Probleme der ethischen Begründung von “Geistigem Eigentum” und Immaterialgüterrechten im Informationszeitalter hat folgendes geschrieben: |
Die Rechtfertigungen für das Immaterialgüterrecht fussen im wesentlichen auf folgenden philosophischen Grundlagen:
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Probleme der ethischen Begründung von “Geistigem Eigentum” und Immaterialgüterrechten im Informationszeitalter hat folgendes geschrieben: |
Akzeptiert man diese Philosophie von Locke, so ergibt sich daraus das schwerwiegendste Argument für die Untauglichkeit der liberalen Begründung geistigen Eigentums:
“Geistiges Eigentum” als Eigentum nämlich beschränkt die Freiheit des anderen erheblich. Wir haben ein natürliches, nicht in Frage zu stellendes Recht auf Leben, und um dieses Recht wahrzunehmen, brauchen wir das Recht auf Freiheit. Wenn wir aber nicht einmal über unmittelbares materielles Eigentum frei verfügen können, weil dem immaterielle Rechte entgegenstehen, ist unsere Freiheit erheblich eingeschränkt. Immaterialrechte eines Einzelnen beschneiden also die Freiheit von vielen, anstelle sie zu erweitern. Damit lassen sich Immaterialrechte aus einem liberalen Standpunkt heraus nicht begründen. |
Zitat: |
Alle Informationen müssen frei sein. |
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: |
Und solange man das nicht ist, scheitert dieses Argument völlig. Denn wäre es richtig, könnte es auch keine Begründung für z.B. Persönlichkeitsrechte geben und ergo müssten auch diese aufgegeben werden. |
moecks hat folgendes geschrieben: |
Inwiefern beschränken Persönlichkeitsrechte die Freiheit anderer? |
hat folgendes geschrieben: |
The digital distribution of the immaterial, especially via the Internet, has finally allowed for the kind of immaterial commons which could be viewed to follow from Locke. The method for this would be the abolishment of the current IPRs and the use of a GNU GPL type of system in their stead. This would also strengthen the possibility of people (whether users, manufacturers, designers or purchasers) to do with what they have as they please (Long, 1995) without the artificial scarcity introduced by the IPR laws. |
moecks hat folgendes geschrieben: | ||
Inwiefern beschränken Persönlichkeitsrechte die Freiheit anderer? |
pera hat folgendes geschrieben: | ||
Hier stehen die alten Regeln des CCC,
http://www.ccc.de/hackerethics [...] Immer schon für falsch fand ich speziell:
Das passt zu AP's Punkt 2. |
pera hat folgendes geschrieben: |
Ansonsten habe ich dem Programm nichts gelesen was einem Vorschlag, wie es denn anders zu handhaben sei, nahekommt. (Für den Bereich Geistiges Eigentum) |
Kulturwertmark hat folgendes geschrieben: |
Insbesondere müssen Schutzfristen deutlich verkürzt und die straf- und zivilrechtliche Verfolgung von Filesharing und privaten Kopien auf kommerzielle – also auf profitorientierte Gewinnerzielung zielende – Verstöße beschränkt werden. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Jedes persoenliche Eigentumsrecht beschraenkt die Freiheit anderer sich beliebig Dinge anzueignen oder diese zu benutzen, die sie gerade gebrauchen koennen.. |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||||||
Persönlichkeitsrechte sind eigentlich keine Eigentumsrechte, daher ist mir nicht ganz klar, was Du unter der Konstruktion "persönliches Eigentumsrecht" eigentlich meinst. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
"Sooft sich durch die Entwicklung der Industrie und des Handels neue Verkehrsformen gebildet haben [...], war das Recht jedesmal genötigt, sie unter die Eigentumserwerbsarten aufzunehmen."
