig egal, ob da jemand leidet, der das nicht will. |
BGH-Pressemitteilung Nr. 40/2019 hat folgendes geschrieben: |
… Der Patient hatte keine Patientenverfügung errichtet. Sein Wille hinsichtlich des Einsatzes lebenserhaltender Maßnahmen ließ sich auch nicht anderweitig feststellen. Es war damit nicht über die Fallgestaltung zu entscheiden, dass die künstliche Ernährung gegen den Willen des Betroffenen erfolgte. … |
HFRudolph hat folgendes geschrieben: |
....
Die Rechtslage unterstellt Lebenswillen. Das ist ansich auch kein Problem, so lange die Möglichkeit besteht, die Ärzte per Patientenverfügung zu anderm Verhalten zu zwingen. .... |
HFRudolph hat folgendes geschrieben: | ||
Welchen Unterschied meinst Du? |
HFRudolph hat folgendes geschrieben: |
Die Föderation des Determinismus bringt heute einen Artikel heraus, der sich mit der Anhörung des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB befasst - ein kurzer Abriss. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Schöner Text, der die Beweggründe der anderen Seite auf das wesentliche reduziert. Die Begründung dieses Gesetzes ist absolut anmaßend: Wir machen die Selbsttötung deshalb schwer, damit weniger es schaffen, deren Begründung uns beschämen würde, die also nicht der Schmerzen wegen sterben wollen, die sie nicht mehr aushalten können, oder nicht in der Sinnlosigkeit der Teilnahmslosigkeit verbleiben wollen, sondern sterben wollen, um nicht zur Last zu fallen. Als könnte das Gefühl, nur noch Last zu sein, keine Qual sein. Aber auch das ist ein eigenes Gefühl, eine eigene Entscheidungsgrundlage, in die mir niemand hereinzureden hat. Es ist, wenn er denn diesen Maßstab hat, höchstens an ihm, dieses Gefühl nicht aufkommen zu lassen - was aber weit außerhalb seiner Macht liegt. Die Begründung klingt sooo edel. Aber ich empfinde sie um so widerlicher, je genauer ich hinsehe. Montgomery gestern in den Tagestemen zu diesem Thema empfand ich nur noch als ohne Ende verlogen. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Schöner Text, der die Beweggründe der anderen Seite auf das wesentliche reduziert. Die Begründung dieses Gesetzes ist absolut anmaßend: Wir machen die Selbsttötung deshalb schwer, damit weniger es schaffen, deren Begründung uns beschämen würde, die also nicht der Schmerzen wegen sterben wollen, die sie nicht mehr aushalten können, oder nicht in der Sinnlosigkeit der Teilnahmslosigkeit verbleiben wollen, sondern sterben wollen, um nicht zur Last zu fallen. Als könnte das Gefühl, nur noch Last zu sein, keine Qual sein. Aber auch das ist ein eigenes Gefühl, eine eigene Entscheidungsgrundlage, in die mir niemand hereinzureden hat. Es ist, wenn er denn diesen Maßstab hat, höchstens an ihm, dieses Gefühl nicht aufkommen zu lassen - was aber weit außerhalb seiner Macht liegt. Die Begründung klingt sooo edel. Aber ich empfinde sie um so widerlicher, je genauer ich hinsehe. Montgomery gestern in den Tagestemen zu diesem Thema empfand ich nur noch als ohne Ende verlogen. |
Zitat: |
Die Fakten sind beeindruckend. So ist die Bruttowertschöpfung der Gesundheitswirtschaft zwischen 2004 und 2015 um fast 50 Prozent auf 324 Milliarden Euro gestiegen, der Anteil an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung von 10,6 auf zwölf Prozent. Im Jahresdurchschnitt wuchs die Gesundheitswirtschaft um 3,5 Prozent, die Gesamtwirtschaft schaffte es gerade auf 2,4 Prozent.
Die Dynamik der Gesundheitsversorgung ist dabei von Kontinuität geprägt und weist - im Unterschied zu anderen Branchen - eine hohe Robustheit gegen konjunkturelle Risiken auf: Brach die gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung im Krisenjahr 2009 um 4,2 Prozent ein, so schaffte die Gesundheitswirtschaft ein Plus von 2,2 Prozent. |
luc hat folgendes geschrieben: |
Sterbehilfe ist eine Dienstleistung und eine Hilfeleistung wie jede Andere. Man sollte mit dem Tod nicht zu viel phantasieren und seine Probleme und Ängste auf andere projizieren. Viele sind sehr souverän gegenüber dem Tod und das ist gut so. Also regt euch ab und lasst die Leute selbst entscheiden, wann sie gehen wollen. Eine Last für andere will ich auch nicht sein und das ist durchaus legitim und rücksichtsvoll. Ich mache mich nicht sehr gerne breit. |
luc hat folgendes geschrieben: |
Sterbehilfe ist eine Dienstleistung und eine Hilfeleistung wie jede Andere. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Die Beteiligten sehen es wohl anders. |
luc hat folgendes geschrieben: | ||||
Welche Beteiligten? Die die auf eine Erlösung ihrer Schmerzen warten, und die keine Motivation mehr haben zu leben? Leben ist schön aber nur bis zu einem bestimmten Punkt und es muss einen Sinn für die Beteiligten haben. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||||||
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