vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Ich kannte mal ein pensionierte Lehrer, der auf der Straße lebte.
Mit Beamtenpension, aber total heruntergekommen. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Ich traf mal einen englischen Obdachlosen in der Londoner U-Bahn. Als er erkannte, dass ich Deutscher bin, begann er sich in fast akzentfreiem, sehr gepflegtem Deutsch mit mir zu unterhalten. Es stellte sich heraus, dass der Mann ein Professor war, der fast 20 Jahre lang deutsche Literatur an einer englischen Uni gelehrt hatte. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Mit den der ich kannte, konnte man sich nicht mehr unterhalten. Kannte ist zuviel gesagt. Ich kannte seine Geschichte. Er war mal verheiratet mit eine Bekannte meiner Frau. Durch den Suff, öfters mal abgemahnt. Dann als "krank" freigestellt, später in Pension geschickt. Scheidung, Straße. |
Navigator2 hat folgendes geschrieben: |
Notfalls muss eben der Staat dazu verpflichtet werden, die Miete direkt an den Vermieter zu überweisen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Das kann ja dann im Falle von Hartz IV berücksichtig werden, und wäre in diesem Sinne lediglich eine Fomalie - nämlich dass der Staat die Miete, die er ALG Empfängern ja sowieso zahlt, statt an den ALG Empfänger direkt an den Vermieter überweist - das verursacht noch nicht einmal höhere Kosten, sondern ist lediglich ein anderes Prozedere, womit der Verlust der Wohnung verhindert wird.
|
Zitat: |
Und die zweite Möglichkeit ist, dass der Staat selbst den Wohnraum zur Verfügung stellt, um Obdachlosen einen angemessenen menschenwürdigen Wohnraum zu Verfügung stellt; Menschen, die schon auf der Straße gelandet sind scheinen wohl auch kaum noch in der Lage zu sein, sich eine Wohnung zu suchen. |
tridi hat folgendes geschrieben: | ||
und nochmal: in den hartz-iv-faellen wird das, zumindest, wenn der betroffene einverstanden ist, bereits so gemacht. |
Zitat: |
du kannst dich dann natuerlich fragen, wie es dann zu obdachlosigkeit kommen kann, aber woran auch immer es liegen mag, es liegt nicht daran, dass das amt nicht dazu bereit waere, den fuer die mitzahlung vorgesehenen teil von hartz iv direkt an den vermieter zu ueberweisen. |
Zitat: |
jeder, der von mir eine wohnung mieten wollte und mir gesagt hat, dass er hartz iv bezieht, hat mir im gleichen atemzug gesagt, dass ich ja mir die miete direkt vom staat ueberweisen lassen kann. einmal ist mir das sogar vom zustaendigen amt angeboten worden - allerdings wurde mir gesagt, dass das bei dieser familie nicht noetig sei, und ich habe dann auf die direktueberweisung vom amt verzichtet. (mach ich allerdings nie wieder.) |
Zitat: | ||
selbst das wird - soweit mir bekannt - getan, und zwar schon bevor jemand wirklich auf der strasse landet. (zumindest bei familien. ich weiss jetzt nicht sicher, ob man das auch bei leuten ohne kinder tut.) |
Navigator2 hat folgendes geschrieben: | ||||
Du kannst das so oft wiederholen, wie du willst, und du magst sogar damit recht haben, dass es Fälle gibt, bei denen das so gehandhabt wird, das schließt aber nicht aus, dass es Fälle gibt, in denen das nicht so gehandhabt wird, und die Leute in der Obdachlosigkeit landen. |
Zitat: |
Soweit Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, ist es auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. Es soll an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. |
Zitat: |
Und deshalb ist die Forderung von mir, eine Kündigung aufgrund von Mietschulden gesetzlich unmöglich zu machen dennoch berechtigt, denn irgendwoher müssen ja schließlich die Obdachlosen herkommen. |
Zitat: |
Sofern Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. |
Zitat: |
