zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Stimmt schon. Allerdings trifft die Kritik dann ganz besonders den Verfasser des Kommentars als Vertreter der 4. Gewalt selber, da man ihn so verstehen könnte, als sei diese Überlegung für die Urteilsfindung relevant. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Die Priorisierung der Meinungsfreiheit vor den Grundrechten sendet ein falsches Signal. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Nein, es sendet das falsche Signal, weil es falsch ist. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Oh Gawd, give me a facepalm large enough to cover this! |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Solange sie nicht mit den Grundrechten anderer Leute kollidiert. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||||||
Du, mir musst du das nicht erklären. Erklär Skeptiker, wie das so im Detail ausschaut. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Ich bezog mich auf Dein posting, nicht auf Skeptikers. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Warum ist es falsch? In wenigen Worten, bitte. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||||
Bist du irgendwie hochgradig begriffsstutzig? Ich habe schon mehrfach gesagt, dass die Priorisierung falsch ist. Jetzt reicht's mir mit dir. EOD |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||||||
Danke! |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Und dann deine Ein-Wort-Postings. Ist das hier ein Chat, oder was? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Solange sie nicht mit den Grundrechten anderer Leute kollidiert. |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||||||
Die Meinungsfreiheit ist immer ein Grundrecht, auch wenn sie mit anderen Grundrechten kollidiert. Je nach Abwägung ist dann ein Recht höherwertiger, aber es bleiben Grundrechte. |
Kival hat folgendes geschrieben: |
Die Meinungsfreiheit ist immer ein Grundrecht, auch wenn sie mit anderen Grundrechten kollidiert. Je nach Abwägung ist dann ein Recht höherwertiger, aber es bleiben Grundrechte. |
Misterfritz hat folgendes geschrieben: | ||
und dieses grundrecht hat auch jemand, der eine andere meinung, als man selbst hat. das ist zwar oft schwer zu akzeptieren, aber es ist so. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
...
Es geht nicht um andere Meinungen als die eigene, sondern um solche, deren Aeusserung anderer Leute Grundrechte verletzen wuerde. Was ist daran eigentlich so schwer zu kapieren? Hier ein Beispiel: 1. "Die Erde ist eine Scheibe". Eine andere Meinung als meine eigene, aber allemal durch das Recht auf freie Meinungsaeusserung gedeckt. 2. "Misterfritz ist ein Arschloch". Auch eine Meinung, trotzdem nicht durch das Recht auf freie Meinungsaeusserung gedeckt. Und zwar voellig unabhaengig davon, ob sie von meiner Meinung abweicht oder nicht! Na? Faellt jetzt der Groschen? |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Ich nehme an, Du meinst nicht das hier: |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||||||
Die Meinungsfreiheit ist immer ein Grundrecht, auch wenn sie mit anderen Grundrechten kollidiert. Je nach Abwägung ist dann ein Recht höherwertiger, aber es bleiben Grundrechte. |
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | ||||
Nein. Sondern: http://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/22941/das_raetsel_des_nazi_fotoalbums.html |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Der Satz ist aber Teil und Überschrift des Artikels. Dieser konkretisiert, warum es falsches Signal ist. Ein falsches Signal deshalb, weil das Urteil signalisiert: "Diskriminierung ist kein Verbrechen, sondern eine Meinung." Und so wie es unqualifizierte Ärzte gibt, gibt es auch unqualifizierte Richter. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||||
Was weiß man relativ gesichert über den Fotografen: Mitglied einer Propagandakompanie, die nicht-privaten Fotos sind auch nach den Richtlinien dieser Abteilung fotografiert - als Fotograf wahrscheinlich Profi. Gerade dass die Bilder Hitlers nicht offziell waren, und sie stammen von mehreren Gelegenheiten, zeigt dass hier jemand das volle Vertrauen der höchsten Sicherheitsleute genoss. Welche Möglichkeiten existieren vor diesem Hintergrund, dass der Fotograf kein Nazi war und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit dafür? Was bedeutet Nazi in diesem Zusammenhang überhaupt? Muss man Mein Kampf auswendig klönnen, oder reicht es, wenn jemand mit fast ungefilterter Information trotzdem dabeibleibt? |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Ich kann mich über die Charakterisierung dieses Fotoalbums als Nazi-Fotoabum nicht aufregen. Was wir nicht sagen können, ob der Fotograf am Ende des Krieges immer noch Nazi war - zur Aufnahmezeit der Fotos war er es ziemlich sicher.
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Wolf hat folgendes geschrieben: | ||
Du meinst nach den holländischen Gesetzen hätte Wilders verurteilt werden müssen? |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Die Begründung kenne ich nicht, sie interessiert mich aber auch nicht.
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | ||
Nö, klar, warum sollte einen auch eine Begründung interessieren? |
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Eine Meinung allein kann nicht mit Grundrechten kollidieren, das können nur ggf. aus der Meinung abgeleitete Handlungen. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||
Klar, sonst hätte ja dieser Prozess gar nicht stattgefunden. |
Zitat: |
Die Anklagepunkte (Diskriminierung, Anstiftung zu Hass gegen eine Bevölkerungsgruppe) wären, wenn sie bestätigt worden wären, logischer Weise auch nach niederländischem Recht Grund für etwa 16 Monate Knast plus Geldstrafe. Der Punkt ist nur: Der Richter sah hier keine Diskriminierung und Anstiftung zum Hass. Er sagte einfach nur, dies sei alles keine Diskriminierung und keine Anstiftung und fertig. Die Begründung kenne ich nicht, sie interessiert mich aber auch nicht. Es ist ja in diesem Falle so, dass der Fall Wilders der Öffentlichkeit nicht weniger gut bekannt ist, als dem Richter. Insofern haben wir es hier mit einem anderen Fall zu tun als etwa mit einem Prozess, dessen Details nur einem kleinen Kreis Eingeweihter bekannt ist. |
L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
so gilt für beleidigungen ("Misterfritz ist ein Arschloch" :facepalm: ), dass sie durch die meinungsfreiheit abgesichert sind, |
L.E.N. hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
so gilt für beleidigungen ("Misterfritz ist ein Arschloch" :facepalm: ), dass sie durch die meinungsfreiheit abgesichert sind, aber nicht aufrufe zu morden oder straftaten. da wirds hetze und diese ist nicht durch die meinungsfreiheit geschützt. |
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