Cannabis legalisieren? | |||||||||||||||||||||
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Stimmen insgesamt : 106 |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||
Gute Frage. Das betrifft auch das Köpfen oder Aufhängen Schwuler an Baukränen. Du hast da sicher eine Idee... |
Alchemist hat folgendes geschrieben: |
Es gibt aber keine Religion hier, die Cannabis als illegal oder unmoralisch deklariert |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Es gibt aber Religionen bzw. Religionsauffassungen, die den Konsum berauschender Mittel allgemein als unmoralisch qualifizieren. |
Alchemist hat folgendes geschrieben: | ||||
Sicher. Ich meinte mit hier und der absurden Behauptung einer hiesigen Religionspolizei |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||||||
Du fragst dich doch selbst was das soll, eine Pflanze für illegal zu erklären. Wie bezeichnest du denn die Leute die sich das mal ausgedacht hatten, und diejenige die das Jahrzehnte durchziehen und eigene Bevölkerung verfolgen? |
Zitat: |
Strafrechtliche Wertung des Besitzes kleinerer Mengen Cannabis · Stand: April 2019
Blau: ?legal Gelb: ?entkriminalisiert Orange: ?keine zwingende Strafverfolgung Rot: ?illegal ?Grau: keine Information |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||||||
Du fragst dich doch selbst was das soll, eine Pflanze für illegal zu erklären. Wie bezeichnest du denn die Leute die sich das mal ausgedacht hatten, und diejenige die das Jahrzehnte durchziehen und eigene Bevölkerung verfolgen? |
Alchemist hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Ich sehe hier keine Religion am Werk. |
Alchemist hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Ich sehe hier keine Religion am Werk. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Ist Basis einer Religion nicht eine Weisung, tue dies, lasse jenes? |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Wie entsteht denn eine Religion? Durch was? Was muß der zentrale Punkt sein um die man Menschen dann tanzen läßt(freiwillig oder gezwungen)? |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Ist Basis einer Religion nicht eine Weisung, tue dies, lasse jenes? |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Sind diejenigen die so ein Gebot vorschreiben nicht Gründer einer Verbots-Religion("public enemy n°1")? Und andere nach ihnen, die evtl nicht mal mehr die Intentionen der Gründer kennen, führen dann weiter aus was die Gründer zu Papier brachten > Buchreligion? |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Religion gehört zu den Herrschaftsideologien, indem sie die Aufdeckung und Analyse von Herrschaft als Tabu aufrichtet. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Nixons "war on drugs" war eigentlich ein Krieg gegen Linke und Schwarze sowie die Vorbereitung neuer Kriege gegen links regierte Länder Lateinamerikas und Asiens. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||||
Ein Flugzeug war in San Francisco abgestürzt: "Doch sein auf der Maschine erfahrener Arbeitskollege hatte sich nicht getraut, ihn auf mögliche Fehler hinzuweisen. Der Grund: In der koreanischen Kultur ist es oft nicht erwünscht, dass man ranghöheren Angestellten widerspricht." Soll heissen, in einer Hierarchie kann so ein Tabu integriert sein ranghöheren zu widersprechen. Religion könnte als Rechtfertigung für eine Hierarchie herhalten, aber braucht zB eine preußische Hierarchie sowas?
Sehe ich auch so - dabei kam in der Praxis dann aber sowas wie ein Heer von Inquisitoren raus. "The Nixon campaign in 1968, and the Nixon White House after that, had two enemies: the antiwar Left, and black people. You understand what I’m saying? We knew we couldn’t make it illegal to be either against the war or black. But by getting the public to associate the hippies with marijuana and blacks with heroin, and then criminalizing both heavily, we could disrupt those communities. We could arrest their leaders, raid their homes, break up their meetings, and vilify them night after night on the evening news. Did we know we were lying about the drugs? Of course we did." J. Ehrlichman, Counsel and Assistant to President Nixon |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
In den USA, wo die irrationale Cannabisverteufelung ihren Anfang nahm, war diese unschuldige aber doch so vielseitige Pflanze vor allem mächtigen Wirtschaftsinteressen im Wege, z.B standen die widerstandsfaehigen Hanffasern in direkter Konkurrenz mit der weniger haltbaren und deshalb profitableren Baumwolle. Ausserdem war sie das Rauschmittel ethnischer Minderheiten, zuerst vor allem der mexikanischen Wanderarbeiter, später der schwarzen Kulturszene, sodass auch die amerikanischen Rassisten frohgemut mitmachen konnten bei der fröhlichen Kifferhatz. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
Nein. |
Alchemist hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||
Das ist alles sicher richtig, aber keine Religion |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Alsob Cannabis nur in der USA verboten ist. |
Zitat: |
RAUM WÜRZBURG UND SCHWEINFURT. Am Dienstag hat die Kriminalpolizei Würzburg unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Würzburg drei sogenannte „CBD-Shops“ in Würzburg und Schweinfurt aufgrund richterlicher Beschlüsse durchsucht. Anlass für die Maßnahmen sind Ermittlungserkenntnisse, wonach den Ladenbetreibern strafbarer Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen wird.