- Marx/Engels: Die Deutsche Ideologie, I. Feuerbach. MEW 3 S. 64. |
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Er meint - schätze ich: Eigentumsrecht, wie wir es zurzeit haben. Egal, ob man jetzt unterscheiden will zwischen 'materiellem Eigentum' (z.B.: dieses [materielle] Fahrrad gehört mir') und 'immateriellem Eigentum' (z.B.: dieses [immaterielle] Programm habe ich entwickelt und die Rechte liegen bei mir). Beides beschränkt die Freiheit anderer, (jemand darf nicht mein Fahrrad ohne Erlaubnis benutzen, jemand darf nicht mein Programm ohne Erlaubnis an Dritte weitergeben), egal, ob er jeweils etwas dabei verdient, etwas pekuniär für ihn dabei herausspringt oder nicht. Ebenso beschränken Persönlichkeitsrechte die Freiheit anderer: Du dürftest z.B. nicht ohne meine Erlaubnis meinen Klarnamen und meine Adresse hier veröffentlichen - so Du die kennen würdest. |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Ja, ich bezweifle ja auch nicht, dass durch Persönlichkeitsrechte Freiheiten eingeschränkt werden, dennoch sind Persönlichkeitsrechte und Eigentumsrechte zwei verschiedene Dinge und dementsprechend fand ich die Aussage etwas irritierend. Als Antwort auf moecks Frage hätte ja dein letzter Absatz vollauf genügt. |
Sargnagel hat folgendes geschrieben: |
Was ich mir wünsche wäre noch etwas mehr entgegenkommen von seiten der Künstler. Wenn die schon im Geld schwimmen oder eine Platte sich mit Multiplatin schon richtig ausgezahlt hat, dann kann man die Sachen irgendwann ruhig kostenlos auf einem eigenen Channel zur Verfügung stellen. |
Zitat: |
Also Alles sollte nach bestimmter Frist ins Gemeingut übergehen und diese Frist darf man von mir aus gerne auch noch nach unten setzen. Wenn dann jemand Geld verdienen und es publizieren möchte muss er eben gute Arbeit und damit einen Grund liefern, warum man kaufen und nicht am Allgemeingut frei partizipieren sollte. |
Zitat: |
Summa summarum bin ich also dafür, irgendwie einen gerechten Handel im Auge zu behalten. Der bisherige Maßstab für den Wert ist ja oft die Popularität. Sollen sie halt eine unabhängige Behörde schaffen oder sonst eine Einrichtung, die als so eine Art Börse geistigen Eigentums fungiert, so dass man in Zukunft nur noch Rechte kauft oder sowas. Auch die Künstler müssten dann das Recht am Handel mit ihrer Idee erwerben und die können dann je nach Nachfrage entscheiden obs das wert ist.
Ein bisschen utopisch und Sci-Fi, aber was blöderes fällt mir jetzt im Moment auch nicht ein |
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | ||
"Sooft sich die Gesellschaft substantiell weiterentwickelt hat, hat sich das Recht geändert und angepasst." - AgentProvocateur: FGH-Forum, 21.05.2012, 1:13, Beitrag #1754189. Und nun? |
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | ||
Ich bin nun auf diesen Text gestoßen, der sich auf eine Dissertation des finnischen Ethikforschers Kai Kimppa (2007) bezieht, in der dieser begründen möchte, dass es keine philosophische (ethische) Begründung für die Schutzwürdigkeit von geistigem Eigentum geben kann:
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caballito hat folgendes geschrieben: |
.....
Wenn ich aber eine Idee habe, und dann über diese als geistiges Eigentum allein verfügen kann, kann mein Nachbar eben nicht selber die gleiche Idee haben, und dann darüber verfügen ... geistiges Eigentum verschafft also die Möglichkeit der gesellschaftlichen Blockade, und genau da liegt der Knackpunkt, wo das Urheberrecht reformbedürftig ist. |
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: |
8. Persönlichkeitsrechte von Urhebern sollen zwar anerkannt werden, allerdings sei zu berücksichtigen, dass alle Urheber auf gesellschaftlich vorhandenes Vorwissen zurückgriffen und daher ihre Leistungen gerechtfertigt vergesellschaftet werden könnten
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caballito hat folgendes geschrieben: |
Wenn ich aber eine Idee habe, und dann über diese als geistiges Eigentum allein verfügen kann, kann mein Nachbar eben nicht selber die gleiche Idee haben, und dann darüber verfügen ... geistiges Eigentum verschafft also die Möglichkeit der gesellschaftlichen Blockade, und genau da liegt der Knackpunkt, wo das Urheberrecht reformbedürftig ist. |
caballito hat folgendes geschrieben: |
Punkt 1 aber ist problematisch, und die Problematik ist insbesondere durch die Software-Patente zutage getreten: [...]