Geht bei einem Gericht eine Klage auf Räumung von Wohnraum im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 Absatz 1, 2 Satz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 569 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein, teilt das Gericht dem örtlich zuständigen Träger nach diesem Buch oder der von diesem beauftragten Stelle zur Wahrnehmung der in Absatz 8 bestimmten Aufgaben unverzüglich Folgendes mit:
1. den Tag des Eingangs der Klage, 2. die Namen und die Anschriften der Parteien, 3. die Höhe der monatlich zu entrichtenden Miete, 4. die Höhe des geltend gemachten Mietrückstandes und der geltend gemachten Entschädigung und 5. den Termin zur mündlichen Verhandlung, sofern dieser bereits bestimmt ist. Außerdem kann der Tag der Rechtshängigkeit mitgeteilt werden. Die Übermittlung unterbleibt, wenn die Nichtzahlung der Miete nach dem Inhalt der Klageschrift offensichtlich nicht auf Zahlungsunfähigkeit der Mieterin oder des Mieters beruht. |
Zitat: |
Es geht nicht um die "Bereitschaft" von einzelnen Ämtern, die sehr wohl regional und von Amt zu Amt unterschiedlich sein kann, |
Zitat: |
wenn es keinen gesetzlichen Auftrag gibt |
Zitat: |
Mag ja alles sein, und dennoch gibt es bei uns Obdachlosigkeit, und ich vermute mal, dass den meisten von diesen Leuten die Wohnung gekündigt wurde, als sie in einem Zustand waren, dass sie nix mehr auf die Reihe gekriegt haben, sie also quasi "wehrlos" waren. Und das dass möglich ist, ist eine Schweinerei, und dem muss ein Riegel vorgeschoben werden. Wenn du als Vermieter also jetzt von einem deiner Mieter keine Knete mehr bekommst, und auch auf Mahnschreiben etc keine Reaktion erfolgt, so darf dieses kein Kündigungsgrund mehr sein und Kündigungen, die aus diesem Grund ausgesprochen werden dürfen keine Rechtsgültigkeit mehr haben. Um dich als Vermieter schadlos zu halten muss also dann dein Weg aufs Amt sein, die sich darum kümmern und dann ggf. die Mietzahlung übernehmen. |
Zitat: |
Der Vermieter, der von seinem Mieter kein Geld mehr bekommt ist in diesem Falle gehalten, sich an das Sozialamt zu wenden...) |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Ich traf mal einen englischen Obdachlosen in der Londoner U-Bahn. Als er erkannte, dass ich Deutscher bin, begann er sich in fast akzentfreiem, sehr gepflegtem Deutsch mit mir zu unterhalten. Es stellte sich heraus, dass der Mann ein Professor war, der fast 20 Jahre lang deutsche Literatur an einer englischen Uni gelehrt hatte. |
tridi hat folgendes geschrieben: | ||||||
(diese letzten saetze hast du mal wieder falsch gequotet, womit es so aussah, als haette ich diese zitiert - dabei sind sie erst nach meinem beitrag entstanden. koenntest du das reparieren?) |
Zitat: | ||
nein, bei hartz-iv-faellen sollte das nicht anders gehandhabt werden, anderenfalls laege jedenfalls ein gesetzesverstoss der jeweiligen behoerde vor. ich zitiere SGB II paragraph 22 absatz 7 satz 1 und 2:
was willst du mehr? |
tridi hat folgendes geschrieben: | ||
wenn er da was holen koennte (etwa weil der mieter hartz iv bezieht), wuerde er es doch tun. die gesetzlichen voraussetzungen dafuer sind doch gegeben. |
Zitat: |
die frage ist doch eher, was mit jemandem passieren soll, der sich zB einfach weigert, zu arbeiten, obwohl er koennte, und deshalb eben kein hartz iv bekommt. oder wie man so einen von jemandem unterscheiden soll, der einfach psychisch krank ist und deshalb gar nichts mehr auf die kette bekommt. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
In Bonn gibt (oder gab) es einen Obdachlosen, der vorher Millionär war und den großen Fehler machte, mit seiner Frau keinen Ehevertrag zu schließen... |
Navigator2 hat folgendes geschrieben: | ||||||
Jeder Mensch - egal ob hartz IV oder ob "Nix" hat ein Anrecht auf angemessenen Wohnraum und sein soziokulturelles Existenzminimum, das ergibt sich aufgrund des Sozialstaatsgebotes.