Ermittlungserkenntnisse der Kriminalpolizei Würzburg und der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt Fünf Beschuldigten im Alter zwischen 23 und 35 Jahren wird vorgeworfen, in insgesamt drei Ladengeschäften in Würzburg und Schweinfurt seit Ende Januar 2019 neben zahlreichen anderen Produkten verschiedene Teesorten gewinnbringend weiterverkauft zu haben. Diese Tees haben nach ersten Stichproben Wirkstoffgehalte von 0,16 % bis 0,3 % THC und sollen nicht nur an Erwachsene, sondern zum Teil auch an Personen unter 18 Jahren verkauft worden sein. Entgegen den Werbeaussagen zu den in den betroffenen Läden verkauften Teesorten handelt es sich nicht um „legales Cannabis“, sondern um THC-haltige Produkte, für deren Verkauf es einer – vorliegend fehlenden – Erlaubnis nach dem Betäubungsmittelgesetz bedurft hätte. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden gegen die Tatverdächtigen Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßiger und unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige sowie wegen unerlaubten, gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Würzburg erwirkte Durchsuchungsbeschlüsse, insbesondere für die Geschäfte in Würzburg und Schweinfurt, aber auch für die Wohnungen der jeweiligen Tatverdächtigen. Die richterlichen Beschlüsse wurden im Laufe des Dienstagvormittags von Beamten der Kriminalpolizei Würzburg und Schweinfurt, eines Unterstützungskommandos der Bayerischen Bereitschaftspolizei und Vertretern der Staatsanwaltschaften Würzburg und Schweinfurt vollstreckt. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Insbesondere die sichergestellten Cannabisprodukte müssen in Hinblick auf die jeweiligen Wirkstoffgehalte nun von Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamts untersucht werden. ... Enthalten Hanfprodukte neben CBD auch Anteile von Tetrahydrocannabinol (THC) – dem psychoaktiven Wirkstoff von Hanf – enthält das Betäubungsmittelgesetz in der Anlage I eine Ausnahme, die die Produktion von CBD-Hanf-Produkten ermöglicht, wenn die Pflanzen höchstens einen THC-Gehalt von bis zu 0,2 % enthalten und der gewerbliche oder wissenschaftliche Zweck des Verkehrs einen Missbrauch des Hanfs zu Rauschzwecken ausschließt. Aufgrund dieser Ausnahmebestimmung soll es möglich sein, den Rohstoff Hanf zur rein industriellen Verwendung (z.B. Kosmetikprodukte) zu erschließen. Genau deshalb muss der gewerbliche oder wissenschaftliche Zweck auch beim Käufer des CBD-Hanf-Produkts vorliegen. Ankauf zum Eigenverbrauch nicht von Ausnahmeregelung erfasst Nicht von der Ausnahmeregelung erfasst ist insbesondere der Ankauf zum Eigenverbrauch, wie er in den Ladengeschäften und Onlineshops durchgeführt wurde. Beim Verkauf von CBD-Produkten, die THC enthalten (unabhängig davon, wie hoch der THC-Gehalt ist), machen sich Verkäufer und Käufer gleichermaßen strafbar, wenn die Abgabe zum Zwecke des Eigenverbrauchs erfolgt. Die Ausnahmeregelung soll gerade nicht die Bevölkerung mit THC-schwachen Zubereitungen zu persönlichen Konsumzwecken versorgen und auch nicht das grundsätzliche Cannabisverbot aufweichen. |
Wilson hat folgendes geschrieben: |
https://www.youtube.com/watch?time_continue=7&v=g74sc4O8vqg&feature=emb_logo
The New Normal "Welcome to The New Normal, a journey through America’s complex history with cannabis. Directed by Spike Jonze." Spike jonze hat auch die filme being john malkovich oder her gemacht und macht hoffentlich bald mal wieder einen neuen film. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||
Erwartest du sowas in D noch? |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Neue (alte) Regierung(skoalition) in Luxemburg.
Koalitionsvertrag: Cannabislegalisierung Saarbrücker Zeitung: Wird Luxemburg zum Paradies für saarländische Kiffer? |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Neue Drogenbeauftragte
Frage: "Welchen Status hat Cannabis in Deutschland 2030?" Drogenbeauftragte: "Ich glaube, es wird weiter eine Droge sein, die viele interessiert, die aber weiter verboten ist. Und ich befürchte, wir werden 2030 immer noch ziemlich ähnliche Debatten führen wie heute." Q |
luc hat folgendes geschrieben: |
Es ist ein Hype und hat noch den Charme der Rebellion aber wenn es auch für den normalen Genuss genehmigt wird, wird es sehr schnell banal und wird an Attraktivität verlieren, insofern ist dieses Verbot unsinnig. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||
Erwachsene Menschen kontrollieren zu können ist unsinnig? Sie zu Vorbestraften machen zu können, die dann kaum noch was erreichen können in dieser Gesellschaft ist unsinnig? |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
'Erlaubt es dann wird es banaler!' würde auch das Schafe/Hirten-System brechen, meine Antwort zielte auf das System - dein Beitrag dagegen ging irgendwie davon aus das dies nicht gegeben ist, war pragmatisch. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
[...]...nach Jahrzehnten der Prohibition das kein System darum entstanden ist, so das man pragmatisch an das Thema rangehen kann und nicht mit systematischem zu tun hat? |
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