Wenn ich aber eine Idee habe, und dann über diese als geistiges Eigentum allein verfügen kann, kann mein Nachbar eben nicht selber die gleiche Idee haben, und dann darüber verfügen ... geistiges Eigentum verschafft also die Möglichkeit der gesellschaftlichen Blockade, und genau da liegt der Knackpunkt, wo das Urheberrecht reformbedürftig ist. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
Da würde eine Reform des Urheberrechts aber wenig bringen, weil das Gegenstand des Patentrechtes ist. Bei künstlerischen Werken (im weiteren Sinn) gibt es auch gar keine derartigen Beschränkungen. Man darf ein Werk nicht kopieren, aber man darf sich der Technik, die ein anderer erfunden hat, bedienen. |
Shadaik hat folgendes geschrieben: | ||
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Shadaik hat folgendes geschrieben: | ||
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Shadaik hat folgendes geschrieben: |
Andersrum wird ein Schuh draus: Eigentumsrecht ist, insbesondere bei immateriellen Gütern, ein Persönlichkeitsrecht. |
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | ||
Aber Du sagst es doch selber: Du redest über das Patentrecht, nicht über das Urheberrecht. |
Problems with the Justification of Intellectual Property Rights in Relation to Software and Other Digitally Distributable Media hat folgendes geschrieben: |
Finally, what all this boils down to is that the order of “life, liberty and estate” (TTG II) is that just because it is important to keep in mind that the previous is a requirement for a latter right. Rights to property cannot surpass rights to life or liberty, nor can right to liberty be meaningful without life. IPRs, as a property right, limit our liberty and this is the main reservation arising from the Lockean approach. If these three basic rights are accepted to be true, IPRs must be wrong. We have a natural, unquestionable right to life and in order to be able to exercise that right, the right to liberty must exist. If we cannot even control our immediate property and do with it as we please, then no liberty exists. And this is where IPRs limit instead of enhance our rights. |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||||||
Persönlichkeitsrechte sind eigentlich keine Eigentumsrechte, daher ist mir nicht ganz klar, was Du unter der Konstruktion "persönliches Eigentumsrecht" eigentlich meinst. |
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | ||
Insbesondere diesen Gedanken finde ich maßlos absurd und abwegig. Mit dieser Begründung müßte ich auch den Maurer nicht bezahlen, denn wie man richtig mauert, haben sich schließlich andere vor ihm ausgedacht. Oder aber man begibt sich auf das dünne Brett, daß geistige Arbeit keine Arbeit im eigentlichen Sinne sei. |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||
Also entweder bin ich bisher falsch informiert, oder das ist schlicht falsch. Es gibt zwar ein Urheberpersönlichkeitsrecht, aber da geht es nur um das Recht auf die Entscheidung zur Erstveröffentlichung. Das Recht am eigenen Bild und Wort sind keine Eigentumsrechte, sondern sie beziehen sich immer darauf als Schutz vor Veröffentlichung. Sie spielen keine Rolle mehr, wenn bereits (mit Einwilligung etc.) veröffentlicht wurde. Es geht hier gerade nicht um immaterielle Eigentumsrechte. |
Piraten-Parteiprogramm hat folgendes geschrieben: |
Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. |
Piraten-Parteiprogramm hat folgendes geschrieben: |
Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen. [...] Jedem Bürger muss das Recht auf Anonymität garantiert werden, das unserer Verfassung innewohnt. Die Weitergabe personenbezogener Daten vom Staat an die Privatwirtschaft hat in jedem Falle zu unterbleiben. [...] Das Briefgeheimnis soll erweitert werden zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis. Zugriff auf die Kommunikationsmittel oder die Überwachung eines Bürgers darf der Regierung nur im Falle eines sicheren Verdachts erlaubt werden, dass dieser Bürger ein Verbrechen begehen wird. [...] Flächendeckende Videoüberwachung öffentlicher Räume, fragwürdige Rasterfahndungen, zentrale Datenbanken mit unbewiesenen Verdächtigungen sind Mittel, deren Einsatz wir ablehnen. |
Piraten-Parteiprogramm hat folgendes geschrieben: |
Systeme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern ("Kopierschutz", "DRM", usw.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen. Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab. |
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