Nochmal für dich Dich und alle anderen Ignoranten hier: *JEDER* Mensch, der berechtigt ist, hier zu leben und damit Teil dieser Gesellschaft ist, hat ein Anrecht auf: 1. Einen angemessenen Wohnraum und 2. auf sein soziokulturelles Existenzminimum. Da gibt es gar nix zu diskutieren oder zu verhandeln, das ergibt sich aus dem Sozialstaatsgebot und aus dem obersten Staatziel, welches absichtlich als allerersten Paragraphen unsereses Grundgesetzes formuliert ist mit: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Also expliziet für dich und für alle anderen Ignoranten hier: Auch die Würde des ABSICHTLICH NICHT arbeitenden Menschen ist unantastbar und auch diesem Menschen seht ein angemessener Wohnraum und sein soziokulturelles Existenzminimum zu. Alles andere ist Faschismus! nv. |
esme hat folgendes geschrieben: |
Und dann musste der arme Millionär nach der Scheidung 100% seines Vermögens überweisen? |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Das wohl eher nicht, aber wenn ich mich recht erinnere, war es so, dass seine Frau sich auch darum bemüht hat, seinen Ruf soweit zu schädigen, dass sein Geschäft danach pleite ging. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Das wohl eher nicht, aber wenn ich mich recht erinnere, war es so, dass seine Frau sich auch darum bemüht hat, seinen Ruf soweit zu schädigen, dass sein Geschäft danach pleite ging. Irgendwann war hier auch mal ein Bericht in der Zeitung darüber, aber in Zeitungen sind natürlich keine privaten Details drin, daher weiss ich nicht, wie das genau abgelaufen ist. |
Vobro hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Und was ist ein angemessener Wohnraum für einen absichtlich nicht-arbeitenden Menschen? |
Zitat: |
Eine hübsche 2-Zimmer-Wohung für einen männlichen Single mit Südbalkon und Einbauküche? Oder ein warmes Zimmer in einem Männerwohnheim mit Gemeinschaftsküche und Gemeinschaftsduschen? |
Zitat: |
Nur mal so als offene Frage gestellt. |
Zitat: |
Aber zum Thema, ich kenne auch Leute hier in Wuppertal, die gar nicht anders leben wollen, als in Obdachlosigkeit; selbst im sehr kalten Winter braucht es große Überredungskunst der Sozialarbeiter, sie dazu zu überreden, wenigstens in der Diakonie zu übernachten. Ist ein für mich immer wieder erstaunliches Phänomen, was mit diesen Leuten passiert sein muß, aber man kann sie kaum dazu zwingen, sich in einem Wohnheim anzumelden. |
Zitat: |
Daß genug Raum für Obdachlose zur Verfügung stehen sollte, ist für mich eine Selbstverständlichkeit, da haben sicher viele Städte noch Nachholbedarf. Allerdings finde ich, daß man sich auch um diese Leute kümmern sollte, so gut es geht, damit sie wieder den Wunsch entwickeln, sich einzugliedern und für sich selber zu sorgen. |
Zitat: |
Da braucht es gut geschulte Sozialarbeiter und auch psychologische Betreuung. Alkoholismus ist ja gerade bei Obdachlosen ein großes Problem, auch bin ich der Meinung, daß äußere Verwahrlosung lediglich den inneren Zustand eines Menschen widerspiegelt. |
Vobro hat folgendes geschrieben: |
Achja, zum Thema Mitschulden und der Möglichkeit, einem Mieter den Wohnraum zu kündigen und die Wohnung notfalls zwangsräumen zu lassen.
Nun, in Navigators Welt sind alle Haus- und Wohnugseigentümer natürlich ausbeuterische Milliardäre, die jeden saumigen Mieter am liebsten sofort rausklagen wollen, wenn sie mal einen Monat lang ihre Miete nicht zahlen können, weil sie, die Wohungs- und Hausbesitzer, ja sicher auch alle gemeine Faschisten sind. (Daß der Navigator die eigentliche Bedeutung eines seiner Lieblingswörter nicht einmal begriffen hat, soll hier nur angedeutet werden...) |
Zitat: |
Es kann aber auch sein, daß es Haus- und Wohnungsbesitzer gibt, die auch jeden Monat ihre Unkosten aufbringen müssen und gar nicht über einen längeren Zeitraum auf regelmäßige Mieteinkünfte verzichten können. |
Navigator2 hat folgendes geschrieben: |
Ich verstehe deine Beanstandung nicht. Wo ist da etwas "falsch gequotet"? |
Navigator2 hat folgendes geschrieben: | ||||||
Es geht nicht um die "Bereitschaft" von einzelnen Ämtern (...) |
Navigator2 hat folgendes geschrieben: |
Da steht "auf Antrag der leistungsberechtigten Person". Wir reden die ganze Zeit von Obdachlosen - das sind Menschen, die irgendwann in ihrem Leben abgestürzt sind, und nix mehr auf die Reihe bekommen haben. Solche Leute "stellen keine Anträge", |
Zitat: |
wie ebenso deine Aussage, dass die meisten Obdachlosen nicht aus Mietschulden in die Obdachlosigkeit geraten sind, falsch ist. |
Zitat: |
Die Tatsache, dass es zuhauf Obdachlosigkeit gibt beweist, dass hier eine Gesetzeslücke ist (auch wenn du die in deiner Ignoranz nicht wahrhaben willst). |
Navigator2 hat folgendes geschrieben: |
Auch die Würde des ABSICHTLICH NICHT arbeitenden Menschen ist unantastbar und auch diesem Menschen seht ein angemessener Wohnraum und sein soziokulturelles Existenzminimum zu. Alles andere ist Faschismus! |
tridi hat folgendes geschrieben: | ||
was dir nicht passt, ist faschismus? |
Zitat: |
waer ja auch schlimm, wenn du arbeiten muesstest, oder? |
tridi hat folgendes geschrieben: | ||||||
du hast behauptet, dass hartz-iv-empfaenger dadurch obdachlos wuerden, dass sie ihre miete nicht zahlen wuerden, und dass man das doch einfach dadurch verhindern koennte, dass das amt das direkt an den vermieter zahlt. daraufhin habe ich dich darauf hingewiesen, dass es dafuer keine gesetzesaenderung braucht, weil das nach heutiger gesetzeslage schon so gemacht wird.
diese aussage habe ich nicht gemacht.
ich halte fuer moeglich, dass es da eine gesetzesluecke geben koennte, die man fuellen sollte, da habe ich auch nichts anderes zu gesagt. nur bei hartz-iv-empfaengern gibt es diese gesetzesluecke nicht und ich habe mich nur dagegen gewandt, dass du diese gesetzesluecke bei hartz-iv-empfaengern behauptet hast. ich habe dich gebeten, hartz iv nicht mit anderen faellen, bei denen es moeglicherweise tatsaechlich handlungsbedarf gebe, zu vermischen. |
Desperadox hat folgendes geschrieben: |
Ich bin absolut der Meinung, das in unserer Wohlstandsgesellschaft auch jedem Menschen, der aus psychischen Gründen, nicht in der Lage ist, sich in die Arbeitswelt zu integrieren, ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden sollte.Das geschieht in Deutschland ja auch.Das viele Leute nicht in der Lage sind, diese Hilfen in Anspruch zu nehmen, ist ein praktisches Problem.Man kann Menschen nun mal nicht zu 100% vor sich selbst schützen.Grade wenn man keine totale staatliche Kontrolle will, müssen Bedürftige bereit sein, etwas Eigenverantwortung zu übernehmen.
Ein Punkt , der vielleicht geändert werden müßte, um die ganz Hilflosen zu unterstützen, ist die Abschaffung des Alkoholverbotes in Notunterkünften.Dort müßte dann die Betreuung verstärkt werden. Jedenfalls kann jeder, der noch in der Lage ist, ein Minimum an Initiative zu zeigen, in Deutschland ein besseres Leben führen, als es in den meisten anderen Ländern möglich wäre. Aus diesem Grund kann ich das Gejammer, das man von einigen Leuten hört, nicht wirklich nachvollziehen. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
|
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Die Idee ist nicht völlig abwegig. In den Notunterkünften selber ist das zwar wohl keine gute Idee, aber ebenso wie es in einigen Städten Drogenkonsumräume gibt, gibt es die Idee von "Saufräumen". |
Desperadox hat folgendes geschrieben: |
Ich bin absolut der Meinung, das in unserer Wohlstandsgesellschaft |
Navigator2 hat folgendes geschrieben: |
Die Tatsache, dass es zuhauf Obdachlosigkeit gibt beweist, dass hier eine Gesetzeslücke ist (auch wenn du die in deiner Ignoranz nicht wahrhaben willst). |
Navigator2 hat folgendes geschrieben: |
Auch die Würde des ABSICHTLICH NICHT arbeitenden Menschen ist unantastbar und auch diesem Menschen seht ein angemessener Wohnraum und sein soziokulturelles Existenzminimum zu.
Alles andere ist Faschismus! |
Navigator2 hat folgendes geschrieben: |
Deine Darstellung ist falsch, denn die Alternative Diakonie garanitert keine Menschenwürde, sondern bedeutet diverse Einschränkungen, die manche Menschen nicht eingehen wollen, wie z.B. absolutes Alkoholverbot. Das ist eine Einschränkung, die von einem Alkoholiker nicht toleriert werden kann. Ebenso sind die Vorgaben, die Nächte in Mehrbettzimmern zu verbringen auf die Dauer nicht mit Menschenwürde vereinbar und stellt einen nicht akzeptablen Eingriff in die persönliche Lebensführung dar. |
Navigator2 hat folgendes geschrieben: |
Die Faschisten haben damals ebenfalls die Würde des Menschen, der nicht in ihr beschränktes Weltbild passte, also auch sogenannte "arbeitsscheue Personen" mit Füßen getreten, und jeder Versuch, das heute wieder zu tun, ist deshalb ebenfalls Faschismus, und jeder, der diesen Gedanken hegt, ist in meinen Augen ein widerlicher Faschist! |
Navigator2 hat folgendes geschrieben: |
Ja, wir sind eine Wohlstandsgesellschaft. Leider sieht es derzeit so aus, dass es immer mehr Menschen gibt, denen der Wohlstand abhanden kommt, während gleichzeitig eine kleine Clique von unverschämt Wohlhabenden ständig immer noch wohlhabender wird.
Hier läuft was falsch! |
Desperadox hat folgendes geschrieben: |
Ein Punkt , der vielleicht geändert werden müßte, um die ganz Hilflosen zu unterstützen, ist die Abschaffung des Alkoholverbotes in Notunterkünften. |
output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde